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Sozialausschuss billigt Novelle des Notarversorgungsgesetzes

Koalitionsantrag führt gestaffelte Mindestpension ein – Debatten über Inflation, analoges Recht und Luxuspensionen vertagt

2. Juni 2026
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Der Sozialausschuss des Nationalrats stimmte einer Novelle zum Notarversorgungsgesetz zu; Mindestpensionen werden je Versicherungszeiten gestaffelt, weitere Oppositionsanträge vertagt.

Der Sozialausschuss des Nationalrats hat auf Initiative der Koalitionsparteien eine Novelle zum Notarversorgungsgesetz gebilligt. Die Entscheidung folgt der jüngsten Anhebung der Altersobergrenze für die erstmalige Eintragung in das Verzeichnis der Notariatskandidatinnen und Notariatskandidaten von 35 auf 50 Jahre, die voraussichtlich zu späteren Eintritten in das Notariat führen wird.

Als Begründung für die Änderung nennt der Koalitionsantrag die Gefahr, dass Beitragseinnahmen und gewährte Pensionsleistungen auseinanderdriften könnten. Deshalb sieht die Novelle eine Staffelung der im Gesetz verankerten Mindestpensionshöhe je nach erworbenen Versicherungszeiten vor. Der Koalitionsantrag wurde im Ausschuss einstimmig angenommen.

Gestaffelte Mindestpension für Notarinnen und Notare

Der Koalitionsantrag legt die aktuelle Pensionsuntergrenze für Notarinnen und Notare mit 3.807,51 Ꞓ fest. Künftig soll diese Mindestpension gestaffelt werden: Wer über weniger als 20 anrechenbare Versicherungsjahre (weniger als 240 Monate) verfügt, erhält demnach nur noch 70 % dieses Betrags, sofern die erworbenen Pensionsansprüche nicht ohnehin darüberliegen.

Für 240 bis 299 Versicherungsmonate (20 bis 25 Jahre) ist laut Antrag eine Mindestpension in Höhe von 80 % vorgesehen, für 300 bis 359 Versicherungsmonate (25 bis 30 Jahre) 90 %. Das bedeutet, dass die Mindestpensionshöhe in bestimmten Fällen auf 2.665,26 Ꞓ sinken wird. Die Staffelung soll nicht für Berufsunfähigkeitspensionen gelten.

Inkrafttreten und Ausnahmen

Das Gesetz, das von allen Fraktionen im Ausschuss mitgetragen wurde, soll mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Jedoch ist in der Novelle ausdrücklich geregelt, dass die Staffelung nicht für Berufsunfähigkeitspensionen gilt. Auf weitere Ausnahmen oder Übergangsregelungen verweist die Ausschussdokumentation nicht.

Debatte: Volle Inflationsabgeltung und Recht auf analoge Inanspruchnahme staatlicher Dienstleistungen

Mehrere Oppositionsanträge mit Schwerpunkt auf pensionsrechtlichen Fragen gelangten nicht ins Plenum und wurden vertagt. Die Freiheitlichen forderten unter anderem eine volle Inflationsabgeltung für Pensionistinnen und Pensionisten und ein Recht auf analoge Inanspruchnahme staatlicher Dienstleistungen, etwa im Bereich der Daseinsvorsorge.

FPÖ-Abgeordnete Andrea Michaela Schartel bezeichnete es als "Fehlentwicklung", dass Pensionen nicht jedes Jahr an die Inflation angepasst würden, und mahnte, den gesellschaftlichen Konsens eines finanziell abgesicherten Lebensabends nicht systematisch auszuhöhlen. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) argumentierte, die Einsparungen gingen zu Lasten einer Generation; Seniorenratspräsidentin Ingrid Korosec habe formuliert, Pensionistinnen und Pensionisten könnten nicht der "Bankomat der Nation sein".

Peter Wurm (FPÖ) kritisierte, dass der analoge Zugang zum Rechtsstaat und zu Sozialleistungen oder Verwaltungsdiensten immer weiter zurückgedrängt werde. Er verwies darauf, dass in manchen Ländern, etwa in Schweden, wieder verstärkt analoge Angebote genutzt würden, und plädierte für ein Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an Verwaltungs-, Justiz- und Daseinsvorsorgeleistungen ohne technische und kommunikative Barrieren.

