Budgetentwurf sieht 965,1 Mio. Euro 2027 und neue Fonds – Budgetdienst warnt vor mittelfristigem Risiko
Der Entwurf für 2027/28 reduziert Mittel für Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft deutlich; Budgetdienst sieht ein "mittelfristiges Budgetrisiko".
Der Entwurf für das Bundesbudget 2027/28 sieht deutlich geringere Mittel für den Bereich Umwelt, Klima und Kreislaufwirtschaft vor. Nach 1,37 Mrd. Euro im Jahr 2026 sind für diese Budgetuntergliederung laut dem Entwurf 965,1 Mio. Euro für 2027 und 974,7 Mio. Euro für 2028 vorgesehen.
Im Budgetausschuss des Nationalrats verteidigte Umweltminister Norbert Totschnig die vorgesehenen Kürzungen und erklärte sich zuversichtlich, dass Österreich die EU-Klimaziele erreichen werde. Der parlamentarische Budgetdienst hielt dem entgegen, dass ein "mittelfristiges Budgetrisiko" bestehe und empfahl eine Analyse der Maßnahmen nach ihren Klima-Auswirkungen.
Der vorgelegte Bundesfinanzgesetz-Entwurf nennt für 2027 965,1 Mio. Euro und für 2028 974,7 Mio. Euro. Gegenüber 2026 bedeutet dies eine Senkung um 404,9 Mio. Euro bzw. 29,6 % für 2027. Für 2028 ist gegenüber 2027 eine leichte Steigerung um 9,6 Mio. Euro bzw. 1 % vorgesehen, bleibt aber unter dem Niveau von 2026.
Der parlamentarische Budgetdienst führt als Hauptgrund für die Rückgänge geringere Auszahlungen für die Sanierungsoffensive einschließlich Heizkesseltausch (-339 Mio. Euro) an. Weitere nennenswerte Rückgänge betreffen sonstige Zahlungen aus der Umweltförderung im Inland (-59 Mio. Euro), die internationale Klimafinanzierung (-40 Mio. Euro) sowie die Kreislaufwirtschaftsförderungen nach dem Umweltförderungsgesetz (-25 Mio. Euro).
Der Budgetdienst sieht in seiner Analyse ein "mittelfristiges Budgetrisiko" hinsichtlich des Erreichens der EU-Klimaziele. Für den Zeitraum 2026 bis 2030 zeichne sich eine Verfehlung der Ziele ab; daraus könnten laut Budgetdienst Zielerreichungskosten von etwa 2,9 Mrd. Euro entstehen bzw. rund 1,6 Mrd. Euro bei Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen.
Im Ausschuss plädierte Kristina Fuchs, die Leiterin des Budgetdienstes, für eine Bewertung der einzelnen Maßnahmen nach deren Klima-Auswirkungen, um daraufhin gegebenenfalls zusätzliche Schritte setzen zu können.
Minister Totschnig erklärte im Ausschuss, Österreich setze bereits vieles um, das künftig im Rahmen der EU-Renaturierungsverordnung anerkannt werden könne. Er nannte insbesondere bestehende Maßnahmen innerhalb des ÖPUL-Programms, die budgetär hinterlegt seien.
Für die Umsetzung der Renaturierungsverordnung nannte Totschnig die Notwendigkeit einer Koordination mit den Bundesländern und die Erstellung eines gemeinsamen "Nationalen Wiederherstellungsplans", der bis September der Europäischen Kommission vorgelegt werden müsse.
Der bisherige Waldfonds laufe aus; im Entwurf sind Mittel für einen neuen Wald-Wasser-Resilienzfonds vorgesehen. Nach Angaben Totschnigs würde gegenüber der bisherigen Regelung insbesondere die Abgeltung von durch Borkenkäferschäden verursachten Wertverlusten entfallen.
Stattdessen sollen zielgerichtetere Schwerpunkte wie Wiederaufforstung und Maßnahmen für klimafitte Wälder gesetzt werden, so der Minister im Ausschuss.
Im Bereich der Kreislaufwirtschaft sieht die Analyse des Budgetdienstes vor, den jährlichen Zusagerahmen ab 2027 von derzeit 81 Mio. Euro auf 51 Mio. Euro zu senken und diese Höhe bis 2031 fortzuschreiben. Der Rückgang geht dem Budgetdienst zufolge auf den Wegfall der bisher mit 30 Mio. Euro dotierten Geräte-Retter-Prämie zurück.
Minister Totschnig sagte im Ausschuss, er sehe durch den Wegfall der Prämie keine Gefährdung von Arbeitsplätzen. Er bezeichnete die Prämie als ein Incentive, das Bewusstsein für Reparaturen geschaffen habe, das weiterbestehe, und verwies zudem darauf, dass EU-Regelungen die Rahmenbedingungen für Reparaturen weiter verbesserten.
Für die internationale Klimafinanzierung seien in erster Linie internationale Verpflichtungen Österreichs vorgesehen, erläuterte Totschnig. Insgesamt sollen dafür 50 Mio. Euro für 2027 und 44 Mio. Euro für 2028 zur Verfügung stehen; die genaue Aufteilung stand laut Ausschussangaben noch nicht fest.
Bei den Projekten werde der Fokus insbesondere auf die Situation von Frauen im ländlichen Raum gelegt, informierte der Minister laut den Ausschussprotokollen.
Totschnig rechnete im Ausschuss mit einer baldigen Fertigstellung des nationalen Klima-Sozialplans, der eine Voraussetzung für Mittel aus dem EU-Klima-Sozialfonds sei. Nach Genehmigung durch die Europäische Kommission könnten Maßnahmen wie Sanierungen im mehrgeschoßigen Wohnbau finanziert werden.
Zum Förderprogramm für Sanierungen nannte der Minister eine Zielmarke: Eine Umstellung von zumindest 30.000 fossilen Heizsystemen jährlich wolle man erreichen. Im Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) sei ein Ziel von 40.000 jährlichen Umstellungen verankert; um diese Lücke zu schließen, seien laut Totschnig zusätzliche gesetzliche Maßnahmen notwendig.
Der parlamentarische Budgetdienst nennt in seiner Aufschlüsselung diverse Veränderungen in den Auszahlungen: Rückgänge vor allem bei der Sanierungsoffensive (-339 Mio. Euro), sonstigen Umweltförderungen im Inland (-59 Mio. Euro), internationaler Klimafinanzierung (-40 Mio. Euro) und Kreislaufwirtschaftsförderungen (-25 Mio. Euro). Demgegenüber sollen höhere Auszahlungen erfolgen für Altlastensanierung (+21 Mio. Euro), den Klima- und Energiefonds (+9 Mio. Euro) und den neuen Wald-Wasser-Resilienzfonds (+5 Mio. Euro).
Für 2028 nennt der Budgetdienst als Treiber höherer Auszahlungen insbesondere zusätzliche Mittel für den Klima- und Energiefonds (+26 Mio. Euro), die Sanierungsoffensive (+17 Mio. Euro) und den Wald-Wasser-Resilienzfonds (+6 Mio. Euro). Ab 2029 sieht das Bundesfinanzrahmengesetz weitere Rückgänge der Auszahlungsobergrenze auf 866 Mio. Euro (2029) und 855 Mio. Euro (2031) vor.
Die Einzahlungen in dieser Budgetuntergliederung sind mit 403,8 Mio. Euro in beiden Jahren veranschlagt; das entspreche einem leichten Rückgang gegenüber 2026 um 1,2 Mio. Euro bzw. 0,4 %.
Budgetdienst: Der Budgetdienst des Parlaments bietet laut Hinweis in der Debatte ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen.
ÖPUL: Das ÖPUL-Programm wurde vom Minister als Beispiel genannt für bereits bestehende Maßnahmen, die budgetär hinterlegt sind und künftig bei Renaturierungsmaßnahmen angerechnet werden können.
NEKP: Im Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) ist laut Ausschussdebatte das Ziel verankert, jährlich 40.000 fossile Heizsysteme umzustellen; das Budgetentwurfziel nennt 30.000 Umstellungen pro Jahr.
KLAR! und KEM: Die Programme "Klimawandel-Anpassungsmodellregionen" (KLAR!) und "Klima- und Energie-Modellregionen" (KEM) sind im Budget mit 22 Mio. Euro jährlich dotiert und sollen ihre Programme wie bisher weiterführen können.
EU-Klima-Sozialfonds: Der nationale Klima-Sozialplan ist nach Angaben des Ministers eine Voraussetzung, um Mittel aus dem EU-Klima-Sozialfonds in Anspruch nehmen zu können; erst nach Genehmigung durch die Europäische Kommission könnten bestimmte Maßnahmen finanziert werden.
Warum sinken die Mittel für 2027 deutlich?
Der Entwurf nennt konkrete Posten, die weniger ausgezahlt werden sollen, etwa die Sanierungsoffensive einschließlich Heizkesseltausch (-339 Mio. Euro) und weitere Rückgänge bei Umweltförderungen und Kreislaufwirtschaftsförderungen. Insgesamt führt das der Budgetdienst als Ursache für die Reduktion um rund 29,6 % an.
Besteht die Gefahr von Strafen wegen Nichterreichens der EU-Klimaziele?
Minister Totschnig erklärte im Ausschuss, er sei zuversichtlich, dass Österreich die Klimaziele erreichen werde und dementsprechend keine Zahlungen für ein Nichterreichen fällig würden. Der Budgetdienst sieht jedoch ein "mittelfristiges Budgetrisiko" und benennt mögliche Zielerreichungskosten in Milliardenhöhe.
Was ändert sich bei der Geräte-Retter-Prämie?
Der Budgetdienst führt an, dass der Wegfall der bisher mit 30 Mio. Euro dotierten Geräte-Retter-Prämie Teil der Gründe für geringere Mittel in der Kreislaufwirtschaft ist. Der jährliche Zusagerahmen soll ab 2027 von 81 Mio. Euro auf 51 Mio. Euro gesenkt werden.
Was ist der Wald-Wasser-Resilienzfonds?
Nach Angaben des Ministers ersetzt der neue Wald-Wasser-Resilienzfonds den bisherigen Waldfonds. Die Zahlung von Abgeltungen für durch Borkenkäferschäden verursachte Wertverluste entfällt, stattdessen sollen Schwerpunkte wie Wiederaufforstung und klimafitte Wälder gesetzt werden.
Wo finde ich detaillierte Budgetzahlen?
Der Budgetdienst verweist auf eine interaktive Visualisierung und auf Lesehilfen zu den Budgetunterlagen, die detaillierte Angaben zu den Budgets 2027 und 2028 sowie zur Entwicklung des Budgetvollzugs bieten.
Details zur Analyse und Visualisierung der Budgetunterlagen sind beim Budgetdienst des Parlaments verfügbar: interaktive Visualisierungstool
Weitere Informationen zum Budgetdienst: Budgetdienst des Parlaments
Monatsberichte und Daten zum Budgetvollzug bietet das Finanzministerium: www.bmf.gv.at
Kontakt Pressedienst der Parlamentsdirektion, Parlamentskorrespondenz, Tel. +43 1 40110/2272, E-Mail: pressedienst [at] parlament.gv.at, www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz