Volksanwaltschaft wird Grenzüberwacher: Neue EU-Vorgaben schaffen Kontrollen
Die Volksanwaltschaft soll künftig die Einhaltung der Grundrechte bei Grenzverfahren überwachen. Der Verfassungsausschuss hat einen entsprechenden Koalitionsantrag zur Begutachtung beschlossen. Bis 24. April können Stellungnahmen abgegeben werden; die unionsrechtlichen Vorgaben sind bis 12. Juni 2026 umzusetzen.