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FPÖ-Hafenecker: ÖVP-Gerstl als 'Glaskinn' – Abberufen!

27. Mai 2026
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27. Mai 2026: FPÖ-Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker erklärte in einem YouTube-Video, es werde gegen ÖVP-Verfassungssprecher Gerstl ermittelt, und forderte dessen Abberufung aus der Bundeswa...

27. Mai 2026: FPÖ-Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker erklärte in einem YouTube-Video, es werde gegen ÖVP-Verfassungssprecher Gerstl ermittelt, und forderte dessen Abberufung aus der Bundeswahlbehörde.

Gerstl und die Ermittlungen wegen Geheimnisverrats

Hafenecker warf Gerstl in dem Video Ermittlungen wegen 'Nötigung und Amtsmissbrauch' vor. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren rund um einen ÖVP-internen Streit im Vorfeld der Wien-Wahl 2024. Laut der Mitteilung soll Gerstl als Mitglied der Wahlbehörde Daten von abtrünnigen ÖVPlern im Wiener Bezirk Penzing beschafft haben. Im Anschluss sei von Gerstl und anderen ÖVPlern Druck auf diese Abtrünnigen ausgeübt worden.

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt daher wegen § 310 StGB ('Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung') gegen Gerstl. Die Immunität des ÖVP-Verfassungssprechers wurde am 12. Dezember 2025 aufgehoben.

Rechtliche Schritte und Forderung an die ÖVP

  • Die FPÖ kündigte an, gegen das erstinstanzliche Urteil im Medienprozess Rechtsmittel anzumelden.
  • Im Parallelverfahren vor dem Handelsgericht Wien wurde eine von Gerstl angestrebte 'Einstweilige Verfügung' abgewiesen.
  • Hafenecker fordert, dass die ÖVP Gerstl aus der Bundeswahlbehörde abberufen muss; Gerstl wurde von der ÖVP in dieses Gremium nominiert.

Zusammenfassung und Quelle

Kurz gefasst: Es läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats gegen ÖVP-Verfassungssprecher Gerstl, die Immunität wurde am 12. Dezember 2025 aufgehoben, und die FPÖ fordert dessen Abberufung aus der Bundeswahlbehörde. Weitere Details finden sich in der Originalmeldung der FPÖ: ots.at.

Kontakt laut Originalmeldung: Freiheitlicher Parlamentsklub, Telefon: 01/40110-7012, E-Mail: [email protected]

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