Digitales Abfallwirtschaftskonzept: WK Wien bietet Gratis-Tool
Betriebe ab 20 Mitarbeitern müssen ein AWK erstellen – die WK Wien stellt Mitgliedern ein kostenfreies Online-Tool zur Verfügung
Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern sind laut Abfallwirtschaftsgesetz zur Erstellung eines AWK verpflichtet. Die WK Wien bietet Mitgliedern ein digitales, kostenloses Tool zur rechtskonformen Erstellung und Verwaltung.
Laut Abfallwirtschaftsgesetz müssen Unternehmen für jeden Standort mit 20 Mitarbeitenden oder mehr ein separates Abfallwirtschaftskonzept (AWK) erstellen. In einem AWK ist festzuhalten, welche Arten an Abfallstoffen in welchen Unternehmensbereichen in welcher Menge anfallen, wie diese entsorgt werden und welche nachhaltigen Maßnahmen gesetzt werden, etwa um die Müllmenge zu reduzieren.
Die Wirtschaftskammer Wien (WK Wien) stellt ihren Mitgliedsbetrieben ein digitales Abfallwirtschaftskonzept zur Verfügung: ein kostenfreies Online-Tool, das bei der Erstellung des rechtskonformen, vollständigen und standortspezifischen AWK unterstützt. Der Zugriff auf das digitale Abfallwirtschaftskonzept erfolgt über das WKO-Benutzerkonto, das allen Mitgliedern der WK Wien sowie deren Mitarbeitenden kostenfrei zur Verfügung steht.
Digitales Abfallwirtschaftskonzept der WK Wien im Überblick
Die WK Wien bietet Mitgliedern ein Online-Tool, mit dem Unternehmen Schritt für Schritt durch die notwendigen Abfragen geführt werden. Laut Aussendung ist die Eingabemaske übersichtlich und intuitiv gestaltet, sodass die Erstellung des AWK in kurzer Zeit möglich sein soll.
Nach Abschluss der Eingaben erzeugt das System ein Dokument, das dem gesetzlichen Umfang entsprechen soll und auf den jeweiligen Standort zugeschnitten ist. Das fertige AWK kann dem Text zufolge per Mausklick als PDF heruntergeladen werden. Die Nutzung des Angebots setzt ein WKO-Benutzerkonto voraus, das Mitgliedern und deren Mitarbeitenden kostenfrei zur Verfügung steht.
Welche Unternehmen sind laut Abfallwirtschaftsgesetz betroffen
Nach den in der Aussendung zitierten Vorgaben des Abfallwirtschaftsgesetzes sind Unternehmen für jeden Standort mit 20 Mitarbeitenden oder mehr zur Erstellung eines separaten AWK verpflichtet. Maßgeblich ist demnach die Mitarbeiterzahl am einzelnen Standort, nicht die Gesamtmitarbeiterzahl mehrerer Standorte.
Die Mitteilung hebt hervor, dass zahlreiche Wiener Betriebe unter diese Vorgabe fallen. Besonders für Klein- und Mittelbetriebe kann die Pflicht demnach zu einer zusätzlichen organisatorischen Aufgabe werden, weil die Erstellung des AWK zeitliche und personelle Ressourcen bindet.
Rechtliche Vorgaben: Inhalte und Aktualisierung des AWK
Im AWK muss dokumentiert werden, welche Abfallstoffe in welchen Unternehmensbereichen in welchen Mengen anfallen. Weiter sind Angaben zu machen, wie diese Abfallstoffe entsorgt werden und welche nachhaltigen Maßnahmen gesetzt werden, zum Beispiel zur Reduktion der Müllmenge. Diese Inhalte werden in der Aussendung als gesetzliche Vorgaben dargestellt.
Darüber hinaus nennt die Aussendung eine Aktualisierungspflicht: Spätestens alle sieben Jahre muss das AWK überarbeitet werden, sofern es in der Zwischenzeit nicht zu abfallrelevanten Änderungen gekommen ist. Dieser Aktualisierungsrhythmus ist Teil der in der Mitteilung genannten gesetzlichen Regelung.
Wie das Online-Tool funktioniert und genutzt wird
Das digitale AWK der WK Wien ist laut Aussendung als Schritt-für-Schritt-Anwendung konzipiert. Wirtschaftstreibende werden durch die Abfrage geführt; die Eingabemaske ist dem Text zufolge so gestaltet, dass die erforderlichen Angaben systematisch erfasst werden können.
Nach Fertigstellung stelle das Tool ein rechtskonformes, vollständiges und standortspezifisches AWK im gesetzlich geforderten Umfang bereit. Das Dokument kann anschließend als PDF heruntergeladen werden. Der Zugang erfolgt über das WKO-Benutzerkonto, das Mitgliedern der WK Wien sowie deren Mitarbeitenden kostenfrei zur Verfügung steht.
Begriffe rund um AWK erklärt
Abfallwirtschaftskonzept (AWK)
Ein AWK ist in der Aussendung als ein Dokument beschrieben, in dem festgehalten wird, welche Abfallstoffe in welchen Mengen anfallen, wie diese entsorgt werden und welche nachhaltigen Maßnahmen gesetzt werden. Es ist standortspezifisch und soll den gesetzlich geforderten Umfang abdecken.
Abfallwirtschaftsgesetz
Das Abfallwirtschaftsgesetz legt laut Mitteilung die Pflicht zur Erstellung eines AWK für Standorte mit 20 oder mehr Mitarbeitenden fest. Das Gesetz enthält demnach Vorgaben zu den erforderlichen Inhalten des Konzepts und zu dessen Aktualisierung.
Standort
In der Aussendung bezeichnet der Begriff „Standort“ den einzelnen Betriebssitz, für den ein separates AWK zu erstellen ist, wenn dort 20 oder mehr Mitarbeitende tätig sind. Folglich kann ein Unternehmen mit mehreren Niederlassungen mehrere separate AWK benötigen.
Nachhaltige Maßnahmen
Unter nachhaltigen Maßnahmen werden in der Mitteilung solche Maßnahmen verstanden, die etwa dazu dienen, die Müllmenge zu reduzieren. Diese Maßnahmen sind Teil der Inhalte, die im AWK dokumentiert werden sollen.
WKO-Benutzerkonto
Das WKO-Benutzerkonto ist laut Aussendung der Zugang, über den Mitglieder der WK Wien und deren Mitarbeitende auf das digitale AWK-Tool zugreifen können. Die Nutzung des Kontos wird in der Mitteilung als kostenfrei für Mitglieder und deren Mitarbeitende beschrieben.
Wie die WK Wien das Angebot einordnet
Die WK Wien stellt das digitale Abfallwirtschaftskonzept ausdrücklich als Unterstützung für ihre Mitgliedsbetriebe dar. In der Aussendung wird betont, dass insbesondere Klein- und Mittelbetriebe durch die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines AWK vor eine zusätzliche bürokratische Herausforderung gestellt werden können.
Vor diesem Hintergrund beschreibt die WK Wien das Tool als Angebot, das den Prozess der AWK-Erstellung vereinfachen soll. Die Mitteilung nennt dies als einen Service für Mitgliedsbetriebe, ohne darüber hinausgehende Wirkungs- oder Nutzenbehauptungen zu erheben.
Was das AWK für Betriebe praktisch bedeutet
Die Aussendung führt neben der gesetzlichen Verpflichtung auch betriebswirtschaftliche Aspekte an und nennt das AWK als ein Planungs- und Kontrollinstrument. In der Mitteilung heißt es, dass ein AWK sichtbar mache, wo Einsparungspotenziale im Unternehmen liegen, und dass daraus Schritte abgeleitet werden könnten, um Umweltstandards zu verbessern, den Ressourceneinsatz zu optimieren und Kosten einzusparen.
Gleichzeitig betont die WK Wien, dass die Erstellung des AWK zeitliche und personelle Ressourcen bindet, die andernorts benötigt werden. Vor diesem Hintergrund wird das digitale Tool als Hilfestellung dargestellt, damit Unternehmen das gesetzlich geforderte Dokument effizienter erstellen können.
FAQ zum digitalen Abfallwirtschaftskonzept der WK Wien
Wer muss ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen?
Unternehmen müssen laut Abfallwirtschaftsgesetz für jeden Standort mit 20 Mitarbeitenden oder mehr ein separates AWK erstellen. Maßgeblich ist dabei die Mitarbeiteranzahl am jeweiligen Standort, nicht die Gesamtsumme über mehrere Standorte hinweg. Die Pflicht ergibt sich aus den in der Mitteilung zitierten gesetzlichen Bestimmungen.
Welche Inhalte gehören in ein AWK?
Im AWK sind laut Aussendung festzuhalten, welche Arten an Abfallstoffen in welchen Unternehmensbereichen in welcher Menge anfallen, wie diese entsorgt werden und welche nachhaltigen Maßnahmen gesetzt werden. Die genannten Inhalte bilden dem Text zufolge den Kern des gesetzlich geforderten Umfangs eines AWK.
Wie oft ist ein AWK zu aktualisieren?
Das AWK muss spätestens alle sieben Jahre aktualisiert werden, sofern es in der Zwischenzeit nicht zu abfallrelevanten Änderungen kommt. Diese Frist wird in der Mitteilung als gesetzliche Vorgabe genannt und gilt als Orientierung für die regelmäßige Überprüfung des Konzepts.
Wie unterstützt das digitale Tool der WK Wien bei der Erstellung?
Die WK Wien beschreibt das Online-Tool als Schritt-für-Schritt-Anwendung mit einer übersichtlichen und intuitiven Eingabemaske. Unternehmer erhalten demnach in kurzer Zeit ein rechtskonformes, vollständiges und standortspezifisches AWK, das anschließend als PDF heruntergeladen werden kann. Das Tool ist laut Aussendung speziell darauf ausgerichtet, die erforderlichen Angaben systematisch zu erfassen.
Wer kann das Tool nutzen und wie erfolgt der Zugang?
Der Zugriff auf das digitale Abfallwirtschaftskonzept erfolgt über das WKO-Benutzerkonto. Laut Aussendung steht dieses Benutzerkonto allen Mitgliedern der WK Wien sowie deren Mitarbeitenden kostenfrei zur Verfügung. Die Mitteilung bezeichnet das Angebot als Service für Mitgliedsbetriebe.
Wo finde ich weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten?
Weitere Informationen und die Zugangswege zum digitalen AWK stellt die WK Wien auf ihrer Website bereit. In der Aussendung werden außerdem Kontaktdaten des Presse-Newsrooms genannt, an die sich Medienanfragen richten können.
Quellen und Kontakt
Quelle: Wirtschaftskammer Wien, Aussendung zum digitalen Abfallwirtschaftskonzept.
Weitere Informationen: https://wko.at/wien/digitales-awk
Kontakt Wirtschaftskammer Wien Presse Newsroom: Mag. Pia Moik, Telefon: +43 1 514 50-1311, E-Mail: pia.moik [at] wkw.at. Weitere Informationen auf: https://wko.at/wien/news
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