Innenministerium bestätigt Einschätzung: Mindestens vier ehemalige Aktivisten der IBÖ sind als parlamentarische Mitarbeitende tätig
Innenministerium und Verfassungsschutz halten an ihrer Bewertung fest: Mindestens vier ehemalige Aktivisten der Identitären Bewegung Österreich arbeiten im parlamentarischen Umfeld. Der Verfassungsschutz empfiehlt Sicherheitsüberprüfungen für Mitarbeitende in sensiblen Unterausschüssen.
Das Bundesministerium für Inneres hat in einer Klarstellung die bisherigen Einschätzungen des Verfassungsschutzes bestätigt: Wie im aktuellen Verfassungsschutzbericht dargelegt, sind mindestens vier ehemalige Aktivisten der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) als parlamentarische Mitarbeitende tätig.
Die Mitteilung des Innenministeriums stellt fest, dass "unabhängig davon, ob gegen einzelne Personen derzeit Beobachtungsmaßnahmen gesetzt werden, besteht aus Sicht des Verfassungsschutzes grundsätzlich ein Sicherheitsrisiko, wenn ehemalige IBÖ-Mitglieder oder Aktivisten Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten." Weiter heißt es, dass die sicherheitsbehördliche Bewertung extremistischer Bewegungen und ihrer möglichen Einflussnahme weiterhin aufrechterhalten wird. Zudem formuliert der Verfassungsschutz die Empfehlung, Sicherheitsüberprüfungen für Mitarbeitende in sensiblen Unterausschüssen vorzusehen. Innenministerium und DSN bekräftigen ihre Rolle beim Schutz demokratischer Institutionen.
Die Klarstellung des Innenministeriums beruft sich auf den aktuellen Verfassungsschutzbericht und wiederholt die dort dargestellte Einschätzung zur Tätigkeit von mindestens vier ehemaligen IBÖ-Aktivisten im parlamentarischen Umfeld. Im Fokus der Mitteilung steht die Bewertung eines möglichen Zugangs solcher Personen zu klassifizierten Informationen als Sicherheitsrisiko.
Das Bundesministerium für Inneres gibt in der Aussendung die Einschätzung des Verfassungsschutzes wieder. Die Mitteilung nennt keine Angaben zu einzelnen Identitäten, zu laufenden Ermittlungen oder zu administrativen Maßnahmen; sie enthält die Empfehlung des Verfassungsschutzes zur Prüfung von Sicherheitsüberprüfungen in sensiblen Unterausschüssen.
Das Bundesministerium für Inneres ist Herausgeber der Klarstellung und nennt den Verfassungsschutzbericht als Grundlage der geäußerten Einschätzung.
Der Verfassungsschutz wird in der Klarstellung als Quelle der im Bericht dargestellten Einschätzungen genannt; die Aussendung gibt eine daraus abgeleitete Empfehlung zu Sicherheitsüberprüfungen wieder.
In der Mitteilung werden die betreffenden Personen als "ehemalige Aktivisten der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ)" bezeichnet.
Die Abkürzung "DSN" wird in der Mitteilung neben dem Innenministerium genannt. Die Aussendung selbst liefert keine ausgeschriebene Erklärung zur Bedeutung der Abkürzung.
Die Mitteilung empfiehlt, Sicherheitsüberprüfungen für Mitarbeitende in "sensiblen Unterausschüssen" vorzusehen. Es werden in der Aussendung keine konkreten Unterausschüsse oder Beispiele genannt.
Klassifizierte Informationen: In der Klarstellung wird der mögliche Zugang zu klassifizierten Informationen als Kontext für die Risikobewertung genannt; die Mitteilung nennt keine konkreten Beispiele dafür, welche Informationen damit gemeint sind.
Sicherheitsüberprüfungen: Die Aussendung gibt die Empfehlung des Verfassungsschutzes wieder, Sicherheitsüberprüfungen für Mitarbeitende in sensiblen Unterausschüssen vorzusehen. Konkrete Verfahren, Zuständigkeiten oder Fristen werden in der Klarstellung nicht beschrieben.
Verfassungsschutzbericht: Der zitierte Verfassungsschutzbericht wird in der Mitteilung als Grundlage der Einschätzung genannt; die Klarstellung bezieht sich auf Feststellungen aus diesem Bericht, insbesondere auf die Nennung von mindestens vier ehemaligen IBÖ-Aktivisten.
Beobachtungsmaßnahmen: Die Mitteilung verwendet den Begriff in allgemeiner Form und stellt fest, dass die grundsätzliche Risikobewertung unabhängig davon gesehen wird, ob gegen einzelne Personen derzeit solche Maßnahmen gesetzt werden.
Die Klarstellung enthält die Empfehlung des Verfassungsschutzes, Sicherheitsüberprüfungen für Mitarbeitende in sensiblen Unterausschüssen in Erwägung zu ziehen. Die Aussendung selbst benennt keinen weiteren administrativen Ablauf, keine Entscheidungswege oder verbindliche Maßnahmen.
Die Klarstellung stammt vom Bundesministerium für Inneres. In der Mitteilung wird der aktuelle Verfassungsschutzbericht als Grundlage genannt.
In der Mitteilung heißt es wörtlich, dass "mindestens vier ehemalige Aktivisten der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) als parlamentarische Mitarbeitende tätig" sind. Weitergehende Angaben zu Identitäten, Funktionen oder konkreten Einsatzbereichen werden nicht gemacht.
Der Verfassungsschutz empfiehlt in der Klarstellung, Sicherheitsüberprüfungen für Mitarbeitende in sensiblen Unterausschüssen in Betracht zu ziehen. Die Mitteilung gibt keine Details zu Umfang oder Verfahren solcher Überprüfungen an.
Die Informationen in diesem Artikel beruhen auf der Klarstellung des Bundesministeriums für Inneres zur aktuellen Sicherheitslage im Zusammenhang mit parlamentarischen Mitarbeitenden.
Quelle: Bundesministerium für Inneres (Klarstellung zur aktuellen Sicherheitslage). Ansprechpartnerin: Antonia Grabner, Bundesministerium für Inneres.