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Sozialausschuss verlängert Wohnschirm und Schülerhilfen bis 2029

ÖVP-Abgeordneter Gödl hebt Aktivpension mit Steuerfreibetrag hervor

15. April 2026
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Unterstützungsleistungen für armutsgefährdete Haushalte werden um drei Jahre verlängert. Neue Aktivpension ermöglicht Steuerfreibetrag bis 15.000 Euro.

Der Sozialausschuss hat heute wichtige Maßnahmen zur sozialen Absicherung beschlossen. Unterstützungsleistungen wie der "Wohnschirm" und Sachleistungen für Schülerinnen und Schüler werden von Ende 2026 bis 31. Dezember 2029 verlängert, wie ÖVP-Abgeordneter Ernst Gödl mitteilte.

Aktivpension mit Steuerfreibetrag

Parallel dazu wurde heute im Ministerrat die Aktivpension beschlossen. "Damit schafft die Bundesregierung ein modernes Abgabenmodell, das Weiterarbeiten im Alter belohnt", so Gödl. Das System bietet einen steuerlichen Freibetrag von bis zu 15.000 Euro pro Jahr und eine massive Reduktion der Sozialversicherungsbeiträge. Gleichzeitig werden die Mittel zur Beschäftigung Älterer ausgeweitet.

Konkrete Finanzierung der Hilfsmaßnahmen

Ab 2027 stehen für Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen 28 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Für Sachzuwendungen an Schülerinnen und Schüler sind 15 Millionen Euro jährlich vorgesehen.

Der "Wohnschirm" unterstützt Mieterinnen und Mieter, die aufgrund von Mietschulden von Delogierung bedroht sind. Schülerinnen und Schüler aus Haushalten mit Sozialhilfe- oder Mindestsicherungsbezug erhalten zweimal jährlich Sachleistungen im Wert von 150 Euro für den Schulstart.

Vereinfachte Abwicklung geplant

Die Gesetzesnovelle ermöglicht künftig Abwicklungsstellen, Einkommensdaten aus der Transparenzdatenbank ohne Zustimmung der Förderwerbenden abzufragen. Dies soll die Abwicklung erleichtern. Bereits abgeschlossene Unterstützungsmaßnahmen wie Einmalzahlungen an Haushalte oder Sonderzuwendungen für Alleinerziehende werden aus dem Gesetz gestrichen.

Verbesserungen im Pflegebereich

Die Novelle zum Bundespflegegeldgesetz bringt Klarstellungen beim Angehörigenbonus. Der Anspruch endet mit dem Monatsletzten jenes Monats, in dem die Voraussetzungen wegfallen. Bei verspäteter Antragstellung ist die Auszahlung höchstens ein Jahr rückwirkend möglich.

Für Qualitätskontrollen wird die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ermächtigt, Entscheidungsträger zu informieren, wenn die Pflege nicht den Bedürfnissen entspricht. Das Angehörigengespräch soll pflegende Angehörige unterstützen, die großen Belastungen ausgesetzt sind.

"Die Gesetzesnovellen leisten einen wichtigen Beitrag zu sozialer Sicherheit, effizienter Verwaltung und einer nachhaltigen Weiterentwicklung des Pflegesystems", fasste Gödl zusammen.

Schlagworte

#ÖVP#Sozialausschuss#Wohnschirm#Aktivpension#Pflege#Gödl#Soziales#Parlament

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