Erste Annäherungen zwischen Gewerkschaft KdEÖ und Innenminister Karner erzielt
Verhandlungsrunde brachte Einigungen zu 24-Stunden-Diensten, Wochenruhe und Probebezirken; NÖAAB betont Dialog und Sachlichkeit.
Am Montagabend trafen sich Vertreterinnen und Vertreter des Zentralausschusses der Gewerkschaft KdEÖ mit Innenminister Gerhard Karner zu einer Verhandlungsrunde über das geplante neue Dienstzeitmodell bei der Polizei. Ziel der Runde war es laut Aussendung, offene Fragen zu klären und für die betroffenen Bediensteten Verbesserungen zu erreichen. Nach Angaben des NÖAAB konnten dabei mehrere zentrale Punkte vereinbart werden.
Die Landesobfrau des NÖAAB, Christiane Teschl-Hofmeister, wird in der Mitteilung mit den Worten zitiert: „Veränderungen lösen naturgemäß Diskussionen und unterschiedliche Sichtweisen aus. Umso wichtiger ist es, dass man miteinander spricht und gemeinsam nach Lösungen sucht. Die jüngsten Gespräche haben gezeigt, dass nur eine sachliche und konstruktive Auseinandersetzung konkrete Verbesserungen für die Polizistinnen und Polizisten bringen kann.“
Im Zentrum der Verhandlungen standen dem NÖAAB zufolge Regelungen zu 24-Stunden-Diensten, Journaldiensten, Wochenruhe und organisatorischen Fragen der Einsatzplanung. Konkret wurde bei den 24-Stunden-Diensten ein Entgegenkommen des Dienstgebers vereinbart: 50 Prozent des Durchschnitts der 24-Stunden-Dienste aus dem Zeitraum Jänner bis Juni 2026 sollen erhalten bleiben.
Weiterhin wurde nach Angaben der Aussendung die Möglichkeit geschaffen, Dienste mit 13 Stunden sowie vier Journaldienste einzuplanen. Außerdem wurden Vereinbarungen zu dienstfreien Wochenenden, Wochenruhezeiten und zur Gestaltung von Journaldiensten in der Nacht getroffen.
Die Verhandlungsergebnisse führen laut Pressemitteilung zu mehreren konkreten Festlegungen. So soll künftig ein dienstfreies Wochenende pro Monat verpflichtend vorgesehen werden. Ebenso wurde eine Wochenruhezeit von 48 Stunden vereinbart. Für Journaldienste in der Nacht gab es Zustimmung, diese in durchgehenden Vier-Stunden-Blöcken zu planen.
Zu organisatorischen Klarstellungen heißt es in der Aussendung, dass es keine Reduktion der Streifen in der Grundversorgung geben werde. Zudem blieben die bisherigen Urlaubsregelungen sowie die hierfür geltenden Antragsfristen unverändert bestehen. Für die als Probebetrieb vorgesehenen Bezirke wurde zusätzlich eine monetäre Ausgleichsregelung genannt.
24-Stunden-Dienste: In der Aussendung werden 24-Stunden-Dienste explizit genannt. Konkret ist vereinbart worden, dass 50 Prozent des Durchschnitts dieser Dienste aus dem Zeitraum Jänner bis Juni 2026 erhalten bleiben sollen. Das bedeutet, dass bei der Umstellung des Dienstzeitmodells ein Teil der bisherigen 24-Stunden-Dienste beibehalten wird.
Journaldienste: Als Journaldienste werden in der Mitteilung Dienste bezeichnet, die in Blöcken geplant werden können. Für Nachtdienste wurde die Zustimmung zur Einteilung in durchgehende Vier-Stunden-Blöcke genannt, zudem ist die Möglichkeit vorgesehen, vier Journaldienste einzuplanen.
Probebezirke: Die Aussendung spricht von einem geplanten Probebetrieb in ausgewählten Bezirken. Für die betroffenen Bediensteten in den Probebezirken sind Ausgleichszahlungen in Höhe von jeweils 300 Euro für Dezember 2026 und April 2027 vereinbart worden, um mögliche Einkommensverluste abzupuffern.
Wochenruhezeit: Im Text ist von einer vereinbarten Wochenruhezeit von 48 Stunden die Rede. Dies ist eine vertraglich genannte Regelung innerhalb der Verhandlungsergebnisse, die die freie Zeit zwischen Dienstperioden beschreibt.
Dienstplanerinnen und Dienstplaner: Für Personen, die Dienstpläne erstellen, nennt die Aussendung, dass ein Zeitausgleich für den erhöhten Aufwand während der Simulationsphase vorgesehen ist. Das betrifft die organisatorisch Tätigen, die die Änderungen in der Simulations- beziehungsweise Testphase begleiten.
Die NÖAAB-Aussendung führt an, dass hinsichtlich der Einsatzorganisation wesentliche Klarstellungen erreicht werden konnten. Wichtig ist demnach, dass es keine Reduktion der Streifen in der Grundversorgung geben wird. Damit bleibt laut Mitteilung die Präsenz in der Grundversorgung bestehen.
Außerdem wird in der Pressemitteilung betont, dass die bisherigen Urlaubsregelungen sowie die diesbezüglichen Antragsfristen unverändert bleiben. Konkrete Änderungen an diesen Regelungen werden in der Aussendung explizit ausgeschlossen.
Die Verhandlungsrunde fand zwischen dem Zentralausschuss der Gewerkschaft KdEÖ und Innenminister Gerhard Karner statt. Dies geht aus der Mitteilung des NÖAAB hervor, die das Treffen als Anlass für die Kommunikation der erzielten Einigungen nennt.
Nach Angaben der Aussendung wurde ein Entgegenkommen des Dienstgebers vereinbart: Künftig sollen 50 Prozent des Durchschnitts der 24-Stunden-Dienste aus dem Zeitraum Jänner bis Juni 2026 erhalten bleiben. Das ist eine der zentralen Vereinbarungen, die in der Mitteilung hervorgehoben werden.
Ja. Laut Pressemitteilung soll künftig ein dienstfreies Wochenende pro Monat verpflichtend vorgesehen werden. Zudem wurde eine Wochenruhezeit von 48 Stunden vereinbart. Diese Punkte werden in der Aussendung als erzielte Einigungen genannt.
In der Mitteilung heißt es, dass für Journaldienste in der Nacht die Zustimmung zu durchgehenden Vier-Stunden-Blöcken erzielt wurde. Das beschreibt die Einigung zur Schichtstruktur in der Nacht.
Die Aussendung stellt klar, dass es keine Reduktion der Streifen in der Grundversorgung geben wird. Das wird ausdrücklich als eine der wesentlichen Klarstellungen der Verhandlungsrunde genannt.
Für die betroffenen Bediensteten in den Probebezirken ist in der Mitteilung vereinbart worden, dass jeweils 300 Euro als Ausgleich für mögliche Einkommensverluste im Dezember 2026 sowie im April 2027 gezahlt werden. Dienstplanerinnen und Dienstplaner sollen zudem für ihren erhöhten Aufwand während der Simulationsphase einen entsprechenden Zeitausgleich erhalten.
Der NÖAAB bewertet die erzielten Ergebnisse laut Mitteilung als Bestätigung des eingeschlagenen Wegs des Dialogs. Die Organisation mahnt in der Aussendung, noch vor Beginn des geplanten Probebetriebs in ausgewählten Bezirken keine Verunsicherung zu erzeugen oder Halbwahrheiten zu verbreiten. Die Wortwahl der Mitteilung fordert demnach "Sachlichkeit statt politischer Zuspitzung".
Christiane Teschl-Hofmeister wird weiter zitiert: „Wir stehen klar an der Seite unserer Polizistinnen und Polizisten. Gerade deshalb ist es wichtig, jetzt mit Augenmaß vorzugehen. Der Probebetrieb bietet die Möglichkeit, das neue Modell unter realen Bedingungen zu testen, Erfahrungen zu sammeln und dort nachzubessern, wo es notwendig ist. Wer bereits vorab endgültige Urteile fällt, hilft weder den Bediensteten noch einer konstruktiven Lösungsfindung.“
Abschließend wird NÖAAB-Landtagsabgeordneter und VP-Sicherheitssprecher Christoph Kainz in der Aussendung mit den Worten zitiert: "Unsere Polizistinnen und Polizisten sorgen Tag für Tag für Sicherheit und Ordnung in unserem Land. Sie verdienen faire Arbeitsbedingungen und Planungssicherheit. Deshalb müssen ihre Anliegen ernst genommen und die Auswirkungen des neuen Dienstzeitmodells sorgfältig evaluiert werden. Unser Ziel ist eine praxistaugliche Lösung, die den Anforderungen eines modernen Polizeidienstes gerecht wird und gleichzeitig die Interessen der Bediensteten bestmöglich wahrt."
Quelle: NÖ Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund (NÖAAB), Presseinformation zur Verhandlungsrunde zwischen Zentralausschuss KdEÖ und Innenminister Gerhard Karner.
Kontakt: NÖ Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund, Michael Heiplik, Telefon: 02742 9020 5100, E-Mail: kommunikation [at] noeaab.at, Website: https://www.noeaab.at