Grüne werden Gesetzesentwurf prüfen – Parteipolitische Einflussnahme und Proporz haben hier keinen Platz
Alma Zadić begrüßt die Begutachtung des Entwurfs zur Bundesstaatsanwaltschaft und fordert eine von der Politik unabhängige, weisungsfreie Leitung.
Ein Regierungsentwurf zur Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft geht in Begutachtung. Alma Zadić, stv. Klubobfrau und Justizsprecherin der Grünen, begrüßt diesen Schritt und betont, dass sie den Entwurf wie die Justizministerin „heute zum ersten Mal“ sehe. In ihrer Reaktion hebt Zadić hervor, dass Österreich eine von der Politik unabhängige Weisungsspitze für die Staatsanwaltschaften brauche und dass sich diese Unabhängigkeit klar im Gesetz widerspiegeln müsse.
Die Grünen kündigen an, den Entwurf „sehr genau“ zu prüfen. Zadić verweist in der Aussendung auf ein von ihr mit Expert:innen erarbeitetes Modell für eine moderne und unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft, das laut Mitteilung von Teilen der Justiz, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft getragen werde. Vor diesem Hintergrund nennt sie klare Prüfmaßstäbe für die grüne Zustimmung zum Gesetzesvorhaben.
Mit dem Begriff Bundesstaatsanwaltschaft ist laut Aussendung eine bundeseinheitliche Leitungsebene für die Staatsanwaltschaften gemeint, die als sogenannte „Weisungsspitze“ fungieren soll. Der vorgelegte Entwurf wird nun in die Begutachtungsphase geschickt, in der fachliche Prüfungen und Stellungnahmen möglich sind.
Die Begutachtung ist in der Mitteilung als nächster Verfahrensschritt benannt. In dieser Phase kann der Gesetzentwurf von Parteien, Institutionen und Fachstellen geprüft und kommentiert werden; die Grünen haben angekündigt, diese Prüfung intensiv vorzunehmen, um zu beurteilen, ob der Text den Anforderungen an Unabhängigkeit und Transparenz entspricht.
Alma Zadić tritt in der Aussendung sowohl als stv. Klubobfrau und Justizsprecherin der Grünen auf als auch mit dem Hinweis auf ihre frühere Rolle als Justizministerin. Die Mitteilung verweist darauf, dass sie gemeinsam mit Expert:innen ein konkretes Modell erarbeitet habe, das nach Aussage der Aussendung breite Unterstützung in Teilen der Justiz, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft genießt.
Die Grünen betonen in ihren Prüfmaßstäben mehrere Kernpunkte: Eine leitende Position in der Bundesstaatsanwaltschaft dürfe nicht nach Parteibuch vergeben werden; Auswahlverfahren müssten transparent und nachvollziehbar sein; die Bestellung der Leitung solle allein nach fachlicher Qualifikation erfolgen und die Justiz müsse eine starke, unabhängige Rolle bei der Auswahl einnehmen. Zadić formuliert diese Kriterien als Voraussetzung für eine mögliche Zustimmung der Grünen zum Entwurf.
In der Aussendung warnt Zadić ausdrücklich vor parteipolitischer Einflussnahme auf Besetzungen. Sie sagt: „Parteipolitische Proporzlogik hat hier keinen Platz. Posten dürfen nicht nach Parteibuch vergeben werden, politische Deals dürfen keine Rolle spielen.“ Damit fasst sie zusammen, dass politische Rücksichten oder Koalitionsinteressen bei der Besetzung der Führungspositionen nach ihrer Auffassung ausgeschlossen sein müssen.
Ein weiterer Schwerpunkt in Zadićs Stellungnahme ist die Vorauswahl der Kandidat:innen. Sie fordert, dass die Vorauswahl „wirklich unabhängig und nach fachlichen Kriterien getroffen wird“, und betont, dass dies entscheidend für die tatsächliche Unabhängigkeit der neuen Behörde sei. Zugleich hebt sie hervor, dass die Justiz selbst dabei eine starke und unabhängige Rolle übernehmen müsse.
Bundesstaatsanwaltschaft: In der Aussendung bezeichnet dieser Begriff die geplante zentrale Leitungsebene, die als Weisungsspitze die Arbeit der Staatsanwaltschaften bundesweit koordinieren soll. Gesetzliche Verankerung und organisatorische Ausgestaltung sind nach der Mitteilung zentrale Elemente, die nun im Entwurf überprüft werden.
Staatsanwaltschaften: Staatsanwaltschaften sind den Angaben zufolge die Behörden, die strafrechtliche Ermittlungen führen und im Verfahren Anklagen vertreten. Die Stellungnahme betont, dass eine unabhängige Leitungsebene als relevant für die Arbeitsweise dieser Behörden angesehen wird.
Weisungsfreiheit / Weisungsspitze: Der Begriff verweist auf den Grad der Unabhängigkeit der Leitungsinstanz gegenüber politischer Einflussnahme. Zadić fordert eine „von der Politik unabhängige Weisungsspitze“ und sieht darin einen zentralen gesetzlichen Schutzmechanismus für die Staatsanwaltschaften.
Proporzlogik: Mit Proporz ist in der politischen Debatte gemeint, dass Ämter oder Posten nach Parteizugehörigkeit verteilt werden. Zadić macht in der Aussendung deutlich, dass sie gegen derartige Verteilungskriterien ist und dass Besetzungen nicht nach Parteibuch erfolgen dürften.
Vorauswahl: Die Vorauswahl bezeichnet in der Mitteilung einen vorbereitenden Schritt des Besetzungsverfahrens, in dem eine engere Auswahl an Kandidat:innen getroffen wird. Zadić fordert, dass diese Auswahl unabhängig und ausschließlich nach fachlichen Kriterien erfolgen müsse, um mögliche politische Einflussnahmen bereits im Vorfeld auszuschließen.
Zadić fasst diese Punkte als Prüfmaßstäbe zusammen: Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf sei nur möglich, „wenn die Reform ausschließlich dem Rechtsstaat dient und nicht einer schnellen Schlagzeile oder parteipolitischen Interessen.“ Diese Formulierung stellt in der Aussendung die Bedingungen dar, unter denen die Grünen eine Unterstützung des Vorhabens erwägen.
Was hat Alma Zadić gesagt? Zadić begrüßt, dass ein Entwurf für die Bundesstaatsanwaltschaft in Begutachtung geht, und betont, sie sehe den Entwurf „heute zum ersten Mal“ – ebenso wie die Justizministerin. Sie kündigt an, den Entwurf „sehr genau“ zu prüfen und stellt Bedingungen an die gesetzliche Ausgestaltung, vor allem zur Unabhängigkeit der Leitungsebene.
Wer ist Alma Zadić in dieser Aussage? In der Aussendung wird Alma Zadić als stv. Klubobfrau und Justizsprecherin der Grünen bezeichnet. Es wird zudem darauf verwiesen, dass sie als ehemalige Justizministerin gemeinsam mit Expert:innen ein Modell erarbeitet habe, das laut Mitteilung Unterstützung in Justiz, Zivilgesellschaft und Wissenschaft findet.
Was meinen die Grünen mit „parteipolitischer Proporzlogik hat hier keinen Platz“? Damit kritisiert Zadić die Praxis, Spitzenpositionen nach Parteizugehörigkeit zu verteilen. In der Aussendung heißt es explizit, dass Posten nicht nach Parteibuch vergeben und politische Deals keine Rolle spielen dürften; dieses Prinzip wird als Prüfmaßstab für den Gesetzesentwurf genannt.
Welche Prüfung wird die grüne Fraktion vornehmen? Die Grünen kündigen an, den Gesetzesentwurf „im Detail“ zu prüfen. Als Kriterien nennt Zadić insbesondere die Unabhängigkeit der Vorauswahl, die fachliche Qualifikation bei der Bestellung der Leitung sowie transparente und nachvollziehbare Verfahren, an denen sie die Vereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Anforderungen messen will.
Was ist mit „Begutachtung“ gemeint? In der Begutachtungsphase wird ein Gesetzentwurf nach Angaben in der Mitteilung geprüft, sodass Parteien, Organisationen und interessierte Kreise Stellungnahmen abgeben können. Zadić verweist darauf, dass dieser Entwurf nun in diese Phase gehe und die Grünen die Möglichkeit nutzen werden, den Text anhand ihrer Kriterien zu bewerten.
Welche Bedingungen nennt Zadić für eine Zustimmung zu dem Entwurf? Nach ihren Worten könne es „nur“ Zustimmung geben, „wenn die Reform ausschließlich dem Rechtsstaat dient und nicht einer schnellen Schlagzeile oder parteipolitischen Interessen.“ Damit benennt sie Unabhängigkeit, fachliche Besetzung und transparente Verfahren als Voraussetzungen für eine grüne Zustimmung.
Quelle: Grüner Klub im Parlament (OTS)
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