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Nationalrat beschließt Novellen zu Luftfahrt- und Kfz-Recht

Parlament verabschiedet Änderungen zu Zuverlässigkeitsprüfungen, Drohnenhaftpflicht und neuen Pickerl-Intervallen

6. Juli 2026
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Der Nationalrat stimmte Novellen zum Luftfahrtgesetz und zum Kraftfahrgesetz zu – mit breiter Mehrheit, aber deutlicher Kritik von FPÖ und Grünen.

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Der Nationalrat hat umfangreiche Novellen zum Luftfahrtgesetz und zum Kraftfahrgesetz beschlossen. Die Änderungen zum Luftfahrtgesetz wurden mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS angenommen; FPÖ und Grüne äußerten Kritik. Die Novelle zum Kraftfahrgesetz wurde mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS auf den Weg gebracht.

Ausgangspunkt für die Luftfahrt-Novelle war ein Initiativantrag der Koalitionsfraktionen zu den Sicherheitsüberprüfungen im Luftverkehr. Im Verkehrsausschuss wurde die Initiative durch einen gesamtändernden Abänderungsantrag erweitert; im Plenum wurde ein weiterer Abänderungsantrag der Koalition berücksichtigt. In beiden Gesetzespaketen finden sich darüber hinaus Bestimmungen zu Digitalisierung, Verwaltungsvereinfachung und speziellen Regelungen für Drohnen und automatisiertes Fahren.

Novelle des Luftfahrtgesetzes im Überblick

Zentrales Element der Änderung am Luftfahrtgesetz sind Anpassungen bei den Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Beschäftigte in sicherheitsrelevanten Bereichen des Luftverkehrs. Laut Parlamentskorrespondenz sollen Datenschutz und Rechtsschutz bei einem negativen Überprüfungsergebnis sichergestellt werden; zudem wird der Begriff "Unzuverlässigkeit" im Gesetz genauer definiert.

Ein Abänderungsantrag der Koalition im Verkehrsausschuss brachte weitere Punkte ein. Die Novelle enthält Klarstellungen zum Betrieb von Flugplätzen und zur Errichtung luftfahrtfremder Gebäude, Bestimmungen zur Versicherung von Drohnen sowie Maßnahmen zur Digitalisierung. Konkret ist vorgesehen, dass eine Dokumentendatenbank künftig Auskunft über Echtheit und Gültigkeit von Urkunden geben soll. Verkehrsminister Peter Hanke verwies zudem auf die in Ausarbeitung befindliche Drohnenschutzstrategie und die Ermöglichung sogenannter "U-Spaces" für das Management von Drohnenflügen.

Änderungen im Kraftfahrgesetz und neue Pickerl-Intervalle

Die 42. Novelle des Kraftfahrgesetzes ändert unter anderem die Intervalle für die wiederkehrende Begutachtung von Pkw und Motorrädern ("Pickerl-Überprüfung"). Gegenwärtig gilt die 3:2:1-Regel: drei Jahre nach Erstzulassung, zwei Jahre nach der Erstbegutachtung, danach jährlich. Neu vorgesehen ist eine 4:2:2:2:1-Regel.

Zusätzlich nennt die Novelle Verwaltungsvereinfachungen bei Fahrzeugkontrollen, Regelungen für Fahrschulen, die Nutzung von Deckkennzeichen und Erleichterungen für den Baustellenverkehr. Durch einen gesamtändernden Abänderungsantrag wurden im Verkehrsausschuss auch neue Regeln für Testfahrten mit automatisierten und fahrerlosen Fahrzeugen sowie weitere Digitalisierungs- und Übergangsbestimmungen ergänzt. Für die Zulassung von Fahrzeugen mit ukrainischen Kennzeichen wird die bisherige Sonderregelung gestrichen; eine Übergangsregelung soll Härtefälle vermeiden.

Wie Koalition und Opposition die Novellen einordnen

Die Regierungsfraktionen betonten in den Debatten, die Änderungen lägen sowohl im Interesse der Sicherheitsstandards als auch des Wirtschafts- und Luftfahrtstandorts. Joachim Schnabel (ÖVP) bezeichnete die Luftfahrtnovelle als "modern und praxisnah" und hob die Rolle der Zuverlässigkeitsprüfungen hervor. Wolfgang Moitzi (SPÖ) und weitere Abgeordnete wiesen auf den erweiterten Rechtsschutz für Beschäftigte hin und verwiesen auf Fälle, in denen Angestellten aufgrund geringfügiger Vorwürfe Bescheinigungen entzogen worden seien. Alois Schroll (SPÖ) nannte die Anpassungen "längst überfällig" und verwies auf die rund 240.000 Menschen in Österreich, die in irgendeiner Weise im Umfeld der Luftfahrt beschäftigt seien.

FPÖ und Grüne kritisierten Formulierungen und einzelne Regelungsinhalte. Gerhard Deimek (FPÖ) bemängelte etwa die vage Fassung des Begriffs "Naheverhältnis" zu terroristischen oder kriminellen Gruppen sowie unklare Vorgaben zur Pflichtversicherung von Drohnen. Elisabeth Götze (Grüne) sprach von einer überhasteten Einbringung und kritisierte, dass bestimmte Bestimmungen den Interessen von Flughafenbetreibern mehr Rechnung trügen als jenen der Anwohnerinnen und Anwohner; ein Rückverweisungsantrag sowie einzelne Abänderungsanträge der Grünen fanden im Plenum keine Mehrheit.

Was sich durch die Pickerl-Intervalle und Drohnenregelungen konkret ändert

Bei Pkw und Motorrädern wird die bisherige 3:2:1-Begutachtungsfolge in eine 4:2:2:2:1-Folge geändert; das heißt, die erste wiederkehrende Begutachtung erfolgt nach vier Jahren statt nach drei Jahren. Die Novelle enthält außerdem Regelungen, die die Durchführung von Testfahrten für automatisierte und fahrerlose Fahrzeuge ermöglichen, sowie Übergangsbestimmungen etwa für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen.

Für Drohnen sieht die Novelle unter anderem die Möglichkeit einer pauschalen Haftpflichtversicherung vor und schafft gesetzliche Grundlagen für das Management von Drohnenflügen durch sogenannte U-Spaces. Verkehrsminister Hanke machte deutlich, dass an der Haftung selbst durch die Zulassung einer pauschalen Versicherung "nichts geändert" werde. Zugleich ist eine Drohnenschutzstrategie in Ausarbeitung, um auf neue Bedrohungslagen durch Drohnen an Flughäfen zu reagieren.

Zuverlässigkeitsüberprüfung, U-Space, Pickerl, Drohnenversicherung und Dokumentendatenbank erklärt

Zuverlässigkeitsüberprüfung

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist ein Verfahren zur Feststellung der Eignung von Beschäftigten in sicherheitsrelevanten Bereichen des Luftverkehrs. Die Novelle präzisiert Kriterien für diese Prüfungen und benennt Datenschutz- sowie Rechtsschutzaspekte für den Fall negativer Ergebnisse. Damit wird im Gesetzestext unter anderem klarer definiert, unter welchen Umständen eine Sicherheitsbescheinigung entzogen werden kann.

U-Space

"U-Spaces" werden in der Aussendung als Rahmen für das Management von Drohnenflügen genannt. Mit der Novelle sollen Voraussetzungen geschaffen werden, die den Einsatz solcher Lufträume ermöglichen. Verkehrsminister Hanke verwies ausdrücklich auf diese Regelung im Zusammenhang mit der Drohnensteuerung an Flughäfen.

Pickerl-Überprüfung

Die Pickerl-Überprüfung bezeichnet die wiederkehrende technische Begutachtung von Pkw und Motorrädern. Die bisherige 3:2:1-Regelung wird durch die Novelle auf die 4:2:2:2:1-Regel umgestellt, wodurch sich der erste Prüfintervall von drei auf vier Jahre verschiebt. Weitere Aspekte der Novelle betreffen Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen etwa für bestimmte Fahrzeugtypen.

