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Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie vor Umsetzung

Strasser: „Für die Bäuerinnen und Bauern mehr Fairness und für die Konsumenten mehr Transparenz – das ist unser Ziel.“

26. Juni 2026
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Bauernbund will einheitliche Regeln für Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Milch und Eiern in der Gastronomie; schrittweise Umsetzung nach dem Modell AT–EU–Non‑EU und Einbindung von Gastronomie, Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel.

Der Österreichische Bauernbund (BBÖ) hat in einer Aussendung angekündigt, den nächsten Schritt bei der Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie zu setzen. Aufbauend auf bereits bestehenden, praxistauglichen freiwilligen Modellen sollen einheitliche Regeln entwickelt werden, die eine flächendeckende Lösung ermöglichen sollen. Konkret genannt werden Fleisch, Milch und Eier als erste Produktgruppen.

„Es beginnt eine neue Zeit für die Transparenz von Lebensmitteln in der Gastronomie. Wer im Wirtshaus bestellt, soll wissen, woher Fleisch, Milch und Eier auf dem Teller stammen. Aufbauend auf praxistauglichen freiwilligen Modellen entwickeln wir einheitliche Regeln für eine flächendeckende Lösung, die in der Gastronomie tatsächlich funktioniert. So wird die Leistung unserer bäuerlichen Familienbetriebe sichtbar und die bewusste Entscheidung für heimische Qualität möglich. Für die Bäuerinnen und Bauern mehr Fairness und für die Konsumenten mehr Transparenz – das ist unser Ziel“, betont Bauernbund‑Präsident Abg.z.NR DI Georg Strasser in der Mitteilung.

Flächendeckende und einheitliche Lösung als Ziel

Bestehende Initiativen wie „Gut zu wissen“ liefern laut Aussendung wichtige Erfahrungen für eine einfache und praxistaugliche Herkunftskennzeichnung. Gemeinsam mit Gastronomie, Landwirtschaft, Verarbeitung, Lebensmittelhandel, Gemeinschaftsverpflegung und Gastro‑Großhandel sollen diese Modelle zur Praxisreife gebracht und weiterentwickelt werden.

Vorgesehen ist nach Angaben des Bauernbundes eine schrittweise Umsetzung für Fleisch, Milch und Eier nach dem Modell „AT – EU – Non‑EU“. Entscheidend sei, dass ein System entstehe, das für Gäste verständlich sei, in der Gastronomie funktioniere und tatsächlich in der Breite wirke. Einheitliche Regeln sollen laut Strasser Klarheit schaffen und dafür sorgen, „dass Herkunft verlässlich sichtbar wird“.

Zentrale Akteure: Bauernbund, Gastronomie, Verarbeitung und Handel

In der Mitteilung nennt der Bauernbund die relevanten Akteursgruppen namentlich: Gastronomie, Landwirtschaft, Verarbeitung, Lebensmittelhandel, Gemeinschaftsverpflegung und Gastro‑Großhandel. Diese Sektoren sollen aktiv in die Weiterentwicklung und Umsetzung der Modelle einbezogen werden, um Erfahrungen und Praxiswissen zu bündeln.

Der Bauernbund hebt hervor, dass bereits viele Wirtinnen und Wirte bewusst auf Lebensmittel aus Österreich setzen und damit zur regionalen Wertschöpfung beitragen. Auf diesem Engagement solle aufgebaut werden, heißt es in der Aussendung: Die Zusammenarbeit dieser Akteure werde als Voraussetzung gesehen, damit eine praktikable und wirtschaftlich tragfähige Regelung entstehen könne.

Für die bäuerlichen Familienbetriebe soll durch die geplante Kennzeichnung ihre Leistung sichtbar werden. Die Aussendung verbindet diesen Anspruch mit dem Ziel, Konsumentinnen und Konsumenten die bewusste Entscheidung für heimische Lebensmittel zu ermöglichen und damit Fairness im Wettbewerb zu fördern, so die Mitteilung.

Heimische Qualität sichtbar machen

Der Bauernbund weist in der Mitteilung darauf hin, dass Österreichs bäuerliche Familienbetriebe nach hohen Qualitäts-, Umwelt- und Tierwohlstandards produzieren. Eine klare Herkunftskennzeichnung mache diese Leistungen sichtbar und ermögliche den Konsumenten eine bewusste Entscheidung für heimische Lebensmittel.

Strasser betont in der Mitteilung, dass Bauernfamilien einen Beitrag zur Lebensmittelversorgung und zur regionalen Wertschöpfung leisten und dass diese Leistungen durch transparente Herkunftsangaben dargestellt werden sollen. Transparenz werde in der Aussendung als Mittel bezeichnet, Vertrauen zu schaffen und für Fairness im Wettbewerb zu sorgen.

Praxistaugliche Umsetzung im Mittelpunkt

Bei der Ausgestaltung der Kennzeichnung sollen laut Aussendung bestehende Nachweis- und Dokumentationssysteme berücksichtigt werden. Die Mitteilung nennt zudem digitale Schnittstellen zu gängigen Warenwirtschaftssystemen als Möglichkeit, eine möglichst weitgehende automatisierte Übernahme von Herkunftsdaten zu ermöglichen.

Der Bauernbund betont, dass es darum gehe, gemeinsam eine Lösung zu entwickeln, die einfach anwendbar und wirtschaftlich tragfähig ist. Auf dem starken Fundament vieler bereits engagierter Gastronomiebetriebe solle nun weiter aufgebaut werden, so Strasser in der Aussendung.

Begriffe zur Herkunftskennzeichnung erklärt

Herkunftskennzeichnung

Als Herkunftskennzeichnung bezeichnet die Aussendung die transparente Darstellung, woher Lebensmittel stammen. Im vorliegenden Kontext bezieht sich die Kennzeichnung konkret auf Produkte, die in der Gastronomie angeboten werden, namentlich Fleisch, Milch und Eier.

„AT – EU – Non‑EU“-Modell

Das genannte Modell „AT – EU – Non‑EU“ beschreibt eine Kategorisierung nach Herkunftsregionen: österreichische Herkunft (AT), Herkunft aus anderen EU‑Ländern (EU) und Herkunft aus Staaten außerhalb der EU (Non‑EU). In der Aussendung wird dieses Modell als Grundlage für eine schrittweise Umsetzung genannt.

„Gut zu wissen“

„Gut zu wissen“ wird in der Mitteilung als bestehende Initiative bezeichnet, die wichtige Erfahrungen für eine einfache und praxistaugliche Herkunftskennzeichnung liefert. Erkenntnisse aus solchen Initiativen sollen laut Bauernbund in die Weiterentwicklung einfließen, um die Kennzeichnung in der Praxis zu erproben und anzupassen.

Nachweis- und Dokumentationssysteme

Die Aussendung verweist darauf, dass bei der Ausgestaltung vorhandene Nachweis- und Dokumentationssysteme berücksichtigt werden sollen. Solche Systeme dienen der Darstellung von Herkunftsinformationen entlang der Lieferkette und sind nach Darstellung des Bauernbundes ein Bestandteil der Lösungserarbeitung.

Warenwirtschaftssysteme und digitale Schnittstellen

Digitalisierung wird in der Mitteilung als Weg genannt, Herkunftsdaten effizient zu übertragen: Digitale Schnittstellen zu gängigen Warenwirtschaftssystemen sollen eine möglichst weitgehende automatisierte Übernahme von Herkunftsdaten ermöglichen. Damit soll laut Aussendung eine Reduktion manueller Erfassungen und eine praktikablere Anwendung in der Gastronomie unterstützt werden.

Was die Ankündigung konkret umfasst

Aus der Aussendung geht hervor, dass es sich um einen kooperativen Prozess handeln soll: Gemeinsam mit Gastronomie, Landwirtschaft, Verarbeitung, Lebensmittelhandel, Gemeinschaftsverpflegung und Gastro‑Großhandel sollen bestehende Modelle zur Praxisreife gebracht werden. Die Beteiligung dieser Gruppen ist im Text ausdrücklich genannt.

Die Schritte, wie sie die Mitteilung beschreibt, umfassen die Weiterentwicklung freiwilliger, praxistauglicher Modelle, die Prüfung bestehender Nachweisverfahren sowie die Integration digitaler Schnittstellen. Als erster Anwendungsbereich sind Fleisch, Milch und Eier festgelegt. Ziel sei eine schrittweise, praktikable Umsetzung nach dem Modell "AT – EU – Non‑EU".

  • Aufbau auf freiwilligen, praxistauglichen Modellen wie "Gut zu wissen"
  • Gemeinsame Weiterentwicklung mit Gastronomie, Landwirtschaft und verarbeitender Industrie
  • Schrittweise Umsetzung nach dem Modell "AT – EU – Non‑EU" für Fleisch, Milch und Eier
  • Berücksichtigung bestehender Nachweis- und Dokumentationssysteme
  • Digitale Schnittstellen zu Warenwirtschaftssystemen zur automatisierten Datenübernahme

FAQ zur Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie

Welche Produkte sind zuerst von der Kennzeichnung betroffen?

In der Aussendung nennt der Bauernbund ausdrücklich Fleisch, Milch und Eier als Produktgruppen, für die eine schrittweise Umsetzung vorgesehen ist. Weitere Produktgruppen werden in der Mitteilung nicht genannt.

Nach welchem System soll die Herkunft ausgewiesen werden?

Der Bauernbund nennt das Modell "AT – EU – Non‑EU" als Grundlage für die schrittweise Umsetzung in der Gastronomie. Dieses Modell unterscheidet demnach zwischen österreichischer Herkunft, Herkunft aus EU‑Staaten und Herkunft aus Staaten außerhalb der EU.

Wer soll an der Entwicklung beteiligt sein?

Die Aussendung nennt ausdrücklich Gastronomie, Landwirtschaft, Verarbeitung, Lebensmittelhandel, Gemeinschaftsverpflegung und Gastro‑Großhandel als Partner, die an der Weiterentwicklung und Praxisreife der Modelle mitarbeiten sollen. Ziel sei, bestehende Erfahrungen und Praxiswissen zu bündeln.

Welche Rolle spielen bestehende Initiativen?

Bestehende Initiativen wie "Gut zu wissen" werden in der Mitteilung als wichtige Erfahrungsquelle bezeichnet. Der Bauernbund sieht in solchen Initiativen eine Grundlage, auf der weiter aufgebaut und die Kennzeichnung praxistauglich gestaltet werden kann.

Wie sollen Herkunftsdaten technisch übermittelt werden?

Die Aussendung nennt digitale Schnittstellen zu gängigen Warenwirtschaftssystemen als Möglichkeit, eine möglichst weitgehende automatisierte Übernahme von Herkunftsdaten zu gewährleisten. Gleichzeitig betont der Bauernbund, dass bestehende Nachweis- und Dokumentationssysteme berücksichtigt werden sollen.

Wer vertritt die Forderung des Bauernbunds?

Die Mitteilung zitiert Bauernbund‑Präsident Abg.z.NR DI Georg Strasser mehrfach mit Aussagen zur Notwendigkeit von Transparenz und einheitlichen Regeln in der Gastronomie. Strasser wird als Hauptsprecher der Initiative genannt.

Quellen und Kontakt

Quelle: Bauernbund Österreich (BBÖ), Aussendung des Bauernbundes, OTS.

Kontakt: Martin Grob, MA, Pressesprecher & Leitung Kommunikation. Telefon: +43 664 8850 9559. E‑Mail: m.grob [at] bauernbund.at. Website: https://www.bauernbund.at.

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Schlagworte

#Lebensmittel#Agrar#Gastronomie#Verbraucher#Bauernbund#Georg Strasser#AT–EU–Non‑EU#Essen und Trinken

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