Mit deutlicher Kritik reagiert die Berufsgruppe des Versand- und Internethandels der WKÖ auf die Einbeziehung der Paketsteuer ins Budgetbegleitgesetz.
Die WKÖ-Berufsgruppe Versand- und Internethandel kritisiert die Aufnahme der Paketsteuer ins Budgetbegleitgesetz als schädlichen nationalen Alleingang.
Die Berufsgruppe des Versand- und Internethandels der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat scharf auf den Beschluss reagiert, die Paketsteuer in das Budgetbegleitgesetz aufzunehmen. Berufsgruppensprecher Alexander Smuk äußerte sich in einer Aussendung mit deutlichen Worten zur Entscheidung des Finanzministeriums und berichtete von breiter Kritik aus mehreren Gruppen.
Laut der WKÖ sei die Entscheidung ein Bruch mit den in der Budgetrede betonten Zielen des Finanzministers. Während in der Rede der Abbau von Handelshemmnissen und die Stärkung des Binnenmarkts hervorgehoben worden sei, bedeute die Paketsteuer nach Ansicht der Berufsgruppe das Gegenteil und wirke wie ein nationaler Alleingang.
Die Aussendung der WKÖ benennt konkret die Einbeziehung der Paketsteuer ins Budgetbegleitgesetz als Anlass der Kritik. Dem Text zufolge hat das Finanzministerium die Kritik zahlreicher Akteurinnen und Akteure nicht berücksichtigt; Smuk formuliert dazu: „Die Tatsache, dass das Finanzministerium die überwältigende Kritik von Konsument:innen, Gewerkschaften, KMU, Konzernen und der WKÖ nicht ernst nimmt, lässt uns als Branchenvertretung des heimischen Onlinehandels sprachlos und ungläubig zurück.“
Aus Sicht der Berufsgruppe widerspräche die Maßnahme den in der Budgetrede genannten Zielen. Die Aussendung hebt hervor, dass in der Budgetrede zwar der Abbau von Handelshemmnissen und die Stärkung des Binnenmarkts betont worden seien, die Paketsteuer jedoch das Gegenteil bewirke.
Alexander Smuk, als Berufsgruppensprecher zitiert, beschreibt die Paketsteuer als einen Eingriff mit unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen. In der Aussendung heißt es: „Die Paketsteuer ist ein Schlag ins Gesicht für heimische Konsument:innen und Onlinehändler.“
Die WKÖ führt in der Mitteilung konkrete Folgen an, die sie der Maßnahme zuschreibt. So werde die Paketsteuer laut Aussendung dazu führen, dass zusätzliche Kosten unweigerlich an Endkundinnen und Endkunden weitergegeben würden und dadurch die ohnehin hohe Teuerung verschärft werde. Diese Darstellung wird im Originaltext als Einschätzung der Berufsgruppe wiedergegeben.
Besonders hervorgehoben wird die Belastung für kleine und mittlere Onlinehändler. Die Aussendung zitiert Smuk mit der Aussage: „Viele österreichische KMU operieren bereits an der wirtschaftlichen Belastungsgrenze. Eine weitere Abgabe verschlechtert ihre Wettbewerbsfähigkeit massiv – vor allem gegenüber Drittstaats-Plattformen, die schwerer zu erfassen sind.“ Damit benennt die WKÖ aus ihrer Perspektive sowohl die Fragilität vieler KMU als auch mögliche Wettbewerbsverzerrungen zugunsten schwer erfassbarer Anbieter aus Drittstaaten.
Ein weiterer Kritikpunkt in der WKÖ-Mitteilung ist die fehlende europäische Abstimmung. Smuk berichtet: „Wir haben in den vergangenen Tagen von zahlreichen europäischen Verbänden die Rückmeldung erhalten, dass der nationale Alleingang Österreichs in anderen Mitgliedstaaten für massives Kopfschütteln sorgt.“ Die Berufsgruppe sieht in einem solchen nationalen Alleingang das Risiko eines regulatorischen Flickenteppichs, der Unternehmen und Konsumentinnen und Konsumentinnen Nachteile bringe.
Die Aussendung stellt die Paketsteuer in direkten Kontrast zur Budgetrede des Finanzministers. Während in jener Rede der Abbau von Handelshemmnissen und die Stärkung des Binnenmarkts betont worden sei, nennt die WKÖ die Paketsteuer als einen Schritt in die entgegengesetzte Richtung. Diese Gegenüberstellung bildet den Kern der Argumentation der Berufsgruppe.
Die WKÖ zieht als Fazit in ihrer Mitteilung eine klare Bewertung: Die Paketsteuer verteuere den Konsum, benachteilige heimische Betriebe und konterkariere nach Ansicht der Berufsgruppe die Idee des europäischen Binnenmarkts. In der Aussendung wird zudem formuliert, welche Art von Maßnahmen stattdessen als notwendig erachtet werden: „Notwendig sind vielmehr Maßnahmen, die Innovation, nachhaltige Logistik und faire Wettbewerbsbedingungen stärken – nicht zusätzliche Belastungen für eine ohnehin angespannten Wirtschaftslage.“
Paketsteuer: Im veröffentlichten Text wird die Paketsteuer als die strittige Abgabe genannt, die in das Budgetbegleitgesetz aufgenommen wurde. Die WKÖ beschreibt sie in ihrer Bewertung als kostenrelevante Maßnahme für den Versand- und Internethandel.
KMU: Die Abkürzung KMU steht für kleine und mittlere Unternehmen. In der Aussendung werden KMU als besonders betroffene Gruppe genannt; die WKÖ weist darauf hin, dass viele österreichische KMU laut der Mitteilung bereits an der wirtschaftlichen Belastungsgrenze operieren.
EU-Binnenmarkt: Der Begriff EU-Binnenmarkt wird in der Aussendung im Kontext möglicher Auswirkungen auf den freien Warenverkehr verwendet. Die WKÖ sieht die Paketsteuer als potenziellen Eingriff in die Funktionsweise dieses Marktes, indem sie nationale Alleingänge kritisiert.
Budgetbegleitgesetz: Das Budgetbegleitgesetz wird im Text als der rechtliche Rahmen genannt, in den die Paketsteuer aufgenommen wurde. Solche Begleitgesetze enthalten nach ihrem Namen Begleitregelungen zum Budget; die WKÖ bezieht sich in ihrer Kritik konkret auf diese Einbeziehung.
Versand- und Internethandel: Diese Berufsgruppe innerhalb der WKÖ vertritt nach eigener Darstellung den heimischen Onlinehandel. In der Aussendung meldet die Berufsgruppe ihre Positionen, spricht von Rückmeldungen aus Europa und zitiert ihren Berufsgruppensprecher Alexander Smuk.
Diese Punkte werden in der Aussendung als Einschätzungen und Argumente der WKÖ dargestellt. Sie sind als Wiedergabe der Kritik aus dem Originaltext zu verstehen.
Die Kritik wird in der OTS-Mitteilung vor allem von der Berufsgruppe des Versand- und Internethandels der Wirtschaftskammer Österreich vorgebracht. Berufsgruppensprecher Alexander Smuk wird in der Aussendung als zentraler Sprecher zitiert, und die Mitteilung vermerkt, dass neben der WKÖ auch Konsument:innen, Gewerkschaften, KMU und Konzerne überwältigende Kritik geäußert hätten.
Die WKÖ führt in der Aussendung mehrere Argumente an: Sie betont, dass zusätzliche Kosten an Endkundinnen und Endkunden weitergegeben würden, die Teuerung dadurch verschärft werde und insbesondere kleine und mittlere Onlinehändler unter zusätzlichem wirtschaftlichen Druck stünden. Zudem wird ein fehlender europäischer Abstimmungsprozess kritisiert.
Die Aussendung berichtet, dass zahlreiche europäische Verbände Rückmeldungen gegeben hätten, nach denen der nationale Alleingang Österreichs in anderen Mitgliedstaaten für massives Kopfschütteln sorge. Die WKÖ nennt diese Reaktionen als Hinweis auf mögliche Probleme bei fehlender Harmonisierung.
Im abschließenden Fazit der Aussendung formuliert die WKÖ, dass stattdessen Maßnahmen notwendig seien, „die Innovation, nachhaltige Logistik und faire Wettbewerbsbedingungen stärken“. Konkrete legislative Alternativvorschläge oder detaillierte Maßnahmen werden in der vorliegenden Aussendung nicht ausgeführt; die Formulierung gibt die generelle Forderung der Berufsgruppe wieder.
Die Aussendung nennt ausdrücklich heimische Konsument:innen sowie kleine und mittlere Onlinehändler als besonders Betroffene. Die WKÖ hebt hervor, dass viele KMU bereits an der wirtschaftlichen Belastungsgrenze operieren und eine zusätzliche Abgabe ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen könne.
Die WKÖ verwendet den Begriff 'nationaler Alleingang' in Verbindung mit der fehlenden europäischen Abstimmung. Sie beruft sich in der Mitteilung auf Rückmeldungen aus Europa, wonach der Schritt in anderen Mitgliedstaaten auf Unverständnis stoße, und sieht darin das Risiko eines dezentralen regulatorischen Flickenteppichs.
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich, Aussendung der Berufsgruppe Versand- und Internethandel.
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