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Bundesrat verzichtet auf Einspruch zum Budgetbegleitgesetz

Paketsteuer ab 1. Oktober 2026, Pensionsanpassung 2027 und weitere Maßnahmen endgültig beschlossen

16. Juli 2026
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Der Bundesrat hat keinen Einspruch gegen das Budgetbegleitgesetz 2027‑2028 erhoben. Paketsteuer, Pensionsanpassung und weitere Maßnahmen sind damit beschlossen.

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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung den Einspruch gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrats zum Budgetbegleitgesetz 2027‑2028 nicht erhoben. Die Koalitionsparteien stimmten dafür; FPÖ und Grüne votierten gegen den Verzicht auf einen Einspruch. Damit kann die im Gesetz vorgesehene Paketsteuer von 2 Ꞓ pro Paket planmäßig mit 1. Oktober 2026 in Kraft treten.

Der Beschluss umfasst neben der Paketsteuer auch die Pensionsanpassung 2027 mit einem Plus von 2,95 % bzw. 3,3 % für Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher sowie dutzende weitere Maßnahmen. Im Beschluss enthalten sind unter anderem die Senkung der FLAF‑Beiträge für Unternehmer ab 2028, eine gleichzeitige Erhöhung der Körperschaftsteuer für hohe Unternehmensgewinne sowie stufenweise höhere Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Geringverdienerinnen und Geringverdiener.

Bundesrat stimmt Verzicht auf Einspruch zum Budgetbegleitgesetz 2027‑2028

Die parlamentarischen Beratungen über das Budgetbegleitgesetz 2027‑2028 sind damit abgeschlossen, wie die Parlamentskorrespondenz mitteilt. In der Sitzung des Bundesrats wurde dem Beschluss des Nationalrats nicht widersprochen; somit treten die darin vorgesehenen Änderungen und Maßnahmen in der vorgesehenen Form in Kraft beziehungsweise werden umgesetzt, soweit im Gesetzesteext konkrete Zeitpunkte genannt sind.

Neben dem zentralen Paketsteuer‑ und Pensionspaket passierten dem Bericht zufolge auch weitere mit dem Budget zusammenhängende Gesetzesvorhaben den Bundesrat. Dazu gehören etwa budgetäre Vorbelastungen für den Bahnausbau in der Höhe von 72,57 Mrd. Ꞓ, die Erhöhung des Dienstgeberbeitrags für geringfügig Beschäftigte, die Begrenzung der Bezugserhöhung für Politikerinnen und Politiker im kommenden Jahr auf 1 % sowie das vorübergehende Einfrieren der Klubförderung. Die Novelle zum Klubfinanzierungsgesetz wurde einhellig gebilligt.

Parteistimmen im Bundesrat: Kritik und Zustimmung

Die Debatte eröffnete der oberösterreichische FPÖ‑Bundesrat Markus Steinmaurer (OÖ). Er kritisierte unter anderem die Pensionsanpassung, Änderungen beim Familienbonus und die sukzessive Erhöhung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Geringverdienerinnen und Geringverdiener. Steinmaurer warf der Regierung vor, der Jugend mit ihrer Schuldenpolitik "die Zukunft zu verbauen" und bezeichnete die Regierung als "rücktrittsreif". Er sprach von einem immer größer werdenden "Scherbenhaufen".

Weitere FPÖ‑Vertreter äußerten zusätzliche Kritikpunkte: Irene Partl beklagte eine falsche Prioritätensetzung, nannte die "Schwächung" des Familienlastenausgleichsfonds, die Paketsteuer und Budgetkürzungen bei Universitäten. Werner Gradwohl verwies auf positive Einzelmaßnahmen wie die Bekämpfung von Steuerbetrug und Sozialmissbrauch, sah darin aber kein Gegengewicht zum "negativen Gesamtbild". Weitere FPÖ‑Stimmen beklagten u. a. zunehmende Bürokratie, Forderungen nach Reformen beim ORF, Ablehnung höherer Verkehrsstrafen sowie Kritik an der CO2‑Bepreisung.

Die Grünen, vertreten durch Elisabeth Kittl (W) und Simone Jagl (NÖ), bemängelten laut Protokoll eine mangelnde soziale Ausgewogenheit der Sparmaßnahmen. Kittl bezeichnete es als "ungerecht", dass Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen einen wesentlichen Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten müssten, während von "Milliardenerben" kein fairer Beitrag verlangt werde. Kittl sagte ferner, Frauen seien überproportional von den Sparmaßnahmen betroffen und die Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel werde von der neuen Paketsteuer "aufgefressen". Kritisch bewertet wurden zudem Kürzungen beim Klimaschutz und fortgesetzte Mittel für klimaschädliche Subventionen und Straßenbauprojekte.

Die SPÖ verteidigte das Paket: Der Wiener SPÖ‑Bundesrat Wolfgang Markytan sagte: "Wir sanieren das Budget ohne die Zukunft kaputtzusparen". Sandro Beer (W) betonte, mehr als die Hälfte der Budgetkonsolidierung werde von Banken, Konzernen und jenen getragen, "die es sich leisten können"; er nannte das Ergebnis ein "Kompromissbudget". SPÖ‑Vertreter hoben zudem vorgesehene Investitionen in Gesundheit, Pflege und Bildung sowie steigende Budgetmittel für Frauen und Offensivmaßnahmen im Bereich Arbeitsmarkt hervor. Gabriele Kolar begrüßte die Einrichtung des Wald‑Wasser‑Resilienzfonds.

Die ÖVP verwies auf eine Budgetkonsolidierung in Milliardenhöhe. Christoph Thoma (ÖVP/V) erinnerte daran, dass die FPÖ im Nationalrat keinem einzigen Punkt des Budgetbegleitgesetzes zugestimmt habe, und bezeichnete die Politik als "richtungsweisend"; er sagte, eine Budgetkonsolidierung in Milliardenhöhe sei "nicht nix". Thoma nannte außerdem Investitionszuschüsse für Länder und äußerte sich kritisch zur Paketsteuer mit dem Hinweis, beim regionalen Einkauf wäre sie nicht notwendig.

Die NEOS‑Abgeordnete Julia Deutsch (NEOS/W) bezeichnete das Budget als "nicht perfekt", aber entlastend für Arbeit und Unternehmen. Sie nannte ein Konsolidierungsvolumen von 6 Mrd. Ꞓ durch das erste Doppelbudget und weitere 5 Mrd. Ꞓ durch die Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028. Deutsch verwies auf Maßnahmen wie das zweite kostenlose Kindergartenjahr und die Senkung der Lohnnebenkosten; ein Betrieb mit zehn Beschäftigten werde sich dadurch mehr als 5.000 Ꞓ jährlich ersparen.

Staatssekretärin Barbara Eibinger‑Miedl betonte, das Doppelbudget sei mehr als ein reines Konsolidierungsbudget und setze zahlreiche Impulse, um Österreich "weiter nach vorne zu bringen". Besonders hob sie die Senkung der Lohnnebenkosten hervor und nannte die Zahl von 12.000 potenziell entstehenden Jobs. Sie verwies darauf, dass über vier Jahre gerechnet zwei Drittel der Konsolidierungsmaßnahmen auf der Ausgabenseite stattfinden und mahnte zu weiteren Reformen, um das gesamtstaatliche Defizit unter die Maastricht‑Grenze von 3 % zu drücken.

Konkrete Maßnahmen und Zahlen im Beschluss

  • Paketsteuer: 2 Ꞓ pro Paket; Inkrafttreten geplant mit 1. Oktober 2026.
  • Pensionsanpassung 2027: Plus 2,95 % bzw. 3,3 % für Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher.
  • Senkung der FLAF‑Beiträge für Unternehmer ab 2028 bei gleichzeitiger Erhöhung der Körperschaftsteuer für hohe Unternehmensgewinne.
  • Stufenweise höhere Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Geringverdienerinnen und Geringverdiener.
  • Budgetäre Vorbelastungen für den Bahnausbau in der Höhe von 72,57 Mrd. Ꞓ.
  • Erhöhung des Dienstgeberbeitrags für geringfügig Beschäftigte; Begrenzung der Bezugserhöhung für Politikerinnen und Politiker im kommenden Jahr auf 1 %; vorübergehendes Einfrieren der Klubförderung.
  • Die Novelle zum Klubfinanzierungsgesetz wurde einhellig gebilligt.

Begriffe und Verfahren erklärt

Budgetbegleitgesetz: Ein gesetzliches Paket, das Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung und begleitende Regelungen zusammenfasst. Im vorliegenden Fall trägt es die Bezeichnung "Budgetbegleitgesetz 2027‑2028" und wurde vom Nationalrat beschlossen.

Paketsteuer: Im Gesetzentwurf genannt ist eine neue Abgabe in Höhe von 2 Ꞓ pro Paket. Der Bundesrat hat dem Verzicht auf einen Einspruch zugestimmt, sodass das Inkrafttreten mit 1. Oktober 2026 vorgesehen ist.

Pensionsanpassung 2027: Die Pensionsanpassung ist im Beschluss mit einem Prozentsatz von 2,95 % bzw. 3,3 % für Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher verankert. Diese Zahlen sind Bestandteil des Budgets und des Begleitgesetzes.

FLAF‑Beiträge: FLAF steht für Familienlastenausgleichsfonds; im Beschluss ist eine Senkung der FLAF‑Beiträge für Unternehmer ab 2028 vorgesehen; diese Maßnahme wird im Paket in Verbindung mit einer Erhöhung der Körperschaftsteuer für hohe Unternehmensgewinne genannt.

Doppelbudget und Bundesfinanzrahmen: Der Bundesrat hat laut Mitteilung kein Mitwirkungsrecht beim Doppelbudget selbst und beim neuen Bundesfinanzrahmen; diese Instrumente wurden bereits mit dem Nationalratsbeschluss vergangen Freitag endgültig genehmigt.

FAQ zum Bundesratsbeschluss

Was bedeutet der Verzicht des Bundesrats auf einen Einspruch?

Der Bundesrat stimmte dafür, gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben. In der Mitteilung wird ausdrücklich genannt, dass dadurch die im Budgetbegleitgesetz vorgesehenen Maßnahmen, etwa die Paketsteuer, wie geplant umgesetzt werden können.

Wer hat gegen den Verzicht gestimmt?

Gegen den Einspruchsverzicht stimmten FPÖ und Grüne. Diese Parteien sehen viele Punkte des Budgetbegleitgesetzes nach wie vor kritisch, wie die Protokollauszüge der Sitzung wiedergeben.

Welche Zahl zur Pensionsanpassung ist vorgesehen?

Im Beschluss ist eine Pensionsanpassung 2027 mit einem Plus von 2,95 % genannt; für Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher ist ein Wert von 3,3 % vermerkt. Diese Zahlen sind Teil des Gesetzestexts zum Begleitgesetz.

Welche weiteren finanziellen Maßnahmen wurden genannt?

Zu den weiteren Maßnahmen zählen unter anderem die Senkung der FLAF‑Beiträge für Unternehmer ab 2028, eine Erhöhung der Körperschaftsteuer für hohe Unternehmensgewinne, stufenweise höhere Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Geringverdienerinnen und Geringverdiener sowie budgetäre Vorbelastungen für den Bahnausbau in der Höhe von 72,57 Mrd. Ꞓ.

Wie kann man die Sitzungen verfolgen?

Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können laut Mitteilung via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video‑on‑Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek sind zudem Fotos von Plenarsitzungen abrufbar.

Wen kann man für Rückfragen kontaktieren?

Als Kontakt nennt die Mitteilung den Pressedienst der Parlamentsdirektion, Parlamentskorrespondenz. Telefon: +43 1 40110/2272. E‑Mail: pressedienst [at] parlament.gv.at. Weiterführende Informationen sind über die Webseite der Parlamentskorrespondenz erreichbar.

Quellen und Kontakt

Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz. Sitzungen und Mediathekinhalte sind in der Mediathek des Parlaments verfügbar: Parlaments‑Mediathek.

Kontakt: Pressedienst der Parlamentsdirektion, Parlamentskorrespondenz. Tel. +43 1 40110/2272. E‑Mail: pressedienst [at] parlament.gv.at. Weitere Informationen: www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz

Schlagworte

#Bundesrat#Budgetbegleitgesetz#Paketsteuer#Pensionsanpassung#Doppelbudget#FLAF#Bahnausbau

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