Diskussion im EU-Ausschuss über Armutsbekämpfung bis 2050 und schnellere Genehmigungen für Energieprojekte
Im EU-Ausschuss des Bundesrats wurden die neue EU-Armutsstrategie und Pläne zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energieinfrastruktur diskutiert; ein FPÖ-Antrag wurde abgelehnt.
Im heutigen EU-Ausschuss des Bundesrats standen die jüngsten Vorhaben der Europäischen Kommission im Mittelpunkt: eine umfassende EU-Armutsstrategie und Vorschläge zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Energiebereich. Beide Themen wurden laut Parlamentskorrespondenz sowohl fachlich als auch politisch intensiv erörtert.
Gegenstand der Debatten waren einerseits die Pläne der Kommission, Armut „von der Kindheit bis ins Alter" anzugehen und langfristig zu beseitigen, sowie konkrete Maßnahmenvorschläge. Andererseits wurde kritisch über die Initiative zur Verkürzung von Fristen und zur Schaffung koordinierter Verfahren für Energieinfrastrukturprojekte wie Strom- und Gasnetze, Speicheranlagen und erneuerbare Energien diskutiert. Ein Antrag auf Stellungnahme der FPÖ fand im Ausschuss keine Zustimmung und wurde abgelehnt.
Die von der Europäischen Kommission jüngst vorgestellte erste Armutsstrategie will laut Aussendung dem Thema Armut „von der Kindheit bis ins Alter" begegnen und Armut in Europa bis zum Jahr 2050 beseitigen. Vorgesehen sind dem Bericht zufolge Empfehlungen zu kinderspezifischen Sozialleistungen, Leitlinien gegen sogenannte "Working Poor", ein European Care Deal zur Langzeitpflege sowie Initiativen zur Verbesserung des Zugangs zu sozialen Dienstleistungen, Bildung und Wohnraum.
Im Ausschuss verwies eine Expertin des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz darauf, dass die EU-Strategie unter breiter Konsultation und Partizipation erstellt worden sei und Maßnahmen zur Armutsbekämpfung entlang des gesamten Lebenszyklus enthalte. Beschäftigung werde als wirksamste Maßnahme gegen Armut genannt; zugleich wies die Expertin auf eine große Gruppe der "Working Poor" in Österreich hin und betonte, dass es entscheidend sei, dass sich "arbeiten gehen auszahlt".
Die Bundesrätinnen und Bundesräte diskutierten die Strategie aus unterschiedlichen Perspektiven. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) äußerte sich überzeugt, dass in Österreich bereits viel getan werde und auf EU-Ebene ein hohes Niveau vorhanden sei, gleichzeitig plädierte sie dafür, Probleme gemeinsam anzugehen. Sie interessierte sich auch für Sozialschutz, weibliche Altersarmut und Einsamkeit.
Weitere Diskussionspunkte betrafen die Kompetenzverteilung: Die Expertin des Ministeriums stellte gegenüber Sandra Jäckel (FPÖ/V) klar, dass die Bereiche in der Kompetenz der Mitgliedstaaten stünden und die EU kein Ziel habe, Kompetenzen abzgraben, sondern Wissen anzubieten. Die Bundesrätin Jäckel brachte in diesem Zusammenhang Migration und mögliche Belastungen der Sozialsysteme zur Sprache.
Claudia Arpa (SPÖ/K) befürwortete laut Protokoll eine EU-Strategie, um strategisches und effizientes Vorgehen zu ermöglichen; sie thematisierte geschlechterspezifische Armut und Lohntransparenz. Elisabeth Kittl (Grüne/W) argumentierte, dass Frauen systematisch stärker von Armut betroffen seien, und nannte Bildung, Steuer-, Gesundheits- und Wohnungspolitik als relevante Politikfelder.
Im Ausschuss wurde auch die geplante Änderung beim Familienbonus angesprochen. Vom Ministerium wurde laut Bericht erklärt, dass es eine freie Entscheidung bleibe, arbeiten zu gehen. Zugleich wurde eine stärkere Kopplung des Familienbonus an die Erwerbstätigkeit der Eltern vorgeschlagen: Die vollen "2.000 Ꞓ" pro Kind sollen demnach nur dann ausbezahlt werden, wenn beide Eltern erwerbstätig sind.
