Neue Wasserkraft- und Pumpspeicherkraftwerke, der Ausbau bestehender Anlagen und konkrete Möglichkeiten zur Beschleunigung von Verfahren werden geprüft
Das Wirtschaftsministerium beauftragt eine Potenzialstudie zu neuen Wasserkraft- und Pumpspeicherkraftwerken, Ausbau bestehender Anlagen und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren; Ergebnisse bis Ende 2026.
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus hat eine Potenzialstudie zum Ausbau der Wasserkraft in Österreich gestartet. Die Untersuchung soll konkret prüfen, wo neue Wasserkraft- und Pumpspeicherkraftwerke möglich sind, wie aus bestehenden Anlagen mehr Leistung gewonnen werden kann und auf welche Weise Genehmigungsverfahren einfacher, schneller und rechtssicherer gestaltet werden können.
Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer wird in der Mitteilung mit den Worten zitiert: "Wasserkraft ist das Rückgrat unserer Stromversorgung und ein entscheidender Grund, warum Österreich bei erneuerbarem Strom Europas Nummer eins ist. Diesen Vorsprung wollen wir ausbauen. Mit der Potenzialstudie prüfen wir konkret, wo neue Wasserkraft- und Pumpspeicherkraftwerke möglich sind, wie wir mehr Leistung aus bestehenden Anlagen holen und Genehmigungsverfahren einfacher, schneller und rechtssicherer machen können. Mehr heimische Wasserkraft kann Stromimporte und den Einsatz von Gaskraftwerken verringern. Das stärkt unsere Versorgungssicherheit, unsere Industrie und den Standort Österreich"
Die Aussendung nennt die zentralen Prüfaufgaben der Studie. Demnach soll untersucht werden, welche Potenziale durch den Neubau beziehungsweise die Erweiterung von bestehenden Wasserkraft- und Speicheranlagen bis 2030 und 2040 in Österreich realisierbar sind. Parallel dazu wird geprüft, wie Genehmigungsverfahren wie UVP und WRG bis 2030 und 2040 einfacher, schneller und rechtssicherer werden können.
Im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist laut Mitteilung festgelegt, dass Österreich im Jahr 2030 aus Wasserkraft fünf Terawattstunden mehr Strom erzeugen soll als im Jahr 2020. Diese Vorgabe wird in der Aussendung in einen anschaulichen Vergleich übersetzt: Das entspricht rechnerisch dem Jahresstromverbrauch von rund 1,4 Millionen Haushalten.
Für das Jahr 2024 ergibt sich bei einer gleichmäßigen Verteilung des Ausbauziels ein Vergleichswert von zwei Terawattstunden zusätzlich gegenüber 2020. Die E-Control weist für 2024 bereits 2,634 Terawattstunden zusätzlichen Wasserkraftstrom aus – rechnerisch genug für rund 750.000 Haushalte, so die Mitteilung.
Potenzialstudie: Im vorliegenden Fall bezeichnet die Potenzialstudie eine umfassende Untersuchung, die ausdrücklich klären soll, wo in Österreich neue Wasserkraft- oder Speicheranlagen gebaut beziehungsweise bestehende Anlagen erweitert werden können und wie sich Genehmigungsverfahren gestalten lassen. Die Studie umfasst demnach sowohl technische als auch verfahrensrechtliche Fragestellungen.
Pumpspeicherkraftwerk: Ein Pumpspeicherkraftwerk kann laut Aussendung bei Stromüberschüssen Energie aufnehmen und diese bei Bedarf wieder in Form von Strom abgeben. Die Mitteilung nennt Pumpspeicher als wichtigen Partner für Windkraft und Photovoltaik, weil sie kurzfristig Energie bereitstellen können.
UVP: In der Aussendung wird die UVP als ein zu betrachtendes Genehmigungsverfahren genannt. Allgemein bezeichnet UVP ein Instrument zur Prüfung von Umweltverträglichkeiten von Projekten; die Studie soll untersuchen, wie Verfahren wie die UVP bis 2030 und 2040 einfacher, schneller und rechtssicherer gestaltet werden können.
WRG und wasserrechtliche Regelungen: Die Mitteilung nennt WRG als Beispiel für relevante Verfahren. Die Studie soll auch prüfen, wie wasserrechtliche Genehmigungen und vergleichbare Vorgaben verfahrensrechtlich angepasst werden können, um Beschleunigungen und Rechtssicherheit zu erreichen.
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz: Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz legt laut Aussendung das Ausbauziel für die Wasserkraft fest, konkret fünf Terawattstunden mehr Strom aus Wasserkraft in 2030 gegenüber 2020. Die Studie steht in Zusammenhang mit diesem gesetzlich verankerten Ausbauziel.
E-Control: Die E-Control wird in der Mitteilung als Referenz genannt; sie weist für 2024 bereits einen Zuwachs von 2,634 Terawattstunden zusätzlichen Wasserkraftstrom gegenüber 2020 aus. E-Control ist die nationale Energie-Regulierungsbehörde, die solche Vergleiche und Datenauswertungen veröffentlicht.
Die Aussendung nennt mehrere Zielgrößen, die die Studie klären soll: technische Potenziale für Neubau und Erweiterung, verfahrensrechtliche Anpassungen von UVP, WRG und ähnlichen Verfahren sowie einen Zeithorizont mit Betrachtung bis 2030 und 2040. Außerdem ist die Studie laut Mitteilung als Umsetzung eines Teils der Industriestrategie (Maßnahme 27) vorgesehen.
Die Ergebnisse der Studie sollen bis Ende 2026 verfügbar sein. Die Mitteilung stellt damit einen konkreten Zeitpunkt für die Auswertung und mögliche Folgemaßnahmen in Aussicht.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus.
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