30. Mai 2026 – Ein heute durch die Kronen Zeitung bekannt gewordener Feststellungsbescheid der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) sorgt für Aufregung: Darin wird das Kopftuch für...
30. Mai 2026 – Ein heute durch die Kronen Zeitung bekannt gewordener Feststellungsbescheid der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) sorgt für Aufregung: Darin wird das Kopftuch für Mädchen spätestens ab dem vollendeten 9. Lebensjahr als erforderlich bezeichnet.
Für Gemeinderätin Caroline Hungerländer, Integrationssprecherin der Wiener Volkspartei (ÖVP), ist das ein klares Warnsignal. „Das Kopftuch im Kindesalter ist kein Ausdruck religiöser Überzeugung – es ist ein Mittel sozialer Kontrolle. Es stigmatisiert Mädchen bereits im Volksschulalter, reduziert sie auf ihr Geschlecht und nimmt ihnen die Kindheit, bevor sie überhaupt die Chance hatten, sie zu erleben“, so Hungerländer.
„Damit gibt die IGGÖ mit Sicherheit nicht die Auffassung aller Muslime in Österreich wieder und es muss nach diesem Bescheid innerhalb und außerhalb der IGGÖ über die Pluralität der Muslime in Österreich und die Repräsentanz dieser Vielfalt gesprochen werden.“
Dieser Bescheid zeige, wie wichtig das Kopftuchverbot ist. „Kinder brauchen in unseren Schulen einen Raum, in dem sie sich frei und ohne Druck entwickeln können. Das ist eine Frage des Kinderschutzes“, so Hungerländer abschließend.
Quelle: Die Wiener Volkspartei Rathausklub, OTS (30.05.2026)