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Neue Hitzeschutzverordnung: Was sich für Beschäftigte im Freien ändert
Arbeitgeber müssen ab 30 Grad verpflichtende Schutzmaßnahmen ergreifen – Gewerkschaft fordert Ausweitung auf Innenräume
Die neue Hitzeschutzverordnung verpflichtet Arbeitgeber zu konkreten Schutzmaßnahmen bei Hitzearbeit im Freien. Der ÖGB sieht darin einen wichtigen Erfolg.
27. Dezember 2025 um 14:42
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