Vorgesehen ist laut Text eine Aufteilung des Bonus in zwei Anteile: Bis zu 1.500 Ꞓ können von einem Elternteil geltend gemacht werden, bis zu 500 Ꞓ vom anderen. Die FPÖ kritisierte diese Regelung als Sparmaßnahme zulasten der Familien; Michael Bernard (FPÖ/N) betonte, Eltern sollten frei entscheiden können, ob sie zu Hause bleiben oder nicht.
Die Europäische Kommission will nach Angaben der Parlamentskorrespondenz die Genehmigungsverfahren für Energieinfrastrukturprojekte wie Strom- und Gasnetze, Speicheranlagen und Projekte im Bereich erneuerbarer Energien beschleunigen, indem sie kürzere Fristen, flexiblere Umweltvorschriften und ein koordiniertes Genehmigungsverfahren für Stromnetze auf Unionsebene vorsieht.
Von Seiten der Bundesländer habe es eine Länderstellungnahme gegeben, informierte eine Expertin des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET). In der Diskussion stand insbesondere die sogenannte "Genehmigungsfiktion", die in der aktuellen Fassung abgeschwächt worden sei: Sie soll nun laut Bericht nur noch für administrative Zwischenschritte gelten. Kritik gab es zudem am digitalen Einreichungsportal; auch hierzu seien Anpassungen vorgenommen worden.
Die Bundesländer forderten nach Darstellung der Expertin eine bessere Abstimmung zwischen verschiedenen EU-Rechtsvorschriften und realistische Umsetzungsfristen. Fragen zu Netzkapazitäten und zu möglichen Kapazitätsengpässen bei Netzbetreibern wurden im Ausschuss thematisiert, ebenso wie das Weiterbestehen bestehender Verfahren und Beteiligungsrechte.
Die FPÖ brachte einen Antrag auf Stellungnahme ein, mit dem sie laut Text die Bundesregierung aufforderte, dem Vorhaben keine Zustimmung zu erteilen und sich gegen eine Einschränkung nationaler Entscheidungshoheit bei Genehmigungsverfahren einzusetzen. Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) argumentierte, dass der Übergang zu einer politischen Union kritisch gesehen werde und warnte vor einem Eingriff in die verfassungsrechtlich verankerten Kompetenzen der Bundesländer im Bereich Raumordnung und Naturschutz.
Christoph Thoma (ÖVP/V) erklärte hingegen, die von der FPÖ geforderten Punkte seien bereits eingearbeitet und bezeichnete den Antrag daher als obsolet; er bezeichnete die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren als wirtschaftspolitischen Faktor und sah es als wichtig an, in diesem Bereich schneller voranzukommen.
EU-Armutsstrategie: In der Aussendung bezeichnet die Kommission die Strategie als erstes umfassendes Instrument zur Bekämpfung von Armut entlang des Lebenszyklus, mit dem Ziel, Armut in Europa bis 2050 zu beseitigen. Genannt werden Empfehlungen zu Kindern, Leitlinien gegen "Working Poor" und Initiativen zu Sozialdienstleistungen, Bildung und Wohnraum.
Working Poor: Der Begriff wird im Ausschuss verwendet, um Personen zu beschreiben, die trotz Erwerbsarbeit von Armut betroffen sind. Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass es auch in Österreich eine große Gruppe der "Working Poor" gebe.
European Care Deal: In der Mitteilung wird der European Care Deal als Bestandteil der Strategie genannt; er ist hier als Initiative zur Langzeitpflege aufgeführt, ohne im Text weitergehende Details zu nennen.
Genehmigungsfiktion: Dieser Begriff bezeichnet in der Debatte eine Regelung, die bei Nichthandeln innerhalb bestimmter Fristen rechtliche Folgen anknüpfen kann. Im vorliegenden Entwurf wurde die Genehmigungsfiktion laut Bericht abgeschwächt und soll nun nur noch für administrative Zwischenschritte gelten.
Soft law: Die Expertin des Ministeriums bezeichnete die geplante EU-Strategie als "soft law" und machte deutlich, dass es sich nicht um eine Richtlinie oder Verordnung handele. Soft law bedeutet allgemein unverbindliche Instrumente oder Empfehlungen, die rechtlich nicht die Wirkung von Richtlinien oder Verordnungen haben.