Pauschale Haftpflichtversicherung für Drohnen

Die Novelle nennt Regelungen zur Pflichtversicherung für Drohnen und spricht explizit von der Zulassung einer pauschalen Haftpflichtversicherung. Verkehrsminister Hanke ergänzte, dass sich an der Frage der Haftung dadurch nichts ändere. Die genaue Ausgestaltung der Nachweispflichten für Versicherungen war Gegenstand von Debatten und auch von Abänderungsanträgen, die jedoch nicht alle Zustimmung fanden.

Dokumentendatenbank

Als Teil der Digitalisierungsmaßnahmen ist die Einrichtung einer Dokumentendatenbank vorgesehen, die Auskunft über Echtheit und Gültigkeit von Urkunden geben soll. Diese Maßnahme ist Teil der umfassenderen Bestimmungen zur Digitalisierung im Luftfahrtbereich. Im Parlament wurde die Datenbank als Instrument genannt, um Verwaltungsprozesse zu unterstützen.

FAQ zur Novelle des Luftfahrt- und Kraftfahrrechts

Welche Fraktionen stimmten der Luftfahrt-Novelle zu?

Die Novelle zum Luftfahrtgesetz wurde im Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossen. FPÖ und Grüne blieben dagegen oder äußerten Kritik; ein Rückverweisungsantrag der Grünen fand keine Mehrheit.

Was ändert sich bei den Zuverlässigkeitsprüfungen?

Die Novelle präzisiert die Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Beschäftigte in sicherheitsrelevanten Bereichen, benennt Datenschutz- und Rechtsschutzaspekte bei negativen Ergebnissen und definiert den Begriff "Unzuverlässigkeit" genauer, so die Parlamentskorrespondenz.

Welche Regeln gibt es künftig für Drohnen?

Die Änderungen betreffen die Versicherung von Drohnen und Maßnahmen zur Digitalisierung; Verkehrsminister Hanke nannte außerdem die Vorbereitung einer Drohnenschutzstrategie und die Ermöglichung von "U-Spaces" für das Management von Drohnenflügen. Er sagte zudem, dass künftig eine pauschale Haftpflichtversicherung zulässig sein werde.

Wie verändern sich die Pickerl-Intervalle?

Die bisherige 3:2:1-Regel für die wiederkehrende Begutachtung von Pkw und Motorrädern wird laut Novelle auf eine 4:2:2:2:1-Regel umgestellt. Diese Änderung ist Teil der 42. KFG-Novelle, wie im Parlamentstext dargelegt.

Gibt es Änderungen bei Tests für automatisiertes Fahren?

Ja: Im Verkehrsausschuss wurde die KFG-Novelle durch einen Abänderungsantrag um neue Regelungen für Testfahrten mit automatisierten und fahrerlosen Fahrzeugen ergänzt. Außerdem stellt die Novelle rechtliche Grundlagen für Testbetriebe automatisierter Fahrzeuge bereit, wie Verkehrsminister Hanke ausführte.

Welche offenen Punkte bleiben in der Debatte?

Oppositionelle Kritik richtet sich unter anderem gegen vage Formulierungen (etwa zur Definition eines "Naheverhältnisses" zu extremistischen Gruppen) und gegen die Ausgestaltung der Drohnenversicherung. Zudem brachte die Grüne Fraktion einen Antrag zur stärkeren Verknüpfung von Flughafengebühren mit Lärmschutzmaßnahmen ein, der keine Mehrheit fand.

Quellen und Kontakt

Basis dieses Artikels ist die Parlamentskorrespondenz des Pressedienstes der Parlamentsdirektion. Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar: https://www.parlament.gv.at/aktuelles/mediathek/

Kontakt: Pressedienst der Parlamentsdirektion, Parlamentskorrespondenz, Tel. +43 1 40110/2272, pressedienst [at] parlament.gv.at. Weitere Informationen finden sich auf www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz

Schlagworte

#Luftfahrtgesetz#Kraftfahrgesetz#Pickerl#Drohnen#Hanke#Nationalrat

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