Mehrheit für Hemmung der UVP-Fünfjahresfrist und Regelungen zur Ladeinfrastruktur
Der Verkehrsausschuss stimmte für eine Novelle des Bundesstraßengesetzes: UVP-Fristhemmung, Ziele für Lade-Infrastruktur und Neuregelung von Schutzzonen.
Der Verkehrsausschuss des Nationalrats hat sich am heutigen Sitzungstag mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS für eine Novelle des Bundesstraßengesetzes (BStG) ausgesprochen. Kernpunkt der Vorlage ist die Hemmung der gesetzlichen Fünf-Jahres-Frist für die Rechtswirkung von Planungsgebietsverordnungen, solange ein Umweltverträglichkeitsprüfungs-(UVP-)Genehmigungsverfahren anhängig ist. In einem gesamtändernden Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurden zudem Bestimmungen zum Ausbau der Lade-Infrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie zur Neuregelung bestehender Konkurrenzklauseln ("Schutzzonen") bei Rastanlagen und Tankstellen aufgenommen.
Mehrere Oppositionsinitiativen fanden im Ausschuss keine Mehrheit oder wurden vertagt. Entschließungsanträge der FPÖ zur vollständigen Konzentration von UVP-Verfahren beim Bund sowie zu schärferen Maßnahmen gegen Drogen am Steuer blieben ohne Mehrheit. Weitere Vorschläge – etwa die automatische Verknüpfung von Ersatzmautzahlungen mit dem Erwerb einer digitalen Jahresvignette (FPÖ) oder Forderungen der Grünen zu Regionalbahnen, einer Absicherung des Klima- und Energiefonds sowie Maßnahmen gegen Transitbelastung in Tirol – wurden von den Koalitionsfraktionen vertagt.
Nach derzeitiger Rechtslage treten die Rechtswirkungen von nach dem BStG erlassenen Planungsgebietsverordnungen nach fünf Jahren außer Kraft, ohne Verlängerungsmöglichkeit. In Fällen, in denen ein UVP-Genehmigungsverfahren länger dauert, bestünde damit die Gefahr, dass eine Verordnung ihre Rechtswirkung vor Abschluss des Genehmigungsverfahrens verliere, so die Begleitdarstellungen zur Novelle (vgl. Vorlage 497 d.B.).
Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, dass ein anhängiges UVP-Genehmigungsverfahren die Fünf-Jahres-Frist hemmt, "um die Rechts- und Planungssicherheit bis zum Abschluss des UVP-Verfahrens zu gewährleisten", wie es in den Erläuterungen zur Vorlage heißt. Ohne Hemmung könnten nach Außerkrafttreten einer Planungsgebietsverordnung auf betroffenen Grundstücken Bauvorhaben verwirklicht werden, die einem später genehmigten Bundesstraßenprojekt entgegenstünden und gegebenenfalls kostenintensive Rückbauten nötig machten.
Der gesamtändernde Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen ergänzt die Novelle um konkrete Ausbauziele für Lade-Infrastruktur entlang von Bundesstraßen. Demnach soll bis Ende 2030 im Durchschnitt alle 25 Kilometer Lade-Infrastruktur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge errichtet werden; für schwere Nutzfahrzeuge ist im Durchschnitt alle 40 Kilometer Lade-Infrastruktur vorgesehen. Bei neu errichteten Ladepunkten sollen nach Möglichkeit auch Sanitäranlagen, Getränke- und Snackautomaten sowie Aufenthaltsbereiche geschaffen werden.
Zur Ermöglichung des Ausbaus sollen bestehende Konkurrenzklauseln ("Schutzzonen") bei Rastanlagen und Tankstellen neu geregelt werden. Soweit dies für die Erreichung der Ausbauziele erforderlich ist, sieht die Vorlage Eingriffe in solche vertraglichen Rechte vor, wenn sie die Errichtung von Lade-Infrastruktur verhindern. Für Betreiber seien unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatzansprüche vorgesehen, heißt es in der Vorlage.
Verkehrsminister Peter Hanke begründete die Novelle damit, dass ohne Fristhemmung Planungsgebietsverordnungen außer Kraft treten könnten, "obwohl sich am Straßenprojekt nichts geändert habe"; die Novelle schaffe nach seiner Darstellung "mehr Rechts- und Planungssicherheit". Hanke sagte zudem, die Voraussetzungen für einen bedarfsgerechten Ausbau der Lade-Infrastruktur würden geschaffen und dieser leiste "einen wichtigen Beitrag zur Mobilitätswende" sowie setze Vorgaben der Europäischen Union um.
Roland Baumann (SPÖ) erklärte, Österreich gehe mit dem Ziel, bis 2030 durchschnittlich alle 25 Kilometer Lade-Infrastruktur für Pkw bereitzustellen, über die unionsrechtlichen Mindestvorgaben hinaus. ÖVP-Abgeordneter Harald Servus nannte die Zielvorgaben "ambitioniert" und bezeichnete Eingriffe in bestehende Vertragsverhältnisse bei Schutzzonen als potenziell fragwürdig, aber "alternativlos"; er verwies darauf, dass der Ausbau vorrangig auf bereits bestehenden Flächen erfolgen solle, um zusätzlichen Bodenverbrauch zu vermeiden.
Irene Eisenhut (FPÖ) sah die Fristhemmung grundsätzlich als sinnvoll, zeigte sich jedoch kritisch gegenüber den vorgesehenen Eingriffen in Schutzzonen und verwies auf die Möglichkeit langwieriger Gerichtsverfahren, da das Gesetz nur in besonders schwerwiegenden Fällen einen Anspruch auf Entschädigung vorsehe. Grünen-Abgeordnete Elisabeth Götze kritisierte die geplante Fristhemmung und verwies darauf, die Grundproblematik liege in der Länge der Verfahren; allein die Vollständigkeitsprüfung dauere im Durchschnitt 21 Monate, so Götze. Sie stellte einen Vertagungsantrag, der keine Mehrheit fand.
In der Minderheit blieb ein Entschließungsantrag der FPÖ-Abgeordneten Christian Hafenecker und Gerhard Deimek, der die vollständige Konzentration der UVP-Verfahren für Bundesstraßen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken beim Bund vorsah. Deimek argumentierte, ein "One-Stop-Shop-Modell" würde Infrastrukturprojekte beschleunigen; Harald Servus entgegnete, der Antrag falle in die Zuständigkeit des Umweltressorts und ein entsprechender Entwurf befinde sich bereits in politischer Beratung, wie eine Expertin des Verkehrsministeriums bestätigte.
Mehrere Anträge der Opposition wurden vertagt: Die FPÖ regte an, die Bezahlung einer Ersatzmaut automatisch mit dem Erwerb einer digitalen Jahresvignette zu verbinden; Verkehrsminister Hanke kritisierte den Vorschlag, da dadurch Personen automatisch eine Jahresvignette erwerben würden, die diese nicht benötigten. Hanke verwies darauf, dass die ASFINAG seit Jahresbeginn die Zahl der Ersatzmautforderungen auf zwei innerhalb von 30 Tagen begrenze. FPÖ-Abgeordneter Harald Thau hielt die Begrenzung für unzureichend.
Ein Antrag der Grünen zu Gesprächen mit Ländern und der ÖBB zum Erhalt und zur Attraktivierung von Regionalbahnen wurde erneut vertagt; die Koalitionsparteien verwiesen auf bereits laufende Gespräche mit den Bundesländern. Ebenfalls vertagt wurde ein Antrag der Grünen zur dauerhaften finanziellen Absicherung des Klima- und Energiefonds (KLIEN); Götze bezeichnete den Fonds im Ausschuss als eines der wichtigsten Förderinstrumente, Dominik Oberhofer (NEOS) entgegnete, der Fonds sei weiterhin gut dotiert und werde in einer Förder-Taskforce überprüft.
In einem Entschließungsantrag forderten Barbara Neßler und Elisabeth Götze (beide Grüne) ein Maßnahmenpaket gegen die Transitbelastung in Tirol, darunter ein Entwurf für ein Immissionsschutzgesetz-Lärm und eine höhere Lkw-Maut auf dem Brenner-Korridor. Verkehrsminister Hanke bekannte sich "uneingeschränkt zu Maßnahmen zum Schutz der Tiroler Bevölkerung" und verwies außerdem auf den Brenner-Basistunnel; das geforderte Immissionsschutzgesetz-Lärm falle jedoch in die Zuständigkeit des Umweltministeriums.
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Ein gesetzlich geregeltes Genehmigungsverfahren, das mögliche Umweltwirkungen eines Projekts prüft. In der Vorlage ist entscheidend, dass ein anhängiges UVP-Verfahren künftig die Fünf-Jahres-Frist für Planungsgebietsverordnungen hemmt.
Planungsgebietsverordnung: Eine Verordnung nach dem Bundesstraßengesetz, die das räumliche Planungsgebiet für ein Straßenprojekt festlegt. Nach derzeitiger Rechtslage treten die Rechtswirkungen solcher Verordnungen nach fünf Jahren außer Kraft.
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS): Das offizielle Informationssystem, in dem Rechtsvorschriften und Verordnungen veröffentlicht sind. In der Novelle ist vorgesehen, dass bislang als "totes Recht" geltende Planungsgebietsverordnungen im RIS weiterhin als geltend ausgewiesen werden sollen, bis der Straßenverlauf bestimmt und die Außerkraftsetzung im Bundesgesetzblatt kundgemacht ist.
Schutzzonen (Konkurrenzklauseln): Vertragliche Vereinbarungen bei Rastanlagen und Tankstellen, die konkurrierende Einrichtungen regeln. Die Novelle sieht vor, diese Klauseln neu zu regeln und Eingriffe in bestehende Vertragsrechte zu ermöglichen, sofern dies für die Errichtung von Lade-Infrastruktur erforderlich ist; unter bestimmten Voraussetzungen sind Schadenersatzansprüche für Betreiber vorgesehen.
One-Stop-Shop-Modell: Von der FPÖ vorgeschlagene Konzentration von Genehmigungsverfahren beim Bund, mit dem Ziel, UVP-Verfahren zu vereinfachen. Im Ausschuss blieben entsprechende Entschließungsanträge in der Minderheit; das Verkehrsressort verwies auf Zuständigkeiten des Umweltressorts und auf einen bereits in Beratung befindlichen Entwurf.
Welche Kernänderung sieht die Novelle des Bundesstraßengesetzes vor?
Die Novelle sieht vor, dass ein anhängiges UVP-Genehmigungsverfahren die gesetzliche Fünf-Jahres-Frist für die Rechtswirkung von Planungsgebietsverordnungen hemmt. Diese Regelung ist zentral, da nach bisheriger Rechtslage die Rechtswirkungen nach fünf Jahren ohne Verlängerung außer Kraft treten.
Welche Parteien stimmten für die Vorlage im Ausschuss?
Der Verkehrsausschuss fasste die Entscheidung mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS. Entschließungsanträge der FPÖ fanden keine Mehrheit, und weitere Oppositionsinitiativen wurden vertagt.
Welche Ziele zur Lade-Infrastruktur wurden aufgenommen?
Im gesamtändernden Abänderungsantrag wurden Ausbauziele ergänzt: Bis Ende 2030 soll entlang von Bundesstraßen im Durchschnitt alle 25 Kilometer Lade-Infrastruktur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge vorhanden sein; für schwere Nutzfahrzeuge ist im Durchschnitt alle 40 Kilometer Lade-Infrastruktur vorgesehen.
Was ändert sich bei Schutzzonen und Betreiberrechten?
Die Vorlage sieht eine Neuregelung bestehender Konkurrenzklauseln vor. Soweit diese Klauseln die Errichtung von Lade-Infrastruktur verhindern, sind Eingriffe in solche Vertragsrechte vorgesehen. Betreiber können unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatzansprüche geltend machen, so die gesetzlichen Vorgaben in der Novelle.
Welche weiteren Forderungen blieben unbehandelt oder vertagt?
Mehrere Initiativen der Opposition wurden vertagt oder fanden keine Mehrheit, darunter die FPÖ-Forderung nach automatischer digitaler Vignette bei Ersatzmaut, Forderungen zu Regionalbahnen und KLIEN der Grünen sowie ein Maßnahmenpaket gegen Transitbelastung in Tirol. Viele dieser Punkte wurden im Ausschuss erörtert, aber nicht beschlossen.
Bericht und Sitzungsvorlagen: Parlamentskorrespondenz, Pressedienst der Parlamentsdirektion. Kontakt: Pressedienst der Parlamentsdirektion, Parlamentskorrespondenz, Tel. +43 1 40110/2272, pressedienst[at]parlament.gv.at. Weitere Informationen unter www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz.