Die Volksanwaltschaft soll künftig die Einhaltung der Grundrechte bei Grenzverfahren überwachen. Der Verfassungsausschuss hat einen entsprechenden Koalitionsantrag zur Begutachtung beschlossen. Bis 24. April können Stellungnahmen abgegeben werden; die unionsrechtlichen Vorgaben sind bis 12. Juni 2026 umzusetzen.
Der Verfassungsausschuss hat heute einstimmig beschlossen, einen Initiativantrag der Koalitionsparteien (765/A) zur Begutachtung zu schicken. Im Zentrum steht die Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben zur Einrichtung eines unabhängigen Überwachungsmechanismus im Zusammenhang mit der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen, die unbefugt in die EU eingereist sind bzw. ohne Erfüllung der Einreisevoraussetzungen einen Asylantrag stellen. Konkret sollen die Volksanwaltschaft bzw. die von ihr eingesetzten Kommissionen die Aufgaben dieses unabhängigen Überwachungsmechanismus übernehmen. Zu diesem Zweck müssen die Bundesverfassung und das Volksanwaltschaftsgesetz geändert werden. Die Begutachtungsfrist läuft bis 24. April, der Beschluss im Ausschuss dazu fiel einstimmig.
Die EU-Verordnung sieht vor, dass die Überprüfung der Betroffenen an den EU-Außengrenzen - in Österreich vorrangig an Flughäfen - innerhalb von sieben Tagen zu erfolgen hat. Wird jemand im Inland ohne vorangegangenes Screening aufgegriffen, ist dieses innerhalb von drei Tagen nachzuholen. Dabei geht es unter anderem um die Feststellung der Identität, die Abnahme von Fingerabdrücken und um Gesundheitskontrollen samt Prüfung der Schutzbedürftigkeit. Ziel ist es, möglichst rasch zu entscheiden, ob die Betroffenen einem Asyl- oder einem Rückkehrverfahren zugewiesen werden.
Die unabhängige Überwachungsstelle - in Österreich die Volksanwaltschaft bzw. die von ihr eingesetzten Kommissionen zur präventiven Menschenrechtskontrolle - sollen die Einhaltung der Grundrechte sowie weiterer unions- und völkerrechtlicher Vorgaben überwachen und die Untersuchung mutmaßlicher Verstöße sicherstellen. Da die entsprechenden Aufgaben über die bisherigen verfassungsrechtlich festgelegten Zuständigkeiten der Volksanwaltschaft hinausgehen, soll eine entsprechende Öffnungsklausel im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geschaffen werden, die eine Erweiterung der Kompetenzen der Volksanwaltschaft durch einfaches Bundesgesetz ermöglicht. Auf einfachgesetzlicher Ebene sollen die neuen Aufgaben im Volksanwaltschaftsgesetz konkretisiert werden, wobei etwa erweiterte Einsichts- und Dokumentationsbefugnisse vorgesehen sind. Die Kontrollen sollen auch unangekündigt und vor Ort erfolgen können.
Die Regierungsparteien nehmen die notwendige Verfassungsnovelle außerdem zum Anlass, um bestehende Zuständigkeiten der Volksanwaltschaft im Bereich der Heimopferrenten verfassungsrechtlich neu zu verankern. Die Mitwirkung der Volksanwaltschaft sowie der von ihr eingerichteten Rentenkommission bei der Behandlung entsprechender Anträge soll in das B-VG integriert werden und die bisherige Sonderregelung im Heimopferrentengesetz ihres Verfassungsranges entkleidet werden. Darüber hinaus enthält der Antrag weitere Anpassungen, etwa zur Klarstellung von Zuständigkeiten der Volksanwaltschaft sowie zu vorgesehenen Möglichkeiten, Empfehlungen zu erstatten.
Die unionsrechtlichen Vorgaben zum Überwachungsmechanismus sind bis zum 12. Juni 2026 umzusetzen.