Budgetausschuss: Aufstockung für Bildungseinrichtungen, Kürzungen bei allgemeiner Sportförderung
Das Doppelbudget 2027/2028 sieht ein gestiegenes Volumen für die tägliche Bewegungseinheit vor, während die allgemeine Sportförderung gekürzt werden soll.
Der Bereich Sport im Doppelbudget 2027 und 2028 wurde im Budgetausschuss des Nationalrats beraten. Für das Budgetkapitel Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport sind Auszahlungen in Höhe von 608,6 Mio. Ꞓ für 2027 und 609,3 Mio. Ꞓ für 2028 veranschlagt. Für die allgemeine und besondere Sportförderung zusammen sind 198,3 Mio. Ꞓ (2027) beziehungsweise 194,2 Mio. Ꞓ (2028) vorgesehen; 2026 lagen diese Auszahlungen bei 195 Mio. Ꞓ.
Die Sitzung des Budgetausschusses befasste sich neben den Gesamtzahlen mit Detailentscheidungen zur Verteilung der Mittel innerhalb des Sportbereichs. Im Mittelpunkt standen konkret geplante Kürzungen bei Teilen der allgemeinen Sportförderung einerseits und Aufstockungen für die tägliche Bewegungseinheit in Bildungseinrichtungen sowie bei der besonderen Sportförderung andererseits.
Im Zuge der Beratungen über das Doppelbudget 2027/2028 (494 d.B., 495 d.B.) wurde der Sportbereich separat diskutiert. Neben den Gesamtzahlen für das Kapitel sind mehrere Detailentscheidungen und Änderungen im Voranschlag genannt: Die allgemeine Sportförderung soll 2027 gegenüber dem Voranschlag 2026 um 6,7 Mio. Ꞓ auf 78,3 Mio. Ꞓ sinken und 2028 nochmals um 4,1 Mio. Ꞓ auf 74,2 Mio. Ꞓ.
Für die Bundessporteinrichtungen GmbH ist eine jährliche Förderung von 6,5 Mio. Ꞓ bis 2028 vorgesehen. Zudem ist eine Aufstockung der besonderen Sportförderung um 10 Mio. Ꞓ auf 120 Mio. Ꞓ für jeweils 2027 und 2028 eingeplant; die besondere Sportförderung ist im Glücksspielgesetz verankert und wird in den Budgetunterlagen mit Abgaben aus dem "Sporttoto" erläutert. Der Budgetbericht nennt Kürzungen bei diversen Sportförderungen, etwa bei Sportstätten, als maßgebliche Gründe für Abweichungen.
Laut Budgetdienst sollen die Mittel für die tägliche Bewegungseinheit in Bildungseinrichtungen von veranschlagten 14 Mio. Ꞓ im Jahr 2026 in den Jahren 2027 und 2028 auf 20,6 Mio. Ꞓ steigen. Staatssekretärin Michaela Schmidt betonte im Ausschuss, dass das Angebot der täglichen Bewegungseinheit in den kommenden Jahren konsequent weiter ausgebaut werden solle, damit langfristig alle Kinder und Jugendlichen in Österreich Zugang zu regelmäßiger Aktivität erhalten.
Schmidt nannte gegenüber Abgeordneten konkrete Größenordnungen: Durch die geplante Aufstockung sollen 75.000 zusätzliche Bewegungseinheiten zur Verfügung stehen. Sie wies zugleich darauf hin, dass diese Aufstockung seitens des Sportbudgets nur das Minimum darstelle und zusätzliche Mittel in Gesprächen mit dem Gesundheits- und dem Bildungsministerium sowie von Seiten der Bundesländer vorgesehen seien. Zudem wurde das Ziel genannt, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in die tägliche Bewegungseinheit einzubinden.
Der Budgetbericht führt Abweichungen insbesondere mit Kürzungen bei diversen Sportförderungen wie etwa bei Sportstätten an. Staatssekretärin Schmidt erklärte, dass weniger Mittel in der Sportförderung in den Bereichen Infrastruktur und bei privaten Veranstaltungen vorgesehen seien. Sie sagte, es müssten keine Infrastrukturprojekte verschoben werden, neue Projekte seien aber schwer möglich.
Schmidt nannte gegenüber Veit Dengler (NEOS) mehrere Veranstaltungen, die von Kürzungen betroffen seien, darunter ein großes Damen-Tennisturnier, ein Golfturnier und ein Beachvolleyballturnier. Generell solle künftig keine Förderung für private, gewinnorientierte Veranstaltungen mit teils hohen Preisgeldern erfolgen, so die Staatssekretärin. Die Förderung für den Betriebssportverband sei bis Ende 2026 angelegt; danach werde erwartet, dass entsprechende Maßnahmen ohne das Ministerium wie bisher durchgeführt werden könnten.
Diese kurzen Erklärungen ordnen die im Ausschuss mehrfach genannten Begriffe ein:
Schmidt bezeichnete das Sportbudget trotz Konsolidierungsbedarf als stabil und führte an, dass die Mittel für den Sport in den letzten zehn Jahren stärker gestiegen seien als die Gesamtinflation. Sie sagte, sie werde sich weiterhin für Mittel im Sport einsetzen und nannte als Schwerpunkt neben der täglichen Bewegungseinheit die Nachwuchsförderung, das Ehrenamt, Sportinfrastruktur sowie Gleichstellung und Inklusion.
Zur Nachwuchsförderung erläuterte Schmidt das Ziel der dualen Karriere für Athletinnen und Athleten und nannte als Beispiele Gespräche mit Unternehmen wie ÖBB und Post für entsprechende Beschäftigungsmodelle. Zudem befinde sich ein partizipativer Prozess zur Erarbeitung eines Ethik-Kodex mit Sportverbänden in Arbeit; dieser solle ein Bestandteil der Bundessportförderung werden.
Die beschlossene Aufstockung erhöht das Budget der täglichen Bewegungseinheit laut Budgetdienst auf 20,6 Mio. Ꞓ für 2027 und 2028, gegenüber 14 Mio. Ꞓ in 2026. Staatssekretärin Schmidt nannte als konkrete Zielgröße 75.000 zusätzliche Bewegungseinheiten, die durch diese Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen.
Weiterhin erklärte Schmidt, dass diese Aufstockung das Mindestmaß darstelle und zusätzliche Mittel in Gesprächen mit dem Gesundheits- und dem Bildungsministerium sowie durch Beiträge der Bundesländer angekündigt wurden. Zudem wurde die Einbindung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in dieses Angebot als Ziel genannt.
Für das Kapitel sind Auszahlungen von 608,6 Mio. Ꞓ für 2027 und 609,3 Mio. Ꞓ für 2028 veranschlagt. Diese Zahlen wurden im Rahmen der Beratungen des Budgetausschusses genannt.
Die Summe für allgemeine und besondere Sportförderung zusammen liegt bei 198,3 Mio. Ꞓ für 2027 und 194,2 Mio. Ꞓ für 2028; 2026 waren es 195 Mio. Ꞓ. Konkret soll die allgemeine Sportförderung 2027 auf 78,3 Mio. Ꞓ und 2028 auf 74,2 Mio. Ꞓ sinken. Zugleich ist eine Aufstockung der besonderen Sportförderung auf 120 Mio. Ꞓ für 2027 und 2028 vorgesehen.
Laut Budgetdienst steigen die Mittel für die tägliche Bewegungseinheit von 14 Mio. Ꞓ (2026) auf 20,6 Mio. Ꞓ in 2027 und 2028. Staatssekretärin Michaela Schmidt nannte als Größenordnung, dass dadurch 75.000 zusätzliche Bewegungseinheiten bereitgestellt werden sollen.
Schmidt nannte im Ausschuss Beispiele wie ein großes Damen-Tennisturnier, ein Golfturnier und ein Beachvolleyballturnier. Zusätzlich erklärte sie, private, gewinnorientierte Veranstaltungen mit hohen Preisgeldern künftig nicht mehr mit Förderungen zu unterstützen.
Genannt wurden unter anderem Maßnahmen zur Nachwuchsförderung (duale Karriere), die Erarbeitung eines Ethik-Kodex im partizipativen Prozess mit Verbänden, Pläne für eine Sportstätten-Datenbank sowie Budgetmittel für Sporttechnologie (je 4 Mio. Ꞓ in 2027 und 2028). Außerdem wurde auf digitale Vereinfachungen bei Förderanträgen und Belegen hingewiesen.
Die Zahlen und Aussagen stammen aus den Beratungen des Budgetausschusses über das Doppelbudget 2027/2028. Weiterführende Visualisierungen und Erläuterungen zu den Budgetunterlagen bietet das interaktive Tool des Budgetdiensts: Budgetdienst - interaktive Visualisierung.
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