Bei der Parlamentsveranstaltung zu 20 Jahren Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz forderte FPÖ-Abgeordneter Christian Ragger eine stärkere Rechtsdurchsetzung. Der Streitpunkt ist, ob Diskriminierung nur entschädigt oder auch wirksam beseitigt werden muss.
28. Mai 2026 – Anlässlich der heutigen Festveranstaltung zu 20 Jahren Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz im Parlament zog FPÖ-Behindertensprecher NAbg. Mag. Christian Ragger eine ehrliche Bilanz und forderte konkrete nächste Reformschritte. „Die heutige Diskussion im Nationalratssaal hat gezeigt: Das Gesetz war ein wichtiger Meilenstein, aber Gleichstellung kommt in vielen Bereichen noch immer nicht dort an, wo sie ankommen muss – nämlich im Alltag der Betroffenen. Am Ende des Tages zählt, ob ein Mensch mit Behinderung in der Schule, im Beruf, im Verkehr oder im Spital tatsächlich Respekt erfährt, teilhaben kann und ihm dieselben Möglichkeiten offenstehen wie allen anderen“, so Ragger.
Aus Sicht Raggers sei die Frage der tatsächlichen Rechtsdurchsetzung besonders zentral. Wenn Menschen aufgrund einer Behinderung diskriminiert würden, könne es nicht ausreichen, irgendwann Schadenersatz zu erhalten, während die Barriere weiterhin bestehen bleibe. „Wenn diskriminiert wird, dann muss diese Diskriminierung beendet werden. Punkt. Wir brauchen daher endlich einen echten Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch“, forderte Ragger.
Ragger erläuterte an einem konkreten Fall, Der Kern in der Praxis gehe: „Da kommt ein junger, dynamischer Mensch zu mir und sagt: ‚Ich möchte Lokführer werden.‘ Er hat sich beworben, er will arbeiten, er will Leistung erbringen. Und am Ende des Tages scheitert er nicht an seinem Willen, sondern daran, dass man ihm diesen Berufsweg nicht zutraut oder ihm nicht ausreichend entgegenkommt. Genau hier müssen wir unser Denken ändern.“
Ragger hob internationale Beispiele als wichtigen Impuls hervor und nannte Projekte aus dem Veneto und aus Paris. Aktuell zeige auch das spanische „Programa ASI“ der Fundación Personas, wie Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen und Autismus im öffentlichen Gesundheitssystem besser begleitet werden können. Als konkrete Elemente nannte er etwa:
Nach Raggers Worten dürfe Behinderung nicht länger als Problem des Einzelnen betrachtet werden; es gelte, jene Barrieren zu beseitigen, die Menschen an Ausbildung, Arbeit, Gesundheit, Mobilität und einem selbstbestimmten Leben hindern. „Barrierefreiheit bedeutet daher weit mehr als nur Rampe und Lift. Barrierefreiheit heißt auch verständliche Sprache, geschultes Personal, klare Abläufe, Gebärdensprachkompetenz und vor allem Respekt. Die Umsetzung der EU-Standards für Gleichbehandlungsstellen bis Juni 2026 darf daher keine reine Formalübung werden. Österreich braucht starke, unabhängige Anlaufstellen, einen echten Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch, bundesweit einheitliche Standards sowie den Mut, auch über den eigenen Tellerrand hinauszublicken“, so Ragger.
Quelle: Freiheitlicher Parlamentsklub - FPÖ, 28. Mai 2026. Originalmeldung:
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ist seit 2006 in Kraft. Sein Ziel ist es, Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern oder zu beseitigen und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Genau deshalb ist die aktuelle Debatte mehr als ein parteipolitischer Schlagabtausch: Sie betrifft die praktische Frage, wie ein gesetzliches Gleichstellungsversprechen im Alltag durchgesetzt wird.
Das Sozialministerium beschreibt Behindertengleichstellung als Schutz vor Benachteiligung, aber auch als Kampf gegen Barrieren. Barrieren können baulich sein, etwa fehlende Rampen oder nicht zugängliche Sanitärräume. Sie können aber auch digital, organisatorisch oder kommunikativ entstehen, etwa durch unlesbare Formulare, fehlende Assistenz, unzugängliche Websites oder Verfahren, die Menschen mit Behinderungen faktisch ausschließen.
Der Streit um Unterlassung und Beseitigung ist deshalb so relevant, weil Schadenersatz nur einen Teil des Problems löst. Er kann eine Benachteiligung finanziell anerkennen, verändert aber nicht automatisch den Zustand, der zur Diskriminierung geführt hat. Wenn eine Barriere weiter besteht, müssen andere Betroffene denselben Konflikt erneut austragen. Das ist ineffizient und für Menschen mit Behinderungen belastend.
Aus Sicht der Betroffenen geht es daher um wirksame Abhilfe. Ein barrierefreier Zugang, ein nutzbares digitales Angebot oder ein diskriminierungsfreies Verfahren haben einen anderen Wert als eine spätere Entschädigung. Die politische Forderung nach stärkeren Beseitigungsinstrumenten zielt genau auf diesen Unterschied: Nicht nur der Schaden soll ausgeglichen werden, die Barriere soll verschwinden.
Das geltende Recht kennt bereits Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice und bestimmte Verbandsklage-Möglichkeiten. Laut RIS können etwa bestimmte Institutionen unter Voraussetzungen eine Klage auf Feststellung und bei großen Kapitalgesellschaften auch auf Unterlassung und Beseitigung einer Diskriminierung einbringen. Das zeigt: Der Gedanke, diskriminierende Zustände abzustellen, ist im Recht bereits angelegt.
Offen bleibt aber, ob diese Instrumente für den Alltag einzelner Betroffener ausreichend stark und schnell sind. Eine Schlichtung kann niederschwellig helfen, ist aber nicht immer erfolgreich. Eine Verbandsklage kann systemische Wirkung haben, ist aber nicht für jede konkrete Einzelsituation der direkte Weg. Genau hier liegt der Reformdruck, den Ragger politisch aufgreift.
Barrierefreiheit wird oft erst wahrgenommen, wenn sie fehlt. Für Menschen ohne Behinderung bleibt eine Stufe, ein Formular oder eine digitale Hürde leicht unsichtbar. Für Betroffene kann dieselbe Hürde entscheiden, ob sie arbeiten, reisen, lernen, einkaufen oder medizinische Leistungen nutzen können. Darum ist Behindertengleichstellung nicht nur Sozialpolitik, sondern auch Bildungs-, Verkehrs-, Gesundheits-, Wirtschafts- und Digitalisierungspolitik.
20 Jahre nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsrechts geht es daher nicht nur um die historische Würdigung eines Meilensteins. Entscheidend ist, ob die Instrumente des Gesetzes mit der Realität Schritt halten. Digitale Dienste, neue Arbeitsformen und komplexe Verwaltungsverfahren schaffen neue Barrieren. Das Recht muss darauf reagieren können, ohne dass Betroffene jahrelang um grundlegende Teilhabe kämpfen müssen.
Gerade digitale Barrierefreiheit gewinnt an Gewicht, weil immer mehr Behördenwege, Bewerbungen, Buchungen und Informationsangebote online stattfinden. Wenn digitale Angebote nicht mit Screenreadern, Tastaturbedienung oder klarer Sprache nutzbar sind, entsteht Ausschluss ohne sichtbare bauliche Barriere. Das macht Rechtsdurchsetzung schwieriger, aber auch dringender.
Das BGStG ist ein österreichisches Bundesgesetz, das Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen verhindern oder beseitigen und gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen soll.
Ragger fordert stärkere Rechtsdurchsetzung, insbesondere einen wirksameren Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch, damit diskriminierende Barrieren nicht nur entschädigt, sondern tatsächlich beendet werden.
Ja. Bei vermuteter Diskriminierung ist in vielen Fällen ein kostenloses Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice vorgesehen. Es soll Konflikte niederschwellig lösen, ersetzt aber nicht jede gerichtliche Durchsetzung.
Weil Teilhabe heute stark über digitale Dienste läuft. Eine unzugängliche Website, ein schwer nutzbares Formular oder fehlende barrierefreie Information können Menschen genauso ausschließen wie bauliche Hindernisse.