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Budgetbegleitgesetz passiert Budgetausschuss – Eckdaten

Koalition bringt Abänderungsantrag mit Sparmaßnahmen ein, Parlament genehmigt Vorbelastungen für Bahnausbau

26. Juni 2026
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Der Budgetausschuss des Nationalrats gab dem Budgetbegleitgesetz grünes Licht; Änderungen betreffen u.a. Dienstgeberabgabe, Familienleistungen und Vorbelastungen für den Bahnausbau.

Nach einer knapp dreistündigen Debatte hat der Budgetausschuss des Nationalrats das Budgetbegleitgesetz gebilligt. ÖVP, SPÖ und NEOS stimmten der umfangreichen Sammelnovelle zu, zuvor wurden zahlreiche Änderungen und Ergänzungen vorgenommen.

Gleichzeitig setzten die Koalitionsparteien eine Novelle zum Dienstgeberabgabegesetz auf Schiene und genehmigten budgetäre Vorbelastungen für den Bahnausbau. Kritik kam von der Opposition, die laut Parlamentskorrespondenz nur einzelnen Maßnahmen des Budgetbegleitgesetzes etwas abgewinnen konnte.

Budgetausschuss genehmigt Budgetbegleitgesetz

Der Budgetausschuss des Nationalrats behandelte das Paket in einer Sitzung mit sechs Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung. Neben Finanzminister Markus Marterbauer waren Verkehrsminister Peter Hanke, Staatssekretärin Barbara Eibinger‑Miedl, Sozialministerin Korinna Schumann, Umwelt‑ und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig sowie Staatssekretär Josef Schellhorn für Fragen anwesend.

Finanzminister Markus Marterbauer kündigte eine zusätzliche Unterstützung für Gemeinden in der Höhe von 30 Mio. Euro an; Details nannte er nicht, er sprach jedoch von Maßnahmen "in Richtung Investitionszuschüsse". Einen Antrag der Grünen auf Änderung des Medientransparenzgesetzes erhielt keine Mehrheit.

Wesentliche Punkte des Abänderungsantrags

Die Koalitionsparteien einigten sich unter anderem auf eine Erhöhung der Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte von 19,4 % auf 23 % in den Jahren 2027, 2028 und 2029; ab 2030 soll der Satz dem Plan zufolge auf 21 % sinken. Gleichzeitig ist vorgesehen, die Geringfügigkeitsgrenze bis Ende 2027 bei 551,1 Euro einzufrieren.

Weitere Anpassungen betreffen Selbstständige und Altersteilzeit: Die einkommensgestaffelten Gutschriften zur Krankenversicherung für Selbstständige mit niedrigem Verdienst werden 2027 halbiert und 2028 ganz entfallen. Für Beschäftigte in Altersteilzeit wird Unternehmen künftig nur noch bis zu 75 % der Höchstbeitragsgrundlage ein Lohnersatz gewährt; der Aufwandsersatz für Altersteilzeit wird dauerhaft mit 80 % festgelegt.

Beschäftigte müssen künftig bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen; im Gegenzug wird der Leistungsanspruch bis zum Regelpensionsalter verlängert, sofern die Voraussetzungen gegeben sind. Die Bestimmung, dass nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für eine Korridorpension noch bis zu einem Jahr Arbeitslosengeld bezogen werden kann, entfällt.

Für neue Beschäftigungsverhältnisse werden die Arbeitslosenversicherungsbeiträge in Stufen an die volle Höhe angepasst; laut Abänderungsantrag steigen die Beiträge bei neuen Beschäftigungsverhältnissen schneller als bei bestehenden. Zudem sollen ab 2029 285 Mio. Euro aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik für die Lehrlingsförderung bereitgestellt werden, was 5 Mio. Euro mehr sind als derzeit.

Der Abänderungsantrag umfasst weiters Maßnahmen zur Bekämpfung von Sozialbetrug, Klarstellungen zum neuen "Waldresilienzfonds", die Förderung von "Fernkälte" sowie Adaptierungen im Körperschaftsteuergesetz.

Vorbelastungen für den Bahnausbau

Für den Bahnausbau kann das Budget in der Periode 2027 bis 2032 mit bis zu 72,57 Mrd. Euro vorbelastet werden. Der Großteil der Summe (62,94 Mrd. Euro) entfällt auf Annuitäten für langfristige Bauprojekte wie den Brenner Basistunnel; direkte Zuschüsse schlagen mit 9,64 Mrd. Euro zu Buche.

Im Annuitätenanteil ist laut Antrag eine Vorsorge für steigende Annuitätenzinsen in Höhe von 3,25 Mrd. Euro enthalten; weiters ist eine Vorsorge für Reinvestitionen infolge von Naturkatastrophen in Höhe von 230 Mio. Euro vorgesehen. Für Zuschussverträge zu Betrieb und Instandhaltung sind zusätzliche Vorbelastungen von 9,64 Mrd. Euro eingerechnet, inklusive Vorkehrungen für eine Zinsaufwandssteigerung von rund 300 Mio. Euro und einer Vorsorge für Instandhaltung nach Naturkatastrophen von 200 Mio. Euro.

Verkehrsminister Peter Hanke nannte darüber hinaus Investitionen in den Bahnausbau in den nächsten fünf Jahren im Umfang von 19,5 Mrd. Euro. Für den Brenner Basistunnel liegen dem Rahmenplan auf Grundlage der vorläufigen Kostenkalkulation Errichtungskosten in Höhe von rund 10,76 Mrd. Euro zugrunde.

Fast 70 Gesetzesnovellen und zentrale Maßnahmen

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028 (523 d.B.) werden 66 Gesetze novelliert und zwei neue Gesetze geschaffen. Fixiert werden unter anderem die Pensionsanpassung 2027, die Einführung einer Paketsteuer, die Senkung der Lohnnebenkosten bei gleichzeitig höherer Besteuerung von Unternehmensgewinnen sowie die Verlängerung der Bankenabgabe.

Zudem sieht das Paket das Einfrieren verschiedener Familien‑ und Sozialleistungen wie Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld vor. Agrardiesel bleibt weiterhin subventioniert; zusätzliche Mittel sind für die Verbesserung der Qualität von Fließgewässern in Aussicht gestellt.

Kleinere Maßnahmen im Gesetzespaket umfassen Beispiele wie höhere Strafen für Raser, die Anhebung der Alkoholsteuer, eine Befreiung von asbestbelastetem Schotter vom Altlastensanierungsbeitrag, verschärfte Sanktionen bei unrechtmäßigem Bezug von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sowie einen kostenlosen Blick ins Grundbuch für Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer.

Länder und Gemeinden: zusätzliche Investitionszuschüsse

Der Abänderungsantrag nimmt die zwischen Finanzministerium und Ländern getroffene Vereinbarung zur Beteiligung an höheren staatlichen Zuschüssen zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) auf. Die ursprünglich vorgesehene Aufteilung ändert sich nicht, laut Erläuterungen sind aber weitere Gespräche geplant, sollten Länder und Gemeinden weniger stark von den zusätzlichen Steuereinnahmen profitieren als erwartet.

Der im Jahr 2022 beschlossene Zweckzuschuss des Bundes an die Länder für Investitionen wird um 166,86 Mio. Euro aufgestockt. Davon sollen 50 Mio. Euro noch 2026 ausgezahlt werden, der Rest in drei Tranchen in den Jahren 2029 bis 2031; ein Vorziehen ist je nach budgetärer Entwicklung möglich. Die Mittel können unter anderem für Klimaschutz, Digitalisierung, Ausbau von Kinderbetreuung, Radwege, neue öffentliche Verkehrsangebote und Ladeinfrastruktur für E‑Mobilität verwendet werden. Der geplante Zuschuss für Gemeinden in der Höhe von 30 Mio. Euro soll gesondert gesetzlich geregelt werden.

Der Budgetdienst des Parlaments errechnet, dass die Maßnahmen des Budgetbegleitgesetzes — ohne Berücksichtigung des Abänderungsantrags und der Erhöhung der Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte — das gesamtstaatliche Defizit um 1,9 Mrd. Euro im Jahr 2027 und jeweils 2,2 Mrd. Euro in den beiden folgenden Jahren verbessern. Insgesamt würden von 2026 bis 2030 unter Einbeziehung von Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung 8,4 Mrd. Euro konsolidiert, wobei knapp zwei Drittel auf einnahmenseitige Maßnahmen entfallen.

Der Budgetdienst weist zudem aus, dass Länder und Gemeinden vom Gesamtpaket profitieren: Ihre Ertragsanteile steigen demnach, und konkret wird eine Saldenverbesserung von zumindest 400 Mio. Euro ab dem Jahr 2028 errechnet. Die Einnahmen der Krankenversicherung sollen um rund 100 Mio. Euro jährlich steigen.

Pensionsanpassung und Familienleistungen

Die Pensionen werden 2027 um 2,95 % angehoben, bei einem Deckel von 204,44 Euro. Für Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension wird ein Plus von 3,3 % vorgesehen. Für die Berechnung der Pensionsanpassung werden sämtliche Pensionen zusammengerechnet; laut Abänderungsantrag ist auch eine etwaige Teilpension zu berücksichtigen.

Familienleistungen wie Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Schulstartgeld sollen 2028 nicht an die Inflation angepasst werden. Der "Familienbonus plus" muss künftig zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden, wenn im Haushalt kein Kind unter vier Jahren lebt; damit kann ein Elternteil ab 2027 maximal 75 % des jährlichen Steuerabsetzbetrags von 2.000 Euro (bzw. 700 Euro für ältere Kinder) geltend machen.

Unternehmen, Paketsteuer und Förderungen

Unternehmen betrifft unter anderem eine Reduzierung der Dienstgeberbeiträge zum FLAF von 3,7 % auf 2,7 % ab 2028; im Gegenzug müssen künftig auch für ältere Beschäftigte Beiträge geleistet werden. Für Einkommensteile oberhalb von 1 Mio. Euro kommt ab 2028 wieder ein Körperschaftsteuersatz von 24 % statt 23 % zur Anwendung. Banken leisten weitere drei Jahre einen Sonderbeitrag zur Budgetkonsolidierung.

Die neue Paketsteuer sieht vor, ab Oktober 2026 pro Paket 2 Euro zu erheben. Betroffen sind Versandhändler mit Umsätzen über 100 Mio. Euro im vorangegangenen Wirtschaftsjahr; alternativ kann die Steuer pro Bestellung entrichtet werden. Fällig wird die Steuer mit der Annahme der Zahlung, unabhängig von Zustellung oder tatsächlicher Zahlung, und auch bei Retouren ist die Steuer zu zahlen.

Für Wohnraumsanierung und Heizkesseltausch stehen ab 2027 jeweils 179 Mio. Euro (Heizkesseltausch) bzw. 181 Mio. Euro (Sanierungen) zur Verfügung; für thermische Sanierungen sind nur noch Zinszuschüsse vorgesehen. Die Fördermittel für Kreislaufwirtschaft werden um 30 Mio. Euro gesenkt, was das Aus für den Reparaturbonus zur Folge haben könnte. Ein neuer Waldresilienzfonds wird laut Erläuterungen mit insgesamt 54 Mio. Euro in den Jahren 2027 und 2028 dotiert.

Begriffserklärungen

Budgetbegleitgesetz: Eine Sammelnovelle, die zahlreiche Einzelgesetze ändert oder ergänzt und Budgetwirkungen für die Jahre 2027–2028 regelt. In diesem Verfahren werden breit gestreute Maßnahmen in einem Paket zusammengeführt.

Dienstgeberabgabe (für Geringfügige): Eine Abgabe, die Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte leisten; der Abänderungsantrag sieht eine vorübergehende Erhöhung vor (2027–2029 auf 23 %, danach 21 %).

Vorbelastungen: Gesetzlich vorgesehene Verpflichtungen, die den Bundeshaushalt künftig belasten können, etwa für Annuitäten oder Zuschüsse über mehrere Jahre — im Rahmenplan ÖBB bis 2032 mit bis zu 72,57 Mrd. Euro benannt.

Annuitäten: Regelmäßige Zahlungen zur Bedienung von Investitionen über einen langen Zeitraum; im Rahmenplan sind 62,94 Mrd. Euro als Annuitäten für langfristige Bauprojekte eingeplant.

Familienlastenausgleichsfonds (FLAF): Fondssystem, zu dem Dienstgeberbeiträge geleistet werden; das Gesetz sieht Änderungen bei Dienstgeberbeiträgen sowie eine andere Beteiligung der Länder an höheren staatlichen Zuschüssen vor.

FAQ zum Budgetbegleitgesetz

Was hat der Budgetausschuss beschlossen?

Der Ausschuss gab dem Budgetbegleitgesetz grünes Licht und stimmte einem umfangreichen Abänderungsantrag zu. ÖVP, SPÖ und NEOS votierten dafür; zuvor wurden zahlreiche Änderungen und Ergänzungen vorgenommen.

Welche Änderungen zur Dienstgeberabgabe sind geplant?

Die Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte wird laut Abänderungsantrag 2027–2029 von 19,4 % auf 23 % angehoben und soll danach auf 21 % sinken. Zusätzlich bleibt die Geringfügigkeitsgrenze 2027 bei 551,1 Euro eingefroren.

Wie hoch sind die Vorbelastungen für den Bahnausbau?

Für den Bahnausbau sind im Rahmenplan Vorbelastungen von bis zu 72,57 Mrd. Euro in der Periode 2027–2032 vorgesehen, davon 62,94 Mrd. Euro für Annuitäten und 9,64 Mrd. Euro für direkte Zuschüsse.

Was passiert mit Familienleistungen und Pensionen?

Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Schulstartgeld sollen 2028 nicht an die Inflation angepasst werden. Die Pensionen werden 2027 um 2,95 % erhöht, mit einem Deckel von 204,44 Euro; Mindestpensionen erhalten ein Plus von 3,3 %.

Wer profitiert von zusätzlichen Mitteln für Länder und Gemeinden?

Der Zweckzuschuss an die Länder wird um 166,86 Mio. Euro aufgestockt; 50 Mio. Euro sollen 2026 ausgezahlt werden, der Rest in Tranchen 2029–2031. Der Budgetdienst berechnete zudem eine Saldenverbesserung von Ländern und Gemeinden um zumindest 400 Mio. Euro ab 2028.

Quellen und Kontakt

Parlamentskorrespondenz / Pressedienst der Parlamentsdirektion. Weitere Hintergrundinformationen und die Analyse des Budgetdienstes finden Sie auf der Website des Parlaments: www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz und beim Budgetdienst: parlament.gv.at/fachinfos/budgetdienst. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug sind auf der Website des Finanzministeriums verfügbar: www.bmf.gv.at.

Kontakt Pressedienst der Parlamentsdirektion: Tel. +43 1 40110/2272, E‑Mail: pressedienst [at] parlament.gv.at

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Schlagworte

#Budgetbegleitgesetz#Budgetausschuss#Bahnausbau#Dienstgeberabgabe#Pensionsanpassung#Budget 2027 2028#Nationalrat

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