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Novelle Bundesstraßengesetz: Bundesrat beschließt Pickerl

Mehrheitlich angenommen: Änderungen beim Bundesstraßengesetz, Luftfahrtgesetz und bei Pickerl-Intervallen

17. Juli 2026
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Bundesrat stimmte Novellen zu Bundesstraßengesetz, Luftfahrtgesetz und Kraftfahrgesetz zu – mit Regelungen zu UVP-Fristhemmung, Ladeinfrastruktur und längeren Pickerl-Intervallen.

Der Bundesrat hat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS eine Novelle zum Bundesstraßengesetz (BStG) mehrheitlich angenommen. Die Vorlage sieht unter anderem vor, dass ein anhängiges UVP-Genehmigungsverfahren die derzeit geltende Fünf-Jahres-Frist der Rechtswirkung von Planungsgebietsverordnungen hemmen soll.

Gleichzeitig passierten die Länderkammer mit den Stimmen derselben Parteien eine umfangreiche Novelle des Luftfahrtgesetzes sowie Änderungen im Kraftfahrgesetz, die unter anderem die Verlängerung der Intervalle für die wiederkehrende § 57a-Begutachtung von Pkw und Motorrädern ("Pickerl") regeln. Die Grünen stimmten bei den Kraftfahrgesetz-Änderungen nicht mit.

Novelle des Bundesstraßengesetzes im Überblick

Die Novelle des Bundesstraßengesetzes reagiert laut Vorlage darauf, dass Planungsgebietsverordnungen derzeit nur fünf Jahre Rechtswirkung entfalten, ohne dass eine Verlängerung möglich ist. Weil Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP-Verfahren) länger dauern können, entstünden Unsicherheiten bei der weiteren Projektplanung.

Künftig soll ein anhängiges UVP-Genehmigungsverfahren die Fünf-Jahres-Frist hemmen. Ziel der Regelung ist es, nach Angaben der Vorlage zu verhindern, dass im Planungsgebiet bauliche Maßnahmen gesetzt werden, die die Umsetzung des Projekts beeinträchtigen könnten.

Regelungen zur Ladeinfrastruktur entlang des hochrangigen Straßennetzes

Der Verkehrsausschuss des Nationalrats ergänzte die Novelle um Bestimmungen zum flächendeckenden Ausbau der Lade-Infrastruktur für Elektrofahrzeuge im hochrangigen Straßennetz. Konkret sieht die Ergänzung vor:

  • Bis Ende 2030 soll im Durchschnitt alle 25 Kilometer Lade-Infrastruktur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge errichtet werden.
  • Für schwere Nutzfahrzeuge ist im Durchschnitt alle 40 Kilometer Lade-Infrastruktur vorgesehen.
  • Bei neu errichteten Ladepunkten sollen nach Möglichkeit Sanitäranlagen, Getränke- und Snackautomaten sowie Aufenthaltsbereiche geschaffen werden.
  • Zur Ermöglichung dieser Ausbauten sollen bestehende Konkurrenzklauseln ("Schutzzonen") bei Rastanlagen und Tankstellen neu geregelt werden; die Regelung sieht Eingriffe in Vertragsrechte vor, wenn diese die Errichtung von Lade-Infrastruktur verhindern.

Reaktionen aus den Parlamentsfraktionen und vom Verkehrsminister

Michael Bernard (FPÖ/N) kritisierte das Gesetz scharf und sagte laut Protokoll, das vorliegende Gesetz zeige "einmal mehr die Unfähigkeit der Bundesregierung, wichtige Zukunftsthemen adäquat umzusetzen". Er bemängelte weiters, die Koalition sei nicht gewillt, den angekündigten Bürokratieabbau umzusetzen, und verwies auf einen von der FPÖ vorgelegten Vorschlag zur Verfahrensvollkonzentration bei einer einzigen Behörde, der abgelehnt worden sei. In Bezug auf Ladeinfrastruktur für Schwerlast-Lkw erklärte Bernard, das vorgeschlagene Modell sei weder praxistauglich noch wirtschaftlich; seiner Ansicht nach wäre stattdessen in Wasserstofftechnologie und alternative Kraftstoffe zu investieren.

Bernadette Kerschler (SPÖ/St) begrüßte den Schritt zu mehr Planungssicherheit für große Infrastrukturprojekte und betonte die Notwendigkeit eines Ausbaus der Lade-Infrastruktur angesichts zunehmender E-Mobilität. Auch Harald Himmer (ÖVP/W) sprach sich für die Änderungen des Bundesstraßengesetzes aus.