Mehrere Punkte blieben im Ausschuss als offene Fragen erkennbar: konkrete Umsetzungsfristen, Detailregelungen zur Finanzierung der Armutsstrategie sowie die noch ausstehenden Informationen zur Umsetzung auf nationaler Ebene. Die Expertin des Ministeriums wies darauf hin, dass zur Erstellung nationaler Anti-Armutsstrategien und zur Ernennung von Anti-Armutskoordinatorinnen und -koordinatoren laut EU-Plänen noch konkrete Informationen fehlten.
Bei den Energie-Genehmigungsverfahren nannte die Debatte praktische Fragen wie Netzanschlusskapazitäten und Rechtswege. Die Ministeriums-Expertin betonte, dass Anträge weiterhin abgelehnt werden können, wenn technische Voraussetzungen einen Anschluss nicht zulassen, und dass bestehende Beteiligungsrechte bestehen bleiben. Finanzielle Ausgleichsmaßnahmen seien laut Darstellung vorgesehen.
1. Was ist das Ziel der EU-Armutsstrategie?
Laut Aussendung will die Europäische Kommission Armut "von der Kindheit bis ins Alter" begegnen und Armut in Europa bis zum Jahr 2050 beseitigen. Vorgesehen sind Empfehlungen zu kinderspezifischen Sozialleistungen, Leitlinien gegen "Working Poor", ein European Care Deal zur Langzeitpflege sowie Initiativen zur Verbesserung des Zugangs zu sozialen Dienstleistungen, Bildung und Wohnraum.
2. Ist die Strategievorlage rechtlich verbindlich?
Die Expertin des Bundesministeriums sagte im Ausschuss, es handle sich um "soft law"; demnach sei weder eine Richtlinie noch eine Verordnung geplant. Soft law umfasst nach der Darstellung unverbindliche Instrumente, die nicht die rechtliche Bindungswirkung einer Verordnung oder Richtlinie haben.
3. Welche Änderung ist beim Familienbonus vorgesehen?
Im Bericht heißt es, die vollen "2.000 Ꞓ" pro Kind sollten nur dann ausbezahlt werden, wenn beide Eltern erwerbstätig sind. Vorgesehen ist eine Aufteilung in zwei Bonusanteile: Bis zu 1.500 Ꞓ könnten von einem Elternteil, bis zu 500 Ꞓ vom anderen geltend gemacht werden. Die FPÖ kritisierte diese Regelung als Sparmaßnahme bei Familien.
4. Was beinhaltet die Diskussion zu Genehmigungsverfahren für Energieprojekte?
Die Kommission schlägt laut Mitteilung kürzere Fristen, flexiblere Umweltvorschriften und ein koordiniertes Genehmigungsverfahren auf EU-Ebene vor. Im Ausschuss standen insbesondere die „Genehmigungsfiktion", deren Abschwächung und Änderungen am digitalen Einreichungsportal im Mittelpunkt der Kritik. Die Bundesländer fordern nach Darstellung der Expertin eine bessere Abstimmung zwischen EU-Rechtsvorschriften und realistische Umsetzungsfristen.
5. Welche politischen Positionen traten im Ausschuss hervor?
Die Diskussion zeigte unterschiedliche Sichtweisen: Die FPÖ brachte einen Antrag auf Stellungnahme ein, der die Bundesregierung aufforderte, dem Vorhaben nicht zuzustimmen und nationale Kompetenzen zu schützen; dieser Antrag wurde abgelehnt. Vertreterinnen und Vertreter von ÖVP, SPÖ und Grünen thematisierten Bildung, Pflege, Geschlechterfragen und die Notwendigkeit, bei Kindern anzusetzen.
6. Bleiben Beteiligungsrechte bei Energieprojekten erhalten?
Die Expertin des Ministeriums betonte im Ausschuss, dass bestehende Verfahren und Prozesse bestehen bleiben und auch Beteiligungsrechte erhalten bleiben. Zudem wurde auf mögliche finanzielle Ausgleichsmaßnahmen hingewiesen, wenn Eingriffe erfolgen.
Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz. Kontakt: Pressedienst der Parlamentsdirektion, Parlamentskorrespondenz, Tel. +43 1 40110/2272, E-Mail: pressedienst[at]parlament.gv.at. Weitere Informationen: www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz