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Abtreibung
Wiener Gericht bestätigt Recht auf Gebetskampagne
Verwaltungsgericht stärkt Versammlungsfreiheit bei religiösen Protesten
Das Wiener Verwaltungsgericht bestätigte das Recht der Organisation "Jugend für das Leben" auf ihre Gebetskampagne "40 Tage für das Leben".
20. Februar 2026 um 08:18
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