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Waffengesetz-Novelle: Zweite Stufe tritt 2026 in Kraft

Verschärfungen bei Eignungstestung und höheres Mindestalter ab April 2026

16. April 2026
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Nach dem Amoklauf in Graz bringt die Regierung die größte Waffengesetz-Novelle seit 30 Jahren auf den Weg. Der zweite Teil tritt im April 2026 in Kraft.

Die österreichische Bundesregierung setzt ihre Verschärfung des Waffengesetzes fort: Der zweite Teil der größten Waffengesetz-Novelle seit 30 Jahren tritt am 28. April 2026 in Kraft. Die Gesetzesänderung ist eine direkte Reaktion auf den Amoklauf am 10. Juni 2025 in einem Grazer Gymnasium, bei dem zehn Menschen ums Leben kamen.

Maßnahmen nach Grazer Tragödie

"Nach einer solchen Schreckenstat darf nicht zur Tagesordnung übergegangen werden", erklärte das Innenministerium. Bereits am 18. Juni 2025 wurden mit der Regierungserklärung und dem Ministerratsbeschluss legistische Maßnahmen eingeleitet.

"Das klare Ziel dieser Novelle ist ein Mehr an Sicherheit", betonte Innenminister Gerhard Karner anlässlich des bevorstehenden Inkrafttretens der Waffenrechtsänderung.

Erste Verschärfungen bereits umgesetzt

Der erste Teil der Novelle trat bereits am 1. November 2025 in Kraft und brachte eine verlängerte Wartefrist zwischen Beantragung und Übergabe einer Schusswaffe sowie einen verbesserten Informationsaustausch zwischen Behörden. Auch die Verwendung der Stellungsergebnisse für waffenrechtliche Beurteilungen wurde eingeführt.

Umfassende Verschärfungen ab April 2026

Der zweite Novellenteil bringt restriktivere Bestimmungen mit sich:

  • Verschärfung der psychologischen Eignungstestung durch verpflichtende Explorationsgespräche und moderne Testverfahren
  • Anhebung des Mindestalters für genehmigungspflichtige Waffen (Revolver, Pistolen) auf 25 Jahre
  • Erhöhung des Mindestalters für Langwaffen auf 21 Jahre (mit Ausnahmen für Jäger, Sportschützen und berufliche Gründe)
  • Einführung einer speziellen Waffenbesitzkarte für Langwaffen
  • Erweiterte polizeiliche Kontrollbefugnisse im unmittelbaren Umkreis von Schulen und Kindergärten

Prävention statt Reaktion

Staatssekretär Jörg Leichtfried erklärte: "Der Schutz von Menschenleben hat Vorrang vor freiem Zugang zu Waffen. Der Fokus liegt dabei auf Prävention statt Reaktion." Die neue Regelung schließe nicht die Tür für legalen Waffenbesitz, sondern gebe "den Schlüssel nur noch jenen, die wirklich vertrauenswürdig sind".

Karner ergänzte, dass die notwendigen Verschärfungen umfangreiche technische Vorarbeiten erforderten, insbesondere zur Registrierung im zentralen Waffenregister. Die Expertinnen und Experten des Innenministeriums hätten in den vergangenen Monaten intensiv an der Umsetzung gearbeitet.

Schlagworte

#Waffengesetz#Innenpolitik#Sicherheit#Waffengesetz-Novelle#Polizei

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