Volksgruppengesetz: Was es für die junge Generation heißt
"teilhaben teilsein" beleuchtet Minderheitenrechte, Bildung und Mehrsprachigkeit
Am 7. Juli wurde das Volksgruppengesetz novelliert und sechs autochthone Volksgruppen verfassungsrechtlich verankert. Was bedeutet das für Jugend, Bildung und Teilhabe?
Am 7. Juli wurde das Volksgruppengesetz im Nationalrat novelliert – an diesem Tag jährte sich der ursprüngliche Beschluss zum 50. Mal. Mit der Novelle werden die sechs anerkannten autochthonen Volksgruppen in Form einer Verfassungsbestimmung namentlich genannt. Das Parlament stellt in seiner Aussendung die Frage, welche Bedeutung diese rechtlichen Grundlagen für die junge Generation heute haben.
Der Jahresschwerpunkt 2026 des Parlaments unter dem Titel "teilhaben teilsein" rückt die gesellschaftspolitische Teilhabe von jungen Menschen in den Mittelpunkt und nimmt dabei auch die Situation der Volksgruppen in den Blick. Die folgende Zusammenstellung fasst die zentralen Fakten aus der Parlamentsaussendung und erklärt Begriffe sowie Diskussionsthemen, die im Zusammenhang mit dem Volksgruppengesetz und der Jugend stehen.
Nationalratsnovelle und verfassungsrechtliche Verankerung am 7. Juli
Am 7. Juli, dem 50. Jahrestag des ursprünglichen Beschlusses von 1976, hat der Nationalrat eine Novelle zum Volksgruppengesetz beschlossen. In dieser Novelle werden erstmals alle sechs autochthonen Volksgruppen namentlich in einer Verfassungsbestimmung genannt. Das Parlament bezeichnet sich in der Aussendung als "Zentrum von Beteiligung und Teilhabe" der in Österreich lebenden Menschen und ordnet die Volksgruppen in diesen Kontext ein.
Welche Volksgruppen nennt das Gesetz?
Das Volksgruppengesetz erkennt sechs autochthone Volksgruppen in Österreich an: die slowenische, kroatische, ungarische, tschechische und slowakische Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma. Laut Aussendung sind es österreichische Staatsbürger mit eigener Sprache, Kultur und Geschichte. Das Gesetz definiert sie als jene "in Teilen des Bundesgebietes wohnhaften und beheimateten Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und eigenem Volkstum".
Entstehungsgeschichte: 1976 und das parlamentarische Vorgehen
Dem ursprünglichen Beschluss des Volksgruppengesetzes 1976 gingen laut Aussendung jahrzehntelange Anstrengungen um Anerkennung voraus. Für die Novellierung wurde ein Unterausschuss eingesetzt, der sieben Mal tagte, um entsprechende Gesetzesentwürfe vorzuberaten. Zu den Vorberatungen gehörte demnach auch eine Volkszählungsgesetz-Novelle zur "geheimen Erhebung der Muttersprache". Die Entwürfe wurden dem Verfassungsausschuss einhellig weitergeleitet und auch im Nationalrat einstimmig beschlossen. Im Plenum wurde, so die Aussendung, betont, dass "niemals zuvor über die Probleme der Volksgruppen so intensiv und umfassend beraten worden" sei; diese Debatten hätten eine Übereinstimmung der damals im Parlament vertretenen Parteien SPÖ, ÖVP und FPÖ ermöglicht.
Volksgruppenförderung, Berichte und Angebote für Jugendliche
Das Volksgruppengesetz bildet seither die Grundlage für die Volksgruppenförderung; darüber berichtet die Bundesregierung jährlich. Im Bericht werden Förderungen für Vereine sowie für Jugend- und Ferienlager genannt. Die Nachwuchsförderung umfasst demnach verschiedene Angebote, die darauf abzielen, jugendliche Teilnehmende in volksgruppennahen Aktivitäten zu erreichen.
Laut Volksgruppenbericht eignen sich Sportangebote besonders, um die Volksgruppenjugend zu erreichen; Sport werde von Jugendlichen als ein attraktives Umfeld zur Förderung des alltäglichen Sprachgebrauchs wahrgenommen. Geförderte Medienangebote werden in dem Bericht als derzeit am wenigsten für die Jugend geeignet eingeschätzt, wobei sich dies langsam verbessere. Der Anteil jugendlicher Teilnehmender an geförderten Volksgruppenaktivitäten würde sich generell weiter erhöhen. Künftig sollen dem Bericht zufolge die Volksgruppenbeiräte selbst zu Wort kommen.
Jugendorganisationen, Territorialprinzip und schulische Bildung
In der Aussendung wird die Rolle organisierter Jugend betont. Die Burgenlandkroatin Sophie Hajszan, Präsidentin des Kroatischen Akademischen Klubs und in der Mitgliederintegration der Jugend Europäischer Volksgruppen engagiert, wird zitiert: "Organisierte Jugend ist ein Weg, wie man die Macht mehrerer Menschen nutzen kann, die eigenen Interessen nach außen zu kommunizieren und durchzusetzen. Eine gesunde Demokratie braucht dabei den Diskurs mit Stimmen aus verschiedensten Bereichen, die volksgruppennahen Jugendorganisationen mit inbegriffen."
Hajszan spricht sich außerdem für eine Weiterentwicklung des Volksgruppengesetzes in Bezug auf das Territorialprinzip aus. Ihrer Ansicht nach sollte das Territorialprinzip gelockert werden, weil junge Volksgruppenangehörige vermehrt außerhalb des historischen Siedlungsgebiets leben. Als wichtiges Zukunftsthema nennt sie die Stärkung der schulischen Bildung zur Bewusstseinsbildung, "nicht nur innerhalb der Minderheit, sondern auch in der Mehrheitsbevölkerung".
Mehrsprachigkeit, Parlamentssitzungen und Demokratiewerkstätten
Das Parlament bemüht sich laut Aussendung um die Sichtbarkeit der autochthonen Volksgruppen: Im Demokratikum ist ihnen in diesem Jahr die Ausstellung "Wir sind Demokratie" gewidmet. Es gibt spezielle Führungen sowie Demokratiewerkstätten mit Volksgruppenschwerpunkt.
Bei einem Parlamentsbesuch von Schüler der mehrsprachigen Komensky-Schule zeigt sich nach Angaben des Parlaments, dass jugendliche Volksgruppenangehörige ihre Mehrsprachigkeit als Selbstverständlichkeit wahrnehmen; in Gesprächen wechselten die Schüler fließend zwischen Deutsch und Tschechisch. Bei der Führung interessierte sie vor allem der historische Sitzungssaal und die Darstellung, wie Nationalitätenkonflikte im Plenarsaal des ehemaligen Abgeordnetenhauses des Reichsrates vor über hundert Jahren ausgetragen wurden. Im "Vielvölkerparlament" seien neun Sprachen gesprochen worden; Deutsch habe bis zum Ende der Monarchie jedoch eine klare Vorrangstellung als Verhandlungssprache gehabt, obwohl es keine offizielle Regelung gab, die diese Praxis rechtlich fixierte.
Die Aussendung berichtet weiter, dass eine Schülerin sagte, sie würde Plenarreden auf ihrer Volksgruppensprache Tschechisch halten wollen, wenn sie Abgeordnete wäre. Das sei möglich, werde in der gegenwärtigen Praxis von volksgruppenangehörigen Abgeordneten – mit Ausnahme von Begrüßungsworten – aber kaum wahrgenommen.
Diskussionen um Romanes, Unterricht und Zukunftsperspektiven
Der Vorsitzende des Volksgruppenbeirates der Roma, Emmerich Gärtner-Horvath, äußerte laut Aussendung, er empfinde die Nutzung einzelner Wörter einer Volksgruppensprache – etwa wenn Abgeordnete auf Romanes grüßen – als Ausdruck der Wertschätzung. In seiner Jugend habe er noch eine Sanktionierung seiner Erstsprache erlebt. Gemeinsam mit seiner Tochter, der Pädagogin Sarah Gärtner-Horvath, setze er sich dafür ein, dass Romanes künftig als Schulfach angeboten werden kann; aus ihrer Sicht wäre eine Novellierung des Volksgruppengesetzes hinsichtlich des Volksgruppensprachunterrichts wünschenswert.
Der Jurist und Kärntner Slowene Franz Sturm wurde von Schülern nach Zukunftsperspektiven gefragt; laut Aussendung meinte er, "Das Volksgruppengesetz sollte in den nächsten 50 Jahren andere Schwerpunkte haben als im letzten halben Jahrhundert. Wenn man Minderheiten erhalten will, müsse man sie fördern." Die ehemalige Nationalratsabgeordnete Terezija Stoisits äußerte gegenüber Teilnehmenden des Generationen-Workshops, dass das Jubiläum zum Anlass genommen hätte werden sollen, das Gesetz völlig neu zu schreiben, und dass die Mehrsprachigkeit ihrer Meinung nach "so gefährdet wie noch nie" sei. Positiv hervorgehoben wird in der Aussendung, dass mit dem Schuljahr 2027/28 eine zweisprachige Volksschule (Kroatisch/Deutsch) in Wien starten soll. An die Teilnehmenden des Generationen-Workshops hatte Stoisits die Botschaft: "bei jeder Möglichkeit demokratischer Teilhabe mitzumachen."
Begriffe rund um das Volksgruppengesetz erklärt
Volksgruppengesetz: Das Gesetz regelt laut Aussendung die Rechte der in Österreich lebenden Volksgruppen und bildet die Grundlage für die Volksgruppenförderung, über die die Bundesregierung jährlich berichtet.
Autochthone Volksgruppen: Im Text werden sechs solcher Gruppen genannt; sie sind nach Aussendung österreichische Staatsbürger mit eigener Sprache, Kultur und Geschichte und werden im Gesetz als "in Teilen des Bundesgebietes wohnhaften und beheimateten Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und eigenem Volkstum" definiert.
Territorialprinzip: Im Kontext des Volksgruppengesetzes bezieht sich das Territorialprinzip auf historische Siedlungsgebiete der Volksgruppen. In der Aussendung wird diskutiert, das Prinzip zu lockern, weil junge Volksgruppenangehörige vermehrt außerhalb dieser Gebiete leben.
Volksgruppenförderung: Nach der Aussendung umfasst die Förderung Vereine, Jugend- und Ferienlager sowie andere Angebote. Der jährliche Volksgruppenbericht beschreibt die Fördermaßnahmen und deren Erreichbarkeit für Jugendliche.
Demokratiewerkstatt und Demokratikum: Das Parlament bietet laut Aussendung im Demokratikum Ausstellungen wie "Wir sind Demokratie" sowie Führungen und Demokratiewerkstätten mit Volksgruppenschwerpunkt an, die auch Schulklassen ohne Volksgruppenhintergrund besuchen.
Was die Parlamentsaussendung zur Jugend konkret benennt
Aus der Aussendung geht hervor, dass Sportangebote als besonders geeignet eingeschätzt werden, jugendliche Volksgruppenangehörige zu erreichen, weil Sport von Jugendlichen als förderlich für den alltäglichen Sprachgebrauch wahrgenommen werde. Medienangebote seien derzeit am wenigsten geeignet, würden sich aber langsam verbessern. Der Anteil jugendlicher Teilnehmender an geförderten Volksgruppenaktivitäten werde sich generell weiter erhöhen, und künftig sollen die Volksgruppenbeiräte in den Berichten selbst zu Wort kommen.
Zugleich nennt die Aussendung Initiativen und Debatten, die über reine Fördermaßnahmen hinausgehen: Diskussionen zur Lockerung des Territorialprinzips, Vorschläge zur Stärkung schulischer Bildung und Forderungen nach Unterrichtsangeboten wie Romanes werden als Themen der jüngeren Generation sichtbar gemacht.
FAQ zum Volksgruppengesetz und der jungen Generation
Welche Volksgruppen sind namentlich genannt?
Die Aussendung nennt sechs anerkannte autochthone Volksgruppen: slowenische, kroatische, ungarische, tschechische, slowakische Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma. Sie werden laut Text als Gruppen österreichischer Staatsbürger mit eigener Sprache, Kultur und Geschichte beschrieben.
Was geschah am 7. Juli?
Am 7. Juli wurde die Novelle des Volksgruppengesetzes im Nationalrat beschlossen; dabei wurden alle sechs Volksgruppen erstmals in Form einer Verfassungsbestimmung namentlich genannt. Der Tag markierte außerdem das 50. Jubiläum des ursprünglichen Beschlusses von 1976.
Welche Förderangebote nennt die Regierung?
Laut Aussendung bildet das Volksgruppengesetz die Grundlage für die Volksgruppenförderung, über die die Bundesregierung jährlich berichtet. Gefördert werden demnach Vereine, Jugend- und Ferienlager sowie Sportangebote; Medienangebote werden als derzeit weniger geeignet für die Jugend eingeschätzt, wobei sich dies verbessern solle.
Gibt es Forderungen nach Unterricht in Romanes?
Der Vorsitzende des Volksgruppenbeirates der Roma, Emmerich Gärtner-Horvath, und seine Tochter, die Pädagogin Sarah Gärtner-Horvath, setzen sich laut Aussendung dafür ein, dass Romanes künftig als Schulfach angeboten werden kann. Aus ihrer Sicht wäre eine Novellierung des Volksgruppengesetzes hinsichtlich des Sprachunterrichts wünschenswert.
Welche Angebote des Parlaments zeigen Volksgruppenthemen für Jugendliche?
Das Parlament weist in der Aussendung auf die Ausstellung "Wir sind Demokratie" im Demokratikum sowie auf spezielle Führungen und Demokratiewerkstätten mit Volksgruppenschwerpunkt hin. An diesen Workshops nehmen dem Text zufolge auch Schulklassen ohne Volksgruppenhintergrund teil.
Quellen und Kontakt
Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz.
Weitere Informationen zum Jahresschwerpunkt 2026: www.parlament.gv.at/jahresschwerpunkt
Bilder und Auswahl aus den Angeboten des Parlaments für junge Menschen: Webportal des Parlaments
Kontakt: Pressedienst der Parlamentsdirektion, Parlamentskorrespondenz; Telefon: +43 1 40110/2272; E-Mail: pressedienst [at] parlament.gv.at; Web: www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz