Verordnungsentwurf zu Zusammenführung, Designer-Stoffen und Digitalisierung im EU-Ausschuss des Bundesrats diskutiert
Im EU-Ausschuss des Bundesrats wurde ein Entwurf zur strengeren Kontrolle von Drogenausgangsstoffen erörtert; Digitalisierung, Stoffkategorien und Zollfragen zentral.
Der EU-Entwurf für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur strengeren Kontrolle und Überwachung von Drogenausgangsstoffen stand am heutigen Tag im Mittelpunkt der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrats. Kernelemente des Vorschlags sind laut dem Verordnungsentwurf die Zusammenführung bestehender Rechtsakte, spezielle Regeln für sogenannte Designer-Ausgangsstoffe sowie die Digitalisierung der Verfahren.
Bei der Ausschusssitzung waren neben den Mitgliedern des Bundesrats zwei Experten des österreichischen Finanzministeriums anwesend, die über die österreichische Position informierten. Die Debatte umfasste fachliche Erläuterungen des Entwurfs, Bewertungen aus Sicht der Ausschussmitglieder sowie Hinweise zu offenen Umsetzungsfragen.
Der Verordnungsentwurf, auf den sich die Diskussion stützte, nennt als Anlass die Zunahme drogenbedingter Gewalt und Kriminalität in EU-Mitgliedstaaten sowie die anhaltenden Gesundheits- und Sicherheitsprobleme durch illegale Drogen wie Kokain, Heroin, andere Opioide und amphetaminähnliche Stimulanzien. Der Markt sei durch eine immer größere Bandbreite an Drogen gekennzeichnet; dabei würden Drogenausgangsstoffe eine zunehmende Rolle spielen.
Als Drogenausgangsstoffe bezeichnet der Entwurf Chemikalien, die unter anderem für die Erzeugung von Arzneimitteln, Kosmetika, Lebensmittelbestandteilen oder Farbstoffen eingesetzt werden. Stoffe ohne bekannten erlaubten Verwendungszweck außer Forschung und Innovation werden im Entwurf als Designer-Ausgangsstoffe definiert.
Die Mitglieder des Ausschusses bewerteten die europäischen Pläne im Wesentlichen positiv, wie die Sitzungsprotokolle und Wortmeldungen zeigen. Werner Gradwohl (FPÖ/St) verwies auf seine mehr als 30-jährige berufliche Tätigkeit in der Drogenbekämpfung und nannte die Dringlichkeit des Themas. Er bezeichnete Drogenausgangsstoffe als ein seit vielen Jahrzehnten großes Problem und begrüßte die Aktivität der Europäischen Union, merkte jedoch an, dass es sehr lange gedauert habe.
Gradwohl verwies zudem auf konkrete Fragen zu Ressourcen des Zolls, zu Kosten für notwendiges Personal sowie zum Schutz sensibler Unternehmensdaten. Christoph Thoma (ÖVP/V) unterstützte den Entwurf ausdrücklich mit der Begründung, dass er gegen Drogenhandel und illegale Kriminalität gerichtet sei und bestehende Verordnungen zusammenführe. Bernadette Kerschler (SPÖ/St) begrüßte den Entwurf ebenfalls und fragte, wie flexibel das neue System auf die ständige Weiterentwicklung des Drogenmarkts reagieren könne.
Elisabeth Kittl (Grüne/W) betonte die Bedeutung verstärkter Maßnahmen gegen Drogenhandel und damit verbundene Kriminalität sowie die Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit; sie wies auf Handelswege und Lieferketten als entscheidende Aspekte hin.
Aus Sicht Österreichs stellt der Verordnungsentwurf laut der Stellungnahme des Finanzministeriums einen bedeutenden Schritt zur Modernisierung und Harmonisierung des unionsrechtlichen Rahmens für Drogenausgangsstoffe dar. Insbesondere die Zusammenführung der Rechtsakte und die konsequente Digitalisierung der Verfahren würden grundsätzlich positiv bewertet; man erwarte davon Effizienzgewinne im Verwaltungsvollzug, heißt es in der Stellungnahme.
Eine abschließende Bewertung sei derzeit jedoch nicht möglich, weil die erforderlichen Durchführungsrechtsakte noch nicht vorliegen würden. Das Finanzministerium wies auf offene Fragen hin, etwa zu den praktischen Auswirkungen des möglichen Wegfalls bestimmter Kontrollmechanismen im Binnenmarkt, zu dem personellen Mehrbedarf durch Ausweitung auf Stoffgruppen sowie zur konkreten Ausgestaltung technischer und operativer Details.
Ein zentrales Element des Entwurfs ist laut Sitzungsaussagen die vollständige Digitalisierung der Verwaltungsverfahren. Antragstellung, Registrierung, Anmeldung von Ein- und Ausfuhren sowie die Erfassung berichtsrelevanter Daten sollen ausschließlich über ein von der Kommission einzurichtendes zentrales elektronisches System erfolgen.
Nach den Angaben der Experten des Finanzministeriums soll dieses zentrale elektronische System ab 2029 in Betrieb gehen. Die IT-Anbindung an die jeweiligen nationalen Schnittstellen wurde als sehr komplex bezeichnet und werde daher einige Jahre in Anspruch nehmen. Die Vorschläge werden dem Vernehmen nach vor allem in der Rats-Arbeitsgruppe Zoll verhandelt; bei der Umsetzung seien insbesondere die Zollbehörden betroffen.
Im Verordnungsentwurf ist vorgesehen, künftig auch bisher nicht erfasste Stoffe einzubeziehen und die Regelung auf nur mehr drei Kategorien von Stoffen zu reduzieren. Die Kategorie 3 richte sich auf Stoffgruppen, sodass nach Ansicht der Expertinnen und Experten flexibel auf die Entwicklung neuer Drogen reagiert werden könne.
Als statistische Bezugsgröße nennt der Entwurf für das Jahr 2023 rund 4.000 registrierte Drogenausgangsstoffe in der EU. Dem Entwurf zufolge würden 92 Prozent dieser Stoffe von kleinen und mittleren Unternehmen produziert; zudem sei an den Lieferketten für diese Chemikalien ein breites Spektrum von Akteuren beteiligt.
Im Verordnungsentwurf sind Drogenausgangsstoffe als Chemikalien beschrieben, die für die Erzeugung von Arzneimitteln, Kosmetika, Lebensmittelbestandteilen oder Farbstoffen eingesetzt werden. Der Entwurf sieht eine genauere Kontrolle und Überwachung dieser Substanzen vor, um ihrer Rolle im Drogenmarkt Rechnung zu tragen.
Designer-Ausgangsstoffe werden im Entwurf als Stoffe definiert, die keinen bekannten erlaubten Verwendungszweck außer Forschung und Innovation haben. Für diese Stoffe will der Entwurf spezifische Vorschriften ausarbeiten.
Der Entwurf sieht künftig drei Kategorien von Stoffen vor; die Kategorie 3 zielt laut Aussagen von Expertinnen und Experten auf Stoffgruppen ab. Dadurch, so der Vermerk im Ausschuss, könne auf die Entwicklung neuer Drogen flexibel reagiert werden.
Die Verhandlungsführungen zu den Vorschlägen liefen vor allem in der Rats-Arbeitsgruppe Zoll, wie ein Experte des Finanzministeriums erläuterte. In der Umsetzung seien primär die Zollbehörden betroffen, insbesondere hinsichtlich Registrierung, Anmeldung von Ein- und Ausfuhren sowie Kontrolle von Lieferketten.
Der Entwurf sieht vor, dass Antragstellung, Registrierung, Anmeldungen und die Erfassung berichtsrelevanter Daten ausschließlich über ein von der Kommission einzurichtendes zentrales elektronisches System erfolgen sollen. Dieses System sei ab 2029 in Betrieb zu nehmen, so die Angaben in der Ausschusssitzung.
Trotz grundsätzlich positiver Bewertungen bestehen nach Aussage des Finanzministeriums noch mehrere offene Punkte: Die erforderlichen Durchführungsrechtsakte liegen nicht vor, wodurch eine abschließende Beurteilung eingeschränkt ist. Ebenfalls offen seien konkrete Fragen zum Wegfall bestimmter Kontrollmechanismen im Binnenmarkt sowie zur praktischen Ausgestaltung technischer und operativer Details.
Zu den noch nicht beantworteten Aspekten zählen ferner der potenzielle personelle Mehrbedarf durch die Ausweitung auf Stoffgruppen sowie die tatsächlich entstehenden Kosten der Umsetzung; hierzu konnten die Experten des Finanzressorts derzeit noch keine Auskunft erteilen.
Der Entwurf zielt auf strengere Kontrolle und Überwachung von Drogenausgangsstoffen ab, enthält die Zusammenführung bestehender Verordnungen, spezielle Vorschriften für Designer-Ausgangsstoffe und die vollständige Digitalisierung der Verwaltungsverfahren. Diese Punkte sind wiederholt Gegenstand der Ausschussdiskussionen gewesen.
Bei der Sitzung waren zwei Experten des Finanzministeriums anwesend, die über die österreichische Position informierten. Sie nannten sowohl die grundsätzlich positive Einschätzung zur Modernisierung und Harmonisierung als auch offene Fragen zu Durchführungsakten, Personaleinsatz und technischen Details.
Im Entwurf ist vorgesehen, künftig nur mehr drei Kategorien von Stoffen zu verwenden. Die Kategorie 3 zielt auf Stoffgruppen ab, was nach Ansicht der Experten eine flexible Reaktion auf die Entwicklung neuer Drogen erlauben soll.
Laut Angaben der Experten sollen Antragstellung, Registrierung, Anmeldung von Ein- und Ausfuhren sowie die Erfassung berichtsrelevanter Daten ausschließlich über ein zentrales elektronisches System der Kommission erfolgen. Dieses System soll ab 2029 in Betrieb gehen; die IT-Anbindung der nationalen Schnittstellen wird als komplex beschrieben und werde Jahre dauern.
Vor allem die Zollbehörden seien von der Umsetzung betroffen, wie ein Experte des Finanzministeriums mitteilte. Die Vorschläge würden vor allem in der Rats-Arbeitsgruppe Zoll verhandelt; zudem nannte das Finanzministerium die Kooperation zwischen Gesundheits-, Finanz- und Innenministerium als gut funktionierend.
Über die Kosten der Umsetzung konnten die Experten des Finanzressorts derzeit noch keine Auskunft erteilen, heißt es in der Ausschussdokumentation. Auch Details zu personellen Mehrbedarfen und operativen Abläufen seien noch offen.
Grundlage dieses Artikels ist die Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrats und die dazugehörigen Ausführungen im Verordnungsentwurf sowie die Angaben der Experten des Finanzministeriums, wie sie in der Parlamentskorrespondenz dokumentiert wurden. Der Verordnungsentwurf ist in der Parlamentsdokumentation abrufbar: Verordnungsentwurf (Parlament).
Kontakt der Parlamentskorrespondenz: Pressedienst der Parlamentsdirektion, Parlamentskorrespondenz; Tel. +43 1 40110/2272; E-Mail: pressedienst [at] parlament.gv.at. Weitere Informationen zur Parlamentskorrespondenz: www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz.