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Live-Ticker-Verbot im Wöginger-Prozess sorgt für Kritik

FPÖ wirft ÖVP Manipulation der Medienberichterstattung vor

24. März 2026
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Gericht untersagt Live-Berichterstattung im Prozess gegen ÖVP-Klubobmann - Opposition sieht durchsichtiges Manöver

Auf Antrag der Verteidiger im Prozess gegen ÖVP-Klubobmann Wöginger wurde Medien verboten, via Live-Ticker aus dem Gerichtssaal zu berichten. Die Entscheidung wurde mit der Gefahr einer möglichen Zeugenbeeinflussung begründet.

Scharfe Kritik von FPÖ-Justizsprecher Stefan

FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan reagierte mit deutlichen Worten auf die gerichtliche Entscheidung. Er bezeichnete das Vorgehen als "schwer bedenkliches, aber durchsichtiges Manöver" und sagte, dies sei ein Beweis dafür, dass "in der ÖVP offenbar die Nerven blank liegen".

Stefan äußerte die Vermutung, dass der Antrag der Verteidigung dazu diene, aktuelle Informationen zu unterbinden, die der ÖVP schaden könnten. Er verwies darauf, dass von der Aussage der Gleichbehandlungsbeauftragten über den konkreten Fall hinausgehende Informationen über die Postenschacher-Praxis im Finanzministerium zu erwarten seien.

Grundsatzfrage zur Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren

Stefan betonte, dass Gerichtsverfahren in Österreich grundsätzlich öffentlich seien und dass es grundsätzlich zulässig sei, dass Journalisten vor Ort über Verhandlungen berichten. Er kritisierte, dass die Verteidigung den Antrag gestellt habe und das Gericht diesem gefolgt sei.

Er sagte außerdem: "Wer Journalisten einen 'Maulkorb' umhängen will, wenn ein hochrangiger Politiker der eigenen Partei sich wegen schwerwiegenden Vorwürfen vor Gericht verantworten muss, sollte sich selbst einmal gründlich hinterfragen."

Schlagworte

#ÖVP#FPÖ#Gerichtsprozess#Medienfreiheit#Wöginger#Justiz#Stefan#Gericht#Prozess

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