Simone Jagl (Grüne/N) verwies darauf, dass Planungsgebietsverordnungen "schwerwiegende Eingriffe in die Nutzung von Grundstücken" darstellten und die Beschränkung der Gültigkeit auf fünf Jahre daher sinnvoll sei. Sie kritisierte darüber hinaus das parlamentarische Vorgehen: Ein an sich gutes Anliegen werde mittels eines kurzfristig eingebrachten Abänderungsantrags "durch das Parlament zu peitschen", so Jagl.

Verkehrsminister Peter Hanke erklärte, komplexe UVP-Verfahren würden oft länger als fünf Jahre dauern; deshalb sei es wichtig, dass Planungsgebietsverordnungen ihre Rechtswirkung während des UVP-Verfahrens behielten und nicht neu erlassen werden müssten. Hanke wies in der Aussendung ferner auf die laufende Mobilitätswende und den Ausbau der Elektromobilität hin und sagte, die Novelle schaffe die Voraussetzungen für einen rascheren Ausbau der Ladeinfrastruktur entlang des hochrangigen Straßennetzes. Er nannte auch die Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch begleitende Serviceeinrichtungen während des Ladevorgangs.

Novelle des Luftfahrtgesetzes: Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Drohnen

Mit einem Initiativantrag, der im Verkehrsausschuss des Nationalrats um mehrere Punkte erweitert wurde, brachten die Koalitionsfraktionen eine umfangreiche Novelle des Luftfahrtgesetzes ein. Ein zentraler Punkt sind laut Vorlage Klarstellungen bei den Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Beschäftigte in sicherheitsrelevanten Bereichen des Luftverkehrs.

Die Novelle präzisiert, was "Unzuverlässigkeit" im Sinne des Gesetzes darstellt, und regelt Datenschutz sowie Rechtsschutz für den Fall eines negativen Überprüfungsergebnisses. Weitere benannte Punkte betreffen Klarstellungen zur Definition von Flugplätzen, zur Errichtung luftfahrtfremder Gebäude, zur Nutzung von Drohnen in der öffentlichen Sicherheit, zur Versicherung von Drohnen sowie Maßnahmen zur Digitalisierung.

42. Kraftfahrgesetz-Novelle: Regelungen zu Pickerl und Testfahrten

Der Bundesrat nahm mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS Änderungen im Kraftfahrgesetz an. Ein zentraler Bestandteil der 42. Kraftfahrgesetz-Novelle ist die Verlängerung der Intervalle für die wiederkehrende Begutachtung von Pkw und Motorrädern ("Pickerl-Überprüfung").

Die Novelle wurde im Verkehrsausschuss durch einen Initiativantrag der Koalitionsfraktionen ergänzt; zudem finden sich Anpassungen bei den Regeln für Testfahrten mit automatisierten und fahrerlosen Fahrzeugen. Die Grünen stimmten den Änderungen nicht zu.

Die FPÖ trug den Beschluss trotz Einwänden mit und brachte eigene Anliegen ein, etwa Erleichterungen für Besitzer historischer Fahrzeuge und saisonal genutzter Zweiräder. Der niederösterreichische FPÖ-Bundesratsmandatar Michael Bernard reichte einen Entschließungsantrag ein, die aus seiner Sicht bewährte viermonatige Toleranzfrist bei der wiederkehrenden Begutachtung für diese Fahrzeuge beizubehalten. Bernard forderte außerdem, bei der Abwicklung von Verlassenschaften eine "angemessene Schon- bzw. Übergangsfrist" vorzusehen; dieser Entschließungsantrag fand keine Mehrheit.

Begriffe und Verfahren erklärt

Planungsgebietsverordnung

Eine Planungsgebietsverordnung ist laut der parlamentarischen Vorlage ein Instrument, das die Nutzung von Grundstücken im Zuge großer Infrastrukturprojekte regelt. Nach bisheriger Rechtslage entfaltet eine solche Verordnung fünf Jahre Rechtswirkung, ohne Möglichkeit einer Verlängerung.

UVP-Verfahren (Umweltverträglichkeitsprüfung)

UVP-Verfahren dienen der Prüfung möglicher Umweltauswirkungen von Projekten. In der Novelle ist vorgesehen, dass ein anhängiges UVP-Genehmigungsverfahren die Fünf-Jahres-Frist der Planungsgebietsverordnung hemmt, solange das Verfahren läuft.

Schutzzonen / Konkurrenzklauseln

Als "Schutzzonen" bezeichnete Konkurrenzklauseln in Verträgen mit Rastanlagen und Tankstellen sind in der Novelle thematisiert: Ihre Neuregelung soll Eingriffe in Vertragsrechte ermöglichen, wenn vertragliche Verpflichtungen die Errichtung von Lade-Infrastruktur verhindern.

