Budgetausschuss: Auszahlungen 2027/2028, mehr Mittel für Gewaltschutz, Beratungsstellen und Detailbudgets
Im Budgetausschuss wurden die Auszahlungen für das Frauenbudget 2027/2028 auf 55,3 bzw. 55,4 Mio. € festgehalten – mit gezielten Mittelzuweisungen für Gewaltschutz, Beratung und Gleichbehandlungsstellen.
Im Budgetausschuss des Nationalrats wurden die geplanten Auszahlungen für das Frauenbudget in den Doppeljahren 2027 und 2028 vorgestellt. Die Mittel in der Untergliederung 31 (Wissenschaft und Forschung), in der die Frauenangelegenheiten und Gleichstellung angesiedelt sind, sollen laut Vorlage auf 55,3 Mio. € im Jahr 2027 und 55,4 Mio. € im Jahr 2028 ansteigen.
Der Anstieg entspricht einem Plus von 21,2 Mio. € bzw. 62,1 % im Vergleich zu 2026. Im Bundesfinanzgesetz für 2027 und 2028 sind dafür die vorgesehenen Auszahlungen angeführt; Einzahlungen sind im Frauenbudget nicht veranschlagt.
Die angegebenen Zahlen entstammen den Vorlagen zum Bundesfinanzgesetz 2027 (494 d.B.) und 2028 (495 d.B.) sowie den Beratungen im Budgetausschuss. Demnach sollen die Auszahlungen im Kapitel für Frauenangelegenheiten auf 55,3 Mio. € (2027) und 55,4 Mio. € (2028) steigen.
Der Vergleichswert 2026 bildet die Grundlage für die errechnete Steigerung von 21,2 Mio. € bzw. 62,1 %. In der Aussendung wird explizit darauf hingewiesen, dass im Frauenbudget keine Einzahlungen veranschlagt sind.
Ein Schwerpunkt der zusätzlichen Mittel liegt laut Ministerin Eva‑Maria Holzleitner auf dem Gewaltschutz. Für die Gewaltschutzzentren ist ein Plus von 1,75 Mio. € jährlich vorgesehen; damit sollen rund 10,5 Mio. € jährlich zur Verfügung stehen, wie die Ministerin im Ausschuss erläuterte.
Für Frauen‑Schutzunterkünfte ist in den kommenden beiden Jahren weiterhin ein Zweckzuschuss an die Bundesländer in der Höhe von je 3 Mio. € vorgesehen. Laut Ministerin laufen Verhandlungen mit den Ländern zur Weiterführung der Vereinbarung und zur Schaffung neuer Plätze in Frauenhäusern; bisher seien die Ziele für die Aufstockung der Plätze immer erreicht worden.
Für Gewaltambulanzen stellt das Frauenressort 1 Mio. € zur Verfügung. Die Ministerin erläuterte, dass es im Gesundheitsministerium zu einer Umschichtung, nicht aber zu einer Kürzung in diesem Bereich komme. Momentan existieren Gewaltambulanzen in Wien und Graz; außerdem liege ein Antrag aus dem Bundesland Salzburg im Justizressort zur Überprüfung.
Als weitere Förderungen im Gewaltschutz nannte die Ministerin die Finanzierung von StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt sowie des Vereins ZARA zur Bekämpfung von Rassismus und Hass im Netz mit je 150.000 € pro Jahr.
Die Analyse des parlamentarischen Budgetdienstes zeigt darüber hinaus, dass in anderen Budgetkapiteln Mittel für Gewaltschutz eingeplant sind: Im Justizbudget sind demnach 45,6 Mio. € und im Innenressort 27,1 Mio. € vorgesehen. Holzleitner betonte im Ausschuss, dass der Gewaltschutz eine Gesamtaufgabe der Regierung sei.
Die Zuschüsse an private Institutionen sollen laut Vorlage deutlich ansteigen: Mit 26,2 Mio. € sind diese Mittel im kommenden Jahr um 10,6 Mio. € höher als 2026. Diese Finanzierung soll insbesondere Frauen‑ und Mädchenberatungsstellen, Förderaufrufe und Gewaltambulanzen abdecken.
Die Ministerin nannte konkret 14,3 Mio. € für Frauen‑ und Mädchenberatungsstellen. Auf Nachfrage erläuterte sie, dass das Ziel sei, Beratungsstellen zu Servicestellen zu machen – dies bedeutete laut Ausschussdebatte bessere Erreichbarkeit in den Regionen, längere Öffnungszeiten und höher qualifizierte Beraterinnen durch mehr Weiterbildung.
Für Vereine läuft derzeit ein Fördercall mit dem Schwerpunkt der ökonomischen Unabhängigkeit von Frauen und Frauengesundheit; dieser ist mit 2,65 Mio. € dotiert und wirke auch im Jahr 2027, so die Ministerin. Eingereichte Projekte würden unabhängig geprüft, und es gebe laufende Kontrollen zur Verwendung der Fördermittel.
Die Gelder für den Frauenfonds LEA bleiben mit 3,3 Mio. € jährlich konstant. In der aktuellen Projektlaufzeit berichtete die Ministerin, werden Vereine mit insgesamt 400.000 € von LEA gefördert. Zudem decke das Budget, das in Personal fließe, auch die Durchführung von Workshops an Schulen ab.
Auf Nachfrage von Petra Oberrauner (SPÖ) verwies die Ministerin auf einen mit 35 Mio. € dotierten Unterstützungsfonds, der mit 1. Juli starte. Meri Disoski (Grüne) zeigte sich verwundert über einen angeblichen neuen Fonds; die Ministerin sagte dazu: „Es werde keinen neuen Fonds geben. Bei dieser Information handle es sich um eine Missinterpretation.“
Neu in den Budgetunterlagen sind jeweils eigene Detailbudgets für die Gleichbehandlungskommission und für die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Personen können sich an diese Stellen bei vermuteter Diskriminierung wenden.
Für die Gleichbehandlungskommission sind im Jahr 2027 rund 3 Mio. € und 6 Planstellen sowie im Jahr 2028 3,02 Mio. € und 7 Planstellen vorgesehen. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft erhält Mittel in der Höhe von 5,8 Mio. € (2027) bzw. 5,88 Mio. € (2028) sowie 31 Planstellen in den kommenden beiden Jahren.
Die Mittel für beide Stellen werden laut Ausschuss in Reaktion auf eine EU‑Richtlinie zu Gleichbehandlungsstellen in eigenen Detailbudgets verankert. Laut Holzleitner setze das Doppelbudget wesentliche Teile der Richtlinie in Hinblick auf Unabhängigkeit und Transparenz um; die legistische Aufbereitung der Richtlinie sei im Arbeits‑ und Sozialministerium beheimatet. Die Ministerin betonte außerdem, dass die beiden Stellen in Zukunft gemeinsam 3,5 Mio. € mehr pro Jahr erhalten sollen.
Zur Unterstützung von Frauen mit Migrationshintergrund nannte die Ministerin eine Investition von insgesamt 1,5 Mio. €. Sie führte darin unter anderem Initiativen gegen weibliche Genitalverstümmelung sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel an.
Für den Schutz von Frauen im Alter vor Gewalt sind laut Ministerin 123.000 € vorgesehen. Beratungsangebote für Frauen mit Behinderungen sollen mit 328.000 € gefördert werden. Zur LGBTIQ‑Community sagte die Ministerin, dass es in diesem Bereich keine Kürzung geben werde; gefördert würden der Klagverband mit 38.000 € und die Beratungsstellen von Courage mit 600.000 €.
Mit dem Doppelbudget hat die Regierung erstmals auch eine Beilage zu Gender Budgeting vorgelegt. Diese Beilage fasst gleichstellungsrelevante Informationen aus der Wirkungsorientierung zusammen. Laut Budgetdienst stellt die Beilage einen weiteren Schritt zur Verankerung von Gender Budgeting im Bundeshaushalt dar.
Auf Nachfrage drückte die Ministerin große Freude über die Beilage aus und nannte ihr persönliches Ziel ein „Gender‑Budgeting‑Statement“. Im Ausschuss wurden zudem der Bundesfinanzrahmen 2027–2030 und der Bundesfinanzrahmen 2028–2031 mitverhandelt.