Positionen von Koalition und weiteren Fraktionen

Johannes Gasser (NEOS) begrüßte die Regelung zur Staffelung der Mindestpensionen für Notarinnen und Notare und verwies unter anderem darauf, dass bei dieser Berufsgruppe ein "Deckungsbeitrag von 100 % gegeben sei". Gasser äußerte zudem die generelle Position seiner Fraktion, sich für eine umfassende Reform des Pensionssystems einzusetzen, um eine langfristige Finanzierung zu gewährleisten.

Laurenz Pöttinger (ÖVP) betonte, man sei in den letzten Jahren sehr fair mit den Pensionistinnen und Pensionisten umgegangen und verwies auf den Umstand, dass 99,94 % von den Anpassungen profitieren würden; bei den absolut höchsten Pensionen komme ein Pauschalbetrag von rund 200 Ꞓ zum Tragen.

Barbara Teiber (SPÖ) verwies in der Debatte um das Recht auf analoges Leben auf Maßnahmen im Regierungsprogramm, die "bereits auf dem Weg seien". August Wöginger (ÖVP) erklärte, man stehe in engem Austausch mit dem Seniorenrat und den Betroffenen; als Beispiel nannte er die Möglichkeit, sich bei FinanzOnline unkompliziert vertreten lassen zu können, und verwies auf Gemeindeämter als Anlaufstellen im ländlichen Raum sowie auf zusätzliche bereitgestellte Gelder.

Wöginger nannte außerdem, dass für die Anpassung der Pensionen bereits 2,4 Mrd. Ꞓ vorgesehen seien, und unterstrich, bei der Budgetsanierung müssten grundsätzlich alle mitwirken. Bundesministerin Korinna Schumann sagte, es solle nicht nur die Chance auf ein analoges Leben geben, sondern auch die Möglichkeit zur digitalen Teilhabe; sie kündigte an, dass gemeinsam mit Betroffenen Maßnahmen erarbeitet und zusätzliche Mittel bereitgestellt würden.

Grüne für Zusatzbeitrag bei Schwerarbeit und Reform der Luxuspensionen

Die Grünen brachten zwei wiederaufgenommene Initiativen ein, die mehrheitlich vertagt wurden. Markus Koza (Grüne) schlug vor, einen zusätzlichen Pensionsbeitrag für Schwerarbeiterinnen und Schwerarbeiter im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) festzuschreiben. Dem Antrag zufolge sollen Dienstgeberinnen und Dienstgeber für Beschäftigte, die Schwerarbeit im Sinne des Allgemeinen Pensionsgesetzes leisten, ab dem Jahr 2028 zusätzlich 0,2 % der allgemeinen Bemessungsgrundlage an die Pensionsversicherung zahlen; der Zusatzbeitrag soll schrittweise bis 2032 auf 1,5 % ansteigen.

Koza erklärte, durch die lange Vorlaufzeit hätten Betriebe die Möglichkeit, sich auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen. Er führte an, dass durch den Zusatzbeitrag im Vollausbau 2032 bis zu 175 Mio. Ꞓ lukriert werden könnten. Den Grünen zufolge gehe es nicht nur um Mehreinnahmen, sondern auch um eine "Lenkungswirkung", mit der Unternehmen zu Verbesserungen der Arbeitsbedingungen motiviert werden sollten.

Weiterhin fordern die Grünen eine Weiterentwicklung beim System der Begrenzung von Luxus- und Sonderpensionen sowie von Pensionen von Politikerinnen und Politikern. In ihrem Antrag machen die Grünen geltend, obwohl das alte Modell 1997 abgeschafft worden sei, habe es laut Berichten des ORF im Jahr 2025 noch 462 Pensionen in dieser Systematik gegeben und es seien auch neue zuerkannt worden. Ebenso seien 2014 sogenannte Sonderpensionen abgeschafft worden; die Grünen sehen darin zum Teil überholte Regelungen und sprechen von Fehlentwicklungen, die nicht korrigiert worden seien.

