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Industrie zur ETS-Reform: Erster Schritt, jetzt nachschärfen

Industriellenvereinigung begrüßt Kommissionsvorschlag, fordert aber weitergehende Anpassungen im EU-Emissionshandel

17. Juli 2026
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Die Industriellenvereinigung bewertet den Kommissionsvorschlag zur ETS-Reform als notwendigen ersten Schritt, sieht aber Nachbesserungsbedarf bei Freizuteilung, internationalen Zertifikaten und Bürokratie.

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Die Industriellenvereinigung (IV) hat den am heutigen Tag von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag zur Revision des EU-Emissionshandels (ETS1) als einen „ersten notwendigen Schritt“ bezeichnet, zugleich aber substanzielle Nachbesserungen gefordert. In einer Aussendung betont die IV, dass zentrale Elemente des Kommissionsvorschlags hinter den Erfordernissen für den Industriestandort Europa zurückbleiben und weiter nachgeschärft werden müssen.

Die IV hebt den Beitrag der österreichischen Bundesregierung zu dem neuen Kurs auf EU-Ebene hervor und nennt namentlich Bundeskanzler Christian Stocker, Bundesminister Norbert Totschnig und Bundesminister Wolfgang Hattmannsdorfer. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer wird in der Aussendung zitiert und mahnt an, die vorgestellten Anpassungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu vervollständigen.

ETS-Reform der Europäischen Kommission im Überblick

Nach Darstellung der Industriellenvereinigung enthält der Kommissionsvorschlag eine Verlängerung der Freizuteilung von CO2-Zertifikaten. Diese Änderung setzt eine langjährige Forderung der IV um, geht laut der Aussendung jedoch nicht weit genug: Die Freizuteilung sei nur bis 2038 verlängert vorgesehen. Die IV sieht darin einen Zwischenschritt, der aus Sicht der Industrie ungenügend ist.

Die Kommission habe mit der Verlängerung des ETS1-Zeitrahmens auf einen faktischen Wettbewerbsnachteil des Industriestandorts Europa reagiert, erklärt die IV. In der Aussendung wird außerdem genannt, dass die Absenkung des linearen Reduktionsfaktors Unternehmen im internationalen Wettbewerb mehr Handlungsspielraum ermögliche und ein zu schnelles Abschmelzen von Freizuteilungen zu erheblichen Mehrkosten führen könnte.

Welche Kritikpunkte die Industriellenvereinigung konkret nennt

Die IV benennt mehrere Kernpunkte, bei denen der Kommissionsvorschlag nachgeschärft werden müsse. Zentrale Forderungen sind eine längere oder weitergehende Freizuteilung gegenüber dem in dem Vorschlag vorgesehenen Zeitpunkt 2038, die direkte Anrechenbarkeit internationaler Emissionszertifikate im ETS1 sowie eine Reduktion zusätzlicher ordnungspolitischer Vorgaben und Berichtspflichten.

In der Aussendung argumentiert die IV, dass ein „verfrühtes Abschmelzen der Freizuteilung“ österreichische Anlagen mit „Milliarden Euro jährlich an Mehrkosten“ belastet hätte. Diese Mittel würden laut IV von den Betrieben dringend für Investitionen in die Dekarbonisierung und den Standort benötigt. Die IV kritisiert, dass die Kommission in Teilen neue bürokratische Hürden schaffe, obwohl Entlastung angekündigt werde.

Anrechenbarkeit internationaler Zertifikate und Bürokratie

Ein besonderer Schwerpunkt der Kritik liegt laut Aussendung auf der geplanten Behandlung internationaler Emissionszertifikate. Die IV fordert, dass diese Zertifikate „wie bereits in früheren Handelsperioden, direkt im ETS1 nutzbar sein“ müssen. Der Kommissionsvorschlag sehe jedoch nur eine „lediglich indirekte Einbeziehung von maximal zwei Prozent frühestens ab 2036“, was nach Ansicht der IV weit hinter dem tatsächlichen Entlastungsbedarf zurückbleibe.

Die Industriellenvereinigung bemängelt darüber hinaus die im Vorschlag vorgesehenen zusätzlichen ordnungspolitischen Vorgaben und Berichtspflichten. Diese Maßnahmen würden, so die IV, dem Zweck der Entlastung widersprechen, weil sie Unternehmen zusätzlichen administrativen Aufwand zumessen, während gleichzeitig finanzielle Belastungen durch ein Abschmelzen der Freizuteilung drohten.

Die Rolle der österreichischen Bundesregierung und der EU-Institutionen

In der Aussendung hebt die IV hervor, dass der Kommissionsvorschlag auch ein Erfolg des Einsatzes der österreichischen Bundesregierung sei. Namentlich genannt werden Bundeskanzler Christian Stocker, Bundesminister Norbert Totschnig und Bundesminister Wolfgang Hattmannsdorfer, die laut IV „gemeinsam mit europäischen Partnern einen Richtungswechsel auf EU-Ebene angestoßen haben.“

Die IV fordert nun, dass Rat und Europäisches Parlament im weiteren Gesetzgebungsverfahren den Vorschlag „konsequent nachzuschärfen“. In der Aussendung heißt es außerdem: „Die österreichische Bundesregierung hat sich bereits für eine substanzielle Reform ausgesprochen – auch im Rat muss mit Nachdruck dafür gekämpft werden. Die Zeit drängt: Jede weitere Verzögerung kostet Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen und Arbeitsplätze – das kann sich Europa angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage nicht länger leisten“, so Neumayer abschließend.

Begriffe und Zusammenhänge erklärt

EU-Emissionshandel (ETS1)

Der EU-Emissionshandel ist in der Aussendung das zentrale europäische Klimainstrument. In der öffentlichen Debatte bezeichnet ETS1 die Handelsperiode bzw. den Regelungsrahmen, dessen Revision die Europäische Kommission vorgeschlagen hat. Die IV bezieht sich im Text auf konkrete Elemente wie Freizuteilung und linearen Reduktionsfaktor.

Freizuteilung von CO2-Zertifikaten

Freizuteilung bedeutet, dass bestimmte CO2-Zertifikate für Anlagen oder Sektoren ohne Versteigerung zugeteilt werden, um Belastungen durch Zertifikatspreise abzufedern. In der Aussendung lobt die IV, dass die Kommission die Freizuteilung verlängert, sieht die vorgesehene Dauer bis 2038 jedoch als unzureichend an.

Linearer Reduktionsfaktor

Der lineare Reduktionsfaktor bestimmt in vielen Emissionshandelssystemen die jährliche Reduktion des Gesamtvolumens ausgegebener Zertifikate. Laut IV führt eine Absenkung dieses Faktors zu mehr Spielraum bei der Umsetzung von Emissionsreduktionszielen, was Unternehmen in internationalen Wettbewerbsverhältnissen betreffen kann.

Anrechenbarkeit internationaler Emissionszertifikate

Mit internationaler Anrechenbarkeit ist in der Aussendung gemeint, in welchem Umfang Emissionszertifikate aus internationalen Systemen oder Mechanismen im EU-Emissionshandel berücksichtigt werden. Die IV fordert, dass diese Zertifikate direkt im ETS1 nutzbar sein sollen und kritisiert die im Vorschlag vorgesehene Begrenzung auf indirekte Einbeziehung und einen geringen Prozentsatz.

Was die Industriellenvereinigung fordert

Aus der Aussendung lassen sich mehrere konkrete Forderungen der IV ableiten: Verlängerung und/oder großzügigere Ausgestaltung der Freizuteilung über das im Vorschlag genannte Jahr 2038 hinaus, Sicherstellung der direkten Nutzbarkeit internationaler Zertifikate im ETS1, sowie Reduktion zusätzlicher Berichtspflichten und ordnungspolitischer Vorgaben. Die IV betont, dass diese Maßnahmen aus ihrer Sicht notwendig seien, um Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen und Arbeitsplätze zu schützen.

Die IV sieht vor allem die energieintensive Industrie als betroffenen Bereich, für den ein „verfrühtes Abschmelzen der Freizuteilung“ besonders belastend wäre. In der Aussendung wird mehrfach auf die Bedeutung dieser Branchen für den österreichischen Wirtschaftsstandort verwiesen.

FAQ zur ETS-Reform laut Industriellenvereinigung

Was hält die IV von dem Kommissionsvorschlag?

Die IV nennt den Vorschlag einen „ersten notwendigen Schritt“, fordert jedoch substanzielle Nachbesserungen. Sie begrüßt die Verlängerung der Freizuteilung grundsätzlich, sieht aber die vorgesehene Befristung bis 2038 als unzureichend an.

Warum ist die Freizuteilung für die IV zentral?

Die IV argumentiert, dass ein zu schnelles Abschmelzen der Freizuteilung österreichische Anlagen mit „Milliarden Euro jährlich an Mehrkosten“ hätte belasten können. Diese Mittel würden Betrieben laut IV für Investitionen in die Dekarbonisierung und den Standort fehlen.

Welche Bedeutung hat die Anrechenbarkeit internationaler Zertifikate?

Für die IV ist wichtig, dass internationale Zertifikate „direkt im ETS1 nutzbar“ sind, wie in früheren Handelsperioden. Die geplante indirekte Einbeziehung von maximal zwei Prozent erst ab 2036 genügt nach Ansicht der IV nicht dem Entlastungsbedarf der Industrie.

Welche Kritik übt die IV an Bürokratie und Berichtspflichten?

Die IV bezeichnet zusätzliche ordnungspolitische Vorgaben und Berichtspflichten als kontraproduktiv. Sie warnt, dass solche Pflichten zusätzliche Hürden für Unternehmen schaffen würden, obwohl gleichzeitig Entlastungen versprochen werden.

Wer muss laut IV jetzt aktiv werden?

Die IV fordert, dass der Rat und das Europäische Parlament den Vorschlag im Gesetzgebungsverfahren nachschärfen. Die Aussendung lobt die Rolle der österreichischen Bundesregierung und ruft dazu auf, im Rat mit Nachdruck für eine substanzielle Reform einzutreten.

Welche Bereiche nennt die IV als besonders betroffen?

Die Aussendung hebt die energieintensive Industrie als zentral für den österreichischen Standort hervor. Die IV verweist darauf, dass besonders Sektoren mit prozessbedingten Emissionen von den Änderungen betroffen sein könnten, da dort Emissionen technisch schwer vermeidbar sind.

Quellen und Kontakt

Quelle: Industriellenvereinigung, OTS-Aussendung der IV zur Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission zur Revision des EU-Emissionshandels (ETS1).

Kontakt: Industriellenvereinigung, Marlena Mayer, BA; Telefon: +43 (1) 711 35-2315; E-Mail: marlena.mayer [at] iv.at; Website: https://www.iv.at

Schlagworte

#ETS-Reform#EU-Emissionshandel#Freizuteilung#CO2-Zertifikate#Industriellenvereinigung#Industrie#Emissionshandel

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