Frauenbudget: In der Aussendung ist damit die Untergliederung 31 des Bundeshaushalts gemeint, in der Mittel für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung ausgewiesen sind.
Gewaltschutzzentren: Einrichtungen, für die ein jährliches Plus von 1,75 Mio. € vorgesehen ist; sie sind Teil der genannten Gewaltschutzmaßnahmen, zu denen auch Schutzunterkünfte und Gewaltambulanzen zählen.
Gleichbehandlungskommission und Gleichbehandlungsanwaltschaft: Staatliche Stellen, an die sich Personen bei vermuteter Diskriminierung wenden können; beide erhalten erstmals eigene Detailbudgets mit konkreten Mittel‑ und Planstellenzuweisungen.
Gewaltambulanz: Medizinisch‑forensische Anlaufstellen für Betroffene (in der Aussendung sind aktuell Ambulanzen in Wien und Graz genannt); das Frauenressort stellt für Gewaltambulanzen 1 Mio. € bereit.
Gender Budgeting: Eine in der Beilage ausgewiesene Zusammenstellung gleichstellungsrelevanter Informationen aus der Wirkungsorientierung des Haushalts, die laut Budgetdienst die Verankerung von Gender Budgeting im Bundeshaushalt weiterführt.
Die Auszahlungen sollen laut Vorlage um 21,2 Mio. € steigen, was einem Anstieg von 62,1 % gegenüber 2026 entspricht. Die konkreten Zahlen in den Jahren 2027 und 2028 betragen 55,3 Mio. € bzw. 55,4 Mio. €.
In den Vorlagen zum Bundesfinanzgesetz 2027 und 2028 sind für das Frauenbudget keine Einzahlungen veranschlagt; die Angaben betreffen die geplanten Auszahlungen.
Für die Gewaltschutzzentren ist ein jährliches Plus von 1,75 Mio. € vorgesehen, sodass laut Ministerin rund 10,5 Mio. € jährlich zur Verfügung stehen sollen. Zudem sind Zweckzuschüsse an die Länder für Schutzunterkünfte in Höhe von je 3 Mio. € geplant und 1 Mio. € sind für Gewaltambulanzen vorgesehen.
Die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft erhalten erstmals eigene Detailbudgets mit ausgewiesenen Mittel‑ und Planstellenzahlen. Die Maßnahme steht in Zusammenhang mit einer EU‑Richtlinie zu Gleichbehandlungsstellen.
Juliane Bogner‑Strauß (ÖVP) und Sabine Schatz (SPÖ) äußerten Freude über die Mittelsteigerung. Rosa Ecker (FPÖ) und Meri Disoski (Grüne) kritisierten, dass das Doppelbudget insgesamt nicht mehr finanzielle Mittel für Frauen bedeute, weil es in zahlreichen Bereichen Belastungen geben werde; Disoski sagte, die Regierung konsolidiere „auf dem Rücken von Frauen“.
Meri Disoski verwies auf eine angebliche Neugründung; die Ministerin stellte im Ausschuss klar: „Es werde keinen neuen Fonds geben. Bei dieser Information handle es sich um eine Missinterpretation.“
Basis dieser Zusammenfassung sind die Beratungen im Budgetausschuss und die Vorlagen zu den Bundesfinanzgesetzen für 2027 und 2028. Hinweise des Parlaments‑Budgetdienstes und die Budgetbeilagen wurden im Ausschuss besprochen.
Weitere Informationen: Budgetdienst des Parlaments – http://www.parlament.gv.at/fachinfos/budgetdienst und die interaktive Budgetvisualisierung des Budgetdiensts: https://www.parlament.gv.at/dokument/budgetdienst/budgetvisualisierung/index.html. Aktuelle Monatsberichte zum Budgetvollzug: https://www.bmf.gv.at/.
Kontakt: Pressedienst der Parlamentsdirektion, Parlamentskorrespondenz, Tel. +43 1 40110/2272, E‑Mail: pressedienst[at]parlament.gv.at. Weitere Informationen auf www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz.