Seit Anfang März 2026 wurden fünf Beratungs- und Informationsgespräche mit der Personalvertretung durchgeführt
Das Innenministerium berichtet über Fortschritte bei der Neugestaltung des Dienstzeitmodells der Bundespolizei: fünf Gesprächsrunden, Testbetrieb in fünf Einführungsbezirken, Anpassungen bei Wochenendstunden sowie Regelungen zu Journaldienst und Überstundenpools.
Das Dienstzeitmodell der österreichischen Polizei wird laut Bundesministerium für Inneres nach mehr als fünf Jahrzehnten „umfassend modernisiert, entbürokratisiert und auf den Stand der Zeit gebracht“. Nach der Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie sowie der Behördenreform nennt die Aussendung die Neugestaltung des Dienstzeitmodells als einen noch ausstehenden Umsetzungsschritt.
Am 1. Juni 2026 setzten Bundesminister Gerhard Karner und die Personalvertretung der Bundespolizei (Zentralausschuss) dem Bericht zufolge die Verhandlungen fort. Seit Anfang März 2026 seien insgesamt fünf Informations- bzw. Beratungsgespräche geführt worden; ein erster Entwurf der Eckpunkte sei Mitte Februar 2026 übermittelt worden.
Die Aussendung des Innenministeriums führt mehrere Ziele und Eckpunkte der Neugestaltung an. Demnach sollen rein systembedingte Überstunden sowie unplanbare Mehrbelastungen reduziert werden. Darüber hinaus wird von der Einführung eines einheitlichen Dienstsystems für alle Polizeiinspektionen in Österreich gesprochen, das zugleich Möglichkeiten vorsehe, regionale Bedürfnisse zu berücksichtigen.
Im Text heißt es weiter, dass mit der Weiterentwicklung zur bedarfsorientierten Dienstplanung „im Sinne der Sicherheit der Bevölkerung rund um die Uhr ausreichend Polizistinnen und Polizisten zur Verfügung stehen“ sollen. Näher beschriebene Inhalte der Verhandlungen betrafen laut Aussendung unter anderem 24-Stunden-Dienste, Journaldienststunden und die Zahl der Plandienststunden an Wochenenden.
Dem Ministerium zufolge wurde der Prozess bereits frühzeitig mit Einbindung des zuständigen Gremiums, des Zentralausschusses als Personalvertretung, begonnen. Neben dem Mitte-Februar-Entwurf fanden zwei Informationsgespräche Anfang März sowie gesetzlich vorgesehene Beratungsgespräche am 26. März 2026 und am 22. Mai 2026 statt. Am 1. Juni 2026 folgte ein weiteres Beratungsgespräch mit Bundesminister Gerhard Karner.
Im Rahmen des Beratungsgesprächs am 1. Juni 2026 sei in wesentlichen Punkten Einvernehmen hinsichtlich der Durchführung der Simulations- und Einführungsphase hergestellt worden. Für die Zeit des Testbetriebs nennt die Aussendung spezielle Regelungen für fünf Einführungsbezirke, die als Praxisfelder für das neue Modell dienen sollen.
Aus der Mitteilung gehen mehrere konkrete Festlegungen hervor: Nachtdienste sollen verpflichtend mit vier Journaldienststunden kombiniert werden. Unabhängig von der Anzahl der Nachtdienste könne jeder Bedienstete jedenfalls bis zu 16 Journaldienststunden leisten.
Zu Beginn der Verhandlungen sei die Zahl der Plandienststunden, die an Wochenenden im Monatsbezug inkludiert sind, auf bis zu 48 Stunden festgelegt worden. Im Zuge der Verhandlungen wurde laut Aussendung angeboten, diese Zahl um acht Stunden auf bis zu 40 Plandienststunden am Wochenende zu reduzieren. Stunden, die darüber hinaus zur Abdeckung des Dienstbetriebes geleistet würden, würden als Überstunden gewertet und finanziell vergütet.
Für die fünf Einführungsbezirke sieht die Aussendung vor, dass während des Testbetriebes weiterhin 24-Stunden-Dienste im Ausmaß von 50 Prozent der bisher geleisteten Anzahl möglich sein sollen. Für alle Bediensteten in diesen Bezirken wurde eine einmalige Belohnung in Höhe von 600 Euro zugesichert.
Plandienststunden: Im Text werden Plandienststunden als jene Stunden beschrieben, die im Monatsbezug inkludiert sind. In der Aussendung stand die Frage im Mittelpunkt, wie viele dieser im Monatsbezug enthaltenen Stunden an Wochenenden zu leisten sein sollen; das Bundesministerium nennt hierzu das Angebot einer Reduktion von bis zu 48 auf bis zu 40 Stunden.
Journaldienststunden: Die Aussendung beschreibt Journaldienststunden als Zeiteinheiten, die in Kombination mit Nachtdiensten vorgesehen sind. Konkret sollen Nachtdienste verpflichtend mit vier Journaldienststunden kombiniert werden, und es wird eine vom Ministerium genannte Obergrenze von bis zu 16 Journaldienststunden pro Bedienstetem genannt.
Zentralausschuss (Personalvertretung): Als zuständiges Gremium der Personalvertretung wird im Text der Zentralausschuss genannt. Das Ministerium weist darauf hin, dass der Zentralausschuss seit Anfang März 2026 eingebunden wurde und ihm Mitte Februar 2026 ein erster Eckpunkteentwurf übermittelt worden sei.
Einführungsbezirke: In der Aussendung wird von fünf Einführungsbezirken gesprochen, in denen während des Testbetriebes spezifische Regelungen gelten sollen. Als Beispiele nennt die Mitteilung reduzierte 24-Stunden-Dienste (im Ausmaß von 50 Prozent der bisherigen Anzahl) sowie die einmalige Belohnung von 600 Euro für Bedienstete in diesen Bezirken.
Jour-fix: Mit Beginn des Einführungsbetriebs ist laut Mitteilung die Einrichtung eines 14-tägigen Jour-fix mit der Personalvertretung im Zentralausschuss geplant. Ergänzend sollen die betroffenen Dienststellenausschüsse in die wöchentlichen Evaluierungen in den Einführungsbezirken eingebunden werden, um einen regelmäßigeren Austausch sicherzustellen.
Die Aussendung nennt eine Reihe von Instrumenten und Ordnungsprinzipien, die Teil des Entwurfs sein sollen: eine bedarfsorientierte Dienstplanung, ein einheitliches Dienstsystem für alle Inspektionen mit Rücksicht auf regionale Bedürfnisse, die Kombination von Nachtdiensten mit Journaldienststunden sowie die Anerkennung und Vergütung von Überstunden.
Zudem führt die Mitteilung die Schaffung von Überstundenpools in den Bezirken an, für die sich Bedienstete freiwillig melden können. Weiterhin nennt das Ressort die Möglichkeit, dass Bedienstete künftig zwischen mehr Freizeitorientierung und mehr Verdienst durch freiwillige Mehrarbeit wählen können; laut Aussendung liege diese Entscheidung künftig bei den Polizistinnen und Polizisten selbst.
Konkrete Zahlen in der Aussendung sind die anfängliche Festlegung von bis zu 48 Plandienststunden an Wochenenden und das im Verlauf der Verhandlungen angebotene Reduktionsangebot auf bis zu 40 Stunden. Die Mitteilung stellt klar, dass Stunden, die darüber hinaus zur Abdeckung des Dienstbetriebes geleistet werden, als Überstunden gelten und finanziell vergütet werden.
Bezüglich 24-Stunden-Diensten benennt die Aussendung für die Testphase in den fünf Einführungsbezirken eine Fortsetzung solcher Dienste in reduziertem Umfang (50 Prozent der bisher geleisteten Anzahl) und die zugesicherte Einmalzahlung von 600 Euro für alle Bediensteten in diesen Bezirken. Über weitergehende zeitliche oder räumliche Erweiterungen des Modells nach dem Testbetrieb enthält die Mitteilung keine Angaben.
Laut Innenministerium wurden seit Anfang März 2026 insgesamt fünf Informations- bzw. Verhandlungsgespräche mit der Personalvertretung (Zentralausschuss) durchgeführt. Ein erster Entwurf der Eckpunkte wurde dem Zentralausschuss nach Angaben der Aussendung Mitte Februar 2026 übermittelt.
Die Aussendung nennt, dass Nachtdienste verpflichtend mit vier Journaldienststunden kombiniert werden sollen. Weiter wird angegeben, dass jede Bedienstete und jeder Bedienstete unabhängig von der Anzahl der Nachtdienste jedenfalls bis zu 16 Journaldienststunden leisten könne.
Zu Beginn der Verhandlungen sei die Zahl der am Wochenende zu leistenden Plandienststunden auf bis zu 48 Stunden festgelegt worden. Im Zuge der Verhandlungen wurde laut Aussendung angeboten, diese Zahl um acht Stunden auf bis zu 40 Plandienststunden am Wochenende zu reduzieren. Darüber hinaus geleistete Stunden würden als Überstunden gewertet und finanziell vergütet.
Für die fünf Einführungsbezirke sieht die Mitteilung vor, dass während des Testbetriebes weiterhin 24-Stunden-Dienste im Ausmaß von 50 Prozent der bisher geleisteten Anzahl möglich sein sollen. Für die Bediensteten in diesen Bezirken wurde dem Text zufolge zudem eine Belohnung von 600 Euro zugesichert.
Die Aussendung berichtet, dass die Personalvertretung (Zentralausschuss) seit Anfang März 2026 eng einbezogen worden sei und dass mit Beginn des Einführungsbetriebs ein 14-tägiger Jour-fix mit der Personalvertretung eingerichtet werden soll. Die betroffenen Dienststellenausschüsse werden laut Mitteilung in die wöchentlichen Evaluierungen in den Einführungsbezirken eingebunden.
Die Aussendung nennt, dass Überstundenpools in den Bezirken geschaffen werden sollen, für die sich Bedienstete freiwillig melden können. Zudem stellt die Mitteilung fest, dass Stunden, die über die vereinbarten Plandienststunden hinaus zur Abdeckung des Dienstbetriebes geleistet werden, als Überstunden gewertet und finanziell vergütet werden.
Quelle: Bundesministerium für Inneres (Aussendung vom 2. Juni 2026). Für Rückfragen nennt das Ministerium als Kontakt: Ministerialrat Markus Haindl, Pressesprecher des Bundesministers, Telefon: +43 (0) 1-531 26 – 90 1021, E-Mail: markus.haindl [at] bmi.gv.at. Weitere Informationen finden sich auf der Website des Innenministeriums: https://www.bmi.gv.at.