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Reformpartnerschaft modernisiert Verwaltungsgerichtsbarkeit

Gesetzentwurf zur AVG‑Modernisierung geht in Begutachtung – Expertengruppe erarbeitete Vorschläge

25. Juni 2026
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Ein Expertenteam des Bundeskanzleramts legt einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrensrechts vor. Das Gesetz geht heute in Begutachtung.

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Im Rahmen der Reformpartnerschaft hat eine hochrangige Expertengruppe unter Leitung des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrensrechts erarbeitet. Zehn Jahre nach Einführung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens in Österreich zieht die Reformpartnerschaft eine systematische Bilanz; der Entwurf soll Verfahren beschleunigen, die Rechtssicherheit erhöhen und den Zugang zum Recht praxistauglicher gestalten. Das Gesetz geht mit heute in Begutachtung.

Typische Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit regeln Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden. Solche Verfahren werden vor den 9 Landesverwaltungsgerichten, dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG), dem Bundesfinanzgericht (BFG) oder in letzter Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ausgetragen.

Modernisierung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrensrechts im Überblick

Der jetzt vorgelegte Gesetzesentwurf bündelt mehrere praxisorientierte Anpassungen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrensrechts. Nach Darstellung der Reformpartnerschaft sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen dazu beitragen, Verfahren zu beschleunigen und die Praxisnähe des Rechtszugangs zu erhöhen. Konkrete Punkte des Entwurfs werden in der Begutachtung erörtert.

Im Zentrum stehen technische, prozessuale und verfahrensrechtliche Änderungen, die das Verfahren digitaler und formaler strukturierter gestalten sollen. Die Aussendung nennt fünf Schwerpunkte, die im Entwurf geregelt werden.

Die geplanten Verbesserungen im Entwurf

  • Digitalisierungsschub: Verpflichtende elektronische Übermittlung von Gutachten – ein Schritt hin zu einem durchgängig digitalen Verfahren.
  • Einheitliche Aktenvorlage: Klare, harmonisierte Standards für die Aktenvorlage durch Behörden, um Transparenz zu schaffen und Verfahrensdauern zu verkürzen.
  • Beschränkung des Prüfungsumfangs des Verwaltungsgerichtes auf das Beschwerdevorbringen.
  • Möglichkeit von Ermittlungsaufträgen des Verwaltungsgerichts an eine Behörde, insbesondere bei Fragen von technischen Berechnungen.
  • Schutz vor Verfahrensmissbrauch: Maßnahmen gegen mutwillige Verfahrensverzögerungen, etwa bei unentschuldigtem Fernbleiben oder vorzeitigem Verlassen der Verhandlung; ein möglicher Fortführungsantrag ist danach nur einmalig möglich.

Staatssekretär Alexander Pröll betont in der Aussendung: „Effiziente Verwaltung ist das beste Bürger‑Service. Die Verwaltungsgerichte sind eine tragende Säule des Rechtsstaates. Zehn Jahre nach ihrer Einführung ist es Zeit, Erfahrungen aus der Praxis konsequent in moderne und effiziente Verfahren umzusetzen. Mit diesem Update beschleunigen wir Verfahren, erhöhen die Rechtssicherheit und machen den Zugang zum Recht einfacher und praxistauglicher – damit der Rechtsstaat nicht nur funktioniert, sondern für die Menschen spürbar wirkt.“

Pröll führt weiter aus, dass bei unentschuldigtem Fernbleiben Verfahren künftig grundsätzlich abgeschlossen werden können: „Wer ein Verfahren anstrengt, muss auch bereit sein, daran teilzunehmen. Wer das Gericht anruft und dann ohne Entschuldigung fernbleibt, darf nicht erwarten, dass wertvolle Zeit, Ressourcen und Steuergeld auf unbestimmte Zeit blockiert werden. Das Verfahren wird in solchen Fällen künftig grundsätzlich abgeschlossen – konsequent und im Sinne aller, die das Rechtssystem ernsthaft in Anspruch nehmen. Damit schieben wir bewusstem Verzögern einen Riegel vor.“

Wer an der Expertengruppe beteiligt war

Die Aussendung nennt eine breite Expertenpartnerschaft als Fundament der Vorschläge. An der Expertengruppe waren Vertreterinnen und Vertreter des Verwaltungsgerichtshofes, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Justiz, der Länder, der Präsidentenkonferenz der Verwaltungsgerichte, des Österreichischen Gemeindebundes sowie des Österreichischen Städtebundes beteiligt.

Nach Angaben der Reformpartnerschaft sicherte diese breite Aufstellung sowohl die rechtsstaatliche Präzision als auch die Praxisnähe der erarbeiteten Vorschläge.

Hintergrund: Reformpartnerschaft Österreich und bisherige Schritte

Die Reformpartnerschaft Österreich wurde im Juni 2025 als gemeinsamer Reformprozess von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden gestartet. Ziel ist laut Aussendung, staatliche Strukturen effizienter, moderner und bürgernäher zu gestalten – durch klarere Zuständigkeiten, weniger Doppelgleisigkeiten und vereinfachte Entscheidungsprozesse.

Vier Themenblöcke stehen den Angaben zufolge im Mittelpunkt: Verfassungs‑ und Verwaltungsbereinigung, Energie, Bildung und Gesundheit. Für den Bereich Verfassungs‑ und Verwaltungsbereinigung zeichnet Staatssekretär Alexander Pröll federführend verantwortlich.

Bisherige Ergebnisse im Bereich Verfassung und Verwaltung

  • Juli 2025: Erstes offizielles Treffen der Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt; Schwerpunkte waren AVG‑Reform für Großverfahren, föderale IT‑Kooperation und Ausbau von ID Austria.
  • September 2025: Präsentation des Zwischenstands.
  • November 2025: Treffen der Reformpartnerschaft in Graz; erstmals in einem Bundesland. Vorbereitung der Landeshauptleutekonferenz und Beschluss des Amtssachverständigen‑Pools über Gebietskörperschaftsgrenzen hinweg.
  • Dezember 2025: Steuerungsgruppe der Reformpartnerschaft fixierte Verhandlungsfahrplan bis Sommer 2026; Stabstelle Reformpartnerschaft im Bundeskanzleramt eingerichtet.
  • März 2026: AVG‑Novelle zur digitalen Verwaltung beschlossen; laut Aussendung schafft sie die Rechtsgrundlagen für den rechtssicheren Einsatz digitaler Technologien in Behörden.
  • April 2026: Gesetzesentwurf zum österreichweiten Amtssachverständigenpool in Begutachtung geschickt; Umsetzung für Sommer 2026 geplant.
  • Juni 2026: Entbürokratisierungspaket inklusive des Project X: dadeX als zentrale Datenmanagement‑Infrastruktur. Über diese Infrastruktur können Behörden vorhandene Daten sicher, rechtlich abgesichert und zweckgebunden austauschen, wenn sie für ein Verfahren benötigt werden; damit wird das Once‑Only‑Prinzip praktisch umsetzbar.

Begriffserklärungen zur Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verfahren

Verwaltungsgerichtsbarkeit: In der Aussendung werden darunter typische Verfahren verstanden, die Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden regeln. Solche Verfahren gehören zum Verwaltungsrecht und werden vor speziellen Verwaltungsgerichten ausgetragen.

Bundesverwaltungsgericht (BVwG): Das Bundesverwaltungsgericht wird in der Mitteilung als eine der Instanzen genannt, vor der verwaltungsgerichtliche Verfahren ausgetragen werden.

Bundesfinanzgericht (BFG): Ebenfalls genannt als eine Zuständigkeitsebene für verwaltungsgerichtliche Verfahren, etwa bei finanz‑ oder steuerrechtlichen Streitigkeiten.

Verwaltungsgerichtshof (VwGH): In der Aussendung wird der Verwaltungsgerichtshof als letztinstanzliche Instanz bezeichnet: Verfahren können bis zum VwGH geführt werden.

Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts: Dieser Dienst leitete laut Aussendung die Expertengruppe, die den Gesetzesentwurf erarbeitet hat.

Begutachtung: Das in der Aussendung genannte Gesetz „geht mit heute in Begutachtung“; Begutachtung bezeichnet hier den Schritt der formellen Prüfung und öffentlichen bzw. internen Beratung eines Gesetzesentwurfs im gesetzgeberischen Prozess.

Was der Entwurf für Verfahrensführung und Aktenpraxis vorsieht

Der Entwurf bündelt laut Aussendung mehrere praxisorientierte Anpassungen. Die verpflichtende elektronische Übermittlung von Gutachten wird als zentraler Digitalisierungsschritt genannt; zugleich sollen harmonisierte Standards für die Aktenvorlage durch Behörden Transparenz schaffen und Verfahrensdauern verkürzen.

Prozessseitig ist eine Beschränkung des Prüfungsumfangs des Verwaltungsgerichts auf das Beschwerdevorbringen vorgesehen; ferner sollen Verwaltungsgerichte Ermittlungsaufträge an Behörden geben können, insbesondere bei Fragen technischer Berechnungen. Zum Schutz vor Verfahrensmissbrauch nennt die Aussendung Maßnahmen gegen mutwillige Verzögerungshandlungen, etwa unentschuldigtes Fernbleiben oder vorzeitiges Verlassen von Verhandlungen, und regelt die Einmaligkeit eines Fortführungsantrags.

FAQ zur Modernisierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Wer hat den Gesetzentwurf erarbeitet? Eine hochrangige Expertengruppe unter der Leitung des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts hat laut Aussendung den Entwurf erarbeitet. An der Gruppe wirkten Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Behörden, Ministerien und Interessenvertretungen mit, darunter der Verwaltungsgerichtshof, das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, das Bundesministerium für Justiz sowie Vertretungen der Länder, des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes.

Wo verläuft der Rechtsweg in verwaltungsgerichtlichen Verfahren? Die Aussendung nennt die 9 Landesverwaltungsgerichte, das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), das Bundesfinanzgericht (BFG) und in letzter Instanz den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) als die Instanzen, vor denen solche Streitigkeiten ausgetragen werden.

Was bedeutet die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Gutachten? Der Entwurf sieht eine verpflichtende elektronische Übermittlung von Gutachten vor; dies wird in der Mitteilung als ein wesentlicher Schritt hin zu einem durchgängig digitalen Verfahren beschrieben.

Welche Rolle spielt dadeX im Gesamtpaket? dadeX wird in der Aussendung als zentrale Datenmanagement‑Infrastruktur des Entbürokratisierungspakets genannt. Über diese Infrastruktur können Behörden vorhandene Daten rechtlich abgesichert, sicher und zweckgebunden austauschen, wenn sie für ein Verfahren benötigt werden; damit wird nach Darstellung der Reformpartnerschaft das Once‑Only‑Prinzip praktisch umsetzbar.

Wer ist federführend für Verfassungs‑ und Verwaltungsbereinigung? Laut Aussendung zeichnet Staatssekretär Alexander Pröll federführend verantwortlich für den Bereich Verfassungs‑ und Verwaltungsbereinigung innerhalb der Reformpartnerschaft.

Quellen und Kontakt

Quelle: Bundespressedienst / Reformpartnerschaft Österreich. Kontakt in der Aussendung: Vincenz Kriegs‑Au, Stv. Büroleiter und Pressesprecher des Staatssekretärs, Telefon: +43 1/53115-0, E‑Mail: vincenz.kriegs-au [at] bka.gv.at. Weitere Informationen finden sich auf der Website des Bundeskanzleramts: https://www.bundeskanzleramt.gv.at.

Schlagworte

#Verwaltungsgerichtsbarkeit#Reformpartnerschaft#Verfahrensrecht#Verwaltungsgerichte#Alexander Pröll#Pröll#Verwaltung#Recht#Bundesregierung

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