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Bundesrat beschließt Widerrufsbutton und Reparaturpflichten

Sterbeverfügungen können künftig innerhalb von fünf Jahren in einem vereinfachten Verfahren erneuert werden

15. Juli 2026
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Der Bundesrat billigte Änderungen im Verbraucherrecht: verpflichtender Widerrufsbutton bei Online-Käufen, neue Reparaturpflichten für Hersteller und eine vereinfachte Erneuerung von Sterbeverfügungen.

Der Bundesrat hat sich nach der breiten Zustimmung im Nationalrat für Anpassungen des österreichischen Verbraucherrechts an europäische Vorgaben ausgesprochen. Das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz (VerbRÄG 2026) bringt unter anderem erweiterte Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen und verpflichtet Online-Anbieter künftig zur Bereitstellung einer Rücktrittserklärung in Form eines Widerrufsbuttons.

Gemeinsam mit dem Verbraucherrechts-Änderungsgesetz wurde auch die nationale Umsetzung der Warenreparaturrichtlinie (WaRUG) debattiert. Hersteller bestimmter Verbraucherprodukte, wie im Parlament beispielhaft Smartphones oder Waschmaschinen genannt, werden damit zu Reparaturen verpflichtet. Außerdem wurde eine Novelle des Sterbeverfügungsgesetzes beschlossen, die eine vereinfachte Erneuerung von Sterbeverfügungen innerhalb von fünf Jahren vorsieht.

Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 und Widerrufsbutton

Das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 setzt eine EU-Richtlinie zum Verbraucher-Rücktrittsrecht und nachhaltigem Konsumverhalten um. Für Fernabsatzverträge, die online geschlossen werden, wird die Möglichkeit einer Online-Rücktrittserklärung, ein Widerrufsbutton, verpflichtend. Unternehmen müssen vor Vertragsschluss zudem konkretere Informationen zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten aller Warenarten bereitstellen.

Das Nationalratsplenum verschob das Inkrafttreten der Bestimmungen zum Widerrufsbutton ursprünglich von 19. Juni 2026 auf den 1. Oktober 2026, damit betroffene Unternehmer Zeit hätten, sich auf die geänderte Rechtslage einzustellen. Im Bundesrat wurde die Anpassung des Verbraucherschutzes an die europäischen Vorgaben laut Parlamentskorrespondenz einstimmig unterstützt.

Im Plenum äußerten Abgeordnete unterschiedlicher Fraktionen ihre Einschätzungen. Simone Jagl (Grüne/N) sagte, der Widerrufsbutton sei "eine klare Verbesserung" und die Transparenz bei den Kundenrechten sei zu begrüßen. Sandro Beer (SPÖ/W) begrüßte die Verbesserungen für Konsumenten bei Online-Einkäufen und nannte die verpflichtenden Informationen zu Produkteigenschaften wichtig. Bernhard Ruf (ÖVP/O) wertete die Verschiebung des Inkrafttretens als sinnvoll. Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) hob hervor, dass beim Abschluss wichtiger Verträge, etwa bei Finanzdienstleistungen, das Recht auf menschliche Ansprechpartner sichergestellt werde und seine Fraktion die Regelungen begrüße.

Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz (WaRUG): Herstellerpflichten und Informationspflichten

Die Debatte zur Umsetzung der Warenreparaturrichtlinie führte zu kontroversen Bewertungen. Mit dem WaRUG sollen Hersteller bestimmter Verbraucherprodukte zu Reparaturen verpflichtet werden; im Parlament wurden Smartphones und Waschmaschinen als Beispiele genannt. Ziel der Richtlinie ist laut Parlamentskorrespondenz ein Reparaturanspruch nach Ablauf der Gewährleistungsansprüche.

Justizministerin Anna Sporrer verwies auf ein europaweit einheitliches Informationsformular, das Vergleiche von Reparaturangeboten erleichtern solle. Sporrer merkte außerdem an, dass sich künftig bei einer Reparatur während der Gewährleistungszeit die Gewährleistungsfrist einmalig um ein Jahr verlängere; die vorhandenen Bestimmungen zu Gewährleistungen blieben davon unberührt.

Fraktionspositionen waren unterschiedlich: Simone Jagl (Grüne/N) bewertete die Umsetzung als problematisch und sprach von einer formal erfolgten Umsetzung, die keine höhere Reparaturquote erwarten lasse; nach ihrer Darstellung werde der Reparaturbonus ersatzlos abgeschafft und die Gewährleistung zudem geschwächt, weshalb die Grünen dem Gesetz nicht zustimmen würden. Bernhard Ruf (ÖVP/O) nannte die Umsetzung zielführender als einen Reparaturbonus und verwies auf einen leichteren Zugang zu Reparaturleistungen, mehr Information und längere Haltbarkeit von Geräten. Sandro Beer (SPÖ/W) sah deutliche Verbesserungen durch klare Informationen. Michael Wanner (SPÖ) argumentierte, das Recht auf Reparatur komme besonders Haushalten zugute, die sich nicht sofort einen Neukauf leisten könnten; er verwies zudem auf die einmalige Verlängerung der Gewährleistungspflicht nach einer Reparatur um ein Jahr. Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) bezeichnete Reparieren als grundsätzlich richtig, warnte jedoch davor, dass Verantwortung für Gewährleistungen von großen Herstellern auf kleine Handelsbetriebe abgewälzt werden könnte.

Erneuerung von Sterbeverfügungen: Novelle und vereinfachtes Verfahren

Seit 2022 ist laut Parlamentskorrespondenz unter strengen Voraussetzungen mit einer Sterbeverfügung assistierter Suizid in Anspruch zu nehmen. Die Novelle des Sterbeverfügungsgesetzes wurde an ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs angepasst. Sterbeverfügungen bleiben demnach weiterhin nur für ein Jahr gültig, können aber innerhalb von fünf Jahren ab Errichtung der Verfügung in einem vereinfachten Verfahren erneuert werden.

Für die vereinfachte Erneuerung ist ärztlich zu bestätigen, dass die sterbewillige Person weiterhin entscheidungsfähig ist, nach wie vor einen freien und selbstbestimmten Entschluss hat, sich selbst zu töten, und nach wie vor eine Krankheit im Sinne des Sterbeverfügungsgesetzes vorliegt. Zudem muss die sterbewillige Person in Österreich gemeldet oder österreichische Staatsbürger sein.

Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) bezeichnete die Änderung als nur eine "Minimalreparatur" und verwies auf ungelöste Aspekte, etwa die rechtliche Situation für Hilfeleistende und Begleitpersonen. Bernadette Kerschler (SPÖ/St) argumentierte, eine rasche Reparatur des Gesetzes sei nötig, da eine jährliche Wiederholung für schwerkranke Menschen nicht zumutbar sei, zugleich brauche es eine zeitliche Begrenzung zur Überprüfung der Voraussetzungen. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) nannte die Novelle einen "Balanceakt" zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz und forderte klare Verantwortlichkeiten bei Aufbewahrung und Registrierung des tödlichen Präparats. Ernest Schwindsackl (ÖVP/St) erinnerte an die Bedeutung von Schutzmechanismen gegen Missbrauch und den Nahebezug der Sterbewilligen zu Österreich, um "Sterbetourismus" zu verhindern. Sandra Jäckel (FPÖ/V) erklärte, die Novelle bringe klare Verbesserungen, sah aber offene Fragen etwa beim Verbleib von Präparaten. Julia Deutsch (NEOS/W) betonte die Abwägung von Selbstbestimmung und Lebensschutz und verwies auf die Bestätigung sinnvoller Schutzmechanismen durch den VfGH.

Justizministerin Anna Sporrer erklärte, man habe rasch eine verfassungskonforme Lösung vorgelegt; der VfGH habe nicht die Befristung der Verfügungen an sich kritisiert, sondern die Umständlichkeit des Erneuerungsverfahrens, der nun mit dem vereinfachten Verfahren Rechnung getragen werde.

Begriffe und Institutionen erklärt

Widerrufsbutton

Der Widerrufsbutton ist im Gesetzestext als verpflichtende Möglichkeit einer Online-Rücktrittserklärung bei Fernabsatzverträgen vorgesehen. Er soll Verbrauchern eine klar erkennbare Option bieten, einen online geschlossenen Vertrag zu widerrufen; das Inkrafttreten für diese Bestimmung wurde auf den 1. Oktober 2026 verschoben.

Fernabsatzvertrag

Fernabsatzverträge sind Verträge, die zwischen Unternehmer und Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden. Im Kontext des VerbRÄG 2026 werden die vorvertraglichen Informationspflichten für solche Verträge angepasst und ausgeweitet.

Warenreparaturrichtlinie / WaRUG

Die Warenreparaturrichtlinie der EU zielt laut Parlamentskorrespondenz auf einen Reparaturanspruch nach Ablauf der Gewährleistungsansprüche ab. Das WaRUG ist die nationale Umsetzung dieser Richtlinie und sieht unter anderem verpflichtende Reparaturbemühungen bestimmter Hersteller vor sowie ein europaweit einheitliches Informationsformular für Reparaturangebote.

Gewährleistung

Nach Angaben im Parlament bleiben die vorhandenen Bestimmungen zur Gewährleistung unberührt, gleichzeitig ist vorgesehen, dass sich bei einer Reparatur, auf die sich der Verbraucher im Rahmen der Gewährleistung statt auf Austausch einigt, die Gewährleistungsfrist einmalig um ein Jahr verlängert.

Sterbeverfügungsgesetz

Das Sterbeverfügungsgesetz regelt seit 2022 unter strengen Voraussetzungen die Inanspruchnahme assistierten Suizids mittels Sterbeverfügung. Die jüngste Novelle passt das Gesetz an ein Erkenntnis des VfGH an und schafft ein vereinfachtes Erneuerungsverfahren innerhalb von fünf Jahren ab Errichtung der Verfügung.

Konkrete Änderungen, Positionen und Termine

Wesentliche, im Parlament genannte Termine und Punkte sind:

  • Inkraftritt der Widerrufsbutton-Bestimmungen: verschoben auf 1. Oktober 2026 (ursprünglich 19. Juni 2026).
  • VerbRÄG 2026: Umsetzung einer EU-Richtlinie zu Rücktrittsrechten und nachhaltigem Konsum, inklusive Informationspflichten zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit.
  • WaRUG: nationale Umsetzung der Warenreparaturrichtlinie mit verpflichtenden Reparaturpflichten für bestimmte Hersteller.
  • Sterbeverfügung: Sterbeverfügungen bleiben ein Jahr gültig, können innerhalb von fünf Jahren vereinfacht erneuert werden; ärztliche Bestätigung über Entscheidungsfähigkeit, freien Willen und Vorliegen einer relevanten Krankheit ist Voraussetzung.

FAQ zur Parlamentsentscheidung

Was ist der Widerrufsbutton und wofür dient er?

Der Widerrufsbutton ist eine verpflichtende Möglichkeit zur Online-Rücktrittserklärung bei Fernabsatzverträgen. Er soll Verbrauchern eine klar erkennbare Option zum Widerruf von online geschlossenen Verträgen bieten; die gesetzliche Verpflichtung tritt laut Entscheidung des Nationalrats am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Für welche Produkte gelten die neuen Reparaturpflichten?

Im parlamentarischen Bericht werden Hersteller bestimmter Verbraucherprodukte genannt; exemplarisch wurden Smartphones und Waschmaschinen genannt. Das WaRUG verpflichtet solche Hersteller zur Reparatur und sieht europaweit einheitliche Informationspflichten vor.

Ändert sich etwas an der Gewährleistung?

Nach Angaben im Parlament bleiben die bestehenden Bestimmungen zur Gewährleistung unberührt. Ergänzend wurde festgehalten, dass sich bei einer Reparatur im Rahmen der Gewährleistung die Gewährleistungsfrist einmalig um ein Jahr verlängert.

Wie wird die Erneuerung von Sterbeverfügungen künftig geregelt?

Die Novelle sieht vor, dass Sterbeverfügungen weiterhin ein Jahr gültig bleiben, innerhalb von fünf Jahren ab Errichtung jedoch in einem vereinfachten Verfahren erneuert werden können. Voraussetzung ist eine ärztliche Bestätigung über Entscheidungsfähigkeit, freien Willen und das Vorliegen einer sterbeverfügungsrelevanten Krankheit; außerdem muss die Person in Österreich gemeldet oder österreichische Staatsbürger sein.

Welche Fraktionen haben zugestimmt und welche nicht?

Der Bundesrat sprach sich laut Parlamentskorrespondenz insgesamt einstimmig für Anpassungen des Verbraucherschutzes an EU-Vorgaben aus. Für die neuen Reparaturpflichten und die Novelle zum Sterbeverfügungsgesetz wurde im Bundesrat mit einer Mehrheit aus FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS votiert; die Grünen stimmten in diesen Punkten nicht mit.

Wo finde ich Protokolle oder die Parlamentsaufzeichnungen?

Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden; Video-on-Demand-Aufzeichnungen stehen in der Mediathek des Parlaments zur Verfügung. In der Mediathek sind auch Fotos von Plenarsitzungen verfügbar.

Quellen und Kontakt

Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz

Kontakt: Pressedienst der Parlamentsdirektion, Parlamentskorrespondenz, Tel. +43 1 40110/2272, pressedienst[at]parlament.gv.at, www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz

Parlaments-Mediathek: Mediathek des Parlaments

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Schlagworte

#Widerrufsbutton#Verbraucherrechts-Änderungsgesetz#Warenreparaturrichtlinie#Sterbeverfügung#Bundesrat#Verbraucherschutz#Reparaturen#Sporrer

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