Budgetausschuss verhandelte Justizbudget 2027 und 2028
Im Budgetausschuss nannte Justizministerin Anna Sporrer geschätzte Kosten und Personalbedarf für eine neue Bundesstaatsanwaltschaft; das Justizbudget bleibt annähernd bei 2,4 Mrd. €.
Im Zuge der Beratungen des Budgetausschusses über das Doppelbudget 2027/2028 wurde auch der jüngst angekündigte Vorschlag für die Einrichtung einer neuen Bundesstaatsanwaltschaft thematisiert. Justizministerin Anna Sporrer erläuterte, dass der Vorschlag derzeit in Begutachtung sei und vor einer konkreten Beschlussfassung und Ausgestaltung noch offene Punkte zu klären seien.
Grob geschätzt nannte Sporrer für die neue Bundesstaatsanwaltschaft einen jährlichen Aufwand von rund 9 Mio. € und einen Bedarf von 40 Planstellen, die größtenteils durch Umschichtungen abgedeckt werden sollen. Ein Experte des Ministeriums bezifferte die reinen Mehrkosten mit etwa 3 Mio. € jährlich.
Nach den Angaben im Ausschuss ist für die Staatsanwaltschaft eine weisungsfreie Dreierspitze geplant. Der konkrete Vorschlag befinde sich in Begutachtung, so Sporrer auf Fragen von Abgeordneten wie Harald Stefan (FPÖ) und Sophie Marie Wotschke (NEOS).
Bis zur formellen Beschlussfassung und Ausgestaltung bleibe abzuwarten, welche Kosten- und Personalfolgen endgültig resultieren. Die genannten Größenordnungen — 9 Mio. € jährlich und 40 Planstellen — wurden im Ausschuss als grobe Schätzung genannt; ein fachlicher Experte nannte zusätzlich rund 3 Mio. € als reine Mehrkosten.
Das Justizbudget soll den Beratungen zufolge in beiden Jahren jeweils bei rund 2,4 Mrd. € annähernd gleich bleiben. Gegenüber dem Voranschlag 2026 ergibt sich für 2027 eine Steigerung um 5,8 Mio. €, für 2028 ein Plus von 4,9 Mio. € gegenüber 2027.
Als eingeplante Änderungen wurden unter anderem budgetäre Vorsorge für Gehaltserhöhungen, ein geringerer Bedarf an Beiträgen zu Verteidigungskosten sowie Steigerungen bei Erwachsenenschutz und Opferhilfe genannt. Für den Strafvollzug sah der Budgetdienst für 2027 ein Plus von 7 Mio. € bzw. 2,3 % und für 2028 ein weiteres Plus von 2 Mio. € vor. Zudem sind für den Straf- und Maßnahmenvollzug Ermächtigungen von jeweils 60 Mio. € vorgesehen.
Den Haushaltsansätzen stehen für 2027 und 2028 jeweils budgetierte Einnahmen des Ressorts von 1,54 Mrd. € gegenüber. Die Einnahmen steigen 2027 im Vergleich zum Voranschlag 2026 um 90 Mio. €; ein Expertenhinweis im Ausschuss nannte als treibende Faktoren höhere Einzahlungen aus Kostenbeiträgen und Gebühren, etwa Grundbuchgebühren.
Die Planstellen in der Justiz sind laut Ausschuss von den allgemeinen Einsparungen beim Personal im Bund ausgenommen und sollen mit 12.516 Planstellen unverändert bestehen bleiben. Sporrer bezeichnete es als erfreulich, dass keine Planstellenkürzungen vorgenommen werden.
Zum steigenden Arbeitsanfall sagte die Ministerin, man ergreife systematisch Maßnahmen, um Aufgaben und Abläufe zu erleichtern; es gebe Überlegungen, Planstellen aus dem administrativen Bereich umzuwandeln. In der Justizwache ist für dieses Jahr die Nachbesetzung unter anderem durch drei zusätzliche Grundsaubildungslehrgänge geplant.
Im Ausschuss wurden zudem neue Berufsgruppen hervorgehoben: Die sogenannten „juristischen Mitarbeiter“ zur Unterstützung der Richterinnen und Richter sowie „Verfahrensmanager“ wurden von Sporrer als „Erfolgsmodell“ bezeichnet; bei diesen Gruppen seien keine Kürzungen vorgesehen.
Darüber hinaus berichtete Sporrer, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Justiz bereits Einzug gehalten habe. Unterstützungstools würden etwa zur Analyse von Aktenstücken oder zur Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen eingesetzt, um Tätigkeiten zu beschleunigen.
Der Budgetdienst berichtete im Ausschuss, dass unter Einbeziehung von Personen in psychiatrischen Krankenanstalten und im elektronisch überwachten Hausarrest ein Belag in den Justizanstalten von etwa 108 % im Vergleich zur Belagskapazität resultiert. Zum 1. Juni 2026 lag der Stand der Insassen und Untergebrachten im Straf- und Maßnahmenvollzug zusammen bei 10.096 Personen, davon 1.658 im Maßnahmenvollzug.
Auf Nachfrage nannte Justizministerin Sporrer den Anteil an nichtösterreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern in den Justizanstalten mit derzeit 52 %. Im Ausschuss verwies ein Experte des Ministeriums außerdem auf zahlreiche Überstellungsabkommen innerhalb der EU und mit Drittstaaten zur Strafvollstreckung in der Heimat.
Ein Experte zeigte sich optimistisch, dass das Instrument des elektronisch überwachten Hausarrests weiter forciert werden könne; auch haftentlassende Maßnahmen seien im Gespräch. Zur Finanzierung des Vereins Neustart sagte Sporrer, man gehe davon aus, dass es im Jahr 2027 zu keiner Leistungseinschränkung im operativen Bereich der Bewährungshilfe komme, trotz etwas geringer geplanter Mittel.
Zur Zusammenlegung von Bezirksgerichten betonte Sporrer, dass dabei maßvoll vorgegangen werde. Das Service für Bürgerinnen und Bürger solle aufrechterhalten werden und alle Planstellen würden mitwandern. Durch die Zusammenlegungen erwarte man zudem eine Steigerung der Anzahl an Richterinnen und Richtern an den zusammengelegten Standorten.
Die Finanzierung der Gewaltambulanzen sei gesichert; zugleich werde an einer weiteren Ausrollung dieser Ambulanzen gearbeitet, sagte Sporrer im Ausschuss. Sie machte zudem deutlich, dass im Erwachsenenschutz sowie im Gewaltschutz oder in der Kinder- und Jugendhilfe keine Kürzungen vorgenommen werden sollen.
Als konkrete Maßnahmen aus dem Budgetbegleitgesetz nannte Sporrer gegenüber Selma Yildirim (SPÖ) unter anderem, dass Minderjährige in Kindschaftsverfahren gänzlich von Gerichtsgebühren befreit werden sollen. Weiters sollen künftig Grundbuchauszüge der eigenen Liegenschaft über JustizOnline kostenlos abrufbar sein.
Diese Punkte wurden im Ausschuss als Bestandteile der budgetären Begleitmaßnahmen genannt; nähere Details zur Umsetzung und zeitlichen Staffelung bleiben Teil weiterer Verordnungen und Ausgestaltungen.
Bundesstaatsanwaltschaft: Im Ausschuss wurde der Vorschlag für eine neue Bundesstaatsanwaltschaft mit einer weisungsfreien Dreierspitze genannt. Der Vorschlag befindet sich derzeit in Begutachtung; konkrete Ausgestaltung und Beschlussfassung stehen noch aus.
Planstellen: Planstellen beschreiben die im Budget vorgesehene Zahl an Arbeitsplätzen im Ressort. Für die Justiz sind im vorgelegten Entwurf 12.516 Planstellen vorgesehen, die unverändert bleiben sollen.
Maßnahmenvollzug: Als Maßnahmenvollzug werden jene Maßnahmen bezeichnet, die gerichtlich angeordneten Unterbringungen und ähnlichen Maßnahmen zugerechnet werden; im genannten Stichtag waren 1.658 Personen im Maßnahmenvollzug erfasst.
JustizOnline / Grundbuchauszug: JustizOnline ist das digitale Angebot der Justiz; im Budgetbegleitgesetz ist vorgesehen, dass Grundbuchauszüge der eigenen Liegenschaft künftig kostenlos über JustizOnline abrufbar sein sollen.
Ermächtigungen im Haushalt: Im Zusammenhang mit Straf- und Maßnahmenvollzug wurden im Budget Ermächtigungen von jeweils 60 Mio. € genannt; solche Ermächtigungen stellen im Haushaltsrecht verfügbare Beträge dar, die für Ausgaben vorgesehen werden.
Budgetdienst des Parlaments: Der Budgetdienst bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik; im Ausschuss wurden Daten und Berechnungen des Budgetdiensts zur Entwicklung des Justizbudgets herangezogen.
Wie hoch ist der genannte Mehraufwand für die Bundesstaatsanwaltschaft?
Im Ausschuss nannte Justizministerin Sporrer eine grobe Schätzung von rund 9 Mio. € pro Jahr. Ein Experte des Ministeriums schätzte die reinen Mehrkosten darin auf etwa 3 Mio. € jährlich.
Wie viele zusätzliche Planstellen wurden genannt?
Im Zusammenhang mit der Bundesstaatsanwaltschaft wurde ein Bedarf von 40 Planstellen genannt; diese sollen zum Großteil aus Umschichtungen kommen. Gesamtplanstellen in der Justiz bleiben laut Vorlegen mit 12.516 unverändert.
Bleibt das Justizbudget insgesamt stabil?
Das Justizbudget ist in den Entwürfen für 2027 und 2028 jeweils mit rund 2,4 Mrd. € veranschlagt und damit annähernd gleich bleibend. Gegenüber 2026 ergibt sich für 2027 ein Zuwachs von 5,8 Mio. € und für 2028 ein weiteres Plus von 4,9 Mio. €.
Wie ist die Auslastung der Justizanstalten?
Der Budgetdienst nannte einen Belag von etwa 108 % unter Einrechnung bestimmter untergebrachter Personen. Zum 1. Juni 2026 waren insgesamt 10.096 Personen im Straf- und Maßnahmenvollzug erfasst.
Welche Änderungen sind im Budgetbegleitgesetz vorgesehen?
Im Ausschuss wurden Maßnahmen genannt wie die vollständige Befreiung Minderjähriger in Kindschaftsverfahren von Gerichtsgebühren sowie die kostenlose Bereitstellung von Grundbuchauszügen der eigenen Liegenschaft über JustizOnline.
Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz. Weiterführende Informationen und Analysen des Budgetdiensts: Budgetdienst des Parlaments. Das interaktive Visualisierungstool des Budgetdiensts bietet detaillierte Budgetdaten: Budgetvisualisierung. Eine Lesehilfe zu den Budgetunterlagen 2027 und 2028 ist verfügbar: Lesehilfe zu den Budgetunterlagen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug finden sich auf der Website des Finanzministeriums: Finanzministerium.
Kontakt Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz, Tel. +43 1 40110/2272, E-Mail: pressedienst [at] parlament.gv.at. Weitere Informationen: www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz.