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Gesundheit

Ärzte klagen gegen ICD10-Verpflichtung vor VfGH

Oberösterreichischer Ärzteverband sieht gravierende Mängel bei geplanter Diagnosecode-Pflicht

14. April 2026
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Ab 2026 sollen niedergelassene Ärzte codierte Diagnosen liefern. Der Ärzteverband OÖ klagt vor dem Verfassungsgerichtshof.

Eine neue Verpflichtung für niedergelassene Ärzte in Österreich sorgt für heftige Kritik: Ab Jahresbeginn 2026 müssen alle Mediziner standardisierte Diagnosecodes bei der Leistungsabrechnung übermitteln. Der Ärzteverband Oberösterreich sieht in dieser Regelung jedoch so gravierende Mängel, dass er das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof anfechten will.

"Niemand in der Ärzteschaft stellt den Wert einer strukturierten Diagnosedokumentation grundsätzlich in Frage", erklärt DDr. Michael Stelzl vom Ärzteverband Oberösterreich. "Aber was hier umgesetzt werden soll, ist handwerklich so schlecht gemacht, dass am Ende weder die Medizin noch die Gesundheitspolitik davon profitiert."

Veraltetes System mit gravierenden Konstruktionsfehlern

Der zentrale Kritikpunkt liegt in der problematischen Verknüpfung von Diagnosemeldung und Honorarabrechnung. Die codierten Befunde werden an den Abrechnungszyklus der Krankenkassen gekoppelt und durchlaufen einen umständlichen Weg über die Sozialversicherung, eine zwischengeschaltete Anonymisierungsstelle und den Dachverband, bevor sie im Gesundheitsministerium ankommen.

Bis die Informationen dort vorliegen, sind sie nach Angaben des Ärzteverbands bereits ein halbes Jahr alt. "Wer ernsthaft glaubt, mit monatelang verzögerten Zahlen eine Grippewelle oder einen Versorgungsengpass steuern zu können, hat das Prinzip evidenzbasierter Gesundheitspolitik nicht verstanden", so Stelzl.

Datenschutzrechtliche Bedenken

Neben der mangelnden Praxistauglichkeit wirft der Ärzteverband datenschutzrechtliche Fragen auf. Geplant sei, die Sozialversicherungsnummer für Zwecke heranzuziehen, die über den ursprünglichen Bereich der Krankenversicherung hinausgehen. Zudem bleibe unklar, unter welchen Voraussetzungen aus pseudonymisierten Datensätzen ein Rückschluss auf einzelne Personen zulässig sein soll. "Wer immer größere Datenberge anhäuft, ohne den Schutzbedarf sauber zu klären, spielt mit dem Vertrauen der Patientinnen und Patienten", mahnt Stelzl.

Mangelhafte parlamentarische Prüfung

Der Verband kritisiert außerdem die kurze Frist im Begutachtungsverfahren. Nach dessen Darstellung wurde der Gesetzesentwurf mit einer Frist von weniger als einer Arbeitswoche vorgelegt, was für eine fundierte Prüfung unzureichend sei. Aus diesem Grund sieht der Ärzteverband rechtliche Mängel in der Vorbegutachtung und will das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof anfechten.

Zusätzliche Belastung für Ordinationen

Der Ärzteverband warnt vor praktischen Auswirkungen in den Ordinationen. Künftig müsse bei jedem Patientenkontakt eine Codierung vorgenommen werden. Vorläufige Diagnosen müssten bei Folgebesuchen korrigiert, chronische Erkrankungen rückwirkend ergänzt und auch Kontaktfälle ohne ärztliche Behandlung dokumentiert werden. "Das gesamte Praxisteam wird mit zusätzlicher Verwaltungsarbeit belastet", so Stelzl.

Forderung nach kompletter Neukonzeption

Der Ärzteverband Oberösterreich fordert eine grundlegende Überarbeitung des Projekts. DDr. Michael Stelzl richtet einen Appell an die zuständige Gesundheitsministerin: "Dieses Projekt muss in seiner jetzigen Form gestoppt und unter Einbeziehung der europäischen Anforderungen von Grund auf neu konzipiert werden."

Der Verband kündigt an, das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof zu bekämpfen.

Schlagworte

#Gesundheitspolitik#Ärzte#Verfassungsgerichtshof#Digitalisierung#ICD10#Gericht#Recht#Therapien#Medizin

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