Christian Hafenecker kritisiert Bestellung von ORF-Generaldirektor Clemens Pig; FPÖ legt zugleich Reichweiten- und Programmzahlen von AUSTRIA FIRST vor
Die FPÖ hat eine Popularbeschwerde bei der KommAustria gegen die Bestellung von Clemens Pig als ORF-Generaldirektor angekündigt. Bei derselben Pressekonferenz zogen FPÖ-Vertreter eine Zwischenbilanz zu sechs Monaten des Radiosenders AUSTRIA FIRST.
Die FPÖ hat im Rahmen ihrer „Medien-Sommeroffensive“ eine Popularbeschwerde bei der KommAustria gegen die Bestellung des neuen ORF-Generaldirektors Clemens Pig eingebracht. Das kündigte der freiheitliche Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker, MA, bei einer Pressekonferenz an. Hafenecker bezeichnete das Vorgehen bei der Bestellung als ein Beispiel für parteipolitischen Postenschacher und sprach von einem klaren Rechtsbruch.
Parallel zur Ankündigung der Beschwerde zog die FPÖ eine Zwischenbilanz zum Radioformat AUSTRIA FIRST, das laut Partei seit rund einem halben Jahr auf Sendung ist. Bei der Pressekonferenz präsentierten FPÖ-Vertreter Reichweitenzahlen und Programmneuerungen; neben Hafenecker traten Marie-Christine Giuliani und Programmchef Werner Reichel auf.
Laut Hafenecker richtet sich die Popularbeschwerde der FPÖ gegen die Bestellung von Clemens Pig als ORF-Generaldirektor. In der Aussendung bezeichnete Hafenecker das „gesamte Prozedere“ als Paradebeispiel für parteipolitischen Postenschacher der „schwarz-rot-pinken Verlierer-Koalition“ und sprach ausdrücklich von einem „klaren Rechtsbruch“.
Hafenecker begründete die Eingabe damit, dass die Ausschreibung dezidierte Anforderungen enthalte, unter anderem Berufserfahrung im Bereich Bewegtbild und Radio. Nach FPÖ-Angaben erfülle Pig diese Voraussetzungen nicht; die Partei bezeichnet dies als „glasklaren Ausschlussgrund“ und will die Bestellung daher von der KommAustria prüfen lassen.
Die FPÖ übte nicht nur inhaltliche Kritik an der Person, sondern auch am Ablauf des Verfahrens. Hafenecker kritisierte, die Bewerbungsfrist sei auf nur zehn Werktage verkürzt worden; zugleich nannte er die Zahl von 76 Bewerbern, die binnen dieser Frist zu prüfen gewesen seien. Nach seiner Darstellung sei es „völlig unmöglich, in dieser Zeit 76 Bewerber auf Herz und Nieren zu prüfen“.
Zudem stellte Hafenecker das Verfahren in den Zusammenhang mit dem „European Media Freedom Act“ und verwies auf dessen Vorgaben zu transparenten, offenen und diskriminierungsfreien Verfahren. Die FPÖ argumentierte, diese Vorgaben seien im genannten Bestellungsprozess nicht erfüllt worden und nannte dies einen weiteren Prüfpunkt ihrer Popularbeschwerde.
Parallel zu den Vorwürfen gegen die ORF-Bestellung zog die FPÖ eine Bilanz zu AUSTRIA FIRST. Hafenecker bezeichnete das Angebot als „Patriotenradio“ und nannte konkrete Kennzahlen: 2,21 Millionen Einschaltungen, 600.000 unterschiedliche Hörer und eine durchschnittliche Verweildauer von 44 Minuten. Diese Zahlen präsentierte die Partei bei der Pressekonferenz als Indikator für die Resonanz des Senders.
Marie-Christine Giuliani, FPÖ-Nationalratsabgeordnete und Moderatorin bei AUSTRIA FIRST, kritisierte etablierte Medien und warf ihnen „Verschweigen und Weglassen“ vor. Giuliani betonte das Selbstverständnis des Senders als konservative Stimme und hob hervor, dass das Programm lange, ausführliche und ungeschnittene Gespräche biete. Programmchef Werner Reichel erläuterte laut Aussendung eine ausgeweitete Struktur mit neuen Werktagsformaten wie „Macht und Medien“ und „Recht und Realität“.
In der Aussendung sprach Hafenecker von der „schwarz-rot-pinken Verlierer-Koalition“ und stellte damit einen Bezug zu den in Österreich politisch mit den Farben Schwarz, Rot und Pink assoziierten Parteien her. Die FPÖ machte in ihrer Darstellung die Vorgangsweise der Regierungsparteien zum Gegenstand ihrer Vorwürfe gegen die Bestellung eines Generaldirektors des ORF.
Auf der Pressekonferenz traten die FPÖ-Vertreter in spezifischen Rollen auf: Christian Hafenecker als Generalsekretär und Mediensprecher, Marie-Christine Giuliani als Nationalratsabgeordnete und Moderatorin bei AUSTRIA FIRST sowie Werner Reichel als Programmchef des Senders. Die Aussendung nennt diese Personen als zentrale Sprecher für die unterschiedlichen Aspekte der Beschwerde und der Senderbilanz.
Die FPÖ nannte diese Punkte als zentrale Inhalte ihrer Popularbeschwerde bei der KommAustria und kündigte an, die medienrechtliche Entscheidung prüfen zu lassen. Konkrete Verfahrensschritte nach Einbringung der Beschwerde wurden in der Aussendung nicht näher spezifiziert.
KommAustria: In der Aussendung nennt die FPÖ die KommAustria als Adressatin der Popularbeschwerde. Die KommAustria ist in der Darstellung der Partei die zuständige österreichische Medienbehörde, an die Beschwerden gegen medienrechtliche Entscheidungen gerichtet werden können.
ORF-Generaldirektor: Die Pressemitteilung bezieht sich auf die Bestellung von Clemens Pig zur Leitung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders ORF. Der Titel „Generaldirektor“ bezeichnet in diesem Kontext die leitende Verantwortung für den ORF, wie sie in der Aussendung thematisiert wurde.
Popularbeschwerde: Die FPÖ kündigte an, eine Popularbeschwerde bei der KommAustria einzubringen. In der Aussendung wird dieser Begriff als formales Mittel dargestellt, mit dem die Partei die Entscheidung zur Bestellung durch eine medienbehördliche Prüfung zur Sprache bringen will.
European Media Freedom Act: In der Aussendung verweist die FPÖ auf den „European Media Freedom Act“ und stellt dessen Vorgaben zu transparenten, offenen und diskriminierungsfreien Verfahren in den Raum. Die Partei argumentiert, diese Vorgaben seien im genannten Bestellungsprozess nicht erfüllt worden und führt dies als Begründung für die Beschwerde an.
Ausschreibungskriterien: In der Meldung verweist die FPÖ auf konkrete Anforderungen in der Ausschreibung, etwa auf die geforderte Berufserfahrung im Bereich Bewegtbild und Radio. Nach Parteivorbringen ist die Einhaltung dieser Kriterien ein zentraler Prüfpunkt der eingereichten Popularbeschwerde.
Nach Darstellung der FPÖ umfasst die Popularbeschwerde formale Beanstandungen der Auswahlkriterien und des Ablaufes des Verfahrens. Die Partei stellt die Erfüllung der Ausschreibungsanforderungen, die Angemessenheit der Bewerbungsfrist und die Vereinbarkeit des Verfahrens mit europäischen Vorgaben in den Mittelpunkt. Konkrete rechtliche Schritte oder Fristen, die der KommAustria nach Einbringung der Beschwerde obliegen, werden in der Aussendung nicht detailliert benannt.
Die FPÖ kündigte an, die medienrechtliche Entscheidung prüfen zu lassen; darüber hinausgehende Ankündigungen zu weiteren Maßnahmen waren in der Aussendung nicht enthalten. Die Partei präsentierte zugleich ihr eigenes Medienangebot AUSTRIA FIRST als Gegenmodell und legte dafür Reichweiten- und Programmzahlen vor.
Die FPÖ hat angekündigt, eine Popularbeschwerde bei der KommAustria gegen die Bestellung von Clemens Pig als ORF-Generaldirektor einzubringen. Diese Ankündigung machte Generalsekretär Christian Hafenecker im Rahmen der „Medien-Sommeroffensive“ öffentlich. Gleichzeitig stellte die Partei Reichweitenzahlen und Programmneuerungen für ihr Radioprojekt AUSTRIA FIRST vor.
Nach Darstellung von Hafenecker verstößt die Bestellung gegen die Ausschreibungskriterien, weil der neue Generaldirektor laut Ausschreibung Berufserfahrung im Bereich Bewegtbild und Radio mitbringen müsse. Die FPÖ behauptet, dieser Nachweis sei nicht erbracht worden und bezeichnet dies als „glasklaren Ausschlussgrund“. Zudem kritisiert die Partei die Kürze der Bewerbungsfrist und verweist auf EU-Rechtsvorgaben.
Die FPÖ kritisierte die Kürze der Bewerbungsfrist – sie spricht von nur zehn Werktagen – und nannte die Zahl von 76 Bewerbern, die innerhalb dieser Frist geprüft worden seien. Hafenecker bezeichnete das Verfahren als „Scheinverfahren“ und argumentierte, eine solche Frist ermögliche keine gründliche Überprüfung aller Bewerbungen. In der Aussendung wird diese Kombination aus kurzer Frist und großer Bewerberzahl als Beleg für fehlende Transparenz dargestellt.
Die FPÖ beanstandet, das Verfahren zur Bestellung sei nicht mit den Vorgaben des „European Media Freedom Act“ vereinbar, weil dieses Gesetz laut Aussendung ein transparentes, offenes und diskriminierungsfreies Verfahren vorschreibe. Die Partei führt dies als weiteren Prüfpunkt in ihrer Popularbeschwerde an. Konkrete Verweise auf Abschnitte des Gesetzes oder dessen Anwendung im Einzelfall werden in der Aussendung nicht genannt.
Hafenecker nannte für AUSTRIA FIRST konkrete Reichweitenangaben: 2,21 Millionen Einschaltungen, 600.000 unterschiedliche Hörer und eine durchschnittliche Verweildauer von 44 Minuten. Die Partei präsentierte diese Zahlen als Indikatoren für die Resonanz des Senders seit dem Start vor rund einem halben Jahr. Weitergehende Quellenangaben oder methodische Details zu den Zahlen wurden in der Aussendung nicht angegeben.
Programmchef Werner Reichel berichtete laut Aussendung von einer massiven Ausweitung der Programmstruktur seit dem Start vor rund einem halben Jahr. Reichel nannte neue Werktagsformate mit Themenschwerpunkten, darunter Sendungen mit Titeln wie „Macht und Medien“ und „Recht und Realität“. Die Aussendung beschreibt das Angebot als Umstellung von einem klassischen Flächenradio zu einem inhaltlich vertieften Informationsmedium.
Quellennachweis: Freiheitlicher Parlamentsklub - FPÖ (Aussendung der FPÖ im Rahmen einer Pressekonferenz, 15. Juli 2026).
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