Regierungsfraktionen stimmten für gesamtändernden Abänderungsantrag; FPÖ und Grüne übten Kritik
Der Verkehrsausschuss des Nationalrats nahm eine umfassende Novelle des Luftfahrtgesetzes an. Änderungen betreffen Zuverlässigkeitsprüfungen, Drohnen, Digitalisierung und Unterwegskontrollen.
Der Verkehrsausschuss des Nationalrats hat am heutigen Sitzungstag eine umfassende Novelle des Luftfahrtgesetzes in der Fassung eines gesamtändernden Abänderungsantrags mehrheitlich angenommen. Die Einbringung erfolgte durch die Regierungsfraktionen als Abänderungsantrag zu einem Initiativantrag (951/A), wie der Parlamentskorrespondenz zufolge mitgeteilt wurde.
Verkehrsminister Peter Hanke bezeichnete die Novelle als einen "großen Wurf" und verwies auf eine Reihe von Neuerungen, die in dem Gesetzentwurf enthalten sind. Die Oppositionsparteien kritisierten unter anderem die kurzfristige Vorlage des Abänderungsantrags; ein von den Grünen eingebrachtes Vertagungsbegehren, das auch von der FPÖ unterstützt wurde, blieb jedoch in der Minderheit und wurde abgelehnt.
Die vorgelegte Novelle enthält laut Parlamentoskorrespondenz umfassende Anpassungen in verschiedenen Bereichen des Luftverkehrsrechts. Namentlich werden Regelungen zu Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Beschäftigte in sicherheitsrelevanten Bereichen präzisiert, Vorgaben zum Datenschutz formuliert und der Rechtsschutz im Falle eines negativen Überprüfungsergebnisses thematisiert. Zudem soll laut Text klargestellt werden, was unter "Unzuverlässigkeit" im Sinn des Gesetzes zu verstehen ist.
Weitere aufgeführte Bestandteile der Novelle betreffen Klarstellungen zum Betrieb von Flugplätzen und zur Errichtung luftfahrtfremder Gebäude, Regelungen zur Versicherung von Drohnen, Maßnahmen zur Digitalisierung sowie bürokratieabbauende Maßnahmen. Konkret ist im Gesetzentwurf vorgesehen, dass eine Dokumentendatenbank künftig Auskunft über Echtheit und Gültigkeit von Urkunden geben soll.
Die Regierungsfraktionen stimmten für den gesamtändernden Abänderungsantrag; damit wurde die Novelle in dieser Fassung angenommen. Die Oppositionsparteien äußerten zahlreiche Kritikpunkte und bemängelten insbesondere die kurzfristige Vorlage des Abänderungsantrags. Ein Vertagungsantrag der Grünen, unterstützt von der FPÖ, fand keine Mehrheit.
Ein wiederaufgenommener Entschließungsantrag der Grünen zu Fluglärmschutz und Nachtruhe für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flughafenregion Wien (124/A(E)) fand ebenfalls keine Zustimmung. Verkehrsminister Hanke verwies in diesem Zusammenhang auf den 2024 erstellten "Lärmaktionsplan" und bereits vorliegende "Lärmberichte". Zudem wurde festgehalten, dass zum Thema Nachtflugpause verhandelt werde.
Zu den zentralen Punkten der Novelle zählen die Anpassungen bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Personen, die in sicherheitsrelevanten Bereichen des Luftverkehrs beschäftigt sind. Vorgesehen sind demnach auch Vorgaben zum Datenschutz und Regelungen zum Rechtsschutz, falls eine Überprüfung negativ ausfällt. Die Novelle soll außerdem präzisieren, was "Unzuverlässigkeit" im Sinn des Gesetzes bedeutet.
Verkehrsminister Hanke machte darüber hinaus Angaben zu Drohnen: Nach seiner Darstellung wird mit der Novelle geregelt, dass bei der Nutzung von Drohnen eine pauschale Haftpflichtversicherung zulässig sei. Hanke verwies außerdem auf eine Drohnenschutzstrategie, die sich laut seiner Darstellung derzeit in Ausarbeitung befinde und mit der auf neue Bedrohungslagen durch Drohnen auf Flughäfen reagiert werden solle.
Im Bereich Digitalisierung nennt die Novelle ausdrücklich eine Dokumentendatenbank, die künftig Auskunft über Echtheit und Gültigkeit von Urkunden geben soll. Diese Maßnahme ist Teil der im Text genannten Bestrebungen zum Bürokratieabbau.
Im selben Ausschuss wurde einstimmig der Bericht des Verkehrsministeriums über die Unterwegskontrollen im Jahr 2025 zur Kenntnis genommen (III-347 d.B.). Dem Bericht zufolge stieg die Anzahl der anfänglichen technischen Unterwegskontrollen in Österreich von 105.128 im Jahr 2024 auf 109.259 im Jahr 2025.
Von den angehaltenen Fahrzeugen wurden 22.975 anschließend einer gründlicheren technischen Unterwegskontrolle unterzogen (2024: 24.485). Laut Bericht habe Österreich damit die Vorgaben der EU-Richtlinie über die von den Mitgliedstaaten jährlich zu kontrollierenden Fahrzeuge 2025 wieder übererfüllt. Bei mehr als 69 % der Fahrzeuge, die 2025 einer gründlicheren Kontrolle zugeführt wurden, seien erhebliche oder gefährliche Mängel festgestellt worden. Konkret nennt der Bericht 15.934 Fahrzeuge mit erheblichen oder gefährlichen Mängeln im Berichtsjahr 2025 (im Jahr 2024: 16.384). Die Zahl der Fahrzeuge, deren Mängel so schwerwiegend waren, dass "Gefahr in Verzug" konstatiert wurde, stieg von 6.490 im Jahr 2024 auf 6.657 im Jahr 2025.
Verkehrsminister Hanke hob in der Ausschussdebatte den hohen Stellenwert der Unterwegskontrollen für die Sicherheit auf Österreichs Straßen hervor und verband dies mit dem Hinweis auf die Bedeutung einheitlicher Standards über die Einsatzdauer von Nutzfahrzeugen hinweg. Melanie Erasim (SPÖ) bezeichnete die hohe Anzahl der Kontrollen als vorbildlich. Elisabeth Götze (Grüne) forderte angesichts der erneut fünfstelligen Zahl an Fahrzeugen mit schweren Mängeln, den präventiven Effekt der Kontrollen zu stärken und regte höhere Strafen sowie genauere Informationen zu festgestellten Abgasmanipulationen an. Irene Eisenhut (FPÖ) wies auf Personalmangel bei der Polizei hin und regte Gespräche mit dem Innenminister an, um die Kontrolldichte weiter zu erhöhen.
Im Kontext der Novelle bezieht sich der Begriff auf Prüfungen von Beschäftigten in sicherheitsrelevanten Bereichen des Luftverkehrs. Ziel der Regelungen ist laut Aussendung eine präzisere Festlegung von Kriterien einschließlich Datenschutzvorgaben und Regelungen zum Rechtsschutz bei negativem Ergebnis.
Der Gesetzestext soll laut Mitteilung klarer definieren, was unter "Unzuverlässigkeit" im Sinn des Luftfahrtgesetzes zu verstehen ist. Die Novelle sieht demnach Präzisierungen vor, um die Anwendung des Begriffs im Verwaltungsverfahren zu konkretisieren.
In der Debatte nannte Verkehrsminister Hanke explizit, dass die Novelle die Zulässigkeit einer pauschalen Haftpflichtversicherung bei Nutzung von Drohnen regelt. Das Thema steht im Zusammenhang mit der im Entwurf erwähnten Drohnenschutzstrategie.
Die Novelle sieht laut Text die Einführung einer Dokumentendatenbank vor, die künftig Auskunft über die Echtheit und Gültigkeit von Urkunden geben soll. Die Maßnahme wird im Zusammenhang mit Digitalisierung und Bürokratieabbau genannt.
Als Unterwegskontrollen werden im Bericht technische Überprüfungen von Fahrzeugen verstanden, die an Ort und Stelle vorgenommen werden. Der Bericht führt zudem Zahlen zu anschließend intensiveren technischen Prüfungen und den dabei festgestellten Mängeln an.
Ein Entschließungsantrag der Grünen zu Fluglärmschutz und Nachtruhe für die Flughafenregion Wien wurde nicht angenommen. Verkehrsminister Hanke verwies dazu auf den 2024 erstellten "Lärmaktionsplan" und auf bereits vorhandene "Lärmberichte". Darüber hinaus teilte Hanke mit, dass zum Thema Nachtflugpause verhandelt werde; weitere konkrete Schritte oder Termine wurden in der Aussendung nicht genannt.
Der Verkehrsausschuss nahm eine umfassende Novelle des Luftfahrtgesetzes in der Fassung eines gesamtändernden Abänderungsantrags an, den die Regierungsfraktionen vorgelegt hatten. Ein Vertagungsantrag der Grünen, unterstützt von der FPÖ, wurde abgelehnt.
Laut Mitteilung umfasst die Novelle Anpassungen zu Zuverlässigkeitsüberprüfungen, Datenschutz und Rechtsschutz, Präzisierungen zur Unzuverlässigkeit, Regelungen zu Flugplatzbetrieb und luftfahrtfremden Gebäuden, Drohnenversicherung sowie Maßnahmen zur Digitalisierung und zum Bürokratieabbau, darunter die Einführung einer Dokumentendatenbank.
Abgeordnete der Regierungsfraktionen (ÖVP, SPÖ, NEOS) äußerten Zustimmung und lobten die Novelle. Die FPÖ und die Grünen äußerten Kritik: Die FPÖ sprach von "kritischen Punkten" aus "bürgerrechtlicher und rechtsstaatlicher Sicht", und die Grünen bezeichneten die Novelle in Teilen als "Freibrief für die Luftfahrt" und äußerten Bedenken für Umwelt und Anrainerinnen und Anrainer.
Nein. Ein wiederaufgenommener Entschließungsantrag der Grünen zu Fluglärmschutz und Nachtruhe in der Flughafenregion Wien fand keine Zustimmung. Verkehrsminister Hanke verwies auf den 2024 erstellten "Lärmaktionsplan" und vorliegende "Lärmberichte" und berichtete, dass zum Thema Nachtflugpause verhandelt werde.
Der Bericht nennt 109.259 anfängliche technische Unterwegskontrollen im Jahr 2025 (gegenüber 105.128 im Jahr 2024). 22.975 Fahrzeuge wurden 2025 einer gründlicheren technischen Unterwegskontrolle unterzogen (2024: 24.485). Bei mehr als 69 % dieser nachgeprüften Fahrzeuge wurden erhebliche oder gefährliche Mängel festgestellt; 15.934 Fahrzeuge galten 2025 als betroffen. Fälle mit "Gefahr in Verzug" stiegen von 6.490 (2024) auf 6.657 (2025).
Als Kontakt wurde der Pressedienst der Parlamentsdirektion, Parlamentskorrespondenz, angegeben. Telefon: +43 1 40110/2272. E-Mail: pressedienst[at]parlament.gv.at. Weitere Informationen sind über die Parlamentskorrespondenz abrufbar.
Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz. Weiterführende Informationen zur Parlamentskorrespondenz: www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz
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