Defizit 2027: 15,5 Mrd. €, 2028: 13,2 Mrd. €; dreitägige Plenarberatungen angekündigt
Nach sechstägigen Beratungen hat der Budgetausschuss die Bundesfinanzgesetze 2027/28 unverändert ins Nationalratsplenum geschickt. Zentrale Zahlen und nächste Schritte.
Der Budgetausschuss des Nationalrats hat nach insgesamt sechstägigen Beratungen die von der Regierung vorgelegten Bundesfinanzgesetze für 2027 und 2028 sowie den mittelfristigen Bundesfinanzrahmen unverändert ins Plenum überwiesen. Die Beschlüsse im Ausschuss fielen mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS; nur beim Parlamentsbudget erhielt der Beschluss zusätzlich die Zustimmung der FPÖ.
Vor den Schlussabstimmungen im Nationalrat sind dreitägige Plenarberatungen geplant, die kommenden Mittwoch starten und bis Freitag, den 10. Juli, laufen sollen. Bereits vor diesen Schlussabstimmungen steht die Debatte über ein 68 Artikel umfassendes Budgetbegleitgesetz sowie über notwendige budgetäre Vorbelastungen für den Bahnausbau und weitere budgetbegleitende Maßnahmen auf der Agenda.
Erstmals wird laut Parlamentskorrespondenz ein "echtes" Doppelbudget beschlossen: Der Nationalrat befasst sich demnach mit einer zweijährigen Budgetplanung. Das Finanzministerium begründet diese zweijährige Planung mit dem laufenden Defizitverfahren der EU gegen Österreich.
Das Doppelbudget 2027/28 soll den im Vorjahr eingeschlagenen Konsolidierungskurs fortsetzen; nach Angaben der Regierung ist das Ziel, das Defizitverfahren der EU 2028 zu verlassen. In diesem Zusammenhang sind Einsparungen in der Größenordnung von 2,1 Mrd. € für 2027 und 5 Mrd. € für 2028 vorgesehen. Gleichzeitig nennt die Regierung in der Vorlage mögliche "Offensivmaßnahmen" wie die geplante Senkung der Lohnnebenkosten und die Einführung eines zweiten verpflichtenden und kostenfreien Kindergartenjahrs.
Im Bundesfinanzgesetz 2027 (494 d.B.) sind für das Jahr 2027 Einnahmen von 112,7 Mrd. € und Ausgaben von 128,2 Mrd. € veranschlagt. Das ergibt laut Berechnung nach den Maastricht-Kriterien ein Bundesdefizit von 15,5 Mrd. €, was 2,7 % des BIP entspricht. Gesamtstaatlich wird ein Minus von 3,5 % des BIP erwartet.
Für 2028 weist der Entwurf Einnahmen von 115,8 Mrd. € und Ausgaben von 129 Mrd. € aus; der Saldo des Bundes läge demnach bei 13,2 Mrd. € negativ. Nach den Angaben im Entwurf würde das Bundesdefizit damit auf 2,3 % des BIP sinken, der Gesamtstaat nähere sich der Maastricht-Grenze von 3 %. In den Vorlagen wird zudem eine weiter steigende Staatsverschuldung angegeben, die für 2031 mit 85 % des BIP beziffert wird.
Details zum Bundesfinanzgesetz 2027 sind in der parlamentarischen Gegenstandsdokumentation abrufbar: 494 d.B.
Die Beschlüsse im Budgetausschuss erfolgten mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS. In der Aussendung wird hervorgehoben, dass lediglich beim Parlamentsbudget auch die FPÖ zustimmte. Die Opposition äußerte im Verlauf der Beratungen Kritik an den Voranschlägen.
Finanzminister Markus Marterbauer verwies in seiner Budgetrede unter Verweis auf globale Krisen auf ein "gewisses budgetäres Risiko" und machte die weitere Entwicklung unter anderem vom Verlauf der Konjunktur abhängig. Bei den Beratungen im Ausschuss bezeichnete er die Lage jedoch als vorläufig "auf Kurs".
Das Budgetbegleitgesetz und damit zusammenhängende Gesetzesvorhaben haben den Budgetausschuss bereits passiert. Die Maßnahmen, die im Begleitgesetz und den zugehörigen Vorlagen genannt werden, umfassen laut Parlamentskorrespondenz unter anderem:
Im vorliegenden Kontext bezeichnet "Doppelbudget" die zweijährige Festlegung von Haushaltsplänen für die Jahre 2027 und 2028 in einer gemeinsamen Beschlussvorlage. Nach Angaben der Parlamentskorrespondenz ist es das erste Mal, dass der Nationalrat ein derartiges "echtes" Doppelbudget beschließt.
Das Bundesfinanzgesetz ist die gesetzliche Grundlage, in der die geplanten Einnahmen und Ausgaben des Bundes für ein Haushaltsjahr veranschlagt werden. Für 2027 nennt der Entwurf konkrete Beträge für Einnahmen und Ausgaben, die zu einem Haushaltsdefizit führen.
Der mittelfristige Bundesfinanzrahmen fasst die geplante Budgetentwicklung über mehrere Jahre zusammen und gibt einen Überblick über die finanzielle Entwicklung über den Einzeljahrshaushalt hinaus. Er wurde zusammen mit den Bundesfinanzgesetzen in den Ausschuss eingebracht.
Die Maastricht-Kriterien sind in der Aussendung die Bezugsgröße für die Angabe des Defizits als Prozent des BIP. In den Budgetzahlen werden die Defizite 2027 und 2028 ausdrücklich nach den Maastricht-Kriterien ausgewiesen.
Als Budgetbegleitgesetz werden im Text jene gesetzlichen Maßnahmen bezeichnet, die unmittelbar mit der Budgetaufstellung verknüpft sind und mehrere Änderungen in verschiedenen Rechtsbereichen festlegen, darunter Abgaben, Anpassungen von Sozialleistungen und Beitragsregelungen.
Der Budgetdienst bietet laut Mitteilung ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen und stellt Tools und Hilfen zur Verfügung, um die umfangreichen Unterlagen zu strukturieren.
Die detaillierten Angaben zu den Budgets 2027 und 2028, zu Änderungen gegenüber früheren Jahren und zur Entwicklung des Budgetvollzugs sind nach Angaben der Parlamentskorrespondenz im interaktiven Visualisierungstool des Budgetdiensts dokumentiert: Budgetvisualisierung des Budgetdiensts.
Die dreitägigen Plenarberatungen sollen kommenden Mittwoch starten und bis Freitag, den 10. Juli, laufen. Die Plenarberatungen finden vor den Schlussabstimmungen im Nationalrat statt und dienen der abschließenden Debatte über die Bundesfinanzgesetze und den mittelfristigen Bundesfinanzrahmen.
Der Budgetausschuss hat die beiden Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028 sowie den mittelfristigen Bundesfinanzrahmen unverändert ins Plenum überwiesen. Die Beschlüsse im Ausschuss erfolgten mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS; nur das Parlamentsbudget erhielt zusätzlich die Zustimmung der FPÖ.
Laut den Vorlagen sind für 2027 Einnahmen von 112,7 Mrd. € und Ausgaben von 128,2 Mrd. € veranschlagt (Defizit 15,5 Mrd. €, 2,7 % des BIP). Für 2028 sind Einnahmen von 115,8 Mrd. € und Ausgaben von 129 Mrd. € vorgesehen (Defizit 13,2 Mrd. €, 2,3 % des BIP).
Das Budgetbegleitgesetz umfasst nach Angaben der Parlamentskorrespondenz u. a. die Pensionsanpassung 2027, die Einführung einer Paketsteuer, eine Kombination aus Senkung der Lohnnebenkosten und höherer Besteuerung von Unternehmensgewinnen, die Verlängerung der Bankenabgabe, das Einfrieren bestimmter Familien- und Sozialleistungen sowie Änderungen bei Beitragszahlungen für Geringverdienende und ältere Beschäftigte.
Im Rahmen der Budgetberatungen nutzten Abgeordnete die Möglichkeit, kurze schriftliche Budgetanfragen an zuständige Regierungsmitglieder zu stellen. Insgesamt gingen mehr als 3.070 Detailanfragen zu einzelnen Budgetposten ein, die grundsätzlich innerhalb von vier Arbeitstagen beantwortet werden müssen.
Der Budgetdienst des Parlaments stellt laut Aussendung ökonomische Analysen zur Verfügung und bietet Werkzeuge wie ein interaktives Visualisierungstool sowie eine Lesehilfe zu den Budgetunterlagen 2027 und 2028, um die umfangreichen Unterlagen zu erläutern und den Verhandlungszeitplan zu dokumentieren.
Quellen der Berichterstattung sind die Parlamentskorrespondenz und die in der Aussendung genannten parlamentarischen Dokumente sowie die Hinweise auf die Angebote des Parlaments-Budgetdiensts. Weitere Detaildokumente und Visualisierungen: 495 d.B. (Bundesfinanzgesetz 2028), Parlamentskorrespondenz Nr. 634/2026, Budgetdienst des Parlaments, Lesehilfe zu den Budgetunterlagen 2027 und 2028 und die Website des Finanzministeriums für aktuelle Monatsberichte zum Budgetvollzug.
Kontakt laut Mitteilung: Pressedienst der Parlamentsdirektion, Parlamentskorrespondenz. Telefon: +43 1 40110/2272. E-Mail: pressedienst [at] parlament.gv.at. Weitere Informationen auf www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz.