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Verfassungsausschuss bringt Novelle zum Volksgruppengesetz

Zusammenlegung von Bezirksgerichten soll zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärnten sichern

25. Juni 2026
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Der Verfassungsausschuss gab grünes Licht für Novellen: Gerichtszusammenlegungen in Kärnten, zweisprachige Kompetenzzentren und verfassungsrechtliche Nennung der Volksgruppen.

Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat mit breiter Mehrheit zwei Gesetzesnovellen gebilligt, die Änderungen im Volksgruppengesetz sowie im Gerichtsorganisationsgesetz vorsehen. Im Mittelpunkt stehen die Zusammenlegung mehrerer Bezirksgerichte in Kärnten und die Einrichtung zweisprachiger Kompetenzzentren an den Gerichtsstandorten Klagenfurt und Völkermarkt. Die Vorlagen wurden trotz sehr kurzfristiger Vorlage von den Grünen im Ausschuss mitgetragen; die FPÖ behielt sich eine Entscheidung im Plenum vor.

Die Novellen enthalten darüber hinaus Regelungen zur verfassungsrechtlichen Absicherung der sechs in Österreich als autochthon bezeichneten Volksgruppen sowie Änderungen in verschiedenen Dienst- und Gerichtsordnungen. Beratungen zu weiteren Initiativen — etwa einem FPÖ-Antrag zur Erleichterung von Abschiebungen schwerer Straftäter — fanden im Ausschuss keine Mehrheit; die Beratungen über einen Entschließungsantrag der Grünen zum Diskriminierungsschutz im öffentlichen Raum wurden vertagt.

Novelle und Sonderlösung für zweisprachige Bezirksgerichte in Kärnten

Die Grundlage für die Anpassungen bildete ein Gesetzesantrag der Koalitionsparteien (936/A), der ursprünglich sprachliche Änderungen vorsah. Im Ausschuss wurde dieser Antrag durch einen gemeinsamen Abänderungsantrag von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen erweitert; zugleich brachte der Ausschuss Änderungen im Richter- und Staatsanwaltschaftsgesetz sowie im Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz auf den Weg.

Konkret sieht der Abänderungsantrag die Zusammenlegung folgender Bezirksgerichte vor: Das Bezirksgericht Ferlach wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2027 mit dem Bezirksgericht Klagenfurt vereinigt; die Bezirksgerichte Bleiburg und Bad Eisenkappel werden mit dem Bezirksgericht Völkermarkt zusammengelegt. Gleichzeitig werden in den Sprengeln Völkermarkt-Bleiburg und Klagenfurt-Ferlach — mit Ausnahme der Gemeinden Klagenfurt, Krumpendorf, Magdalensberg, Maria Saal, Moosburg, Pörtschach und Techelsberg — zweisprachige Verfahrensrechte ausgewiesen.

An den Gerichtsstandorten Klagenfurt und Völkermarkt ist die Einrichtung zweisprachiger Kompetenzzentren geplant. Außerdem sieht der Entwurf vor, mittels Verordnung der Bundesregierung die Gemeinde St. Jakob im Rosental vom Zuständigkeitsbereich des Bezirksgerichts Villach in jenen des Bezirksgerichts Klagenfurt-Ferlach zu verlegen.

Begründung und Personalfragen laut Ausschuss

Als Begründung für diese „Sonderlösung“ wurde im Ausschuss vorgetragen, dass es zunehmend schwierig sei, für kleine Bezirksgerichte Bedienstete zu gewinnen, die slowenisch sprechen. Justizministerin Anna Sporrer wies im Ausschuss darauf hin, dass durch die Pensionierung eines Richters an den drei betroffenen Bezirksgerichten derzeit de facto nicht mehr möglich sei, ohne Dolmetschung Verhandlungen auf Slowenisch zu führen. Sporrer betonte zugleich, "es werde kein einziges Gericht geschlossen, vielmehr würden einzelne Standorte zusammengelegt" und dass in Ferlach und Bleiburg künftig weiterhin Gerichtstage stattfinden sollen.

Um die Verfügbarkeit zweisprachigen Personals zu stärken, wird ergänzend zum Gerichtsorganisationsgesetz das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert: In Oberlandesgerichtssprengeln mit zweisprachigen Gerichten können im Auswahlverfahren für den richterlichen Vorbereitungsdienst künftig Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt werden, die die zweite Amtssprache in Wort und Schrift beherrschen. Zudem sind an allen zweisprachigen Bezirksgerichten spezielle Gerichtsabteilungen für Rechtssachen in der zusätzlichen Amtssprache vorzusehen.

Für Rechtsstreitigkeiten im Zuständigkeitsbereich der Arbeits- und Sozialgerichte wird künftig das Landesgericht Klagenfurt — und nicht mehr das Landesgericht Graz — örtlich zuständig, wenn die oder der Versicherte einen Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Kroatien oder Slowenien hat.

Verfassungsrechtliche Nennung und Berichtspflichten für Volksgruppen

Die Novelle sieht vor, die sechs autochthonen Volksgruppen künftig explizit im Volksgruppengesetz zu nennen und diese Benennung durch eine Verfassungsbestimmung abzusichern. Namentlich genannt werden in der Vorlage die kroatische Volksgruppe, die slowenische Volksgruppe, die ungarische Volksgruppe, die tschechische Volksgruppe, die slowakische Volksgruppe und die Volksgruppe der Roma.

Statt des bisherigen jährlichen Berichts über die Volksgruppenförderung soll die Regierung dem Nationalrat künftig jährlich einen umfassenden Bericht über die Lage der Volksgruppen vorlegen. Diesen Berichten räumt die Vorlage ein explizites Stellungnahmerecht der Volksgruppenbeiräte ein. Der Verfassungsausschuss sieht zudem vor, öffentliche Hearings zu diesen Berichten durchführen zu können; hierfür wäre aber vorab eine Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes erforderlich.

Parteipositionen und Kritik am Verfahren

Die kurzfristige Vorlage der Gesetzestexte war im Ausschuss Thema. Wolfgang Gerstl (ÖVP) und Sabine Schatz (SPÖ) erklärten, technische Fragen hätten kurzfristig geklärt werden müssen; Schatz verwies zudem auf das 50-Jahr-Jubiläum des Volksgruppengesetzes und äußerte die Hoffnung auf einen einstimmigen Beschluss im Plenum.

Die FPÖ kritisierte die späte Übermittlung der Entwürfe scharf: Michael Schilchegger bezeichnete es als "eine neue Dimension der Verachtung der parlamentarischen Opposition", dass die Entwürfe erst wenige Minuten vor dem Ausschuss übermittelt worden seien, und sagte: "Noch tiefer geht es kaum." Seine Fraktion werde die Vorlage im Klub beraten und behielt sich eine Zustimmung im Plenum vor.

Auch Grüne und NEOS zeigten sich verärgert über das Timing. Olga Voglauer (Grüne) mahnte, die Praxis dürfe "nicht einreißen", wies aber zugleich darauf hin, dass die Grünen teilweise in die Verhandlungen eingebunden gewesen seien und die Ausweitung des Volksgruppenberichts verhandelt hätten. Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) sagte: "Das Timing ist danebengegangen".

Kanzleramtsministerin Claudia Bauer betonte in der Ausschussdiskussion, die autochthonen Volksgruppen gehörten mit ihrer Sprache, Kultur und Geschichte zu Österreich und seien "Teil der österreichischen Identität". Sie verwies in der Aussendung auch auf ein geplantes Dialogforum. Justizministerin Sporrer sagte, die slowenische Volksgruppe und die Kärntner Landespolitik seien in die vorgesehenen Änderungen eingebunden gewesen; in den neuen Kompetenzzentren würden Informationen in Slowenisch angeboten und es seien mehr slowenischsprachige Formulare geplant. Sporrer sicherte außerdem zu, die notwendige Sanierung des Landesgerichts Klagenfurt zu priorisieren.

Weitere parlamentarische Vorhaben: Abschiebungsantrag und Diskriminierungsschutz

Eine Gesetzesinitiative der FPÖ (420/A) zur Änderung des Bundesgesetzes über den Schutz der persönlichen Freiheit, die Abschiebungen schwerer Straftäter erleichtern will, erhielt im Ausschuss keine Mehrheit. Der Entwurf sieht vor, dass Personen, die rechtskräftig wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt wurden, die mit mehr als einer dreijährigen Freiheitsstrafe bedroht ist, weder durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) noch durch die österreichische Bundesverfassung vor Abschiebungen geschützt werden können; Gleiches soll für einen Freiheitsentzug zur Sicherung der Ausweisung oder Auslieferung gelten.

FPÖ-Abgeordneter Michael Schilchegger begründete den Vorstoß mit einer „zunehmenden Schieflage" in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Andere Ausschussmitglieder äußerten dagegen verfassungs- und völkerrechtliche Bedenken: Muna Duzdar (SPÖ) verwies darauf, dass Österreich dem EGMR nicht vorgibt, wie er die EMRK auszulegen habe, und warnte, die Vorlage würde indirekt Todessstrafe und Folter legitimieren. Grünen-Abgeordnete Sigrid Maurer sprach sich dagegen aus, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen die Todesstrafe drohe.

Wolfgang Gerstl (ÖVP) verwies darauf, dass im vergangenen Jahr mehr als 6.000 Menschen außer Landes gebracht worden seien, davon mehr als die Hälfte Straftäter, und betonte zugleich, Österreich sei an die Rechtsprechung des EGMR gebunden.

Zudem wurden die Beratungen über einen Entschließungsantrag der Grünen (958/A(E)) zur Novellierung des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen (EGVG) vertagt. Sigrid Maurer kritisierte, das derzeitige Regelwerk gewährleiste keinen umfassenden Diskriminierungsschutz im öffentlichen Raum und nannte konkrete Beispiele. Vertreterinnen und Vertreter anderer Fraktionen verwiesen auf bestehende Schutzmechanismen und mögliche Eingriffe in Privatautonomie und Vertragsfreiheit.

Begriffe und Verfahren erklärt

Volksgruppengesetz

Das Volksgruppengesetz ist das zentrale nationale Gesetz, das in der Vorlage geändert werden soll. Die Novelle sieht vor, die sechs autochthonen Volksgruppen namentlich im Gesetz zu nennen und diese Nennung verfassungsrechtlich abzusichern.

Gerichtsorganisationsgesetz

Das Gerichtsorganisationsgesetz regelt Aufbau und Zuständigkeiten der Gerichtsbarkeit. Die Novelle nimmt Änderungen vor, die Zusammenlegungen von Bezirksgerichten und die Ausweisung zweisprachiger Verfahrensrechte betreffen.

Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz

Dieses Gesetz regelt den Dienst der Richterinnen, Richter und Staatsanwältinnen sowie Staatsanwälte. Künftig können in bestimmten Oberlandesgerichtssprengeln Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt werden, die die zweite Amtssprache beherrschen.

Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz

Das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz ist von Änderungen betroffen, die die örtliche Zuständigkeit betreffen: Rechtsstreitigkeiten sind künftig unter bestimmten Voraussetzungen örtlich dem Landesgericht Klagenfurt zuzuweisen statt dem Landesgericht Graz.

Geschäftsordnungsgesetz

Für die geplanten öffentlichen Hearings des Verfassungsausschusses zu den jährlichen Berichten über die Lage der Volksgruppen ist nach Ausschussfeststellung eine Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes notwendig.

Was die Beschlüsse konkret regeln

Kurz zusammengefasst legen die beschlossenen Novellen die organisatorische Grundlage für die Zusammenlegung von Gerichten in Kärnten, definieren Ausnahmen bei Gemeinden, schaffen Vorgaben für zweisprachige Gerichtsabteilungen und Kompetenzzentren und verankern die namentliche Nennung der sechs autochthonen Volksgruppen sowie Berichtspflichten gegenüber dem Nationalrat.

FAQ zur Novelle

Welche Bezirksgerichte werden zusammengelegt?

Geplant ist die Zusammenlegung des Bezirksgerichts Ferlach mit dem Bezirksgericht Klagenfurt (wirksam ab 1. Jänner 2027) sowie der Bezirksgerichte Bleiburg und Bad Eisenkappel mit dem Bezirksgericht Völkermarkt.

Ab wann gelten die Änderungen?

Die Zusammenlegung des Bezirksgerichts Ferlach mit Klagenfurt ist im Gesetzesabänderungsentwurf mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2027 genannt. Für andere Regelungen gelten die gesetzlichen Inkrafttretensbestimmungen der jeweiligen Novellen.

Welche Gemeinden sind von den zweisprachigen Rechten ausgenommen?

Im Sprengel Klagenfurt-Ferlach und Völkermarkt-Bleiburg bleiben die Gemeinden Klagenfurt, Krumpendorf, Magdalensberg, Maria Saal, Moosburg, Pörtschach und Techelsberg ausgenommen von der Ausweitung der zweisprachigen Verfahrensrechte.

Welche Volksgruppen werden namentlich genannt?

Die Novelle nennt die kroatische Volksgruppe, die slowenische Volksgruppe, die ungarische Volksgruppe, die tschechische Volksgruppe, die slowakische Volksgruppe und die Volksgruppe der Roma.

Was ändert sich beim Bericht über Volksgruppen?

Anstelle des bisherigen jährlichen Berichts über die Volksgruppenförderung soll künftig ein umfassender Bericht über die Lage der Volksgruppen dem Nationalrat vorgelegt werden; Volksgruppenbeiräte erhalten ein explizites Stellungnahmerecht.

Wurden alle weiteren parlamentarischen Vorhaben beschlossen?

Nein. Eine FPÖ-Initiative zur Erleichterung von Abschiebungen schwerer Straftäter erhielt im Ausschuss keine Mehrheit; die Beratungen über einen Grünen-Entschließungsantrag zum Diskriminierungsschutz wurden vertagt.

Quellen und Kontakt

Bericht und Materialien des Verfassungsausschusses sind in den Parlamentsunterlagen dokumentiert. Weitere Informationen erteilt der Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz, Tel. +43 1 40110/2272, E-Mail: pressedienst [at] parlament.gv.at. Offizielle Parlamentsinformationen: www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz.

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Schlagworte

#Volksgruppengesetz#zweisprachige Gerichtsbarkeit#Kärnten#Bezirksgerichte#Nationalrat#Verfassungsausschuss#Volkgsruppen

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