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Sexualstrafrecht, Nur Ja heißt Ja/Justiz/Gericht/Bundesregierung/Gesellschaft

Gewaltschutzzentren fordern "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht

Paradigmenwechsel zu konsensbasiertem Modell gefordert

25. März 2026
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Der Bundesverband der Gewaltschutzzentren fordert eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts mit Einführung des Konsensprinzips.

Der Bundesverband der Gewaltschutzzentren hat die Einführung des Konsensprinzips im Sexualstrafrecht gefordert und dazu ein Positionspapier veröffentlicht. Der Verband spricht sich für einen Paradigmenwechsel vom bisherigen "Nein heißt Nein" zu einem klaren "Nur Ja heißt Ja" aus.

Fundamentales Rechtsgut sexuelle Selbstbestimmung

"Sexuelle Selbstbestimmung ist ein fundamentales Rechtsgut", betont der Bundesverband in seinem Positionspapier. Sexuelle Handlungen ohne Einwilligung stellen demnach eine gravierende Rechtsgutverletzung dar und müssen klar strafrechtlich erfasst werden. Die Gewaltschutzzentren sehen hier eine wesentliche Schutzlücke.

Das vorgeschlagene konsensbasierte Modell sieht vor, dass eine sexuelle Handlung nur dann legal ist, wenn alle beteiligten Personen einwilligen. Maßgeblich soll ausschließlich das Vorliegen einer freiwilligen, eindeutig geäußerten Einwilligung sein.

Keine formalen Verträge erforderlich

Das geforderte konsensbasierte Modell verlangt keine formalen Erklärungen oder Verträge vor sexuellen Handlungen, sondern definiert Einvernehmlichkeit als rechtlichen und gesellschaftlichen Standard.

Karin Gölly, Bundesverbandsvorsitzende der Gewaltschutzzentren, betont: "Derzeit liegt der Fokus im Strafverfahren darauf, ob das Opfer Widerstand geleistet oder seine Ablehnung zum Ausdruck gebracht hat. Das Konsensprinzip bringt eine Entlastung für Betroffene, weil bei diesem der Fokus darauf gerichtet ist, ob in jeder Phase des sexuellen Kontakts eine Einwilligung vorlag."

Klare Definition fehlender Einwilligung

Das Positionspapier nennt Situationen, in denen jedenfalls keine Einwilligung vorliegt: wenn das Opfer bewusstlos ist, schläft oder aufgrund des Übergriffs erstarrt ("Freezing"), sowie bei Drohung oder physischer oder psychischer Gewalt. Auch die Ausnutzung eines schutzbedürftigen Zustands, etwa bei Angst oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, wird genannt.

Verschärfte Strafen bei besonderen Umständen

Für Fälle, in denen sexuelle Übergriffe unter Anwendung von Gewalt oder Drohung, mit Waffen oder durch zwei oder mehrere Personen begangen werden, fordert das Papier strengere Strafdrohungen.

Internationaler Trend zum Konsensprinzip

Mehrere europäische Staaten haben das Konsensprinzip bereits im Sexualstrafrecht verankert, schreibt der Bundesverband.

Gesellschaftlicher Wandel durch Rechtsreform

Der Bundesverband argumentiert, dass Änderungen im Strafrecht gesellschaftliches Umdenken anstoßen können. Die klare rechtliche Verankerung von Einwilligung als Voraussetzung sexueller Handlungen wird im Positionspapier als präventiv wirkend und als Beitrag zur Setzung neuer Standards beschrieben.

Entlastung für Betroffene im Fokus

Das Positionspapier hebt hervor, dass das Konsensprinzip eine Entlastung für Betroffene bringen könne, weil der Fokus auf dem Vorliegen von Einwilligung liege.

Umfassendes Positionspapier als Diskussionsgrundlage

Das von den Gewaltschutzzentren vorgelegte Positionspapier ist öffentlich zugänglich und soll als Grundlage für politische Diskussionen dienen.

Schlagworte

#Sexualstrafrecht#Konsensprinzip#Gewaltschutzzentren#Justiz#Frauenrechte

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