Höhere Einnahmen sollen Kapitel 20 - Arbeit 2027/28 ins Plus bringen
Im Doppelbudget 2027/28 ist für das Arbeitskapitel ein Volumen von rund 11 Mrd. Euro geplant; Budgetausschuss und Ministerin Schumann diskutierten Zahlen, Maßnahmen und Einsparungen.
Der Budgetausschuss des Nationalrats hat die vorgesehenen Mittel des Doppelbudgets 2027/28 für das Budgetkapitel 20 – Arbeit beraten. Im Mittelpunkt standen Auszahlungen für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und aktive Arbeitsmarktpolitik sowie die Frage, wie sich Einnahmen und Ausgaben in den Jahren 2027 und 2028 zueinander verhalten.
Für 2027 sind Auszahlungen im Kapitel Arbeit mit rund 10,97 Mrd. € veranschlagt; die Einnahmen werden mit rund 11,13 Mrd. € beziffert. Für 2028 sind Auszahlungen in der Höhe von 10,69 Mrd. € und Einnahmen von rund 11,6 Mrd. € vorgesehen, wodurch das Kapitel jeweils mit einem Plus geplant ist (152 Mio. € 2027; 908,3 Mio. € 2028).
Nach den Angaben im Bundesfinanzgesetz steigen die Mittel im Vergleich zum Voranschlag 2026 im Jahr 2027 um 632 Mio. € bzw. 6,1 %. Für 2028 ist hingegen ein Rückgang um 280,2 Mio. € bzw. 2,6 % vorgesehen. Der Bundesfinanzrahmen 2027-2031 bzw. 2028-2031 nennt zudem eine fortschreitende Abnahme des Arbeitsbudgets bis auf rund 9,95 Mrd. € im Jahr 2031.
Die Zahlen stammen aus den Vorlagen zum Bundesfinanzgesetz sowie aus Analysen des parlamentarischen Budgetdienstes, die im Ausschuss besprochen wurden.
Der größte Ausgabeposten im Kapitel Arbeit ist das Arbeitslosengeld. Dem Strategiebericht zufolge erwartet die Regierung für 2027 Mehrausgaben in Höhe von 392,7 Mio. €, so dass das Arbeitslosengeld 2027 rund 6,92 Mrd. € ausmacht. Für 2028 ist ein Rückgang der Ausgaben um 126,6 Mio. € auf 6,79 Mrd. € eingeplant.
Die Analyse des parlamentarischen Budgetdienstes weist außerdem darauf hin, dass ein Ersatz an die Pensionsversicherung für deren Einnahmenentfall durch die neue Offensivmaßnahme "Arbeiten im Alter" mit Mehrausgaben von 213 Mio. € im Jahr 2027 zu Buche schlägt.
Im Ausschuss fragte August Wöginger (ÖVP) nach Prognosen zur weiteren Entwicklung des Arbeitsmarkts. Arbeitsministerin Korinna Schumann betonte, dass Krisen und wirtschaftliche Herausforderungen den Arbeitsmarkt beeinflussten und dass man sich in einer schwierigen Lage befinde. Für 2027 rechnete die Ministerin mit einer leichten Erholung; für 2028 bestehe die Hoffnung auf eine spürbare Entlastung. Schumann unterstrich die Bedeutung, das Budget für den Arbeitsmarkt stabil zu halten.
Auf die Frage nach Maßnahmen zur Attraktivierung von Vollzeitarbeit verwies Schumann auf notwendige Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und darauf, Teilzeitbeschäftigten Aufstockungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Die Ministerin wies zugleich darauf hin, dass diese Position nicht von allen Koalitionspartnern geteilt werde.
Die Verwaltungskosten des AMS sollen laut Vorlage steigen: 2027 um 122,3 Mio. € auf 901,9 Mio. € und 2028 um weitere 14,4 Mio. € auf 916,3 Mio. €. Gleichzeitig wird die Zuführung zur Arbeitsmarktrücklage beim AMS um 110 Mio. € reduziert; die Rücklage soll damit 2027 bei 240 Mio. € und 2028 bei 225 Mio. € liegen.
Markus Koza (Grüne) wies auf eine Änderung durch das Budgetbegleitgesetz hin: AMS-Beihilfen mit Werkvertragscharakter werden künftig dem Umsatzsteuerregime unterworfen. Angesichts der damit verbundenen Kosten von 72 Mio. € fragte er, ob die Leistungen teurer würden oder das Angebot sinke. Arbeitsministerin Schumann erklärte, die Änderung sei aufgrund einer europäischen Richtlinie notwendig gewesen; das Ressort gleiche die Verteuerung mit zusätzlichen Mitteln aus.
Die Regierung erwartet durch Erhöhungen bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen höhere Einnahmen: 2027 sollen sie um 785,5 Mio. € auf rund 10,78 Mrd. € ansteigen, 2028 um weitere 476,9 Mio. € auf rund 11,25 Mrd. €. Kombiniert mit den sinkenden Ausgaben im übernächsten Jahr ergibt das laut Vorlage ein Plus von über 900 Mio. €.
Der Budgetdienst führt die Mehreinnahmen insbesondere auf im Budgetbegleitgesetz verankerte Beitragserhöhungen für Menschen mit geringen Einkommen und für ältere Beschäftigte sowie auf die Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage zurück. Zu den konkreten Folgen erklärte Ministerin Schumann, dass künftige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für ältere Arbeitnehmende Mehreinnahmen von je 66 Mio. € pro Jahr auf Seiten der Arbeitnehmenden und der Dienstgeber bringen sollen. Die Mittel sollen ihrer Darstellung nach zielgerichtet nach Bedarf eingesetzt werden.
Für aktive Arbeitsmarktpolitik sind im Doppelbudget 2027 rund 1,69 Mrd. € vorgesehen, das sind 40 Mio. € mehr als 2026. Im Jahr 2028 soll das Budget für aktive Arbeitsmarktpolitik auf 1,51 Mrd. € sinken (−108,8 Mio. €). Laut Analyse des Budgetdienstes bleiben die Mittel pro arbeitsloser Person 2027 in etwa stabil, sinken aber 2028 entsprechend.
Als zentrale Initiative nennt der Strategiebericht ein Älterenbeschäftigungspaket, für das zusätzliche Mittel in Höhe von 100 Mio. € pro Jahr vorgesehen sind. Zudem ist ab 2028 ein Transformationsfonds in Höhe von 26,7 Mio. € geplant, um die ökologische und digitale Transformation am Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Die 2026 gestartete "Aktion 55+" ist mit 50 Mio. € budgetiert und soll 2027 und 2028 fortgeführt werden. Heuer seien über 6.400 Personen durch das Instrument gefördert worden; Ministerin Schumann geht davon aus, dass die Zahlen in den nächsten Jahren ähnlich sein werden. Zum Transformationsfonds sagte Schumann, dieser sei in Vorbereitung; mit ihm sollen Mittel für Qualifizierung und Weiterqualifizierung von Arbeitskräften zur Verfügung gestellt werden, um den Veränderungen durch künstliche Intelligenz, Digitalisierung und Robotik zu begegnen. "Man wolle die Menschen in diesem Wandelprozess mitnehmen", so die Ministerin.
Pflegestipendien sollen in den kommenden beiden Jahren weiterhin mit je 50 Mio. € ausgestattet werden. Zur Finanzierung der Ausbildungspflicht bis 18 Jahre sind jährlich 57 Mio. € vorgesehen; Manuel Pfeifer (FPÖ) merkte dazu an, dass dieses Geld seit Einführung der Ausbildungspflicht nicht erhöht worden sei.
Die betriebliche Lehrstellenförderung bleibt 2027 und 2028 unverändert bei 280 Mio. € pro Jahr; für 2029 ist eine Erhöhung auf 285 Mio. € geplant. Auf Anfrage nannte Schumann als Maßnahmen für junge Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen die Berufsassistenz und das Jobcoaching für Jugendliche mit Behinderungen, die weiter finanziert werden müssten. Die Förderung integrativer Betriebe beträgt heuer 60 Mio. €; ab 2027 soll dieses Volumen valorisiert werden.
Als Einsparungen sind Einschränkungen bei der Altersteilzeit vorgesehen, die bereits 2025 beschlossen wurden. Für Altersteilzeit sind 2027 590 Mio. € budgetiert (−25 Mio. € gegenüber 2026) und 2028 540 Mio. € (−50 Mio. € gegenüber 2027).
Mit einem Abänderungsantrag zum Budgetbegleitgesetz wurde die Regelung geändert, wonach Unternehmen für Beschäftigte in Altersteilzeit künftig nur noch bis zu 75 % der Höchstbeitragsgrundlage (statt bis zur vollen Höchstbeitragsgrundlage) einen Lohnersatz gewährt bekommen. Ministerin Schumann erläuterte auf Nachfrage, dass dadurch Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik aufgestockt werden könnten.
Darüber hinaus sollen Eingliederungsbeihilfen um 100 Mio. € pro Jahr reduziert werden. Einsparungen im Rahmen der Förder-Taskforce sind mit 45 Mio. € im Jahr 2027 und 81 Mio. € im Jahr 2028 veranschlagt.
Zur Bekämpfung von Sozialbetrug nannte Arbeitsministerin Schumann die Schaffung einer Sozialbetrugsdatenbank und die Listung von Scheinunternehmen. Derzeit seien 1.440 Unternehmen in der Liste angeführt und öffentlich einsehbar. Schumann bezeichnete Sozialbetrug als ein großes Problem sowohl gegenüber Arbeitnehmenden als auch gegenüber korrekt handelnden Unternehmen.
