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Kraftfahrgesetz- und Luftfahrt-Novellen: Wirtschaft & Sicherheit

ÖVP-Verkehrssprecher: Novellen zum Kraftfahrgesetz und Luftfahrtgesetz stärken Wirtschaft, Luftfahrt und Verkehrssicherheit

6. Juli 2026
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Nationalrat beschließt Novellen zu Kraftfahrgesetz und Luftfahrtgesetz: Verlängerte Pickerl-Intervalle, höhere Lkw-Tonnagen, ZÜP-Anpassung und U‑Space.

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Der Nationalrat hat Novellen zum Kraftfahrgesetz (KFG) und zum Luftfahrtgesetz beschlossen. In einer Aussendung betont ÖVP-Verkehrssprecher Abg.z.NR Joachim Schnabel, dass damit Maßnahmen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft, die Etablierung neuer Technologien sowie zur Stärkung von Verkehrssicherheit und Luftfahrtstandort umgesetzt werden.

Die ÖVP beschreibt die Beschlüsse als umfassende Schaffung moderner und praxistauglicher Rahmenbedingungen für Straße und Luftfahrt. In der Aussendung heißt es wörtlich: „Wir entlasten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, ermöglichen autonomes Fahren ohne Lenker und stärken gleichzeitig den Wirtschaftsstandort Österreich.”

ÖVP-Verkehrssprecher Joachim Schnabel zur Einordnung der Novellen

Joachim Schnabel fasst die Maßnahmen in der Aussendung als Beitrag zur „Wirtschaftlichkeit, Modernisierung und Sicherheit im Verkehr” zusammen. Er hebt dabei mehrere Bereiche hervor: Anpassungen im Straßenverkehrsrecht, Regelungen für autonome Systeme und Änderungen im Luftfahrtrecht.

In der Aussendung verbindet die ÖVP die Reformen mit Zielen wie der Stärkung der regionalen Wertschöpfung, der Unterstützung der Transport- und Bauwirtschaft sowie der Förderung von Forschung und Innovation. Gleiches gelte laut Mitteilung für Maßnahmen, die den Luftfahrtstandort Österreich betreffen, etwa durch Anpassungen im ZÜP-Verfahren und die Einführung von U‑Space-Regelungen für Drohnen.

Die KFG-Novelle im Überblick

Ein zentraler Punkt der Novelle des Kraftfahrgesetzes ist laut Aussendung die Verlängerung der sogenannten „Pickerl“-Intervalle. Außerdem wird die Erhöhung der zulässigen Tonnagen für Lkw mit schweren Aufbauten beim Transport von Bau- und Aushubmaterialien im regionalen Einsatz vorgesehen.

Die ÖVP bezeichnet diese Änderung als Umsetzung einer langjährigen Forderung der Wirtschaft. In der Aussendung erklärt Schnabel: „Die Entlastung für die Transport- und Bauwirtschaft war eine langjährige Forderung der Wirtschaft, die wir jetzt in die Tat umsetzen. Damit stärken wir die regionale Wertschöpfung und sichern Arbeitsplätze vor Ort.”

Ein weiterer Bestandteil der KFG-Novelle ist laut der Mitteilung die erweiterte Verordnungsermächtigung, die als Grundlage für das autonome Fahren in Österreich genannt wird. Schnabel sagt dazu: „Jetzt gilt es, dieses Potenzial mit einer mutigen und innovationsfreundlichen Verordnung zu nutzen und Österreich als Forschungs- und Innovationsstandort weiter zu stärken.”

Regelungen zu ukrainischen Kennzeichen und Verkehrssicherheit

Die Aussendung nennt auch Änderungen, die die Verkehrssicherheit betreffen. Konkret bezieht sich Schnabel auf die früher eingeführten Ausnahmeregelungen für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen, die zu Beginn des russischen Angriffskrieges eingeführt worden seien und damals als „richtig und notwendig” beschrieben werden.

Nach Angaben der ÖVP kehrt Österreich nun – „wie viele andere europäische Staaten” – zu einem einheitlichen System zurück. Schnabel wird zitiert: „Künftig gelten für alle Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter mit Wohnsitz in Österreich dieselben Regeln. Das sorgt für mehr Nachvollziehbarkeit und Sicherheit auf unseren Straßen.”

Die Luftfahrtgesetz-Novelle: ZÜP, U‑Space und Genehmigungsverfahren

Zur Novelle des Luftfahrtgesetzes schreibt die ÖVP, dass der Luftfahrtstandort Österreich gezielt gestärkt werde. Die Änderungen sollen laut Aussendung eine „praxisnahe Weiterentwicklung der Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)” bringen, unnötige Härtefälle für Beschäftigte vermeiden und gleichzeitig den Rechtsschutz stärken – „ohne Abstriche bei der Sicherheit”.

Weiters nennt die Mitteilung die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren an Flughäfen, die Schaffung moderner Rahmenbedingungen für den Drohnenbetrieb mit dem sogenannten „U‑Space” sowie den Abbau bürokratischer Hürden. Schnabel fasst diese Maßnahmen so zusammen: „So stärken wir unsere Flughäfen, fördern Innovation und Digitalisierung und machen den Luftfahrtstandort Österreich fit für die Zukunft.”

Abstimmungsverhalten der FPÖ im Nationalrat

In der Aussendung übt Schnabel Kritik am Abstimmungsverhalten der FPÖ. Er verweist darauf, dass die FPÖ noch im Mai eine Stärkung der heimischen Flughäfen gefordert habe, nun jedoch jenen Maßnahmen die Zustimmung verweigere, „die unsere Luftfahrt nachhaltig stärken”.

Schnabel formuliert dazu: „Wer mehr Unterstützung fordert, muss auch zustimmen, wenn sie umgesetzt wird.” Diese Passage bezieht sich auf die parlamentarische Auseinandersetzung um die Novellen, wie sie in der ÖVP-Mitteilung dargestellt wird.

Pickerl, ZÜP, U‑Space, Verordnungsermächtigung und KFG erklärt

Pickerl

„Pickerl” ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die periodische Begutachtung bzw. die Vignette zur Bestätigung, dass ein Fahrzeug eine technische Überprüfung bestanden hat. In der Aussendung ist die Verlängerung der Pickerl-Intervalle Teil der KFG-Novelle und betrifft damit die Häufigkeit dieser technischen Überprüfungen.

Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) ist ein Verwaltungsverfahren, mit dem die Zuverlässigkeit von Personen im Luftfahrtbereich geprüft wird. Die Novelle des Luftfahrtgesetzes sieht laut ÖVP eine „praxisnahe Weiterentwicklung” der ZÜP vor, die in der Mitteilung mit dem Ziel verbunden wird, Härtefälle zu vermeiden und den Rechtsschutz zu stärken.

U‑Space

„U‑Space” bezeichnet im Kontext der Luftfahrtregelung einen Rahmen für den sicheren Betrieb von unbemannten Luftfahrten (Drohnen) im Luftraum. Die Aussendung nennt die Schaffung moderner Rahmenbedingungen für den Drohnenbetrieb unter dem Begriff U‑Space und ordnet dies ein im Zusammenhang mit Digitalisierung und Innovation im Luftfahrtbereich.

Verordnungsermächtigung

Eine Verordnungsermächtigung erlaubt es der Verwaltung, detaillierte Regelungen per Verordnung zu treffen. Laut Mitteilung schafft die erweiterte Verordnungsermächtigung im KFG die Grundlage für das autonome Fahren, indem damit detaillierte technische und administrative Regelungen per Verordnung möglich werden.

Kraftfahrgesetz (KFG)

Das Kraftfahrgesetz regelt in Österreich rechtliche Grundlagen rund um Kraftfahrzeuge, technische Überprüfungen und Verkehrsvorschriften. Die Novelle enthält in der Aussendung genannte Anpassungen wie Pickerl-Intervalle, Lkw-Tonnagen und Regelungen zum autonomen Fahren.

Was sich durch die KFG- und Luftfahrt-Novellen laut ÖVP ändert

  • Verlängerung der Pickerl-Intervalle (technische Überprüfungen).
  • Erhöhung der zulässigen Tonnagen für Lkw mit schweren Aufbauten beim Transport von Bau- und Aushubmaterialien im regionalen Einsatz.
  • Erweiterte Verordnungsermächtigung zur Schaffung der Grundlage für autonomes Fahren ohne Lenker.
  • Praxistaugliche Weiterentwicklung der Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) im Luftfahrtgesetz.
  • Vereinfachung von Genehmigungsverfahren an Flughäfen und Schaffung von U‑Space-Regelungen für Drohnen.
  • Abbau bürokratischer Hürden und Stärkung des Rechtsschutzes für Betroffene im Luftfahrtbereich.

Diese Auflistung entspricht den in der ÖVP-Aussendung genannten Punkten und fasst die dort genannten konkreten Maßnahmen zusammen. Die Aussendung verknüpft diese Änderungen mit Aussagen zur Stärkung der regionalen Wirtschaft, der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovations- und Forschungstätigkeit in Österreich.

FAQ zur Novelle des Kraftfahr- und Luftfahrtgesetzes

Was wurde im Nationalrat beschlossen?

Der Nationalrat hat laut Aussendung Novellen zum Kraftfahrgesetz und zum Luftfahrtgesetz beschlossen. Die ÖVP beschreibt diese Beschlüsse als Maßnahmen zur Stärkung von Wirtschaftlichkeit, Modernisierung und Verkehrssicherheit.

Was bedeutet die Verlängerung der Pickerl-Intervalle?

In der Aussendung wird die Verlängerung der Pickerl-Intervalle als Bestandteil der KFG-Novelle genannt. „Pickerl” ist die geläufige Bezeichnung für die periodische technische Überprüfung von Fahrzeugen; die Novelle sieht eine Verlängerung dieser Intervalle vor.

Welche Lkw-Regelungen wurden geändert?

Laut Aussendung wird die zulässige Tonnage für Lkw mit schweren Aufbauten beim Transport von Bau- und Aushubmaterialien im regionalen Einsatz erhöht. Die ÖVP bezeichnet dies als Entlastung für die Transport- und Bauwirtschaft und ordnet die Maßnahme als Beitrag zur Stärkung regionaler Wertschöpfung ein.

Was regelt die Verordnungsermächtigung in der Novelle?

Die Aussendung nennt eine erweiterte Verordnungsermächtigung im Kraftfahrgesetz, die als Grundlage für autonomes Fahren in Österreich beschrieben wird. Die ÖVP fordert eine „mutige und innovationsfreundliche Verordnung”, um dieses Potenzial zu nutzen; die Aussendung selbst nennt keine Details zu einzelnen Inhalten der künftigen Verordnungen.

Welche Änderungen bringt die Luftfahrtgesetz-Novelle?

Die Novelle sieht laut Mitteilung eine praxisnahe Weiterentwicklung der Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP), Vereinfachungen bei Genehmigungsverfahren auf Flughäfen, die Schaffung von U‑Space-Regelungen für Drohnen sowie den Abbau bürokratischer Hürden bei gleichzeitiger Stärkung des Rechtsschutzes vor.

Wie erklärt die ÖVP das Abstimmungsverhalten der FPÖ?

In der Aussendung übt ÖVP-Verkehrssprecher Joachim Schnabel Kritik am Abstimmungsverhalten der FPÖ. Er verweist darauf, dass die FPÖ im Mai noch eine Stärkung der heimischen Flughäfen gefordert habe, jetzt aber den zustimmenden Stimmen zu Maßnahmen, die laut ÖVP die Luftfahrt stärken, verweigere.

Quellen und Kontakt

Quelle: ÖVP-Parlamentsklub (Aussendung von Abg.z.NR Joachim Schnabel).

Kontakt: Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs, Telefon: +43 1 401 10-4439 bzw. +43 1 401 10-4432. Website: http://www.oevpklub.at

Schlagworte

#Kraftfahrgesetz#Luftfahrtgesetz#Joachim Schnabel#Pickerl#U-Space#KFG#ÖVP#Schnabel#Luftfahrt#Nationalrat#Parlament

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