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Gesundheit

Ärztegesetz-Novelle: Basisausbildung halbjährig

Königsberger-Ludwig: „Wir vereinfachen die Verwaltung“ – Substitutions-Regelung bis Ende 2028 verlängert

7. Juli 2026
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Novelle zu Ärzte- und Suchtmittelgesetz: ärztliche Basisausbildung pauschal auf sechs Monate, Dauerverschreibungen in Substitution bleiben bis 31.12.2028 möglich.

Der Nationalrat hat eine Novelle zum Ärztegesetz und zum Suchtmittelgesetz beschlossen, die mehrere Bereiche der Gesundheitsausbildung und -versorgung regelt. Im Zentrum stehen eine pauschale Verkürzung der ärztlichen Basisausbildung auf ein halbes Jahr sowie die Verlängerung einer Übergangsregelung in der Opioid-Substitutionsbehandlung bis Ende 2028.

Weitere Änderungen betreffen Anpassungen beim neuen Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin, mehr Transparenz bei ärztlichen Hausapotheken sowie die Umsetzung einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zum Anspruch auf eine erste kostenlose Kopie der Krankengeschichte. Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig wird in der Aussendung dazu zitiert: „Bei der Verkürzung der Basisausbildung geht es um eine praxistaugliche Lösung für junge Ärztinnen und Ärzte und für die Ausbildungsstellen. Was oft einzeln geprüft und angerechnet werden musste, regeln wir jetzt klar und einheitlich. Wir vereinfachen die Verwaltung, schaffen klare Regeln und sorgen dafür, dass junge Ärztinnen und Ärzte schneller dort ankommen, wo sie gebraucht werden – in der Versorgung der Patientinnen und Patienten“.

Novelle zum Ärztegesetz und Suchtmittelgesetz im Überblick

Die beschlossene Novelle fasst mehrere Einzelregelungen zusammen. Kernpunkte sind die pauschale Verkürzung der Basisausbildung, die Verlängerung einer bestehenden Übergangsregelung in der Opioid-Substitutionsbehandlung bis 31. Dezember 2028 sowie Klarstellungen zum neuen Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Zudem sieht die Änderung mehr Transparenz hinsichtlich ärztlicher Hausapotheken und eine Konkretisierung des Anspruchs auf eine erste kostenlose Kopie der Krankengeschichte vor.

Die Aussendung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) betont, dass mit der pauschalen Regelung die bisher individuell vorzunehmenden Prüfungen und Anrechnungen von Kompetenzen aus dem Klinisch-Praktischen Jahr vereinheitlicht werden sollen. Laut Aussendung sollen dadurch Verwaltungsaufwand und Planbarkeit der Ausbildungsstellen beeinflusst werden.

Basisausbildung wird auf ein halbes Jahr verkürzt

Mit der Novelle wird die ärztliche Basisausbildung pauschal um ein halbes Jahr verkürzt. Hintergrund ist die bereits bestehende Praxis, Kompetenzen aus dem Klinisch-Praktischen Jahr individuell anzurechnen. Konkret nennt die Aussendung Tätigkeiten wie Anamnesegespräche, Blutabnahmen oder andere praktische Kompetenzen als Beispiele für bereits erworbenes Wissen, das angerechnet werden kann.

Die Mitteilung stellt dar, dass die individuelle Prüfung und Anrechnung in der Praxis zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand geführt hat. Da durch diese Anrechnungen die Basisausbildung in vielen Fällen faktisch verkürzt wurde – meist im Umfang von rund zwei bis drei Monaten – wird diese Praxis nun in eine einheitliche, pauschale Regelung überführt.

Die Aussendung selbst formuliert die Zielsetzung der Änderung so: Vereinfachung der Abläufe und bessere Planbarkeit für Ausbildungsstellen; zudem könne sich die Dauer bis zum Einstieg in die weiterführende Ausbildung verkürzen. Diese Formulierungen sind als Darstellung der Regierungsabsicht in der offiziellen Mitteilung zu lesen.

Übergangsregelung in der Substitution bis Ende 2028

Die Novelle verlängert eine bewährte Übergangsregelung in der Opioid-Substitutionsbehandlung bis 31. Dezember 2028. Nach Angaben des Ministeriums können behandelnde Ärztinnen und Ärzte unter strengen Voraussetzungen weiterhin Substitutions-Dauerverschreibungen mit dem Vermerk „Vidierung nicht erforderlich“ ausstellen. Diese Verschreibungen werden an die Apotheke und an die Gesundheitsbehörde übermittelt.

Die Aussendung beschreibt das Ziel der Opioid-Substitutionsbehandlung als medizinische Behandlung von Menschen mit Opioidabhängigkeit, bei der ein ärztlich verschriebenes Substitutionsmedikament verabreicht wird. Darin werden Begriffe wie gesundheitliche und soziale Stabilisierung, Vermeidung von Rückfällen und Sicherstellung einer kontinuierlichen Behandlung genannt.

Weiter heißt es in der Mitteilung, dass die bisherige Praxis einer generellen amtsärztlichen Vidierung in der Praxis teilweise zu langen Wegen und Wartezeiten geführt habe. Die bestehende Übergangsregelung ermögliche es, jene Personen zu entlasten, die auf dem Weg der Besserung sind, indem behandelnde Ärztinnen und Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen Dauerverschreibungen ohne Vidierung ausstellen können. Die Novelle macht diese Übergangsregelung befristet bis Ende 2028 geltend.

Anpassungen beim Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Die Änderung im Ärztegesetz nimmt Anpassungen im Zusammenhang mit dem neuen Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin vor. Die Ausbildung für dieses Sonderfach kann nach der Aussendung seit dem 1. Juni 2026 begonnen werden.

Die Novelle stellt laut Mitteilung zudem klar, dass Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin nicht unter eine enge Sonderfach-Beschränkung fallen. Nach Angaben des Ministeriums sollen sie Patientinnen und Patienten weiterhin umfassend behandeln können – unabhängig davon, ob es um akute Beschwerden, langfristige Erkrankungen, Kinder oder ältere Menschen geht.

Ärztliche Hausapotheken werden in der Ärzteliste sichtbar

Die Novelle sieht vor, dass künftig in der Ärzteliste ersichtlich sein soll, welche Ärztinnen und Ärzte eine Bewilligung zur Führung einer ärztlichen Hausapotheke haben. Die Aussendung nennt als intendierten Effekt, dass dies die Versorgungsplanung verbessern soll und besonders im ländlichen Raum einen besseren Überblick über bestehende Angebote schaffen könne.

Die Mitteilung verweist darauf, dass ärztliche Hausapotheken in ländlichen Regionen häufig Bestandteil der medizinischen Versorgung sind. Die gesetzliche Änderung trägt diese Bewilligungen demnach in die Ärzteliste ein, um Transparenz über vorhandene Angebote zu erhöhen.

Recht auf erste kostenlose Kopie der Krankengeschichte

Die Novelle setzt eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs um und konkretisiert laut Mitteilung den Zugang zu Patientendaten. Demnach haben Patientinnen und Patienten künftig klar Anspruch auf eine erste kostenlose Kopie ihrer Krankengeschichte.

Die Aussendung führt aus, dass damit der Zugang zu den eigenen Gesundheitsdaten konkretisiert werden soll und Patientinnen und Patienten nachvollziehen können, welche Informationen in ihrer Akte dokumentiert sind und wie ihre Behandlung erfolgt ist. Diese Regelung ist als Umsetzung einer gerichtlichen Entscheidung im Gesetzestext verankert.

Klinisch-Praktisches Jahr, Vidierung und Suchtgiftvignette erklärt

Klinisch-Praktisches Jahr: Das Klinisch-Praktische Jahr wird in der Aussendung als Quelle für bereits erworbene praktische Kompetenzen genannt, die etwa Anamnesegespräche, Blutabnahmen oder andere praktische Tätigkeiten umfassen können. Solche Kompetenzen konnten bisher individuell auf die Basisausbildung angerechnet werden.

Basisausbildung: Die Basisausbildung ist die erste praktische Ausbildungsphase nach dem Studium, deren Dauer durch die Novelle pauschal um ein halbes Jahr verkürzt wird. Die Aussendung nennt die pauschale Verkürzung als Reaktion auf bisherige Einzelfall-Anrechnungen.

Amtsärztliche Vidierung (Vidierung): Vidierung bezeichnet in der Mitteilung das bisher übliche amtliche Beglaubigungsverfahren für Substitutions-Dauerverschreibungen. Die Novelle erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Ausstellung von Dauerverschreibungen mit dem Vermerk „Vidierung nicht erforderlich“, die trotzdem an Apotheke und Gesundheitsbehörde übermittelt werden.

Suchtgiftvignette: Die Aussendung nennt die Suchtgiftvignette als Kontrollinstrument, das eine Mehrfachabgabe verhindern soll. In der Mitteilung heißt es, dass die Vignette dazu beitragen soll, auszuschließen, dass ein Rezept mehrfach eingelöst wird.

Welche Abläufe bei Anrechnung und Vidierung in der Novelle genannt werden

Die Aussendung erläutert, dass die individuelle Prüfung und Anrechnung von Kompetenzen aus dem Klinisch-Praktischen Jahr bisher zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachte. Die pauschale Verkürzung soll diese Praxis vereinheitlichen; in vielen Fällen hatte die individuelle Anrechnung die Basisausbildung bereits faktisch um rund zwei bis drei Monate verkürzt.

Zu den Abläufen in der Substitution erklärt die Mitteilung, dass behandelnde Ärztinnen und Ärzte weiterhin prüfen, ob die Voraussetzungen für Dauerverschreibungen erfüllt sind. Amtsärztinnen und Amtsärzte bleiben eingebunden und kontrollieren die Dauerverschreibungen; bei Auffälligkeiten können sie Begründungen verlangen. Apotheken sind verpflichtet, Hinweise auf Missbrauch zu melden.

Weitere Kontrollmechanismen in der Substitution

  • Behandelnde Ärztinnen und Ärzte prüfen weiterhin die Voraussetzungen für Dauerverschreibungen.
  • Amtsärztinnen und Amtsärzte bleiben eingebunden und können bei Auffälligkeiten Begründungen verlangen.
  • Die Suchtgiftvignette soll Mehrfachabgaben verhindern.
  • Apotheken müssen Hinweise auf Missbrauch melden.

FAQ zur Novelle

Wie lange wird die Basisausbildung laut Novelle dauern?

Die Basisausbildung wird pauschal um ein halbes Jahr verkürzt, schreibt das Ministerium. Die Aussendung erklärt, dass diese Regelung eine Vereinheitlichung einer bereits in vielen Fällen faktisch bestehenden Verkürzung darstellt.

Seit wann kann die Ausbildung für das Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin begonnen werden?

Die Mitteilung nennt den 1. Juni 2026 als Datum, ab dem die Ausbildung für das neue Sonderfach begonnen werden kann. Die Novelle nimmt demnach Anpassungen im Ärztegesetz vor, die dieses Sonderfach betreffen.

Wie lange gilt die verlängerte Übergangsregelung in der Substitutionsbehandlung?

Die Aussendung informiert, dass die bestehende Übergangsregelung in der Opioid-Substitutionsbehandlung bis 31. Dezember 2028 verlängert wird. Konkret können behandelnde Ärztinnen und Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen Dauerverschreibungen mit dem Vermerk „Vidierung nicht erforderlich“ ausstellen, die an Apotheke und Gesundheitsbehörde übermittelt werden.

Wer bleibt in der Kontrolle der Substitutionsverschreibungen eingebunden?

Laut Mitteilung prüfen weiter behandelnde Ärztinnen und Ärzte die Voraussetzungen; Amtsärztinnen und Amtsärzte bleiben eingebunden und kontrollieren die Dauerverschreibungen. Bei Auffälligkeiten können Amtsärztinnen und Amtsärzte Begründungen verlangen. Apotheken sind verpflichtet, Hinweise auf Missbrauch zu melden.

Was regelt die Novelle zur Krankengeschichte?

Die Novelle setzt eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs um: Patientinnen und Patienten haben künftig klar Anspruch auf eine erste kostenlose Kopie ihrer Krankengeschichte. Die Aussendung erklärt, dass damit der Zugang zu den eigenen Gesundheitsdaten konkretisiert werden soll.

Gibt es Hinweise zu Missbrauch durch die Änderung der Substitutionsregelung?

Die Mitteilung führt aus, dass Rückmeldungen aus den Bundesländern zeigen, dass es durch die bestehende Regelung keinen Anstieg bei Missbrauchsfällen gibt. Zudem nennt die Aussendung Kontrollinstrumente wie die Suchtgiftvignette und die Meldepflicht der Apotheken.

Quellen und Kontakt

Quellen: Aussendung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK). Kontakt: Jakob Kramar-Schmid, BA MA, E-Mail: jakob.kramar-schmid [at] sozialministerium.gv.at. Weitere Informationen online:

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Schlagworte

#Ärztegesetz#Basisausbildung#Substitution#Suchtmittelgesetz#Ulrike Königsberger-Ludwig#BMASGPK#Gesundheitspolitik#Innenpolitik#Nationalrat

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