Begriffe: Notarversorgungsgesetz, ASVG, Luxuspensionen, Berufsunfähigkeitspension und FinanzOnline erklärt

Notarversorgungsgesetz: In der Ausschussdokumentation ist dies das Regelwerk, an dem die Novelle ansetzt. Die jetzt beschlossenen Änderungen betreffen dort verankerte Mindestpensionsbeträge für Notarinnen und Notare und legen eine Staffelung nach Versicherungszeiten fest.

ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz): Das ASVG wird im Antrag der Grünen genannt als Rechtsrahmen, in dem ein zusätzlicher Pensionsbeitrag für Schwerarbeit verankert werden soll. Im Ausschuss wurde ein gestaffelter Beitrag von 0,2 % ab 2028 bis 1,5 % im Jahr 2032 vorgeschlagen.

Luxuspensionen / Sonderpensionen: So bezeichnete die Debatte besonders hohe (Mehrfach-)Pensionen im öffentlichen Bereich und solche Systeme, die in früheren Jahren abgeschafft wurden, aber laut Anträgen der Grünen weiterhin Fehlentwicklungen zeigen könnten. In der Diskussion wurde auf frühere Eingriffe und Abschaffungen im Jahr 1997 bzw. 2014 verwiesen.

Berufsunfähigkeitspensionen: Die Ausschussentscheidung stellt klar, dass die neue Staffelung der Mindestpensionen nicht für Berufsunfähigkeitspensionen gelten wird.

FinanzOnline: Als Beispiel für bereits umgesetzte Erleichterungen nannte August Wöginger die Möglichkeit, sich bei FinanzOnline unkompliziert vertreten lassen zu können; FinanzOnline wurde in der Debatte als praktisches digitales Verwaltungsangebot genannt.

FAQ zur Novelle des Notarversorgungsgesetzes und den vertagten Anträgen

Wer hat die Novelle beschlossen?
Der Sozialausschuss des Nationalrats hat auf Initiative der Koalitionsparteien die Novelle zum Notarversorgungsgesetz gebilligt; der Koalitionsantrag wurde im Ausschuss einstimmig angenommen.

Was ändert sich konkret für Notarinnen und Notare?
Die Mindestpensionshöhe wird je nach anrechenbaren Versicherungsjahren gestaffelt: unter 240 Monaten 70 %, 240–299 Monate 80 %, 300–359 Monate 90 % der bisherigen Pensionsuntergrenze von 3.807,51 Ꞓ. Dadurch kann sich die Mindestpension in bestimmten Fällen auf 2.665,26 Ꞓ reduzieren.

Ab wann gelten die neuen Regelungen?
Das Gesetz, das im Ausschuss beschlossen wurde, soll laut Beschluss mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten.

Gilt die Staffelung auch bei Berufsunfähigkeit?
Nein. In der Ausschussdokumentation ist festgehalten, dass die Staffelung nicht für Berufsunfähigkeitspensionen gelten wird.

Welche weiteren Anträge wurden diskutiert, aber vertagt?
Vertagt wurden mehrere Oppositionsanträge: die FPÖ forderte etwa eine volle Inflationsabgeltung und ein Recht auf analoge Inanspruchnahme staatlicher Dienstleistungen; die Grünen brachten Vorschläge für einen zusätzlichen Pensionsbeitrag bei Schwerarbeit und eine Reform der Luxuspensionen ein.

Welche finanziellen Größen wurden in der Debatte genannt?
Als konkrete Zahlen nannte die Ausschussdokumentation eine Pensionsuntergrenze von 3.807,51 Ꞓ und eine mögliche Mindestpension von 2.665,26 Ꞓ in bestimmten Fällen. August Wöginger verwies darauf, dass für die Anpassung der Pensionen bereits 2,4 Mrd. Ꞓ vorgesehen seien. Markus Koza nannte die Schätzung, dass ein Zusatzbeitrag für Schwerarbeit im Vollausbau 2032 bis zu 175 Mio. Ꞓ einbringen könnte.

Quellen und Kontakt

Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz. Weitere Informationen bietet die Parlamentskorrespondenz unter www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz.

Kontakt: Pressedienst der Parlamentsdirektion, Parlamentskorrespondenz, Tel. +43 1 40110/2272, E-Mail: pressedienst[at]parlament.gv.at

Schlagworte

#Notarversorgungsgesetz#Notare#Pensionen#Sozialausschuss#Analoges Leben

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