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Politik

Anwältin fordert Reform der Leistungsvergabe in Österreich

Policy Briefing der Behindertenanwältin: Mehrfachbegutachtungen, zersplitterte Zuständigkeiten und veraltete Verfahren erschweren Teilhabe

13. Juli 2026
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Policy Briefing von Mag.a Christine Steger: Mehrfachbegutachtungen, kurze Untersuchungstermine und Wiederbegutachtungen belasten Menschen mit Behinderungen.

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Ein Policy Briefing der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, konstatiert umfassende strukturelle Schwächen bei der Vergabe von Unterstützungsleistungen in Österreich. Grundlage sind bundesweite Vernetzungstreffen im ersten Halbjahr 2026; mehrere hundert Teilnehmende aus Selbstvertretungsorganisationen, Interessensvertretungen, Behörden, Sozialversicherungsträgern sowie Wissenschaft und Praxis beschrieben über alle Bundesländer hinweg ähnliche Probleme.

Im Zentrum der Kritik stehen dem Briefing zufolge hohe bürokratische Hürden, zahlreiche und inhaltlich oft sehr ähnliche Begutachtungen sowie zersplitterte Zuständigkeiten – Faktoren, die nach Darstellung der Anwältin vielfach den Zugang zu Leistungen erschweren und Belastungen für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien verursachen.

Zersplittertes System führt zu unnötigen Belastungen

Das Policy Briefing nennt als wiederkehrendes Problem, dass Menschen mit Behinderungen bei unterschiedlichen Behörden oft dieselben Informationen mehrfach vorlegen müssen. Als Beispiele werden Leistungen wie Pflegegeld, Behindertenpass, erhöhte Familienbeihilfe, Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension sowie Leistungen der Länder genannt, für die unterschiedliche Verfahren und Zuständigkeiten gelten.

Solche Parallelstrukturen führen laut Briefing nicht nur zu erhöhtem Verwaltungsaufwand, sondern auch zu erheblichen Belastungen für Betroffene und ihre Angehörigen. Viele Berichtete seien geprägt von langen Verfahrensdauern, widersprüchlichen Einschätzungen und dem Gefühl, die eigenen Beeinträchtigungen immer wieder neu „beweisen“ zu müssen.

„Viele Menschen erzählen uns, dass der Weg durch das Unterstützungssystem selbst oft das ist, was sie an einer Teilhabe an der Gesellschaft hindert. Wer mehrere Behörden durchlaufen, immer wieder dieselben Unterlagen einreichen und sich mehrfach begutachten lassen muss, verliert Zeit, Energie und oftmals auch Vertrauen in den Sozialstaat", erklärt Steger.

Medizinisches Denken dominiert weiterhin die Begutachtungen

Das Policy Briefing stellt fest, dass Begutachtungen und das sie regelnde Rechtssystem in Österreich überwiegend auf einem medizinischen Verständnis von Behinderung beruhen. Im Mittelpunkt stünden Diagnosen, Funktionseinschränkungen und Defizite, während die tatsächlichen Auswirkungen auf das tägliche Leben, bestehende Barrieren oder der konkrete Unterstützungsbedarf vielfach zu wenig Berücksichtigung fänden.

Nach Darstellung der Anwältin bleibt Österreich damit hinter dem menschenrechtlichen Verständnis der UN-Behindertenrechtskonvention zurück, die Behinderung als Ergebnis des Zusammenwirkens individueller Beeinträchtigungen mit gesellschaftlichen Barrieren versteht. Das Briefing formuliert daraus die Auffassung, dass statt allein diagnostischer Kriterien stärker Teilhabebarrieren und Unterstützungsbedarf in den Blick genommen werden sollten.

„Nicht die Diagnose entscheidet darüber, welche Unterstützung ein Mensch benötigt. Entscheidend ist, welchen Barrieren Menschen im Alltag begegnen und welche Unterstützung notwendig ist, damit sie gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können", so Steger.

Begutachtungen müssen Vertrauen schaffen

Die Qualität von Begutachtungen war ein zentrales Thema in den Vernetzungstreffen. Problemfelder sind nach dem Briefing sehr kurze Untersuchungstermine, uneinheitliche Beurteilungen, fehlende Spezialisierung der Gutachter:innen sowie mangelnde Barrierefreiheit. Folge davon sei, dass Begutachtungen vielfach als belastend erlebt werden.

Viele Teilnehmende hätten respektlose Kommunikation geschildert oder das Gefühl, unter Generalverdacht gestellt zu werden, Leistungen unberechtigt zu beantragen. Zusätzlich würden teilweise Begleitpersonen nicht zugelassen oder notwendige Dolmetschleistungen fehlen; Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischen Erkrankungen oder neurodivergente Personen seien davon besonders betroffen.

Positiv vermerkt das Briefing, dass der Gesetzgeber inzwischen zumindest die Möglichkeit der Mitnahme einer Vertrauensperson bei zahlreichen Begutachtungen gesetzlich verankert habe. Steger betont: „Begutachtungen entscheiden oftmals über existenzielle Leistungen. Umso wichtiger ist es, dass diese Verfahren transparent, nachvollziehbar, respektvoll und barrierefrei gestaltet sind."

Familien werden durch Wiederbegutachtungen unnötig belastet

Als besonders belastend beschreibt das Policy Briefing routinemäßige Wiederbegutachtungen bei dauerhaften oder progressiven Beeinträchtigungen. Zwar verändere sich die gesundheitliche Situation in vielen Fällen nicht, dennoch müssten Personen und Angehörige wiederholt Anträge stellen, Gutachten organisieren und Untersuchungen absolvieren.

Solche Wiederholungen verursachen laut Briefing nicht nur zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufwand, sondern binden auch personelle Ressourcen in der Verwaltung. „Wenn eine dauerhafte Behinderung zweifelsfrei feststeht, braucht es keine routinemäßigen Wiederbegutachtungen. Diese schaffen keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn, verursachen aber großen bürokratischen Aufwand und belasten ganze Familien erheblich", sagt Steger.

Reformvorschläge zur Leistungsvergabe

Das Policy Briefing enthält konkrete Empfehlungen für Politik und Verwaltung. Die in der Aussendung aufgelisteten Vorschläge umfassen unter anderem die Schaffung zentraler Strukturen, die Qualitätsverbesserung von Begutachtungen und Maßnahmen zur Barrierefreiheit.

  • die Schaffung einer unabhängigen, multiprofessionellen Begutachtungsstelle,
  • die Bündelung von Zuständigkeiten und die Vermeidung von Mehrfachbegutachtungen,
  • ein menschenrechtsbasiertes Begutachtungsmodell mit Fokus auf Teilhabebarrieren und Unterstützungsbedarf,
  • bundesweit einheitliche Qualitätsstandards und verpflichtende Schulungen für Gutachter:innen,
  • barrierefreie Verfahren einschließlich Dolmetschung, Leichter Sprache und der Möglichkeit, Begleitpersonen beizuziehen,
  • der Verzicht auf nicht unbedingt notwendige Wiederbegutachtungen,
  • unabhängige Beschwerdestellen und ein systematisches Monitoring der Begutachtungspraxis.

Diese Liste stellt die konkreten Punkte dar, die im Policy Briefing als zentrale Handlungsfelder benannt werden.

Bürokratieabbau und Menschenrechte gehören zusammen

Die Behindertenanwältin verbindet in ihrer Darstellung die Umsetzung menschenrechtlicher Standards mit der Reduktion bürokratischer Belastungen. In der Aussendung heißt es wörtlich: „Ein modernes Begutachtungssystem schafft mehr Teilhabe und gleichzeitig weniger Bürokratie. Werden Verfahren besser koordiniert, Begutachtungen gebündelt und Zuständigkeiten klar geregelt, profitieren davon sowohl Menschen mit Behinderungen als auch die Verwaltung. Menschenrechte und effiziente Verwaltung sind kein Widerspruch, sondern bedingen oft einander", so Steger.

Das Policy Briefing wurde laut Meldung den zuständigen Bundes- und Landesministerien sowie weiteren Entscheidungsträgern übermittelt; die Anwältin erklärt sich bereit, die Umsetzung der vorgeschlagenen Reformen aktiv zu begleiten.

Begriffserklärungen: Begutachtung, Teilhabe und UN-Konvention

Begutachtung

Im Briefing werden Begutachtungen als Verfahren beschrieben, die häufig auf medizinischen Kriterien wie Diagnosen und Funktionen basieren. Begutachtungen bestimmen nach Aussage des Dokuments unter anderem, ob und welche Leistungen gewährt werden; Kritikpunkt ist, dass Alltagseinschränkungen und Barrieren oft unzureichend berücksichtigt werden.

Teilhabe

Der Begriff Teilhabe wird im Policy Briefing in Zusammenhang mit gesellschaftischer Mitwirkung und Zugang zu Leistungen genannt. Die Anwältin betont, dass nicht allein diagnostische Befunde, sondern die Überwindung von Barrieren ausschlaggebend für gleichberechtigte Teilhabe sein sollten.

UN-Behindertenrechtskonvention

Das Briefing verweist auf das menschenrechtliche Verständnis der UN-Behindertenrechtskonvention, wonach Behinderung als Ergebnis des Zusammenwirkens individueller Beeinträchtigungen mit gesellschaftlichen Barrieren verstanden wird. Österreich werde an diesem Verständnis gemessen, so die Meldung.

Wiederbegutachtung

Als Wiederbegutachtungen werden routinemäßige erneute Prüfungen bezeichnet, die laut Briefing bei dauerhaften oder progressiven Beeinträchtigungen oft keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn bringen, aber Personen und Verwaltung belasten.

Unabhängige Beschwerdestelle

Im Policy Briefing wird die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen als eine der Empfehlungen genannt; solche Stellen sollen nach Darstellung des Briefings Teil eines Monitorings der Begutachtungspraxis sein.

Was das Policy Briefing auf Basis der Vernetzungstreffen zusammenfasst

Als Grundlage für das Policy Briefing nennt die Anwältin bundesweite Vernetzungstreffen im ersten Halbjahr 2026. Mehrere hundert Vertreter:innen aus Selbstvertretungsorganisationen, Interessensvertretungen, Behörden, Sozialversicherungsträgern sowie Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis hätten teilgenommen. Das Ergebnis der Gespräche sei eindeutig: Über alle Bundesländer hinweg würden nahezu identische Probleme geschildert.

Die Darstellung im Briefing beschränkt sich auf die benannten Beobachtungen, Erfahrungen und Empfehlungen, wie sie in den Vernetzungstreffen zusammengetragen wurden.

FAQ zur Reform der Leistungsvergabe

Wer hat das Policy Briefing erstellt?

Das Briefing wurde von der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, vorgelegt. In der Aussendung wird sie als Urheberin und Sprecherin der darin enthaltenen Empfehlungen genannt.

Worauf basiert das Briefing?

Als Grundlage dienen bundesweite Vernetzungstreffen aus dem ersten Halbjahr 2026, an denen mehrere hundert Personen aus Selbstvertretungsorganisationen, Interessensvertretungen, Behörden, Sozialversicherungsträgern sowie Wissenschaft und Praxis teilnahmen. Die Erkenntnisse beruhen demnach auf den in diesen Gesprächen geschilderten Erfahrungen.

Welche Probleme werden am häufigsten genannt?

Das Briefing nennt wiederholt Mehrfachbegutachtungen, zersplitterte Zuständigkeiten, sehr kurze Untersuchungstermine, uneinheitliche Beurteilungen, fehlende Spezialisierung von Gutachter:innen und mangelnde Barrierefreiheit. Zudem werden routinemäßige Wiederbegutachtungen bei dauerhaften Beeinträchtigungen als besonders belastend beschrieben.

Welche konkreten Reformvorschläge werden genannt?

Das Briefing listet mehrere Empfehlungen, darunter die Schaffung einer unabhängigen, multiprofessionellen Begutachtungsstelle, die Bündelung von Zuständigkeiten, ein menschenrechtsbasiertes Begutachtungsmodell, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards, barrierefreie Verfahren, der Verzicht auf nicht notwendige Wiederbegutachtungen sowie unabhängige Beschwerdestellen und Monitoring.

Wer wurde über das Briefing informiert?

Die Anwältin hat das Policy Briefing den zuständigen Bundes- und Landesministerien sowie weiteren Entscheidungsträgern übermittelt. In der Meldung heißt es, die Anwältin erkläre sich bereit, die Umsetzung der Vorschläge zu begleiten.

Quellen und Kontakt

Quelle: Policy Briefing der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger (Aussendung, Juli 2026).

Kontakt: Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen — Mag.a Christine Steger. Telefon: 066478761504. E-Mail: office [at] behindertenanwaltschaft.gv.at

Schlagworte

#Leistungsvergabe#Begutachtungen#Behindertenanwältin#Teilhabe#UN-Behindertenrechtskonvention#Gesellschaft#Behinderung#Diskriminierung#Menschenrechte#Pflege

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