FPÖ-Kritik an Zusammenlegung von Bezirksgerichten; Entschließung zur Einbeziehung der Länder angenommen
Der Bundesrat stimmte der Novelle mit Zweidrittelmehrheit zu: Sechs Volksgruppen erhalten verfassungsrechtliche Erwähnung; Änderungen regeln zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärnten.
Die Novelle des Volksgruppengesetzes erreichte nach einem zuvor gefassten Nationalratsbeschluss auch im Bundesrat die notwendige Zweidrittelmehrheit. Damit werden alle sechs autochthonen Volksgruppen in Österreich künftig explizit im Volksgruppengesetz genannt und durch eine Verfassungsbestimmung abgesichert. Zudem enthält die Gesetzesänderung Bestimmungen zur Sicherung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten.
Gegen die geplanten Strukturänderungen bei Bezirksgerichten richtete sich Kritik der FPÖ, die in einer Debatte vor dem Bundesrat einen Entschließungsantrag einbrachte, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, von Schließungen oder Zusammenlegungen von Bezirksgerichten Abstand zu nehmen. Dieser Antrag fand keine Mehrheit. Als Reaktion darauf wurde jedoch ein gemeinsam eingebrachter Entschließungsantrag mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen angenommen, der die Einbeziehung der regionalen Ebenen bei möglichen Zusammenlegungen fordert.
Die Novelle nennt die sechs autochthonen Volksgruppen namentlich und verankert ihren Schutz in einer Verfassungsbestimmung. Konkret handelt es sich um die slowenische, kroatische, ungarische, tschechische und slowakische Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma. Teil der Novelle ist außerdem eine Verpflichtung der Regierung zur Vorlage eines jährlichen, umfassenden Berichts über die Lage der Volksgruppen, der auch Stellungnahmen der Volksgruppenbeiräte enthalten soll.
Die erwähnte Berichtspflicht zielt laut Gesetzeswortlaut auf eine regelmäßige Information über die Situation der genannten Volksgruppen ab; die Novelle konkretisiert dabei, dass Stellungnahmen der Volksgruppenbeiräte in diesen Bericht einfließen sollen.
Zur Sicherung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten sieht die Novelle konkrete organisatorische Änderungen vor. Das Bezirksgericht Ferlach wird mit dem Bezirksgericht Klagenfurt zusammengelegt; die Bezirksgerichte Bleiburg und Bad Eisenkappel werden mit dem Bezirksgericht Völkermarkt zusammengelegt.
In Klagenfurt und Völkermarkt sollen eigene Gerichtsabteilungen und zweisprachige Kompetenzzentren eingerichtet werden. An den bisherigen Standorten bleiben Gerichtstage erhalten. Ergänzend zum Gerichtsorganisationsgesetz wird auch das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert: Bei Auswahlverfahren für die Richterausbildung sollen Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt werden können, die auch die zweite Amtssprache des jeweiligen Gerichtssprengels beherrschen.
In der Debatte vor dem Bundesrat warfen Vertreter der FPÖ den Beschlüssen Kritik vor. Bundesrat Herbert Kober (FPÖ/St) äußerte, ein weiterer Teil der staatlichen Infrastruktur würde aus dem ländlichen Raum verschwinden, und verwies auf Pläne, dass österreichweit bis zu sechzehn Bezirksgerichte geschlossen werden sollen. Er sprach darüber hinaus vom Zustand der Justiz, vom Zugang der Bürger zum Recht und von der Zukunft des ländlichen Raums. Kober kritisierte die Personal- und Budgetpolitik in der Justiz und bezeichnete diese als Folge verfehlter Politik der sogenannten "Verliererregierung".
Nikolaus Amhof (FPÖ/W) setzte die Aufwertung der Volksgruppen in Relation zu ihrer Entwicklung und wies darauf hin, dass die slowenische Sprache in Kärnten seiner Darstellung nach mittlerweile nur mehr von unter drei Prozent der Bevölkerung genutzt werde. In weiteren Äußerungen verglich er die Situation mit Minderheitenrechten in anderen Regionen, wie beispielsweise Slowenien und Südtirol, wie sie in der Debatte genannt wurden.
Als Reaktion auf die FPÖ-Kritik brachten Vertreter anderer Fraktionen einen Entschließungsantrag ein, der mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen angenommen wurde. Bundesrat Christian Fischer (SPÖ/N) brachte gemeinsam mit Sandra Lassnig (ÖVP/K) und Julia Deutsch (NEOS/W) einen Antrag ein, der die Justizministerin dazu auffordert, mit den von einer Evaluierung der Bezirksgerichte betroffenen Ländern und Gemeinden in Gespräche zu treten und für transparente sowie frühzeitige Information zu sorgen.
Vertreterinnen und Vertreter der ÖVP und SPÖ betonten, in den Dialog seien die Volksgruppen wie auch die Länder eingebunden worden. Sandra Lassnig (ÖVP/K) betonte dabei, dass es sich um Zusammenlegungen, nicht um Schließungen der Bezirksgerichte handle. Claudia Arpa (SPÖ/K) verwies auf die personelle Situation, die die Änderung der Rahmenbedingungen erforderlich gemacht habe. Harald Himmer (ÖVP/W) verwies darauf, dass Schließungen von Bezirksgerichten auch innerhalb der eigenen Fraktionen kritisch gesehen würden. Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) bezeichnete die kurzfristig eingebrachte Initiative hingegen als inhaltlich wertlos.
Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) nannte die Beschlussfassung der Novelle im Jahr des 50. Jubiläums des Volksgruppengesetzes ein "schönes Zeichen" und hob die stärkere Einbindung der Volksgruppenbeiräte sowie das angekündigte "Volksgruppenforum" hervor. Sie verwies darauf, dass gute Volksgruppenpolitik sich weiterentwickele.
Vizekanzler Andreas Babler erklärte in der Debatte, die Reform zur zweisprachigen Gerichtsbarkeit sei eine Reaktion auf den demographischen Wandel. Er äußerte, er sehe darin wesentliche Vorteile für die Kärntner Slowenen; durch die Ausweitung der Zuständigkeitsbereiche werde die unmittelbare Nähe der Bevölkerung gesichert, und durch regelmäßige Amtstage bleibe die Justiz nahe bei den Menschen vor Ort. Babler erinnerte außerdem an den Vorfall am Gedenkort Peršmanhof im vergangenen Jahr und sagte: "Das dürfe nie wieder passieren."
Volksgruppe: Als Volksgruppe bezeichnete die Novelle bestimmte, historisch gewachsene Sprach- und Minderheiten, die in der Gesetzesfassung namentlich genannt werden. Im vorliegenden Gesetzestext sind slowenische, kroatische, ungarische, tschechische, slowakische Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma aufgeführt.
Zweisprachige Gerichtsbarkeit: Dieser Begriff beschreibt in der Novelle organisatorische und sprachliche Vorkehrungen in Regionen mit mehrsprachiger Bevölkerung. In Kärnten sieht die Novelle dafür Zusammenlegungen von Bezirksgerichten vor sowie die Einrichtung von Gerichtsabteilungen und zweisprachigen Kompetenzzentren an zentralen Standorten.
Bezirksgerichtszusammenlegung: Unter Zusammenlegung versteht der Gesetzestext die organisatorische Bündelung einzelner Bezirksgerichte mit der Schaffung von Gerichtsabteilungen an anderen Standorten; an bisherigen Standorten bleiben laut Novelle Gerichtstage erhalten.
Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz: Das Gesetz regelt Dienstrechtliches rund um Richter und Staatsanwälte. Die Novelle sieht ergänzende Änderungen vor, wonach bei Auswahlverfahren für die Richterausbildung Bewerber bevorzugt werden können, die die zweite Amtssprache des Gerichtssprengels beherrschen.
Entschließungsantrag: Ein Entschließungsantrag ist ein parlamentarisches Instrument, mit dem ein Gremium die Regierung oder zuständige Stellen zu bestimmten Handlungen auffordern kann. Im Bundesrat wurden sowohl ein FPÖ-Antrag zur Erhaltung bestehender Gerichtsstandorte als auch ein gemeinsamer Antrag zur Einbindung von Ländern und Gemeinden in die Gespräche eingebracht.
Welche Volksgruppen sind namentlich genannt? Die Novelle nennt die slowenische, kroatische, ungarische, tschechische und slowakische Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma und verankert ihren Schutz durch eine Verfassungsbestimmung.
Welche Pflicht trifft die Regierung durch die Novelle? Die Novelle bringt laut Gesetzestext eine Verpflichtung der Regierung zur Vorlage eines jährlichen, umfassenden Berichts über die Lage der Volksgruppen, inklusive Stellungnahmen der Volksgruppenbeiräte.
Welche Gerichte werden in Kärnten organisatorisch verändert? Das Bezirksgericht Ferlach wird mit dem Bezirksgericht Klagenfurt zusammengelegt; die Bezirksgerichte Bleiburg und Bad Eisenkappel werden mit dem Bezirksgericht Völkermarkt zusammengelegt. In Klagenfurt und Völkermarkt sollen Gerichtsabteilungen und zweisprachige Kompetenzzentren eingerichtet werden, wobei an den bisherigen Standorten Gerichtstage verbleiben.
Welche Änderung sieht das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz vor? Ergänzend zur Gerichtsorganisation regelt die Novelle, dass bei Auswahlverfahren für die Richterausbildung Bewerber bevorzugt werden können, die die zweite Amtssprache des Gerichtssprengels beherrschen.
Wie reagierten die Fraktionen im Bundesrat? Die Novellen erhielten Zustimmung von Mitgliedern der ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen. Die FPÖ kritisierte die geplanten Maßnahmen und brachte einen eigenen Entschließungsantrag ein, der keine Mehrheit fand; ein anderer Entschließungsantrag zur Einbindung der Länder und Gemeinden wurde dagegen angenommen.
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