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Gesundheit

Nationalrat verkürzt Basisausbildung für Ärzte und Zahnärzte

Änderung im Ärztegesetz: Basisausbildung ab 1.8.2026 kürzer; Zahnärztinnen in Qualitätssystem; Fax-Ausnahme bis 30.6.2027 verlängert

7. Juli 2026
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Der Nationalrat beschloss Änderungen am Ärztegesetz: Basisausbildung von neun auf sechs Monate, Zahnärztinnen in Qualitätssicherung und Verlängerung der Fax-Ausnahme.

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Der Nationalrat verabschiedete am heutigen Sitzungstag mehrere Änderungen im Gesundheitsrecht. Kernpunkte sind die Verkürzung der Basisausbildung für Ärztinnen und Ärzte, die Integration niedergelassener Zahnärztinnen und Zahnärzte in das seit 2024 geltende Qualitätssicherungssystem sowie die Verlängerung einer Ausnahmeregelung für die Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax.

Die Novellen und Initiativanträge wurden in unterschiedlichen Mehrheiten beschlossen: Die Novelle zum Ärztegesetz, die unter anderem die Basisausbildung betrifft, wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen beschlossen. Die Regierungsvorlage zur Einbeziehung der Zahnärztinnen und Zahnärzte in das Qualitätssicherungssystem fand Zustimmung von ÖVP, SPÖ und NEOS. Die Verlängerung der Fax-Ausnahme wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der Freiheitlichen angenommen.

Novelle zum Ärztegesetz: Basisausbildung ab 1. August 2026

Eine Novelle zum Ärztegesetz sieht vor, die Dauer der Basisausbildung nach dem Medizinstudium, also die erste Phase der Facharztausbildung, ab 1. August 2026 von neun auf sechs Monate zu verkürzen. Laut Regierungsvorlage wollen ÖVP, SPÖ und NEOS damit unter anderem die Wartezeiten auf Ausbildungsplätze verringern.

Weitere in der Novelle genannte Anpassungen betreffen die Aufhebung der Sonderfachbeschränkung für Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin, Regelungen zur Telemedizin und die kostenlose Bereitstellung einer Erstkopie der Krankengeschichte. Zudem ist geplant, die Bewilligung zum Führen einer Hausapotheke künftig in die Ärzteliste aufzunehmen und das "gut funktionierende System" im Bereich der Opioid-Substitutionsbehandlung bis Ende 2028 zu verlängern. Begleitend zur Novelle werde daher auch das Suchtmittelgesetz geändert, heißt es in der Vorlage.

Parlamentarische Debatten zur Kürzung der Basisausbildung

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig erläuterte im Plenum, dass derzeit ein hoher Verwaltungsaufwand zur individuellen Anrechnung des klinisch-praktischen Jahres für die Basisausbildung bestehe und die Regelung die Vorgänge vereinfachen solle. Sie bezeichnete die Maßnahme als einen "guten, aber nicht der letzte Schritt" in diesem Bereich und verwies auf das insoweit als bewährt bezeichnete System in der Opioid-Substitutionsbehandlung, das Amtsärztinnen und -ärzte entlasten, Kontrollen aber erhalten würde.

Aus der Opposition kam Kritik: Gerhard Kaniak (FPÖ) bemängelte, die Kürzung sei ohne Begutachtung und Debatte erfolgt und werde die Zahl der Ausbildungsplätze nicht erhöhen. Er argumentierte weiter, gekürzte Inhalte würden nicht anderweitig kompensiert. Kaniak und Katayun Pracher-Hilander (FPÖ) äußerten zudem Besorgnis über das weitere Aussetzen der amtsärztlichen Vidierung und warnten, dies könne den Schwarzmarkt mit legal abgegebenen Drogen "geflutet" werden.

SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum und Rudolf Silvan kritisierten Vorschläge der FPÖ, Leistungen für Teilzeitbeschäftigte zu reduzieren, und betonten zugleich die Chancen der Digitalisierung in der Telemedizin, ohne dabei die Bedeutung persönlicher ärztlicher Betreuung aus dem Blick zu verlieren. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) verwies dabei auf die Erkenntnisse einer Studie, wonach zwischen dem klinisch-praktischen Jahr und der Basisausbildung eine inhaltliche Überlappung von rund 50 % bestünde, und nannte als Ziel, den "relativ langen" Wartezeiten auf die Basisausbildung sowie der Abwanderung junger Menschen zu begegnen.

Christoph Pramhofer (NEOS) befürwortete die Kürzung als Angleichung auf internationales Niveau und begrüßte die Einbindung von Laboren und radiologischen Instituten in das ELGA-System. Ralph Schallmeiner (Grüne) signalisierte Zustimmung, sah die Maßnahme aber lediglich als ersten Schritt und stellte in einem Minderheitsantrag die Forderung, die Basisausbildung ersatzlos abzuschaffen und deren Inhalte ins Medizinstudium zu integrieren.

Integration des zahnärztlichen Sektors in das Qualitätssicherungssystem

Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte gelten seit 2024 strengere Regeln zur Qualitätssicherung. Einer Regierungsvorlage folgend sollen nun auch Zahnärztinnen und Zahnärzte in dieses neue System einbezogen werden. Die Vorlage sieht neben Selbstevaluierung insbesondere unabhängige Qualitätskontrollen durch das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG) vor.

Außerdem ist in der Vorlage vorgesehen, dass für Zahnärztinnen und Zahnärzte ab 2028 eine verpflichtende Diagnosecodierung gelten soll. Die Gesetzesvorlage zur Einbeziehung des zahnärztlichen Sektors wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS angenommen.

Im Plenum bezeichnete Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig Qualität im Gesundheitssystem als Sicherheit für Patientinnen und Patienten. Kritische Stimmen kamen von Alexander Petschnig (FPÖ), der die Regelung als Lösung eines Problems darstellte, das seiner Ansicht nach nicht existiere, und vor zusätzlicher Bürokratie warnte. Ralph Schallmeiner (Grüne) kritisierte die Ausgestaltung mit der Begründung, ein Drittel der Ärzteschaft sei ausgenommen und die Regelung sollte seiner Ansicht nach im Dokumentationsgesetz verankert werden. Christoph Pramhofer (NEOS) befürwortete hingegen einheitliche Qualitätsniveaus und nannte die Maßnahme einen "riesen Schritt" für die Sicherheit der Patientinnen und Patienten.

Verlängerung der Ausnahmeregelung für Fax-Übermittlung bis 30. Juni 2027

In der letzten Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes war eine Ausnahmeregelung für die Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax enthalten, die Ende Juni 2026 ausgelaufen wäre. Die Koalitionsparteien führten an, dass derzeit noch keine technischen Lösungen am Markt seien, die eine "Transportverschlüsselung zugunsten einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" obsolet machen würden. In einem Initiativantrag schlugen sie deshalb die Verlängerung der Ausnahmebestimmung bis 30. Juni 2027 vor.

Der Initiativantrag wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der Freiheitlichen angenommen. Ralph Schallmeiner (Grüne) kündigte seine Ablehnung an und begründete dies damit, dass er im Falle einer weiteren Verlängerung der Regelung dafür sorgen wolle, dass die Bundesländer die Aufgabe ernst nähmen.

Begriffe und Institutionen erklärt: Basisausbildung, Sonderfachbeschränkung, BIQG und ELGA

Basisausbildung

Die Basisausbildung bezeichnet in der Novelle die erste Phase der Facharztausbildung nach dem Medizinstudium. Laut Gesetzesänderung soll diese Phase ab 1. August 2026 von neun auf sechs Monate verkürzt werden.

Sonderfachbeschränkung

Im vorliegenden Gesetzesentwurf ist unter anderem die Aufhebung der Sonderfachbeschränkung für Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin vorgesehen. Das heißt, die entsprechenden Beschränkungen würden rückwirkend ab dem 1. Juni 2026 entfallen, wie es in der Regierungsvorlage heißt.

Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG)

Das BIQG wird in der Vorlage als Instanz für unabhängige Qualitätskontrollen genannt. Für den zahnärztlichen Sektor sind solche Kontrollen künftig Teil des neuen Qualitätssicherungssystems.

ELGA

ELGA (Elektronische Gesundheitsakte) wird im Kontext der Einbindung von Laboren und radiologischen Instituten genannt. Die Einbindung wurde von Abgeordneten als positiv bewertet.

Was die Beschlüsse konkret regeln

Kurz gefasst regelt die Novelle zum Ärztegesetz die zeitliche Verkürzung der Basisausbildung ab 1. August 2026, Änderungen bei der Sonderfachbeschränkung rückwirkend ab 1. Juni 2026 und mehrere ergänzende Punkte wie Telemedizin, Erstkopien der Krankengeschichte und die Hausapotheken-Bewilligung in der Ärzteliste. Parallel dazu sieht die Begleitregelung eine Änderung des Suchtmittelgesetzes vor, um die Substitutionsbehandlung bis Ende 2028 weiterzuführen.

Die Einbeziehung der Zahnärztinnen und Zahnärzte bezieht sich auf das seit 2024 bestehende Qualitätssicherungssystem und sieht Selbstevaluierung, unabhängige Kontrollen durch das BIQG und ab 2028 verpflichtende Diagnosecodierung vor. Die Ausnahmeregelung für Fax-Übermittlungen des Gesundheitstelematikgesetzes wurde bis 30. Juni 2027 verlängert.

FAQ zu den Beschlüssen im Nationalrat

Wann tritt die Verkürzung der Basisausbildung in Kraft?

Laut Regierungsvorlage tritt die Verkürzung der Basisausbildung ab 1. August 2026 in Kraft. Die Dauer soll dann von neun auf sechs Monate reduziert werden.

Wer stimmte für die Novelle zum Ärztegesetz?

Die Regierungsvorlage zur Verkürzung der Basisausbildung wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen beschlossen, wie es in der parlamentarischen Debatte heißt.

Was ändert sich für Zahnärztinnen und Zahnärzte?

Die Regierungsvorlage sieht vor, niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte in das seit 2024 bestehende Qualitätssicherungssystem aufzunehmen. Vorgesehen sind Selbstevaluierung, unabhängige Kontrollen durch das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG) und ab 2028 eine verpflichtende Diagnosecodierung.

Wie lange gilt die Fax-Ausnahme?

Die Ausnahmeregelung für die Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax war ursprünglich bis Ende Juni 2026 befristet. In einem Initiativantrag wurde die Ausnahmebestimmung bis 30. Juni 2027 verlängert, da nach Angaben der Koalition noch keine technischen Alternativen am Markt verfügbar seien, die Transportverschlüsselung gegenüber Ende-zu-Ende-Verschlüsselung obsolet machen.

Welche Änderungen sind für die Substitutionsbehandlung geplant?

Die Novelle sieht vor, das als "gut funktionierende System" bezeichnete System der Opioid-Substitutionsbehandlung bis Ende 2028 zu verlängern. Damit bleiben Dauerverschreibungen von Substituten unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich, und begleitend wird das Suchtmittelgesetz geändert.

Wo sind Debattenpunkte und Kritikpunkte zusammengefasst?

Kritik in der Debatte richtete sich unter anderem auf das Aussetzen der amtsärztlichen Vidierung, Befürchtungen hinsichtlich nicht kompensierter Ausbildungsinhalte sowie auf die Verwaltungslasten und mögliche Bürokratieeffekte bei Qualitätssicherungsregeln. Diese Einwände wurden von Abgeordneten unterschiedlicher Fraktionen im Plenum vorgebracht.

Quellen und Kontakt

Grundlage dieses Artikels ist die Parlamentskorrespondenz des Pressedienstes der Parlamentsdirektion. Sitzungen des Nationalrats können via Livestream mitverfolgt werden; die Mediathek des Parlaments bietet Video-on-Demand und Fotos von Plenarsitzungen: Parlament-Mediathek

Kontakt: Pressedienst der Parlamentsdirektion, Parlamentskorrespondenz, Tel. +43 1 40110/2272, pressedienst [at] parlament.gv.at; weitere Informationen: www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz

Schlagworte

#Basisausbildung#Ärztegesetz#Zahnärzte#Qualitätssicherung#Fax-Ausnahme#Nationalrat#Medizin

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