Politik

Chatkontrolle: Bundesregierung ließ letzte Chance verstreichen

Grüne kritisieren Zustimmung Österreichs zur Verlängerung der anlasslosen Durchsuchung bis April 2028; NEOS wird in der Aussendung angegriffen

24. Juli 2026

Die EU verlängert die Chatkontrolle 1.0 bis April 2028. Die Grünen kritisieren, dass Österreich die Verlängerung im Rat nicht blockiert hat und üben scharfe Kritik an NEOS.

Die EU-Mitgliedstaaten haben im Rat den Weg für die Verlängerung der sogenannten Chatkontrolle 1.0 freigemacht. Laut Aussendung der Grünen dürfen damit Tech-Konzerne wie Google, Meta und Microsoft private Nachrichten von Millionen unbescholtenen Menschen bis April 2028 weiterhin anlasslos und ohne richterliche Anordnung durchsuchen. Österreich habe diese Verlängerung im Rat nicht blockiert und damit ermöglicht, heißt es in der Mitteilung.

Die Grünen sehen in der Entscheidung ein verpasstes letztes Veto auf Regierungsebene. Süleyman Zorba, Sprecher der Grünen für Netzpolitik und Datenschutz, wird in der Aussendung mit scharfer Kritik zitiert: „Die Bundesregierung hatte die letzte Möglichkeit, sich im Rat gegen die anlasslose Massenüberwachung privater Nachrichten zu stellen. Sie hat diese Möglichkeit ungenutzt verstreichen lassen. Ein Durchwinken einer derart umstrittenen Maßnahme ohne jede Erklärung gegenüber der Bevölkerung ist ein Skandal.“

Die Chatkontrolle 1.0 im Überblick

Nach Darstellung des Grünen Klubs bezeichnet die Aussendung als „Chatkontrolle 1.0“ eine bestehende Verordnung, deren Verlängerung nun beschlossen wurde. Die Verlängerung erlaubt es demnach betroffenen Unternehmen, private Nachrichten weiterhin systematisch zu durchsuchen. In der Aussendung werden konkrete Firmen – Google, Meta und Microsoft – als Beispiele genannt.

Die Frist der Verlängerung wurde laut Mitteilung bis April 2028 angesetzt. Konkrete technische oder rechtliche Details zur Durchführung der Durchsuchungen sind in der Aussendung nicht weiter ausgeführt; die Darstellung beschränkt sich auf die Aussage, dass die Durchsuchungen „anlasslos und ohne richterliche Anordnung“ erfolgen können, wie im Text der Grünen zu lesen ist.

Österreichs Rolle im Rat und Kritik der Grünen

Die Grünen werfen der Bundesregierung vor, auf Ratsebene nicht gegen die Verlängerung vorgegangen zu sein. In der Aussendung heißt es ausdrücklich, Österreich habe die Verlängerung im Rat nicht blockiert und sie damit ermöglicht. Diese Entscheidung der österreichischen Regierung steht im Mittelpunkt der Kritik von Süleyman Zorba.

Die Aussendung richtet daneben deutliche Worte an die Partei NEOS. Zorba wird mit den Worten zitiert: „Die selbsternannte Grundrechtspartei NEOS ist in Presseaussendungen immer sehr mutig. Wenn es aber darum geht, in der Regierung tatsächlich etwas umzusetzen, wird sie auffallend leise. Dieses Muster kennen wir bereits von der Messengerüberwachung. Wie glaubwürdig ist die Kritik der NEOS an der Chatkontrolle, wenn ihre eigene Regierung sie ermöglicht?“

Die Mitteilung verweist außerdem auf einen bindenden Beschluss des Nationalrats: Die Grünen erinnern an diesen Beschluss und stellen ihn als Maßstab für die erwartete Haltung der Regierung dar. In der Aussendung wird zudem erwähnt, dass Österreich im vergangenen November die Ratsposition zur Chatkontrolle 2.0 mitgetragen habe; dies wird von den Grünen als Aufgabe einer jahrelangen österreichischen Position beschrieben.

Ablauf der parlamentarischen Entscheidungen in der EU

Die Mitteilung zeichnet den zeitlichen Ablauf der Entscheidungen nach: Demnach hatte das EU-Parlament die Verlängerung im März mit klarer Mehrheit abgelehnt, woraufhin die Verordnung im April ausgelaufen sei. Im Juli habe der Rat den zuvor abgelehnten Text einfach erneut als Ratsposition vorgelegt, ohne Widerstand aus Österreich, so die Darstellung in der Aussendung.

Die Grünen verweisen auf eine Verfahrensregel, nach der das Parlament in zweiter Lesung nur mit absoluter Mehrheit von 361 Stimmen ablehnen könne. Am 9. Juli hätten zwar erneut mehr Abgeordnete gegen die Verlängerung als dafür gestimmt, die Hürde der 361 Stimmen sei jedoch verfehlt worden, heißt es in der Mitteilung. Vor diesem Hintergrund sehen die Grünen die Entscheidung auf Ratsebene als richtungweisend und kritisieren das Vorgehen der nationalen Regierungen.

Aus Sicht der Aussendung hat die versäumte Ablehnung im Parlament die Zuständigkeit und den Schwerpunkt der Entscheidung auf die Regierungen verlagert. Die Grünen machen daraus den Vorwurf, dass die nationale Ebene die zuletzt verbleibende Möglichkeit gehabt hätte, das Vorhaben zu stoppen, dies aber nicht getan habe.

Herbst: Verhandlungen über die dauerhafte Chatkontrolle

Die Mitteilung nennt einen weiteren Zeitpunkt: Im Herbst sollen die Verhandlungen über die dauerhafte Chatkontrolle fortgesetzt werden. Die Grünen fordern in der Aussendung eine klare Stellungnahme der Bundesregierung zur künftigen Haltung Österreichs in diesen Verhandlungen.

Zorba wird in der Aussendung zitiert: „Die Bundesregierung muss jetzt klarstellen, dass Österreich einer dauerhaften anlasslosen Chatkontrolle und jedem Angriff auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht zustimmen wird. Der Nationalrat hat die Regierung mit einem bindenden Beschluss genau dazu verpflichtet. Trotzdem hat Österreich die Ratsposition zur Chatkontrolle 2.0 im vergangenen November mitgetragen und damit die jahrelange österreichische Position dagegen aufgegeben. Wir Grüne werden auch weiterhin an diesen bindenden Beschluss des Nationalrats erinnern und, wenn nötig, weitere Anträge einbringen."

Begriffe: Chatkontrolle, Ratsposition, Zweite Lesung, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, bindender Beschluss erklärt

Chatkontrolle: In der Aussendung wird dieser Begriff für die Regelung verwendet, die es Plattformbetreibern erlauben soll, private Nachrichten automatisiert zu durchsuchen. Die Mitteilung spricht von einer anlasslosen Durchsuchung privater Nachrichten bis April 2028.

Ratsposition: Als Ratsposition bezeichnet die Aussendung den Text, den der Rat der EU-Mitgliedstaaten als Ausgangspunkt für Verhandlungen oder zur weiteren Behandlung vorlegt. Die Grünen bemängeln, dass der Rat den zuvor im Parlament abgelehnten Text wiederaufgelegt habe.

Zweite Lesung: Die Aussendung verweist auf die parlamentarische Regel, dass das EU-Parlament in zweiter Lesung eine Vorlage nur mit absoluter Mehrheit ablehnen kann. Genau diese Hürde von 361 Stimmen wird in der Mitteilung als entscheidend genannt.

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: In der Aussendung erscheint dieser Begriff im Zusammenhang mit der Forderung der Grünen, jede Form von Angriff auf die Verschlüsselung abzulehnen. Konkrete technische Details zur Verschlüsselung oder zu möglichen Eingriffen werden in der Mitteilung nicht ausgeführt.

Bindender Beschluss des Nationalrats: Die Grünen verweisen auf einen solchen Beschluss, der laut Aussendung die Bundesregierung verpflichtet habe, einer dauerhaften anlasslosen Chatkontrolle nicht zuzustimmen. Konkrete Inhalte oder Wortlaut dieses Beschlusses werden in der Mitteilung nicht wiedergegeben.

Welche Schritte die Grünen nennen

Die Aussendung benennt mehrere Maßnahmen, die die Grünen verfolgen wollen: Sie kündigen an, an den bindenden Beschluss des Nationalrats zu erinnern und gegebenenfalls weitere Anträge einzubringen. Außerdem fordern sie eine klare öffentliche Stellungnahme der Bundesregierung zur Ablehnung einer dauerhaften, anlasslosen Chatkontrolle und zu Angriffen auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

Darüber hinaus macht die Mitteilung den Vorwurf, die Verlängerung sei „im Eiltempo durchgewunken“ worden und habe „ohne Ausschussbefassung und gegen die Mehrheit der abstimmenden Abgeordneten“ stattgefunden. Diese Formulierungen werden in der Aussendung als Begründung für die demokratiepolitische Kritik angeführt und sollen nach Ansicht der Grünen Anlass sein, parlamentarische Schritte wie Anträge oder Erinnerungen an den Nationalratsbeschluss zu setzen.

FAQ zur Verlängerung der Chatkontrolle 1.0 und zu Österreichs Position

Frage: Was hat das EU-Parlament im März zur Verlängerung beschlossen?
Antwort: Laut der Aussendung hat das EU-Parlament die Verlängerung im März mit klarer Mehrheit abgelehnt. In der Folge sei die Verordnung im April ausgelaufen, so der Grüne Klub. Dieser Ablauf führte nach Darstellung der Grünen dazu, dass eine Fortsetzung der Maßnahme nur durch erneute politische Entscheidungen möglich wurde.

Frage: Wie konnte der Text trotzdem erneut vorgelegt werden?
Antwort: Die Mitteilung erklärt, dass der Rat im Juli den zuvor abgelehnten Text wieder als Ratsposition vorgelegt habe. Die Grünen verweisen auf die Verfahrensregel, nach der das Parlament in zweiter Lesung nur mit absoluter Mehrheit von 361 Stimmen ablehnen könne. Weil diese Hürde im Juli nicht erreicht worden sei, gab es der Aussendung zufolge erneut die Möglichkeit für eine Ratsposition und für nachfolgende Beschlüsse auf Ebene der Mitgliedstaaten.

Frage: Wie stimmte das Parlament am 9. Juli?
Antwort: Der Grüne Klub nennt, dass am 9. Juli zwar erneut mehr Abgeordnete gegen die Verlängerung als dafür gestimmt hätten, die erforderliche Hürde von 361 Stimmen zur Ablehnung jedoch verfehlt worden sei. Nach Darstellung der Grünen bedeutete das Ergebnis, dass die formalen Voraussetzungen für ein endgültiges parlamentarisches Veto nicht erfüllt waren und die Entscheidung damit auf die Regierungen überging.

Frage: Welche Rolle schreibt die Aussendung der österreichischen Bundesregierung zu?
Antwort: Die Mitteilung kritisiert, dass Österreich die Verlängerung im Rat nicht blockiert habe und sie damit ermöglicht habe. Die Grünen sehen darin das Verstreichen der letzten Möglichkeit, die Maßnahme auf Ratsebene zu verhindern. In der Aussendung wird dies als Entscheidung dargestellt, die auf nationaler Regierungsebene getroffen wurde und die demokratiepolitische Kritik der Grünen begründet.

Frage: Was verlangen die Grünen jetzt konkret?
Antwort: In der Aussendung fordern die Grünen, dass die Bundesregierung klarstellen müsse, „dass Österreich einer dauerhaften anlasslosen Chatkontrolle und jedem Angriff auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht zustimmen wird“, und verweisen auf einen bindenden Beschluss des Nationalrats, an den sie erinnern wollen. Zudem kündigen sie an, weitere Anträge einzubringen, wenn dies erforderlich erscheint, um die im Nationalrat gefasste Position zu bekräftigen.

Frage: Welche weiteren Verhandlungen sind angekündigt?
Antwort: Die Mitteilung nennt, dass im Herbst die Verhandlungen über die dauerhafte Chatkontrolle weitergehen sollen. Weitere Details oder konkrete Termine zu diesen Verhandlungen werden in der Aussendung nicht genannt. Die Grünen positionieren sich in der Aussendung dafür, die Regierung an den bindenden Nationalratsbeschluss zu erinnern und ihre Haltung in den kommenden Verhandlungen einzufordern.

Quellen und Kontakt

Quelle: Grüner Klub im Parlament (Aussendung des Herausgebers). Kontakt: Grüner Klub im Parlament, Telefon: 01 40110 6697, E‑Mail: presse [at] gruene.at

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