Kosten bremsen Recht auf Reparatur: Studie zeigt Kritik
Wertgarantie-Studie: 67% der Konsumenten halten Reparaturen für zu teuer; Gesetz in Österreich ab 31. Juli
Wertgarantie/IFH Köln-Studie: 67% der Konsumenten empfinden Reparaturen als zu teuer. Nur 40% kennen das Recht auf Reparatur in Österreich.
Die neue EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur soll Reparaturen leichter machen und Elektroschrott reduzieren. Sie tritt am 31. Juli in Österreich in Kraft.
Eine Studie im Auftrag von Wertgarantie, durchgeführt vom IFH Köln, zeigt jedoch deutliche Barrieren aus Verbrauchersicht: Hohe Kosten sind laut Untersuchung die größte Hürde. Rund zwei Drittel der Konsumenten stimmen der Aussage zu, dass Reparaturen im Vergleich zum Neukauf grundsätzlich zu teuer sind.
Recht auf Reparatur in Österreich: Studie und zentrale Zahlen
Die Untersuchung nennt konkrete Zahlen zur Wahrnehmung des Rechts auf Reparatur in Österreich. Aktuell werde rund jedes zweite defekte Elektrogerät, das unter das Recht auf Reparatur fällt, repariert. Von den befragten Konsumenten geben 67 Prozent an, dass Reparaturen im Vergleich zum Preis eines neuen Geräts als zu teuer empfunden werden. Weitere nennenswerte Werte sind: 32 Prozent der Befragten halten eine Reparatur bei bereits älteren Geräten nicht mehr für sinnvoll; 17 Prozent der Haushalte entscheiden sich gegen eine Reparatur, wenn ein günstiges Neugerät nur unwesentlich mehr kostet als die Instandsetzung des Altgeräts.
Studie "Das Recht auf Reparatur in Österreich" und Methodik
Für die Untersuchung wurden in Österreich im März 2026 insgesamt 2.400 Verbraucher über ein Online-Panel befragt. Die Verbraucherbefragung erfolgte bevölkerungsrepräsentativ nach Alter, Geschlecht und Bundesland. Zusätzlich wurden 42 Fachhandelsunternehmen befragt; diese Unternehmen bilden laut Studie einen Querschnitt der unter Anhang II der EU-Richtlinie fallenden und damit unmittelbar vom Recht auf Reparatur betroffenen Branchen. Auftraggeber der Untersuchung war Wertgarantie, durchgeführt wurde die Studie vom IFH Köln (Institut für Handelsforschung).
Hauptgründe gegen Reparaturen laut Studie
Die Studie identifiziert drei zentrale Gründe, warum Konsumenten sich gegen eine Reparatur entscheiden: Kosten, Gerätealter und preisgünstige Neugeräte. Das Preisargument steht dabei an erster Stelle: 67 Prozent empfinden Reparaturen als zu teuer gegenüber einem Neukauf. Das Alter des Geräts spielt für 32 Prozent eine Rolle, weil eine Reparatur bei älteren Geräten als weniger sinnvoll angesehen wird, selbst wenn sie technisch möglich wäre. Günstige Einstiegspreise bei neuen Geräten führen demnach in 17 Prozent der Haushalte zur Entscheidung gegen eine Reparatur.
Informationsstand über das neue Recht auf Reparatur
Laut Studie ist das kommende Recht auf Reparatur bislang bei weniger als der Hälfte der Bevölkerung bekannt: Nur 40 Prozent der Verbraucher haben bislang davon gehört. Im Vergleich dazu sind bereits rund 60 Prozent der Fachhandelsunternehmen mit den Richtliniendetails vertraut. Die Untersuchung dokumentiert zudem Fehleinschätzungen auf Verbraucherseite: Etwa 17 Prozent der Verbraucher, die sich mit dem Gesetz vertraut glauben, gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie Anspruch auf eine kostenlose Reparatur haben.
Was Wertgarantie dazu sagt
Thilo Dröge, Geschäftsführer Vertrieb bei Wertgarantie, fasst die Studienergebnisse so zusammen: "Unsere Untersuchung zeigt klar: Hohe Kosten - besonders im Vergleich zu neuen Geräten - und das Alter des Produkts sind für viele österreichische Konsumenten ausschlaggebend gegen eine Reparatur". Er fügt hinzu: "Wenn Verbraucher das Gefühl haben, dass sich Reparieren finanziell nicht lohnt, dann verliert das Recht auf Reparatur in der Praxis an Wirkung. Wir müssen den Blick darauf richten, Reparaturen wirtschaftlich attraktiver zu machen - für Konsumenten ebenso wie für den Handel."
Dröge hebt in einem weiteren Zitat die Informationslücke hervor: "Die Ergebnisse der Studie belegen, dass es auf Verbraucherseite weiterhin an Informationen über die konkreten Inhalte des Rechts auf Reparatur fehlt. Der Fachhandel ist zwar besser informiert, steht jedoch angesichts der neuen gesetzlichen Regelungen vor der Herausforderung einer praxistauglichen Umsetzung." Abschließend heißt es in der Aussendung: "Das Recht auf Reparatur ist eine große Chance für Österreich, um Ressourcen zu schonen und Elektroschrott zu reduzieren. Entscheidend wird sein, dass Handel, Industrie und Dienstleister eng zusammenarbeiten und tragfähige Strategien entwickeln, um das Ziel 'Reparieren statt Wegwerfen' erfolgreich und nachhaltig umzusetzen."
Begriffe und Institutionen erklärt
EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur
Die Aussendung nennt die neue EU-Richtlinie als gesetzgeberische Grundlage. Nach Angaben der Meldung soll die Richtlinie Reparaturen leichter machen und Elektroschrott reduzieren; sie tritt am 31. Juli in Österreich in Kraft.
IFH Köln (Institut für Handelsforschung)
Das IFH Köln wird in der Studie als durchführende Institution genannt. In der Meldung heißt es, die Studie sei im Auftrag von Wertgarantie vom IFH Köln durchgeführt worden.
Anhang II der EU-Richtlinie
Die Meldung verweist darauf, dass die befragten Fachhandelsunternehmen einen Querschnitt der unter Anhang II fallenden und damit unmittelbar betroffenen Branchen bilden. Anhang II wird in der Aussendung als Referenz genannt, ohne konkrete Produktlisten zu zitieren.
Bevölkerungsrepräsentative Befragung
Die Verbraucherbefragung wurde laut Meldung bevölkerungsrepräsentativ nach Alter, Geschlecht und Bundesland durchgeführt. Das bedeutet, die Stichprobe soll die demografische Struktur der Bevölkerung in diesen Merkmalen abbilden, wie in der Meldung angegeben.
Konkrete Aspekte für Handel und Verbraucher
Die Studie legt laut Wertgarantie nahe, dass finanzielle Aspekte und die Preisgestaltung von Ersatzteilen beziehungsweise Reparaturen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Rechts auf Reparatur spielen. Die Aussendung nennt mögliche Kostentreiber wie erwartete höhere Ersatzteilpreise oder größeren Personalaufwand, die im Zuge der neuen Richtlinie zu steigenden Reparaturkosten beitragen könnten. Gleichzeitig weist die Meldung auf eine Diskrepanz zwischen Informationsstand von Verbrauchern und Fachhandel hin.
FAQ zur Studie und zum Recht auf Reparatur
Wann tritt das Recht auf Reparatur in Österreich in Kraft?
Die Meldung nennt den 31. Juli als Inkrafttretensdatum für Österreich. Diese Angabe bezieht sich auf die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie, wie in der Aussendung dargestellt.
Wie viele Personen und Unternehmen wurden befragt?
In Österreich wurden im März 2026 insgesamt 2.400 Verbraucher über ein Online-Panel befragt. Zusätzlich wurden 42 Fachhandelsunternehmen zur Studie befragt, wie die Aussendung ausführt.
Welche Gründe nennen Konsumenten gegen eine Reparatur?
Die Studie benennt vor allem hohe Kosten als entscheidenden Faktor: 67 Prozent der Befragten empfinden Reparaturen im Vergleich zum Neukauf als zu teuer. Weitere nennenswerte Gründe sind das Gerätealter (32 Prozent sehen eine Reparatur bei älteren Geräten nicht mehr als sinnvoll an) und günstige Einstiegspreise neuer Geräte (17 Prozent entscheiden sich deshalb gegen eine Reparatur).
Wie gut ist das Gesetz in der Bevölkerung bekannt?
Der Informationsstand ist laut Studie begrenzt: Nur 40 Prozent der Verbraucher haben bislang vom kommenden Recht auf Reparatur gehört. Dagegen sind rund 60 Prozent der Fachhandelsunternehmen mit den Richtliniendetails vertraut, so die Meldung.
Gibt es Missverständnisse über Rechte auf kostenlose Reparaturen?
Ja. Die Studie dokumentiert, dass etwa 17 Prozent der Verbraucher, die glauben, sich mit dem Gesetz auszukennen, fälschlicherweise davon ausgehen, Anspruch auf eine kostenlose Reparatur zu haben. Die Aussendung macht keine weitere Angabe dazu, wie häufig ein solcher kostenloser Anspruch tatsächlich besteht.
Welche Handlungsaufforderungen nennt Wertgarantie?
Wertgarantie-Vertreter Thilo Dröge wird in der Meldung mit der Aufforderung zitiert, Reparaturen wirtschaftlich attraktiver zu machen. Wortwörtlich heißt es: "Wir müssen den Blick darauf richten, Reparaturen wirtschaftlich attraktiver zu machen - für Konsumenten ebenso wie für den Handel." Die Meldung beschreibt dies als Perspektive für die praktische Umsetzung des Rechts auf Reparatur.
Quellen und Kontakt
Studie: "Das Recht auf Reparatur in Österreich", IFH Köln im Auftrag von Wertgarantie. Ergebnisse und Details zur Studie sind laut Aussendung verfügbar unter: https://www.ifhkoeln.de/teilen/recht-auf-reparatur-oesterreich/
Kontakt bei Wertgarantie (in der Originalaussendung): Ulrike Braungardt, Abteilungsleiterin Unternehmenskommunikation, Tel: 0049 511 71280-128, E-Mail: u.braungardt [at] wertgarantie.com; Maike Lehnhoff, PR und Content Managerin, Tel: 0049 511 71280-72637, E-Mail: m.lehnhoff [at] wertgarantie.com.
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