Zum Insolvenzentgeltfonds sagte die Ministerin, das bestehende Guthaben habe sich auf 40 Mio. € verringert; es werde notwendig sein, den Fonds zur Absicherung der von Insolvenzen betroffenen Arbeitnehmenden wieder zu füllen. Die Mittel für die Arbeitsinspektion sind im Kapitel ebenfalls enthalten: Die Auszahlungen sollen leicht auf rund 45,9 Mio. € bzw. 46,2 Mio. € ansteigen; zudem sind weiterhin 390 Planstellen vorgesehen.
Budgetausschuss: Ausschuss des Nationalrats, der über Haushaltsfragen und Budgetvorlagen berät; im vorliegenden Fall behandelte er Kapitel 20 – Arbeit.
Budgetkapitel 20 – Arbeit: Das Kapitel umfasst Auszahlungen und Einnahmen für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, aktive Arbeitsmarktpolitik und verwandte Posten, wie in den Budgetunterlagen für 2027/28 aufgeführt.
Arbeitslosengeld: Der größte Einzelposten im Arbeitsbudget; die vorgesehenen Auszahlungen sind in den Vorlagen und dem Strategiebericht ausgewiesen.
AMS (Arbeitsmarktservice): Die Verwaltungskosten und Rücklagen des AMS sind Bestandteil des Kapitel 20; Verwaltungskosten und Zuführungen zur Arbeitsmarktrücklage sind in den Voranschlägen verankert.
Insolvenzentgeltfonds: Fonds zur Absicherung von Arbeitnehmenden bei Insolvenzen; die vorhandenen Reserven wurden mit einem Bestand von 40 Mio. € angegeben.
Budgetdienst des Parlaments: Bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und lieferte die in der Aussendung zitierten Analysen und Zahlen.
Wie hoch sind Einnahmen und Ausgaben im Kapitel Arbeit 2027 und 2028?
Für 2027 sind Auszahlungen mit rund 10,97 Mrd. € und Einnahmen mit rund 11,13 Mrd. € veranschlagt; für 2028 sind Auszahlungen mit 10,69 Mrd. € und Einnahmen mit rund 11,6 Mrd. € geplant. Damit ist für beide Jahre jeweils ein positives Saldo ausgewiesen (152 Mio. € 2027; 908,3 Mio. € 2028).
Warum steigen die Einnahmen bei der Arbeitslosenversicherung?
Der Budgetdienst führt die erwarteten Mehreinnahmen auf im Budgetbegleitgesetz festgelegte Erhöhungen der Beiträge für Menschen mit geringen Einkommen und ältere Beschäftigte sowie auf die Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage zurück. Diese Maßnahmen sollen 2027 und 2028 deutliche zusätzliche Einnahmen bringen.
Welche Maßnahmen gibt es für ältere Arbeitssuchende?
Das Doppelbudget sieht ein Älterenbeschäftigungspaket mit 100 Mio. € pro Jahr vor; die 2026 gestartete Aktion 55+ ist mit 50 Mio. € budgetiert und soll 2027/28 fortgeführt werden. Ministerin Schumann nannte zudem die Erwartung ähnlicher Förderzahlen wie heuer (über 6.400 geförderte Personen).
Was ändert sich bei AMS-Beihilfen und Umsatzsteuer?
AMS-Beihilfen mit Werkvertragscharakter werden künftig dem Umsatzsteuerregime unterworfen; die Änderung war nach Angaben der Ministerin aufgrund einer europäischen Richtlinie erforderlich. Die Kosten von 72 Mio. € werde das Ressort durch zusätzliche Mittel kompensieren.
Wie werden Altersteilzeit und Eingliederungsbeihilfen behandelt?
Für Altersteilzeit sind 2027 590 Mio. € und 2028 540 Mio. € veranschlagt; ein Abänderungsantrag sieht vor, Unternehmen künftig nur noch bis zu 75 % der Höchstbeitragsgrundlage als Lohnersatz zu gewähren. Eingliederungsbeihilfen sollen um 100 Mio. € pro Jahr reduziert werden.
Wie ist die Lage beim Insolvenzentgeltfonds?
Die Ministerin gab an, dass das bestehende Guthaben des Insolvenzentgeltfonds sich auf 40 Mio. € verringert habe; es werde notwendig sein, den Fonds zur Absicherung der betroffenen Arbeitnehmenden wieder zu füllen.
Vorlagen und Analysen: Budgetdienst des Parlaments, interaktives Visualisierungstool des Budgetdiensts: Interaktive Visualisierung
Weitere Informationen zum Budgetdienst: Budgetdienst
Aktuelle Daten zum Budgetvollzug: Finanzministerium
Kontakt Pressedienst der Parlamentsdirektion: Parlamentskorrespondenz, Webseite: www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz; Telefon: +43 1 40110/2272; E-Mail: pressedienst [at] parlament.gv.at