Bericht mit Zahlen zu Beschwerden, Budgeterwägungen und erneut vertagtem Grünen-Antrag zur Neuregelung des Bestellmodus
Der Ausschuss für Menschenrechte beriet den Jahresbericht der Volksanwaltschaft: mehr als 23.000 Anliegen, 16 % festgestellte Missstände und ein erneut vertagter Reformantrag.
Im Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft des Nationalrats wurden heute der aktuelle Jahresbericht der Volksanwaltschaft sowie Empfehlungen und Auffälligkeiten in der öffentlichen Verwaltung beraten. Grundlage der Beratungen war der Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft, der einstimmig zur Kenntnis genommen wurde.
In der Sitzung wurden unter anderem Personalknappheit in der Justizwache, anhaltend hoher Beschwerdedruck, finanzielle Rahmenbedingungen und ein wiederaufgenommener Initiativantrag der Grünen zur Änderung des Bestellmodus der Volksanwaltschaft thematisiert. Der Grüne Antrag wurde erneut vertagt.
Die Volksanwaltschaft verzeichnete auch im Berichtsjahr 2025 einen anhaltend hohen Beschwerdedruck, wie es im Tätigkeitsbericht (III-317 d.B.) heißt. Mehr als 23.000 Personen wandten sich mit Anliegen an die Ombudsstelle. In rund 16 % der abgeschlossenen Prüfverfahren stellte die Volksanwaltschaft Missstände in der Verwaltung fest.
Besonders häufig betrafen die Eingaben die Bereiche Justiz, Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Inneres. Die Volksanwaltschaft verweist im Bericht auf Verfahrensverzögerungen, Personalmangel und weitere strukturelle Defizite. Kritisch beurteilt werden laut Bericht unter anderem die Situation in überfüllten Justizanstalten, Versorgungslücken im Gesundheits- und Pflegebereich sowie lange Verfahrensdauern in verschiedenen Verwaltungsbereichen.
Im Rahmen ihrer präventiven Menschenrechtskontrollen gab die Volksanwaltschaft an, in rund zwei Drittel der überprüften Einrichtungen Mängel festgestellt zu haben. Die dargestellten Zahlen und Befunde bildeten die Grundlage der heutigen Ausschussberatung.
Volksanwältin Gabriela Schwarz sowie die Volksanwälte Christoph Luisser und Bernhard Achitz informierten den Ausschuss über zentrale Eckpunkte aus dem Bericht. Nach ihren Angaben werde das Budget der Volksanwaltschaft für die nächste Haushaltsperiode voraussichtlich in etwa gleichbleiben.
Zugleich erläuterten Schwarz und Achitz, dass mit dem bestehenden Personalstand künftig auch neue Aufgaben übernommen werden sollen. Konkret nannte der Bericht die unionsrechtlichen Vorgaben zur Einrichtung eines unabhängigen Überwachungsmechanismus im Bereich des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Demnach habe die Volksanwaltschaft künftig bei Grenzverfahren die Einhaltung von Grundrechten zu überwachen.
Zum Umgang mit dieser Aufgabe wurde im Ausschuss ausgeführt, dass sie nicht durch zusätzliche Planstellen, sondern durch zusätzliche Sachkosten übernommen werden solle. Weiterhin wurde im Ausschuss angemerkt, dass die präventive Menschenrechtskontrolle erhalten bleiben könne, sofern es insgesamt zu keinen Mittelkürzungen komme.
In der Aussprache verwiesen Abgeordnete und Volksanwälte auf die personellen und strukturellen Rahmenbedingungen hinter den Zahlen. Christian Lausch (FPÖ) und Martina Diesner-Wais (ÖVP) thematisierten den Aufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksanwaltschaft angesichts der hohen Fallzahlen.
Volksanwalt Christoph Luisser sprach von einer effizienten Abarbeitung trotz gleichbleibend hoher Zahlen und erklärte, grundlegend funktioniere die österreichische Verwaltung gut. Bernhard Achitz relativierte die Bedeutung der 16 % festgestellten Missstände vor dem Hintergrund der hohen Anzahl an ausgestellten behördlichen Bescheiden und betonte, die Zahl halte man für ernst zu nehmen, solange richtige Schlüsse gezogen würden.
Volksanwältin Gabriela Schwarz hob gegenüber Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) hervor, dass die Volksanwaltschaft daran arbeite, bekannter zu werden, um Betroffene zu Beschwerden zu ermutigen. Häufig gehe es bei Bürgeranliegen um Kommunikation mit Behörden, etwa in Bereichen wie Finanzen oder Flächenwidmung.
Ein Schwerpunkt der Beratung war die Lage in Justizanstalten. Die Volksanwältin berichtete, dass von den über tausend Beschwerden aus den Justizanstalten alle auf Personalmangel fußen. Sie problematisierte außerdem die stetige Überbelegung der Anstalten und nannte die Notwendigkeit gesetzlicher Möglichkeiten zur Entlastung.
Im Bericht ist weiters die Entwicklung bei Suiziden und Suizidversuchen in Justizanstalten enthalten: Diese Zahlen hätten sich in den vergangenen sechs Jahren verfünffacht, so die Darstellung im Ausschuss. Besonders prekär werde die Lage im Jugendstrafvollzug beschrieben, wo es laut Bericht an adäquater Ausbildung und Beschäftigung mangele. Zugleich wurde im Ausschuss angemerkt, dass bei Besuchen auch positive Beispiele festgestellt wurden.
Auf der Tagesordnung stand ein wiederaufgenommener Initiativantrag der Grünen (149/A), mit dem Olga Voglauer eine Neuregelung des Bestellmechanismus der Volksanwaltschaft fordert. Voglauer bezeichnete den gegenwärtigen Mechanismus als aus ihrer Sicht "überholt" und kritisierte dessen fehlende Transparenz sowie die daraus resultierende parteipolitische Abhängigkeit der Volksanwaltschaft.
Der Antrag sieht nach Angaben im Ausschuss ein neues Auswahlverfahren vor: öffentliche Ausschreibung, Reihung der Kandidatinnen und Kandidaten durch eine Auswahlkommission anhand ihrer Qualifikation und eine Auswahlkommission, die Vertreterinnen und Vertreter zivilgesellschaftlicher Menschenrechtsorganisationen sowie Verfassungsexpertinnen und -experten enthalten soll. Anschließend solle der Hauptausschuss nach einem öffentlichen Hearing die geeignetsten drei Personen dem Nationalrat auf Basis einer Zweidrittelmehrheit vorschlagen, der schließlich ebenfalls mit einer Zweidrittelmehrheit die Mitglieder wählen solle. Voglauer bat die Bundesregierung, den Antrag als "Anregung" zu verstehen und verwies auf positive Signale aus Regierungskreisen.
Jakob Grüner (ÖVP) beantragte die Vertagung mit der Begründung, dass innerhalb der Bundesregierung bereits Verhandlungen zu dieser Thematik liefen. Er verwies zudem darauf, dass eine verpflichtende Anhörung der Kandidatinnen und Kandidaten im Regierungsprogramm vorgesehen sei. Grüner betonte, die Volksanwaltschaft erfülle bereits jetzt vollständig die Pariser Prinzipien für nationale Menschenrechtsorganisationen der Vereinten Nationen und es gebe sonst "kaum Kritik" an ihrer Arbeit. Kritisch sah er die vorgeschlagene Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen, die seiner Ansicht nach ebenfalls politisch "gefärbt" sein könnten. Der Antrag wurde ein weiteres Mal vertagt.
Volksanwaltschaft
Die Volksanwaltschaft ist laut Bericht die Ombudsstelle, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit Anliegen an die Verwaltung wenden. Im Tätigkeitsbericht werden die Zahl der Eingaben, geprüfte Verfahren und festgestellte Missstände dokumentiert.
Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft des Nationalrats
Der Ausschuss des Nationalrats diente im heutigen Fall als Beratungsforum für die Vorstellung und Diskussion des Jahresberichts der Volksanwaltschaft sowie für die Debatte über Initiativanträge und Empfehlungen des Kontrollorgans.
GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem)
Im Bericht wird die Einrichtung eines unabhängigen Überwachungsmechanismus im Bereich des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems genannt. Die Volksanwaltschaft soll dabei künftig die Einhaltung von Grundrechten bei Grenzverfahren überwachen.
Pariser Prinzipien
Die Pariser Prinzipien werden im Ausschuss in Zusammenhang mit der Unabhängigkeit nationaler Menschenrechtsinstitutionen erwähnt. Jakob Grüner sagte, die Volksanwaltschaft erfülle diese Prinzipien vollständig.
MA 35
Im Ausschuss wurde auf Beschwerden zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft und zur "Rot-Weiß-Rot-Karte" verwiesen, von denen 90 bis 95 % laut Volksanwalt Luisser lange Verfahrensdauern betreffen und größtenteils die MA 35 in Wien.
Der Bericht benennt Schwerpunkte, in denen Bürgeranliegen besonders häufig auftraten: Justiz, Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Innenressort. Als wiederkehrende Probleme nennt die Volksanwaltschaft Verfahrensverzögerungen, Personalmangel und strukturelle Defizite. In der präventiven Menschenrechtskontrolle wurden in rund zwei Drittel der überprüften Einrichtungen Mängel festgestellt.
Was besagt der Jahresbericht der Volksanwaltschaft zu den Eingaben?
Der Tätigkeitsbericht weist aus, dass sich mehr als 23.000 Personen mit Anliegen an die Volksanwaltschaft gewandt haben. In rund 16 % der abgeschlossenen Prüfverfahren wurden Missstände in der Verwaltung festgestellt.
Welche Verwaltungsbereiche sind besonders betroffen?
Laut Bericht traten Beschwerden besonders häufig in den Bereichen Justiz, Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Inneres auf. Gründe, die im Ausschuss genannt wurden, sind unter anderem Verfahrensverzögerungen und Personalmangel.
Wie reagierte der Ausschuss auf die Lage in Justizanstalten?
Im Ausschuss wurde darauf hingewiesen, dass über tausend Beschwerden aus Justizanstalten alle auf Personalmangel fußen und dass es Probleme wie Überbelegung gibt. Es wurde zudem auf eine Verfünffachung der Suizidzahlen und Suizidversuche in den letzten sechs Jahren hingewiesen.
Welche neuen Aufgaben kommen auf die Volksanwaltschaft zu?
Aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben wird in Zukunft die Überwachung der Einhaltung von Grundrechten bei Grenzverfahren im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems genannt. Diese Aufgabe soll nach Angaben im Ausschuss durch zusätzliche Sachkosten und nicht durch mehr Planstellen abgedeckt werden.
Was fordert der Grüne Initiativantrag (149/A)?
Der Antrag verlangt ein neues Auswahlverfahren mit öffentlicher Ausschreibung, einer Auswahlkommission mit zivilgesellschaftlichen und verfassungsrechtlichen Expertinnen und Experten, einem öffentlichen Hearing im Hauptausschuss und einer Wahl durch den Nationalrat auf Basis einer Zweidrittelmehrheit. Der Antrag wurde im Ausschuss erneut vertagt.
Warum wurde der Grünen-Antrag vertagt?
Jakob Grüner (ÖVP) begründete die Vertagung damit, dass innerhalb der Bundesregierung bereits Verhandlungen zu dieser Thematik liefen. Zudem verwies er auf entsprechende Hinweise im Regierungsprogramm und äußerte Bedenken zur vorgeschlagenen Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen.
Bericht und Beratungsunterlagen des Ausschusses: Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft (Parlament)
Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft (III-317 d.B.): III-317 d.B.
Initiativantrag der Grünen (149/A): 149/A
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