§ 57a-Überprüfung ("Pickerl")

Die wiederkehrende Begutachtung gemäß § 57a ("Pickerl-Überprüfung") betrifft die periodische technische Überprüfung von Pkw und Motorrädern. Die 42. Kraftfahrgesetz-Novelle verlängert die Intervalle für diese Überprüfungen.

Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Luftverkehr

Die Novelle des Luftfahrtgesetzes enthält Klarstellungen dazu, was als "Unzuverlässigkeit" gilt, und regelt Datenschutz sowie Rechtsschutz für Betroffene einer negativen Überprüfung.

Konkrete Angaben zur Ladeinfrastruktur

Die im Verkehrsausschuss ergänzten Bestimmungen nennen konkrete Entfernungswerte für die Lade-Infrastruktur entlang des hochrangigen Straßennetzes: Im Durchschnitt alle 25 Kilometer für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie im Durchschnitt alle 40 Kilometer für schwere Nutzfahrzeuge bis Ende 2030. Bei neu errichteten Ladepunkten sollen nach Möglichkeit auch Sanitäranlagen, Getränke- und Snackautomaten sowie Aufenthaltsbereiche vorgesehen werden.

FAQ zur Bundesratssitzung und den Novellen

Wer hat im Bundesrat für die Novellen gestimmt?

Die Novelle zum Bundesstraßengesetz und die Novelle des Luftfahrtgesetzes wurden mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS mehrheitlich angenommen. Änderungen im Kraftfahrgesetz wurden mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS begrüßt; die Grünen stimmten bei den Kraftfahrgesetz-Änderungen nicht mit.

Was ändert die BStG-Novelle konkret bei Planungsgebietsverordnungen?

Nach bisheriger Rechtslage gilt die Rechtswirkung von Planungsgebietsverordnungen fünf Jahre ohne Verlängerungsmöglichkeit. Die Novelle sieht vor, dass ein anhängiges UVP-Genehmigungsverfahren diese Fünf-Jahres-Frist hemmt, solange das Verfahren läuft.

Welche Vorgaben zur Ladeinfrastruktur sind beschlossen?

Der Verkehrsausschuss ergänzte die Bundesstraßengesetz-Novelle um konkrete Vorgaben: Im Durchschnitt alle 25 Kilometer Ladeinfrastruktur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge und alle 40 Kilometer für schwere Nutzfahrzeuge bis Ende 2030. Neu errichtete Ladepunkte sollen nach Möglichkeit Serviceeinrichtungen wie Sanitäranlagen und Automaten umfassen.

Was regelt die Novelle des Luftfahrtgesetzes bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen?

Die Novelle präzisiert, was unter "Unzuverlässigkeit" zu verstehen ist, und sieht den Schutz von Datenschutz und Rechtsschutz bei negativen Überprüfungsergebnissen vor. Darüber hinaus enthält sie Klarstellungen zu Flugplätzen, luftfahrtfremden Gebäuden, Drohnen und Digitalisierung.

Wie verändern sich die Pickerl-Intervalle?

Die 42. Kraftfahrgesetz-Novelle verlängert die Intervalle für die wiederkehrende Begutachtung von Pkw und Motorrädern (§ 57a). Die Novelle wurde im Verkehrsausschuss durch einen Initiativantrag ergänzt; ferner wurden Regeln zu Testfahrten mit automatisierten und fahrerlosen Fahrzeugen angepasst.

Gab es Gegenanträge oder Entschließungen im Bundesrat?

Die FPÖ brachte mehrere Anliegen ein: Ein Entschließungsantrag von Michael Bernard zielte darauf ab, die viermonatige Toleranzfrist für historische Fahrzeuge und saisonal genutzte Zweiräder bei der wiederkehrenden Begutachtung beizubehalten und eine "angemessene Schon- bzw. Übergangsfrist" bei Verlassenschaften vorzusehen. Dieser Antrag fand keine Mehrheit.

Quellen und Kontakt

Diese Zusammenfassung beruht auf der Parlamentskorrespondenz des Bundesrats. Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

Kontakt: Pressedienst der Parlamentsdirektion, Parlamentskorrespondenz; Tel. +43 1 40110/2272; E-Mail: pressedienst[at]parlament.gv.at; Webseite: www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz

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Schlagworte

#Bundesstraßengesetz#Luftfahrtgesetz#Kraftfahrgesetz#Pickerl#Ladeinfrastruktur#Bundesrat#Hanke

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