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Budgetmaßnahmengesetz 2026 – Schritte zur Konsolidierung

Budgetausschuss beriet Paket mit Mitarbeiterprämie, Gebühren für Aufenthaltstitel und Maßnahmen gegen Scheinfirmen

9. Juni 2026
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Im Budgetausschuss stand das Budgetmaßnahmengesetz 2026 im Mittelpunkt; Regierungsparteien stimmten Vorlage und Abänderungen zu, Entschließungsanträge wurden vertagt.

Im Budgetausschuss des Nationalrats wurden das Budgetmaßnahmengesetz 2026 und mehrere Entschließungsanträge der Opposition beraten. Die Regierungsvorlage samt Abänderungen sowie ein Ausschussantrag erhielten die Zustimmung von ÖVP, SPÖ und NEOS; FPÖ und Grüne äußerten jedoch Kritik an Schwerpunkten und brachten eigene Vorschläge ein.

Die Beratungen drehten sich vor allem um steuerliche Maßnahmen, eine steuerfreie Mitarbeiterprämie, neue Gebühren für Aufenthaltstitel sowie Verschärfungen bei der Bekämpfung von Scheinunternehmen. Alle Entschließungsanträge wurden vertagt.

Budgetmaßnahmengesetz 2026 im Überblick

Das Budgetmaßnahmengesetz 2026 umfasst laut Vorlage acht Gesetze. Insgesamt sollen bis 2030 Einsparungen von rund 100 Mio. Ꞓ erzielt werden, davon 85 Mio. Ꞓ durch steuerliche Maßnahmen. In der Vorlage (504 d.B.) sind mehrere konkrete Regelungen genannt, darunter die Fortführung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie für 2026, Maßnahmen gegen Scheinunternehmen, neue Pauschalgebühren für die Neuausstellung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln sowie Verwaltungsvereinfachungen.

Die Regierungspartner verteidigten das Paket als Beitrag zur Konsolidierung des Budgets. FPÖ und Grüne kritisierten die Schwerpunktsetzung und brachten alternative Forderungen zu Schuldenbremse, Klimaschutz und Betrugsbekämpfung ein. Die Entschließungsanträge der Oppositionsparteien wurden im Ausschuss vertagt.

Wesentliche Regelungen: Mitarbeiterprämie, Aufenthaltstitel, Verwaltung

Arbeitgeber können im Jahr 2026 eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu 500 Ꞓ auszahlen, sofern eine kollektivvertragliche oder betriebliche Vereinbarung besteht und die Zahlung zusätzlich zur normalen Vergütung erfolgt. Die Auszahlung dieser Prämie ist bis zum 15. Februar 2027 möglich.

Bei Aufenthaltstiteln sieht die Vorlage Pauschalgebühren von 91 Ꞓ für Personen ab 16 Jahren und 39 Ꞓ für Personen bis 16 Jahren für Neuausstellung und Verlängerung vor; die erstmalige Ausstellung bleibt gebührenfrei. Weitere Punkte im Paket betreffen Vereinfachungen bei Preisauszeichnungen in Hotels—Standardzimmerpreise müssen künftig nicht mehr im Eingangsbereich aushängen—sowie höhere Strafen bei Verstößen gegen Preisauszeichnungsvorschriften, Einsparungen bei Reisekosten im öffentlichen Dienst, Kürzungen der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen und Vereinfachungen bei der Umsatzsteuer-Anmeldung für EU-Fahrzeuge.

Konteneinsicht und Betrugsbekämpfung neu geregelt

Ursprünglich vorgesehene Änderungen zum Kontenregister wurden mittels Abänderungsantrag aus dem Budgetmaßnahmengesetz genommen. Stattdessen brachten die Regierungsparteien einen Ausschussantrag ein, der eine Erweiterung der Befugnisse des Amtes für Betrugsbekämpfung vorsieht, um die Gründung von Scheinunternehmen effektiver zu verhindern.

Für Eingriffe in Konteninformationen ist nach Vorlage grundsätzlich eine Genehmigung durch das Bundesfinanzgericht erforderlich, um den Datenschutz zu gewährleisten. Zusätzliche Einnahmen würden erwartet, weil es bei der Bekämpfung von Scheinunternehmen um Geschwindigkeit gehe, die nun ermöglicht werden soll. Der Ausschussantrag erhielt die Stimmen der Regierungsparteien.

Markus Hofer (NEOS) bezeichnete die Einigung als "sehr gelungene Regelung" und verwies zugleich darauf, dass Konteneinsicht ein schwieriges Thema sei. Da Eingriffe in das Bankgeheimnis und den Datenschutz betroffen sind, erfordert die Verabschiedung der Änderungen im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit. Die Grünen standen dem Antrag inhaltlich positiv gegenüber, ließen ihre Zustimmung aber vorerst offen.

Strafvollzugsgesetz: Umsetzung eines VfGH-Erkenntnisses

Mit einem von Kai Jan Krainer (SPÖ) im Namen der Regierungsparteien eingebrachten Abänderungsantrag soll das Strafvollzugsgesetz geändert werden, um ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom 25. Juni 2025 umzusetzen. Der VfGH hatte es als verfassungswidrig eingestuft, dass Verfahrenshilfe in Beschwerdeverfahren von Strafgefangenen bisher generell ausgeschlossen war.

Künftig soll auf die Strafprozessordnung (StPO) verwiesen werden. Gefangene sollen einen Verfahrenshilfeverteidiger erhalten können, wenn sie finanziell bedürftig sind und dies zur Wahrung ihrer Rechte bei schwieriger Sach- oder Rechtslage erforderlich ist. Die Neuregelung ist für das Inkrafttreten mit 1. Juli 2026 vorgesehen.

Streitpunkte im Ausschuss: Schuldenbremse, Klimainvestitionen und Einnahmepotenzial

Die FPÖ forderte im Ausschuss eine bundesweite Schuldenbremse nach oberösterreichischem Vorbild. Arnold Schiefer (FPÖ) verwies auf Zahlen, nach denen ein gesamtstaatliches Defizit von 21,5 Mrd. Ꞓ, eine Schuldenquote von 81,5 % des BIP und eine Pro‑Kopf‑Verschuldung von über 45.000 Ꞓ bestehen (857/A(E)). Schiefer sagte, eine Schuldenbremse wäre ein gutes Signal für Ratingagenturen und verwies darauf, dass Österreich sein AAA‑Rating verloren habe.

Die Grünen brachten zwei Entschließungsanträge ein, in denen sie forderten, Klimainvestitionen im Doppelbudget 2027/2028 nicht zu kürzen und stattdessen ausreichende Mittel für Klimaschutz und Anpassung sicherzustellen. Jakob Schwarz (Grüne) sprach sich zudem für die Absicherung und Weiterentwicklung des Klima‑ und Energiefonds aus und verwies darauf, dass dessen Mittel zuletzt stark gekürzt worden seien (869/A(E), 871/A(E)).

Im Bereich Betrugsbekämpfung kritisierte Nina Tomaselli (Grüne), dass ein großes Potenzial für höhere Staatseinnahmen durch Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung nicht ausgeschöpft sei. Sie bezog sich auf ein im Dezember beschlossenes Paket, das 1,44 Mrd. Ꞓ einbringen hätte sollen, wofür laut Tomaselli bislang kein Nachweis erbracht worden sei; sie ging von höchstens 1,2 Mrd. Ꞓ aus und rechnete mit einer Lücke von 350 bis 400 Mio. Ꞓ unter Einbeziehung der geplanten Finanzierung der Plastikabgabe.

Begriffe und Institutionen erklärt

Budgetmaßnahmengesetz

Als "Budgetmaßnahmengesetz 2026" bezeichnet die Vorlage ein Paket aus acht Gesetzen, das mehrere fiskalische und verwaltungsrechtliche Regelungen bündelt. Die Vorlage nennt erwartete Einsparungen bis 2030 in Höhe von rund 100 Mio. Ꞓ.

Steuerfreie Mitarbeiterprämie

Die steuerfreie Mitarbeiterprämie ermöglicht es Arbeitgebern, einmalig bis zu 500 Ꞓ im Jahr 2026 steuerfrei auszuzahlen, wenn eine kollektivvertragliche oder betriebliche Vereinbarung besteht und die Zahlung zusätzlich erfolgt. Die Auszahlung ist bis 15. Februar 2027 möglich.

Wegzugsbesteuerung

Die Wegzugsbesteuerung wurde in der Vorlage als ein Bereich genannt, der verschärft werden soll. Konkrete Änderungen wurden im Ausschuss angesprochen, ohne dass detaillierte Formulierungen im Ausschnitt der Mitteilung wiedergegeben sind.

Kontenregister / Konteneinsicht

Ursprünglich geplante Änderungen am Kontenregister wurden aus dem Gesetz genommen; stattdessen sieht ein Ausschussantrag erweiterte Befugnisse für das Amt für Betrugsbekämpfung vor. Für Eingriffe in Konteninformationen soll grundsätzlich eine Genehmigung durch das Bundesfinanzgericht erforderlich sein.

Verfahrenshilfe

Der VfGH erkannte am 25. Juni 2025 die bisherige generelle Ausschließung der Verfahrenshilfe in Beschwerdeverfahren von Strafgefangenen als verfassungswidrig. Die geplante Änderung verweist künftig auf die Strafprozessordnung (StPO) und sieht Verfahrenshilfe bei Bedürftigkeit und zur Wahrung der Rechte in schwierigen Sach- oder Rechtslagen vor.

Klima‑ und Energiefonds

Der Klima‑ und Energiefonds wurde im Ausschuss als zentrales Förderinstrument der Klimapolitik genannt; darauf wurde verwiesen, dass dessen Mittel zuletzt stark gekürzt worden seien. Die Grünen sprachen sich für dessen Absicherung und Weiterentwicklung aus.

Was regelt das Paket konkret?

  • Bis 2030 sollen insgesamt rund 100 Mio. Ꞓ eingespart werden, davon 85 Mio. Ꞓ durch steuerliche Maßnahmen.
  • Arbeitgeber können 2026 bis zu 500 Ꞓ steuerfrei an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zahlen; Auszahlung bis 15.2.2027.
  • Neuausstellung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln: Pauschalgebühren von 91 Ꞓ (ab 16 Jahre) bzw. 39 Ꞓ (bis 16 Jahre); erstmalige Ausstellung gebührenfrei.
  • Änderungen bei Konteninformationen sollen über eine Regelung im Ausschuss erfolgen; Genehmigungen durch das Bundesfinanzgericht sind vorgesehen.

FAQ zum Beschluss und den offenen Punkten

Was steht im Budgetmaßnahmengesetz 2026?

Die Vorlage fasst laut Ausschuss acht Gesetze zusammen und nennt Maßnahmen wie eine steuerfreie Mitarbeiterprämie, Maßnahmen gegen Scheinunternehmen, Gebühren für Aufenthaltstitel sowie Vereinfachungen bei Preisauszeichnungen und Einsparungen in der Verwaltung. Bis 2030 sollen rund 100 Mio. Ꞓ eingespart werden, davon 85 Mio. Ꞓ durch steuerliche Maßnahmen.

Wer kann die steuerfreie Mitarbeiterprämie auszahlen und bis wann?

Arbeitgeber können 2026 eine steuerfreie Prämie von bis zu 500 Ꞓ zahlen, wenn eine kollektivvertragliche oder betriebliche Vereinbarung besteht und die Zahlung zusätzlich zur regulären Vergütung erfolgt. Die Auszahlung ist bis zum 15. Februar 2027 möglich.

Welche Regelung gibt es zur Konteneinsicht?

Die ursprünglich im Gesetz vorgesehenen Änderungen zum Kontenregister wurden entfernt; stattdessen bringt ein Ausschussantrag erweiterte Befugnisse für das Amt für Betrugsbekämpfung. Für Eingriffe in Kontoinformationen sieht die Vorlage grundsätzlich eine Genehmigung durch das Bundesfinanzgericht vor.

Welche Gebühren gelten für Aufenthaltstitel?

Für Neuausstellung und Verlängerung sind Pauschalgebühren von 91 Ꞓ für Personen ab 16 Jahren und 39 Ꞓ für Personen bis 16 Jahren vorgesehen; die erstmalige Ausstellung bleibt gebührenfrei.

Welche Fristen und Beschlüsse sind noch offen?

Mehrere Entschließungsanträge der Opposition wurden im Budgetausschuss vertagt. Außerdem erfordert die Verabschiedung der Änderungen zur Konteneinsicht im Nationalrat wegen Eingriffen in Bankgeheimnis und Datenschutz eine Zweidrittelmehrheit. Weitere Debatten betreffen Forderungen nach einer bundesweiten Schuldenbremse, Klimainvestitionen und das angekündigte Einnahmepotenzial aus Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung.

Quellen und Kontakt

Parlamentsdokument zum Ausschuss: Budgetausschuss, Tagesordnung

Weitere Hinweise: Budgetdienst des Parlaments: https://www.parlament.gv.at/fachinfos/budgetdienst/

Aktuelle Daten zum Budgetvollzug: https://www.bmf.gv.at/

Kontakt Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz: Tel. +43 1 40110/2272, E‑Mail: pressedienst[at]parlament.gv.at. Weitere Informationen: www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz

Schlagworte

#Budgetmaßnahmengesetz 2026#Budgetkonsolidierung#Mitarbeiterprämie#Konteneinsicht#Aufenthaltstitel#Budgetausschuss#Eibinger-Miedl#Nationalrat

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